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Die Anwältin Estera Epstein und ein Yizkor-Buch im Leipziger „Tschenstochau-Prozess“

„Nicht außer Acht gelassen werden darf schließlich, dass ein sehr großer Teil der in jenem Prozess vernommenen Zeugen das in Druck erschienene Werk der Zeugin Epstein, die im Lager die blonde Rechtsanwältin genannt wurde, gelesen haben und demzufolge niemals als unbeeinflusste und objektive Zeugen angesehen werden können.“

Rechtsanwalt Fritz Stelzer an das Landgericht Leipzig, 9.9.1949, Bundesarchiv [BArch], MfS, ASt I/1 AR 154/54, Bd. 2, Bl. 96-99, hier: Bl. 97.

Mit diesem Verweis versuchte der Anwalt eines 1949 im Leipziger „Tschenstochau-Prozess“ verurteilten ehemaligen Schichtführers der Hugo Schneider AG (HASAG), die Todesstrafe für seinen Mandanten per Revision abzuwenden. Der Einwand zielte darauf ab, Aussagen von Überlebenden des Holocaust durch den Verweis auf eine Publikation pauschal zu diskreditieren. Wieso berief sich der Verteidiger dabei auf ein Buch? Und was hatte es mit dem Verweis auf die „blonde Rechtsanwältin“ auf sich, die dieses „Werk“ offenbar zu verantworten hatte?

Estera Epstein: Juristin und Zeugin in einer Person

Mit seiner stark auf Äußerlichkeiten abzielenden Darstellung knüpfte Rechtsanwalt Stelzer direkt an die Berichterstattung der Leipziger Volkszeitung an. Während des Verfahrens war dort ebenfalls von der „leidenschaftlichen Anklage“ einer Zeugin, die „die blonde Rechtsanwältin“ genannt worden sei, die Rede.1 Wer war diese Zeugin, deren Auftritt durch die Kombination von äußerer Erscheinung und professioneller Tätigkeit offenbar derart großen Eindruck hinterließ?

Puzzleteil: Ausschnitt aus der Leipziger Volkszeitung, 1.6.1949.

Estera Epstein, geboren 1913, stammte aus Częstochowa, wo sie nach dem Jura-Studium eine eigene Kanzlei eröffnete. Nach dem Überfall auf Polen errichteten die Deutschen in ihrer Heimatstadt ein brutales Besatzungsregime. Estera Epstein überlebte mehrere „Aktionen“, bei denen die Besatzer etliche ihrer Familienangehörigen deportierten und ermordeten. Nach der endgültigen Liquidierung des Ghettos kam Epstein mit ihrer Schwester in das örtliche Zwangsarbeitslager im Werk „HASAG-Pelcery“, wo unter anderem ihr Bruder einer Mordaktion, an der auch der Werkschutz der Firma beteiligt war, zum Opfer fiel. Als die HASAG ihre Lager und Werke in Tschenstochau im Januar 1945 räumte, wurde Epstein zunächst in das Frauen-KZ Ravensbrück und bald darauf in ein Außenlager von Dachau verschleppt. Am 27. April 1945 wurde sie mit ihrer Schwester in Türkheim von der US-Armee befreit.

Im Displaced Persons (DP) Camp Landsberg am Lech wurde Estera Epstein Vorsitzende des Verbandes der überlebenden Jüdinnen und Juden aus Częstochowa. Zudem nahm sie ihre Tätigkeit als Juristin wieder auf. Sie war beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zu Gast und arbeitete am Jüdischen Ehrengericht in Landsberg als Richterin, Anklägerin und Verteidigerin. Darüber hinaus war sie im Kriegsverbrecher-Referat des Zentralkomitees der Befreiten Juden in der US-Zone in die Vorbereitung des Leipziger „Tschenstochau-Prozesses“ involviert. Am 30. Mai 1949 trat sie in Leipzig in den Zeug:innenstand, um gegen die Täter:innen der HASAG auszusagen.2 Sie belastete insbesondere HASAG-Betriebsleiter Horst Spalteholz schwer. Dieser behauptete, zum Zeitpunkt einer großen Selektion im Werk gar nicht in Tschenstochau gewesen zu sein – woraus sich eine Debatte um den jeweiligen Zeitpunkt dieser Aktion entspann. Während Spalteholz sie auf April 1943 datierte (wofür er ein Alibi hatte)3, benannte Epstein als deren Zeitpunkt den Juli desselben Jahres.4

Schwarz-weiß-Fotografie: Mit Blumen geschmückte Bühne; vorne ein Davidstern mit Kerzen. Auf der Bühne an einem Tisch acht Personen, darunter eine Frau in der Mitte. Sie steht, die anderen sitzen. Dahinter ein Banner mit hebräischen Buchstaben und einer Israel-Fahne.
Puzzleteil: Estera Epstein (Mitte) bei einer Gedenkveranstaltung im DP-Camp Landsberg am Lech, Oktober 1946. Auf dem Podium als 2. von links mit Blick in die Kamera Benjamin Orenstein, der Autor von „Churbn Czenstochow“ (Image Courtesy of Holocaust Museum Los Angeles).

Über ihre Aussage zu einzelnen HASAG-Tätern hinaus hatte Epstein wertvolle Informationen zur deutschen Besatzungsherrschaft in Tschenstochau beizutragen – schließlich hatte sie als Mitarbeiterin des „Judenrates“ direkten Kontakt zum Stadthauptmann sowie dem berüchtigten Hauptmann der Schutzpolizei, Paul Degenhardt, gehabt.5 Zudem war sie durch ihre professionelle Tätigkeit im Kriegsverbrecher-Referat nicht nur eine wichtige Zeugin für die Staatsanwaltschaft, sondern auch eine ausgesprochen kompetente und mit der Materie hervorragend vertraute Kollegin. Am Abend nach ihrer Aussage besuchte der sächsische Generalstaatsanwalt Hentschel6 sie mit seinen Kolleg:innen in ihrem Hotel in Leipzig. Nach Epsteins Angaben wurde sie bis in die Nacht weiter befragt und von den deutschen Jurist:innen gebeten, ihnen das Buch, auf das sie sich mehrfach berufen hatte, zu überlassen: „Churban Czenstochow“.7

Churban Czenstochow

Undurchdringlicher Stacheldraht, dahinter Baracken, die in ihrer geometrischen Anordnung an ein Hakenkreuz erinnern. Dunkel und bedrohlich hebt sich darüber die Silhouette einer Fabrik mit hohen, rauchenden Schornsteinen vor hell lodernden Flammen ab. Der Name der Fabrik ist nicht Teil des Titels, aber in der Mitte des Covers ausgesprochen präsent: HASAG.

Dies ist das eindrucksvolle Titelbild von „Churban Czenstochow“, verfasst von Benjamin Orenstein und erschienen im Jahr 1948. Es handelt sich um ein sogenanntes Yizkor-Buch. Dies waren Gedenk- oder Erinnerungsbücher, in der Regel verfasst von Überlebenden des Holocaust, die ihren zerstörten Gemeinden und deren ermordeten Mitgliedern, die zumeist nicht einmal ein Grab hatten, damit ein schriftliches Denkmal setzten. „Churbn“ war die damalige jiddische Bezeichnung für die „Zerstörung“, also die Shoah.8

Schwarz-weißes Buchcover wie im Text beschrieben: Stacheldraht, dahinter Baracken, die in ihrer geometrischen Anordnung an ein Hakenkreuz erinnern. Dunkel und bedrohlich hebt sich darüber die Silhouette einer Fabrik mit hohen, rauchenden Schornsteinen vor hell lodernden Flammen ab. Der Name der Fabrik ist nicht Teil des Titels, aber in der Mitte des Covers ausgesprochen präsent: HASAG.
Schriftzug mit dem Titel oben und am rechten Bildrand: "B. Orenstein: Churban Czenstochow" und Hebräische Buchstaben.
Puzzleteil: Buchcover von Benjamin Orenstein: Churbn Czenstochow, Landsberg 1948
(New York Public Library Digital Collections).

„Churban Czenstochow“ erschien als frühes Yizkor-Buch noch vor dem Anstieg an Veröffentlichungen dieses Genres ab Mitte der 1950er Jahre.9 Bis heute sind etwa 540 dieser Bücher verfasst worden und zahlreiche von ihnen stehen über die New York Public Library digitalisiert zur Verfügung. Nach Vilnius war Częstochowa die Stadt mit den meisten Yizkor-Büchern. Vor „Churban Czenstochow“ war bereits Ende 1945 ein Yizkor-Buch über die Ghettos von Warschau und Tschenstochau erschienen10 und 1947 hatte der Historiker Rafael Mahler in New York das erste eigene Yizkor-Buch zu Częstochowa mit dem Titel „Thenstokhover Yidn“ herausgebracht.11 Im Gegensatz zu den vorherigen Büchern erschien „Churban Czenstochow“, mit einer Erstauflage von 3000 Exemplaren, nicht in hebräischer Schrift, sondern auf Jiddisch in lateinischen Buchstaben. Dies war eigentlich ein Zugeständnis an die vielen potenziellen jüdischen Leser:innen, die mit dem Hebräischen Probleme hatten.12 Zugleich aber versetzte es die deutschen Jurist:innen überhaupt erst in die Lage, diesen Text für das Gerichtsverfahren gegen die Täter:innen auszuwerten und Einblick in den damaligen aktuellen Erkenntnisstand zur deutschen Besatzungs- und Vernichtungspolitik in Tschenstochau aus Perspektive der Opfer zu erhalten.

Der Autor Benjamin Orenstein hatte das Ghetto von Tschenstochau und die Konzentrationslager Buchenwald, Mittelbau-Dora sowie Bergen-Belsen überlebt. Nach dem Krieg war er wie Estera Epstein im Zentralkomitee der überlebenden Jüdinnen und Juden aus Częstochowa tätig und zugleich Direktor der Zentralen Historischen Kommission in Bamberg.13 Orenstein schrieb das Buch auf Grundlage eigener Erlebnisse, aber auch auf der Basis von Primärquellen des Tschenstochauer Judenrates sowie damals vorhandener Literatur. Außerdem verarbeitete er im Buch die Aussagen von mehr als 50 Überlebenden, darunter der später durch Claude Lanzmanns Film „Shoah“ bekannt gewordene Abraham Bomba, sowie die Anwältin Estera Epstein.14 Das Vorwort hatte der bedeutende Historiker, Pionier der so genannten „Khurbn-Forshung“15 und Gründer der Zentralen Jüdischen Historischen Kommission Philip Friedman begeisteuert.16 In den einzelnen Kapiteln schrieb Orenstein über das gesellschaftliche und kulturelle Leben vor dem Krieg, den Judenrat sowie die verschiedenen Deportationsaktionen der Deutschen. Zudem waren den Werksstandorten der Hugo Schneider AG in Tschenstochau (Pelcery, Eisenhütte Rakow, Warta und Czenstochowianka) eigene Abschnitte gewidmet, die durch zusätzliche Kapitel zu weiteren Aspekten der mörderischen Zwangsarbeit, dem Terror der deutschen Mitarbeiter:innen, aber auch dem Leben der jüdischen Zwangsarbeiter:innen in den Lagern ergänzt wurden. Außerdem enthielt das fast 470 Seiten umfassende Buch zahlreiche Fotos (darunter auch Bilder von Baracken im HASAG-Lager im Werk Pelcery), Gedichte, biografische Skizzen zu einzelnen Akteur:innen sowie eine tabellarische Chronologie der wichtigsten Ereignisse. Estera Epstein hatte für das Buch inhaltlich zugearbeitet, war darin auf zwei Fotos abgebildet und hatte den enthaltenen Aufruf, weiterhin Material für die geplante (aber nie erschienene) zweite hebräische Auflage von „Churban Czenstochow“ beizusteuern, unterzeichnet.

Das Yizkor-Buch als Quelle für die Staatsanwaltschaft

„Churban Czenstochow“ war eine wichtige Grundlage für die Jurist:innen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), um die grausamen Verbrechen, die ihnen von den zahlreichen Überlebenden der HASAG-Lager geschildert wurden, zu kontextualisieren. Wenige Tage nach ihrer Aussage in Leipzig und der Rückkehr nach Bayern schickte Estera Epstein ihr Exemplar des Buches an Generalstaatsanwalt Hentschel. Sie vermerkte, sie „habe mit rotem Stift die Zeilen in obigem Buch unterstrichen, die Ihnen und dem Gericht besonders nützen können.“ Zudem bat sie um Rückgabe, da sie nur ein Exemplar besitze, das „außerdem ein Andenken“ sei.17

In seinem Schlussplädoyer am Ende des „Tschenstochau-Prozesses“ griff der Generalstaatsanwalt etliche Aspekte auf, die er direkt aus dem Yizkor-Buch übernommen hatte. So skizzierte er in einer langen Passage das soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Częstochowa, wobei die Anleihen an die Darstellung von Orenstein unübersehbar sind.18 Daran anknüpfend ermöglichte es das Buch aber auch, die im Prozess geschilderten konkreten Gewalttaten in den Lagern und Werken der HASAG nicht isoliert, sondern im Kontext der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft zu betrachten. Dadurch konnten sie nicht nur als individuelle Verbrechen einzelner Akteure gewertet werden, sondern zugleich als eklatante Verstöße gegen das Völkerrecht und die Haager Landkriegsordnung. So mahnte Hentschel die Richter, „individualistischer Rechtsschutz und das bestehende deutsche Strafgesetz können bei Ihrem Urteil […] ganz beiseite bleiben. Sie müssen Recht auf der Ebene des Völkerrechts sprechen.“19 Das Urteil hielt letztlich fest, „dass auch die sämtlichen ‚Hasag‘-Angestellten und -Arbeiter in den auf besetztem staatsfremden Gebiet befindlichen ‚Hasag‘-Werken und ‚Hasag‘-Arbeitslagern als Angehörige der Besatzungsmacht im völkerrechtlichen Sinne anzusehen waren. Als solche unterstanden sie auch den internationalen Kriegsgesetzen und insonderheit im vorliegenden Falle den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung“.20 Damit waren die Taten der Angeklagten eindeutig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten. Eine solche Einordnung hätte sicherlich auch ohne den Hintergrund von „Churban Czenstochow“ erfolgen können. Allerdings bot das Buch der Staatsanwaltschaft einen detaillierten, multiperspektivischen und quellengestützten Überblick über den deutschen Besatzungsterror in Tschenstochau, der es erheblich erleichterte, das mörderische Agieren des Rüstungskonzerns in diesem Gesamtbild zu verorten.

Literatur, Justiz und Erinnerung

Am 13. Juni 1949, noch vor der Urteilsverkündung, sandte Generalstaatsanwalt Hentschel „Churban Czenstochow“ zurück an Estera Epstein. Seinen Dank verband er mit der Bemerkung, das Buch habe „große Dienste bei der Klärung aller Zusammenhänge und bei der Erstellung der Plädoyers geleistet“ und bat um einen Hinweis, wie er es erwerben könne.21 Bei seinem mündlichen Vortrag des Plädoyers erwähnte er mehrfach die Anwältin und das Yizkor-Buch – dies wurde Epstein zumindest berichtet. Sie selbst konnte zu ihrem Bedauern nicht an der Urteilsverkündung teilnehmen.7

Letztlich sollte Generalstaatsanwalt Hentschel doch noch in Besitz eines eigenen Exemplares kommen. Im November 1949 schickte Estera Epstein eine Ausgabe von „Churban Czenstochow“ nach Dresden; vermutlich hatte sie es direkt von Benjamin Orenstein aus Kanada erhalten. Sie bat ihrerseits um eine Abschrift des Prozessprotokolls und kündigte ihre baldige Emigration an.22 Hentschel dankte herzlich, wünschte für ihren „neuen Lebensbereich“ alles Gute und versicherte ihr, das Buch werde „in meiner Bücherei auch eine schöne Erinnerung an Ihre Mitwirkung in dem großen Tschenstochau-Prozess darstellen.“23 Wenige Wochen später schon wanderte Estera Epstein in die USA aus, wo sie in Los Angeles maßgeblich an der Gründung des ersten Holocaust-Museums in den Vereinigten Staaten im Jahr 1961 beteiligt sei sollte. Im Zuge des Strafverfahrens gegen Paul Degenhardt bot sie – unter Verweis auf ihre Mitarbeit zu „Churban Czenstochow“ und ihre Beteiligung als „Zeugin und Sachverständige“ im Leipziger Prozess – ihre Mithilfe an.24 In den 1970er Jahren war Epstein abermals als Zeugin in ein Verfahren wegen NS-Verbrechen im HASAG-Werk in Tschenstochau involviert.25 1985 starb sie als Esther Przeworski Pratt in Los Angeles.

Die Beteiligung von Estera Epstein im Leipziger HASAG-Prozess 1949 und die Bedeutung von „Churban Czenstochow“ zeigen eindrücklich, welch wichtige Funktionen die Überlebenden bei der frühen Ahndung von NS-Verbrechen hatten. Epstein trat im Verfahren gleichzeitig als (Co-)Autorin, Ermittlerin, Zeugin und Juristin in Erscheinung. Dies entsprach den fließenden Übergängen zwischen Erinnerungsauftrag, Quellensicherung und Ahndungsbemühungen, die auch die Arbeit der Jüdischen Historischen Kommissionen im Zuge der „Khurbn-Forshung“ kennzeichnete. Die Strafprozesse trugen ihrerseits dazu bei, die Erfahrungen der Opfer zu dokumentieren. Diese waren als Zeug:innen natürlich nicht – wie vom Eingangs zitieren Verteidiger gefordert – „unbeeinflusst und objektiv“. Das hatte aber weniger mit dem Yizkor-Buch zu tun, als vielmehr mit ihren grauenhaften, traumatischen Erlebnissen und den Gewalttaten der Angeklagten, denen sie bei der HASAG ausgesetzt gewesen waren.

Der größere historische Kontext dieser Verbrechen war zu dem Zeitpunkt oftmals nur wenig erschlossen, so dass ein aktuelles, umfang- und facettenreiches Werk wie „Churban Czenstochow“, das auf Jiddisch noch dazu für die deutschen Staatsanwält:innen lesbar war, geradezu einen Glücksfall für die Anklage darstellte. Dass das Buch und Estera Epsteins Auftritt das Verfahren so stark beeinflussen konnten, differenziert darüber hinaus auch das Bild der NS-Prozesse in der SBZ. Der „Tschenstochau-Prozess“ war politisch – aber es war kein Schauprozess, bei dem Ablauf und Urteil von vornherein festgelegt waren. Die HASAG-Prozesse bieten sich an, um die Wechselwirkungen zwischen den Verbänden der Überlebenden und NS-Verfolgten, Einzelpersonen sowie den Behörden in den ersten Nachkriegsjahren genauer in den Blick zu nehmen.

  1. „Brutale Mißhandlungen bei Musik“, in: Leipziger Volkszeitung, 1.6.1949. []
  2. Zur Biografie vgl. Martin Clemens Winter: Estera Epstein, Überlebende der HASAG: Juristin – Zeugin – Erinnerungsakteurin, in: Newsletter der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig, Nr. 9 (2020), S. 23-26. Vgl. inzwischen auch Wiesław Paszkowski: Epstein (Epsztajn) (Przeworski-Pratt) Estera (Anna Estera), in: Juliusz Sętkowski (Hrsg.): Częstochowa Jews. A Biographical Dictionary, Częstochowa 2020 S. 111-112. []
  3. Protokoll des Tschenstochau-Prozesses, Aussage von Horst Spalteholz, 25.5.1949, BArch DP 1/1224, Bl. 23-26. []
  4. Protokoll des Tschenstochau-Prozesses, Aussage von Estera Epstein, 30.5.1949, BArch DP 1/1224, Bl. 98-101. []
  5. Esther Przeworski Pratt, formerly Adwokat Estera Epstein: My Last Encounter with the Murderer of Jews, Degenhardt, undat., Holocaust Museum Los Angeles [HMLA], RG-01.04.10. []
  6. Hermann Gottfried Hentschel (1914-1990), Professorenkatalog der TU Dresden, Ident.-Nr. 1375, https://www.ua.tu-dresden.de/Detail_prof_CD.asp?Bereich=Geistes%2D+u%2E+Sozialwissenschaften&ID=1375 (letzter Zugriff 8.3.2022). []
  7. Estera Epstein (Anna Przeworski Pratt), Testimony, a letter to her Polish mentor, 7.2.1965, HMLA, RG-01.04.01. [] []
  8. Zur Dokumentation der „Churbn-Epoche“ in einer eigenen thematischen Zeitschrift vgl. zuletzt Markus Roth: Die Zeitschrift „Fun letstn churbn“ („Von der letzten Zerstörung“) und die Dokumentation der Shoah – Zur Einführung, in: Frank Beer/Markus Roth: Von der letzten Zerstörung. Die Zeitschrift „Fun letstn churbn“ der Jüdischen Historischen Kommission in München 1946-1948, Berlin 2021, S. 13-37. []
  9. Judy Tydor Baumel-Schwartz: Individual and Communal Holocaust Commemoration in Israel, in: Maoz Azaryahu/Ulrike Gehring/Fabienne Meyer/Jaques Picard/Christina Späti (Hrsg.): Erzählweisen des Sagbaren und Unsagbaren. Formen des Holocaust-Gedenkens in schweizerischen und transnationalen Perspektiven, Köln 2021, S. 121-131, hier: S. 122-123. []
  10. https://www.czestochowajews.org/history/yizkor-books/czewa-wawa-ghettoes/ []
  11. Zu den Yizkor-Büchern zu Częstochowa vgl. Magdalena Ruta: Yiddish Sources for Researching the History and Culture of Częstochowa Jews in the First Half of the Twentieth Century – a Reconnaissance, Conference Paper “The History of the Jewish Population of the Częstochowa Region”, Częstochowa 2017, online unter: https://www.czestochowajews.org/conference-papers/2017-conference/. (letzter Zugriff 4.3.2022). []
  12. Benjamin Orenstein: Churban Czestochow, Landsberg 1948, S. 10-11. []
  13. Benjamin Orenstein: The Częstochower Landsleute in the DP Camps in Germany, in: United Czenstochover Relief Committee in New York/S.D. Singer (Hrsg.): Czenstochov. A new supplement to the Book Czenstochover Jidn, New York 1958, S. 62-66. []
  14. Orenstein: Churban Czestochow, S. 401-405. Vgl. zum Buch auch Ruta: Yiddish Sources. []
  15. Laura Jockusch: Khurbn Forshung – Jewish Historical Commissions
    in Europe, 1943–1949, in: Jahrbuch des Simon-Dubnow-Instituts/Simon Dubnow Institute Yearbook 6 (2007), S. 441-473, hier: S. 456-463. []
  16. Filip Friedman: Forwort, in: Orenstein: Churban Czenstochow, S. 8-9. Zu Friedman vgl. Natalia Aleksiun: Philip Friedman and the Emergence of Holocaust Scholarship: A Reappraisal, in: Jahrbuch des Simon-Dubnow-Instituts/Simon Dubnow Institute Yearbook 11 (2012), S. 333-346. []
  17. Central Committee of Liberated Jews in the American Occupied Zone in Germany, Legal Department, Adw. E. Epstein an Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Henschel [sic!], 8.6.1949, BArch, MfS, ASt I/1 154/54, Bd. 2, Bl. 44. []
  18. Auszug aus der Niederschrift über das dritte, der Strafzumessung gewidmete Plädoyer der Staatsanwaltschaft (Generalstaatsanwalt Hentschel), undat. BArch, MfS, ASt I/1 154/54, Bd. 2, Bl. 201-220, hier: Bl. 205-207. []
  19. Ebd., Bl. 204. []
  20. Urteil des Landgerichts Leipzig, 17.6.1949, Lfd. Nr. 1432a, in: Christiaan Frederik Rüter u.a. (Bearb.): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. VIII, S. 455-508, hier: S. 471. []
  21. Der Generalstaatsanwalt im Lande Sachsen an das Central Committee of Liberated Jews in the American Occupied Zone in Germany, Legal Departement, Dr. E. Epstein, 13.6.1949, BArch, MfS, ASt I/1 154/54, Bd. 2, Bl. 42. []
  22. Estera Epstein an den Generalstaatsanwalt im Lande Sachsen, 3.11.1949, BArch, MfS, ASt I/1 154/54, Bd. 4, Bl. 29. []
  23. Generalstaatsanwalt Hentschel an Rechtsanwältin Estera Epstein, 14.9.1949. []
  24. Esther Przeworski Pratt, Eidesstattliche Versicherung, 17.12.1962, HMLA, ohne Signatur. []
  25. Winter: Estera Epstein, S. 25. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Martin Clemens Winter (30. März 2022). Die Anwältin Estera Epstein und ein Yizkor-Buch im Leipziger „Tschenstochau-Prozess“. Das HASAG Puzzle. Abgerufen am 20. April 2025 von https://doi.org/10.58079/pfzx


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