Teil 2: Anwälte, Zuschauer und Überlebende im O-Ton
Im letzten Teil wurden die Hintergründe des Leipziger “Kamienna-Prozesses” und des Radiobeitrags im NWDR sowie die jeweiligen Vorstellungen über die Täterinnen und Täter der HASAG aufgezeigt. Nun soll es um die Protagonisten gehen, die in dieser Sendung zu Wort kommen.
Peter von Zahn betonte die besondere Konstellation, als westdeutscher Journalist über ein Verfahren in der Sowjetischen Besatzungszone zu berichten, an dem er nicht persönlich teilgenommen hatte. Zur Einordnung präsentierte er als ersten O-Ton „die Antwort zweier Verteidiger auf die Fragen eines Leipziger Rundfunkreporters“. Bemerkenswert ist, dass beide um ihre Einschätzung zur Prozessführung gebeten wurden und diese in den höchsten Tönen lobten. Man habe daran „nicht das Geringste auszusetzen“ und könne „stolz sein, dass ein derartiges Gericht sich so verhalten hat.“ Diese Bewertungen entsprachen der offiziellen Einordnung des Verfahrens. Der „Kamienna-Prozess“ diente nämlich nicht nur der strafrechtlichen Ahndung furchtbarster NS-Verbrechen, sondern auch der Legitimation des gesellschaftlichen Umbaus in der SBZ, insbesondere des Justizwesens. Entsprechend häufig wurde der rechtsstaatliche Charakter des Verfahrens hervorgehoben, so auch in der Leipziger Volkszeitung:

In der SBZ dürfte es als Punktgewinn gewertet worden sein, dass der westdeutsche Rundfunk mit den lobenden Aussagen der Verteidiger genau die gewünschte Interpretation sendete.
Im Beitrag sind auch O-Töne aus der Hauptverhandlung zu hören. Die längste Passage stammt aus der Aussage des letzten im Prozess gehörten Zeugen, des Lehrers Hans Wolf. Er hatte als Angehöriger der Wehrmacht 1944 einen Munitionszug in Skarżysko-Kamienna abzuholen und wurde dabei unmittelbarer Augenzeuge einer Selektion und anschließenden Massenerschießung von jüdischen Gefangenen.
Wolf hatte ursprünglich gar nicht auf der Liste der Zeug:innen gestanden, aber sich während der laufenden Verhandlung für eine Aussage zur Verfügung gestellt. Damit erhielt die Dramaturgie des Verfahrens einen markanten Schwung. Zum Abschluss wurde mit Wolf nämlich ein Zeuge präsentiert, der weder eindeutig der Gruppe der Täter:innen, noch derjenigen der Opfer zugeordnet war. Durch diese „Neutralität“ kam seiner detaillierten Aussage besondere Beweiskraft zu. Im später publizierten Prozessbericht wurde ihr sogar eine größere Bedeutung beigemessen als den Aussagen der zahlreich angereisten Überlebenden. Dort hieß es:
„Eindrucksvoller als dieser an der ganzen Angelegenheit unbeteiligte Zeuge hätte niemand dem Gericht die wahren Zustände in Kamienna schildern können.“
Hans Frey: Die Hölle von Kamienna, Berlin-Postdam 1949, S. 83.
Ein ungenannter Zeuge
Bemerkenswerterweise bleibt der Name des jüdischen Überlebenden, dessen Aussage in dem Beitrag zu hören ist, ungenannt. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass dieser „zufällig davonkam [und] heute in den Westzonen“ lebe. Als ich für diesen Beitrag den Namen des Zeugen durch einen Abgleich mit dem Prozessprotokoll klären wollte, erlebte ich jedoch eine große Überraschung: Der Zeuge stammte gar nicht aus den Westzonen, sondern aus Schlieben in Brandenburg. Die Stimme, die wir im Beitrag hören, ist die des damals 31-jährigen Peter Schwarz.
Die eindrucksvolle Biographie von Peter Schwarz, sein Verfolgungsweg und die international verwobene Geschichte seiner Familie sind durch das Buch seines Sohnes Uwe Schwarz, „Von Wilna nach Schlieben“, sowie den preisgekrönten Dokumentarfilm „Schnee von Gestern“ der israelischen Filmemacherin Yael Reuveny gut dokumentiert.

Peter Schwarz wurde am 19. Dezember 1916 als Faiwusch Schwarz in eine jüdische Familie in Wilna/Vilnius in Litauen geboren.1 Nach seiner Ausbildung zum Buchhalter wurde er zur polnischen Armee eingezogen und geriet Ende September 1939 in deutsche Kriegsgefangenschaft. Über das KZ Majdanek kam er – wie er auch in der Aufnahme berichtet – zur HASAG nach Skarżysko-Kamienna und musste im Werk “A” Zwangsarbeit leisten. Bei der Räumung des Lagers Anfang August 1944 wurde er in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt. Wenige Tage später verbrachte man ihn mit mehr als Tausend anderen Gefangenen in das Außenlager Schlieben in Brandenburg. Dort musste Faiwusch Schwarz erneut unter grausamsten Bedingungen Rüstungsgüter für die HASAG herstellen. Es gelang Schwarz, den mörderischen Räumungstransporten bei der Auflösung des Lagers zu entgehen. Er wurde am 21. April 1945 in Schlieben durch die Rote Armee befreit.
Auf dem Weg in seine alte Heimat Wilna war Faiwusch Schwarz in Łódź mit antisemitischen Ausschreitungen konfrontiert. Da er unter diesen Umständen keine Perspektive in Osteuropa sah und davon ausging, alle seine Angehörigen im Holocaust verloren zu haben, entschied er sich für die Rückkehr nach Schlieben. Er wurde dort Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und der SED, im Jahr 1949 dann Staatsbürger der DDR.
Am 30. November 1948 stand Peter Schwarz in der Leipziger Baumwollspinnerei im Zeugenstand und sagte gegen ehemalige Täter der HASAG in Skarżysko-Kamienna aus. Seine im Radiobeitrag zu hörende Schilderung fand auch Eingang in das Urteil des Leipziger Gerichts gegen den ehemaligen HASAG-Meister Alfred Wagner. Dieser wurde letztlich wegen zahlreicher Erpressungen, brutalster Misshandlungen und mörderischer Folterungen, die viele Gefangener das Leben gekostet hatten, zum Tode verurteilt.2
Peter Schwarz gründete mit seiner Frau Marianne in Schlieben eine Familie und arbeitete in der Handelsorganisation (HO) in leitender Funktion. Er starb 1987 und wurde auf dem Schliebener Friedhof neben dem Denkmal für die KZ-Häftlinge, die im Außenlager der HASAG ums Leben gekommen waren, begraben. Erst einige Jahre später stellte sich heraus, dass drei seiner Geschwister den Holocaust ebenfalls überlebt hatten.
Fazit: Gezielte O-Töne in einem unzeitgemäßen Radiobericht
Der Radiobeitrag zum “Kamienna-Prozess” ist das einzige erhaltene Tondokument von diesem Verfahren. Es ist bisher nicht klar, ob Peter von Zahn das Rohmaterial aus der SBZ zur Verfügung gestellt bekam oder aus Radioberichten von dort mitgeschnitten hat. So oder so gibt die Auswahl der enthaltenen O-Töne Hinweise auf eine genaue Auswahl der entsprechenden Aufnahmen durch die Behörden in der SBZ: Dass mit Peter Schwarz einer der wenigen Opferzeugen zu hören war, der nicht aus einem westdeutschen Displaced-Persons-Camp zum Prozess gebracht worden war, sondern in der SBZ lebte und sogar Mitglied der SED war, könnte Zufall sein. Die Aussage des “unbeteiligten” Soldaten Hans Wolf jedenfalls war für die Vermittlung des Verfahrens in der SBZ zentral. Das zeigt ihre Funktion als “Schlusspunkt” der Beweisaufnahme, ihre Interpretation im publizierten Prozessbericht sowie der Umstand, dass Hans Wolf (und nicht etwa ein Überlebender oder eine Überlebende der HASAG) in einer auf den Prozess folgenden Veranstaltung als “einer der wichtigsten Augenzeugen” erneut auftrat.3 Dass Wolfs Aussage auch im Radio zu hören war, überrascht also nicht. Die lobenden Einschätzungen der Verteidiger zu Prozessführung und Rechtsstaatlichkeit schließlich waren gezielt eingesetzte Legitimationen der neuen Herrschaftsverhältnisse.
Dass Peter von Zahn auf Grundlage dieses Materials einen so eindrucksvollen und zugleich kritischen, im Hinblick auf die Täter:innenbilder sogar sehr unzeitgemäßen Beitrag schuf, macht sein “Hörbild” zu einem außerordentlichen Zeitdokument, nicht nur im engeren Bezug auf die Geschichte der HASAG.
*Der Beitrag “Der Leipziger ‘Kamienna-Prozess’ im westdeutschen Rundfunk” basiert auf Recherchen im Rahmen meines Postdoc-Forschungsstipendiums am Fritz Bauer Institut im Jahr 2020. Gefördert von Christiane und Nicolaus Weickart.
- Die Ausführungen zur Biographie von Fajwusch/Peter Schwarz sind dem Buch seines Sohns entnommen. Uwe Schwarz: Von Wilna nach Schlieben, Herzberg 2015. Ich danke Uwe Schwarz herzlich für den Austausch in Vorbereitung dieses Beitrags. [↩]
- Urteil des LG Leipzig vom 22.12.1948, in: Christiaan Frederik Rüter u.a. (Bearb.): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. IX, Amsterdam/München, 2007, S. 524-570, hier: S. 554. In der Urteilsedition wurde der Name von Peter Schwarz mit „Scha.“ abgekürzt bzw. anonymisiert, was eine Identifizierung erschwerte. [↩]
- Kreisvorstand der SED Leipzig: “Was lehrt uns der Kamienna-Prozess?”, 28.12.1948, Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, 21145 SED-Stadtleitung Leipzig, IV/5/01/566, Bl. 157. [↩]