Die Veröffentlichung der Mitgliedskarteien der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) durch die US-amerikanischen National Archives (NARA) Anfang des Jahres 2026 hat eine große mediale Aufmerksamkeit erregt. Auch mein Blog hat von der Berichterstattung profitiert, insbesondere von der Verlinkung eines Beitrags im ersten Presseartikel zum Thema auf der Website des SPIEGEL. Schon in den ersten Stunden wurde dieser Artikel hunderttausendfach aufgerufen und der darin ebenfalls verlinkte Katalog der NARA durch die massenhaften Zugriffe aus Deutschland zeitweise lahmgelegt. Es folgten Artikel und Beiträge in nahezu allen größeren und kleineren Medien, in denen es bald auch darum ging, warum die Möglichkeit der Online-Recherche nach einzelnen Mitgliedskarten 81 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs so ein großes Interesse auslöse.
Immer wieder wurde betont, dass es sich beim Katalog der National Archives eben nicht um eine „Nazi-Suchmaschine“ handle und dass die Recherche in den digitalisierten Mikrofilmen mitunter kompliziert sei. Als Antwort darauf veröffentlichte zuerst die Wochenzeitung DIE ZEIT Anfang April auf ihrer Website ein Online-Tool, mit dem sich eine eigens angefertigte und mit Hilfe von KI erschlossene Kopie des gesamten Datensatzes einfacher durchsuchen ließ. Begleitet wurde dies von eigenen Recherchen, in denen unter anderem die schon länger vorliegenden stichprobenartigen statistischen Auswertungen durch die Forschungsgruppe um Jürgen Falter1 mit eigenen Vollerhebungen aus den gesamten Karteien abgeglichen wurden.
Jetzt, einen Monat später, zog das Magazin DER SPIEGEL nach und präsentierte seinerseits ein eigenes „Interaktives Recherche-Tool zur Nazivergangenheit“. Vollmundig heißt es dazu: „Finden Sie hier heraus, was Ihre Familie unter Hitler getan hat“. Die so genannte „Nazi-Kartei“ des SPIEGEL basiert ebenfalls auf einer eigenen Kopie der gesamten Mikrofilme und einer KI-gestützten Erschließung. Dieses Angebot geht über das Tool der ZEIT dahingehend hinaus, dass neben den NSDAP-Mitgliedskarteien auch andere online zugängliche Quellen in die Personensuche mit einbezogen werden: Entnazifizierungsakten aus verschiedenen Landesarchiven, Strafurteile deutscher Gerichte aus Prozessen wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen (NSG), Wikipedia-Artikel zu einzelnen Personen und Informationen zum „Goldenen Parteiabzeichen“ sollen ebenfalls vom Tool des SPIEGEL erfasst werden.
Nachdem die Veröffentlichung der Mikrofilme bereits Anlass war, die Potenziale dieser Unterlagen für das Forschungsprojekt zum Leipziger Rüstungskonzern Hugo Schneider AG (HASAG) hier auf dem Blog auszuloten, soll nun der umgekehrte Weg beschritten werden: Im Folgenden wird das Recherche-Tool des SPIEGEL stichprobenartig mit Personen und gesammelten Quellen aus der mehrjährigen Arbeit am Forschungsprojekt zum Leipziger Rüstungskonzern HASAG daraufhin getestet, wie verlässlich die erzielten Ergebnisse sind. Damit versteht sich dieser Artikel als Beitrag zu dem vom SPIEGEL selbst ausgerufenen „Experiment mit offenem Ausgang“.2
Problematische Texterkennung
Zuerst wurde die Genauigkeit der OCR-Texterkennung geprüft. Während diese in vielen Fällen gut funktioniert und auch die Anzeige von etlichen jeweils ähnlichen Namenstreffern hilfreich erscheint, waren manche Ergebnisse kaum nutzbar. Getestet wurde dies hier unter anderem mit dem Namen des HASAG-Generaldirektors und SS-Obersturmbannführers Paul Budin, der wohl bekanntesten Personalie der HASAG. Gesucht wurde nach Vor- und Nachnamen, Geburtsjahr und -Ort. Unter den 32 Treffern wurde die in der NSDAP-Zentralkartei vorhandene Mitgliedskarte nicht angezeigt3. Die Karte aus der Ortsgruppenkartei wurde zwar erkannt, allerdings unter dem Namen „Paul Büter“. Die Wohnung Budins im Leipziger Poetenweg 31 fantasierte sich die KI zu „Ostpreussenstraße 81“. Da der Name falsch ausgelesen wurde, konnte das Tool den vorhandenen Wikipedia-Artikel zu Paul Budin natürlich nicht dem „Dossier“ zuordnen.
Zudem ist anzumerken, dass sich das komplexe Verhältnis von Budin zur NSDAP, aus der er aufgrund seiner vorherigen Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge 1934 ausgeschlossen und erst 1938 wieder aufgenommen wurde, mit dem Tool nicht erschließen lässt. Entsprechende Verweise sind schwer lesbar handschriftlich auf der Karteikarte vermerkt und werden von der OCR nicht erfasst.

Nicht gefunden wurde im Online-Tool des SPIEGEL ein weiterer bekannter und hochrangiger Täter des HASAG-Komplexes: SS-Obersturmführer Wolfgang Plaul war Stützpunktleiter der KZ-Außenlager der HASAG und Lagerführer des KZ-Außenlagers HASAG-Leipzig, des größten Frauen-Außenlagers des Konzentrationslagers Buchenwald.4 Plaul war am 1. Juli 1931 in die NSDAP eingetreten.5
Die mangelhafte Texterkennung wirkt sich offenbar stark auf die Verlinkung weiterer Unterlagen aus – werden Namen nicht richtig erkannt, können in der Folge auch keine Verbindungen zu Entnazifizierungsakten oder Prozessurteilen hergestellt werden. Doch selbst wenn Namen richtig ausgelesen werden, sind die Verknüpfungen keinesfalls zuverlässig.
Eine von sechs Entnazifizierungsakten
Die angekündigte Verknüpfung mit Entnazifizierungsakten aus den Landesarchiven konnte mit jeweils drei Fällen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und Baden-Württemberg getestet werden.
Aus den Unterlagen in NRW wurde nur in einem von drei Fällen ein Hinweis zu den entsprechenden Unterlagen angezeigt: Der erste Test lief mit Siegfried Tunder, einem vormaligen Prokuristen der HASAG und SS-Untersturmführer.6 Dass bei ihm die vorliegende und online einsehbare Akte nicht verlinkt war, könnte an der fehlerhaften Auslesung seines Namens als „Siegfried Tünder“ liegen.
Keine Anzeige der Entnazifizierungsakten gab es auch bei Arthur Möhring, ehemaliger Technischer Direktor der HASAG.7 Hier fand die Texterkennung die NSDAP-Karteikarten trotz der dort auftretenden Schreibweise des Vornamens als „Artur“ (ohne „h“), stellte aber keine Verbindung zu den im Online-Katalog verzeichneten Unterlagen im Landesarchiv NRW her.
Ernst Zinter8 war Betriebsleiter im HASAG-Zweigwerk Skarżysko-Kamienna im Generalgouvernement. Ihn kann man im Tool des SPIEGEL nur finden, wenn man nicht seinen korrekten Geburtsort Bentschen in die Suchmaske eingibt, da dort fälschlicherweise „Neudorf“ ausgelesen wird. Bei ihm ist im „Dossier“ des Tools allerdings ein korrekter Link zu den Entnazifizierungsunterlagen enthalten, der direkt zur Akte und den Digitalisaten im Landesarchiv führt. Hier hat die Verbindung der verschiedenen Provenienzen tatsächlich funktioniert.

Laut SPIEGEL sollen die Entnazifizierungsunterlagen aus Baden-Württemberg zumindest „in Teilen“ über das Tool erreichbar sein. Ich habe dies für drei Personen aus dem HASAG-Komplex getestet. Die bekannteste darunter ist vermutlich Edmund Heckler, Prokurist der HASAG und Leiter eines Zweigwerks des Rüstungskonzerns in Taucha.9 Heckler baute nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage seiner bei der HASAG erworbenen Expertise die Firma Heckler & Koch mit auf, die bis heute Waffen produziert.10 Das Tool fand Heckler problemlos und verknüpfte auch den entsprechenden Wikipedia-Artikel. Es gab jedoch keinen Hinweis auf die online einsehbaren Entnazifizierungsdokumente im Landesarchiv Baden-Württemberg, die für die Diskussion um Hecklers NS-Belastung maßgeblich sind.
Ein entsprechender Link fehlte auch bei dem Werkschutzangehörigen und SS-Führer Herbert Feustel11 sowie bei SS-Untersturmführer Heinz Bretschneider,12 der einer der engsten Mitarbeiter von Generaldirektor Paul Budin gewesen war und 1948 als „Mitläufer“ eingestuft wurde.
Damit wurde bei keiner der gesuchten Personen eine Verbindung zu den vorhandenen Entnazifizierungsakten im Landesarchiv Baden-Württemberg hergestellt.
Unsichtbare Strafurteile
Ein zweites Set von komplementären Unterlagen, die im Tool mit den NSDAP-Karteien verknüpft werden sollen, sind die Urteile aus Strafprozessen in der Bundesrepublik, der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR, die in den Urteilssammlungen „Justiz und NS-Verbrechen“ bzw. „DDR-Justiz und NS-Verbrechen“ enthalten sind. Sie stehen seit einigen Jahren nicht nur in dicken Bänden gedruckt, sondern auch online zur Verfügung. Dazu ist zunächst anzumerken, dass diese Urteilssammlung sehr breit, aber keineswegs vollständig ist. In den verschiedenen Landes- und Staatsarchiven finden sich zu den behandelten NS-Verbrechenskomplexen zahlreiche weitere Strafurteile – übrigens auch zur HASAG – die in diese Edition nicht aufgenommen wurden und damit ohnehin ohne Archivrecherche „unsichtbar“ bleiben.13 Um die Verknüpfung des SPIEGEL-Tools mit der Urteilssammlung zu testen, wurden vier Angeklagte in drei Prozessen in West- und Ostdeutschland ausgewählt, die in der Edition mit vollem Namen benannt werden.
Als erstes wurde das bekannteste Verfahren zur HASAG, der so genannte Leipziger „Kamienna-Prozess“ (benannt nach dem Tatort Skarżysko-Kamienna im Generalgouvernement) geprüft, eines der größten Strafverfahren wegen NS-Verbrechen in der SBZ.14 In diesem Prozess waren unter anderem die NSDAP-Mitglieder Arthur Rost15 und Alfred Wagner16 angeklagt, die in der Urteilsedition mit vollem Namen und Geburtsdaten genannt werden. Mit dem Online-Tool konnten sie beide in der NSDAP-Kartei gefunden werden, bleiben aber ohne jede Verbindung zum Leipziger Urteil von 1948.
Auch bei Anton Ipfling,17 SS-Führer und einer der berüchtigtsten Gewalttäter in den „Judenlagern“ der HASAG im besetzten Polen, zeigt das Tool keinen Link zum Strafverfahren an, in dem er 1967 vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu 15-fach lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt wurde. Dieses findet sich online sowie in Band XXVI der Urteilssammlung.18 Möglicherweise liegt dies erneut auch an der fehlerhaften Texterkennung, da Ipfling fälschlicherweise als „Ippling“ im Tool auftaucht.

Schließlich wurde das Urteil zu Walter Fasold19 überprüft. Fasold war Betriebsleiter im HASAG-Werk „Pelcery“ in Częstochowa / Tschenstochau gewesen und soll dort 1943 an einer Selektion beteiligt gewesen sein, nach der hunderte ausgesonderte jüdische Zwangsarbeiter:innen erschossen worden waren. Er stand ab 1949 (mit Unterbrechungen) jahrzehntelang in Frankfurt a.M. in einem Mammutprozess vor Gericht, der letztlich ohne vollständiges Urteil endete, da Fasold 1983 verstarb.20 Das Tool des SPIEGEL zeigt trotz korrekter Namensschreibweise keinen Link zum edierten und offen zugänglichen ersten Strafurteil gegen Fasold an. Eine Verknüpfung zum Archivinformationssystem in Hessen hätte darüber hinaus Nutzer*innen direkt zu den dort verzeichneten umfangreichen Verfahrensunterlagen in 263 Aktenordnern leiten können.
Damit konnte über das Tool in keinem der vier überprüften Fälle eine Verbindung zwischen Parteimitgliedschaft und dem frei zugänglichen Urteil in einem NSG-Verfahren hergestellt werden.
„Falsche“ Mitglieder
Bei meinen ersten Recherchen in den Mikrofilmen fiel mir auf, dass einige Personen mit Verbindungen zur HASAG auf Karteikarten auftauchen, die sich offenbar gar nicht auf eine Mitgliedschaft in der NSDAP beziehen. Dies waren vor allem Frauen, die vom Leipziger Rüstungskonzern zum „Arbeitskreis Gewehrmunition“ abgeordnet wurden, der von Hans Führer, einem Vorstandsmitglied der HASAG, geleitet wurde. Diese Karteikarten tragen einen Stempel „Speer“ und weitere Vermerke, die anzeigen, ob eine Erfassung in der Zentralkartei vorliegt. Mit Kolleg:innen haben wir unter anderem auf Bluesky darüber diskutiert, wie diese Karten in die NSDAP-Karteien kommen und es wurde die Vermutung geäußert, dass es sich um eine andere Kartei handelt, die erst später mit den NSDAP-Dokumenten vermengt wurde.
Im Online-Tool des SPIEGEL werden einige der entsprechenden Karten als „NSDAP-Mitgliederkarte aus der Zentralkartei“ verzeichnet, obwohl der Stempel anzeigt: „Zentralkartei nicht erfaßt“. Damit entsteht im „Dossier“ auf den ersten Blick der falsche Eindruck, dass die betreffende Person Parteimitglied war. Zunächst gab es keine weitere Einordnung dazu; seit einigen Tagen (vermutlich nach Hinweisen dazu in den Sozialen Medien) gibt der SPIEGEL in den Aktualisierungshinweisen an, dass diese Karten „aus dem veröffentlichten Datensatz ausgeschlossen werden sollten“, was jedoch „nicht in allen Fällen gelungen“ sei. Tatsächlich finden sich noch immer entsprechende Karten21 über das Tool – und damit gegebenenfalls irreführende Treffer für diejenigen Nutzerinnen und Nutzer, die die Hinweise im „Kleingedruckten“ nicht lesen.

Schnelle Resultate – unzuverlässige Erkenntnisse
Insgesamt zeigte der stichprobenartige Test, dass das Tool des SPIEGELS in den hier untersuchten Fällen zu Akteurinnen und Akteuren der HASAG nur wenig verlässliche Ergebnisse hervorbrachte. Würde man darin nur mit Namen und Lebensdaten zum HASAG-Konzern recherchieren, wäre das Ergebnis folgendes: Zwei der hochrangigsten und hauptverantwortlichen NS-Täter aus Konzern- und Konzentrationslagerleitung würde man gar nicht bzw. nur unter falsch ausgelesenem Namen finden. Die frei zugänglichen Entnazifizierungsakten aus den Landesarchiven wären nur in einem vom sechs Fällen verlinkt und man hätte keinen Hinweis auf die die umfangreichen Strafprozesse erhalten, die in verschiedenen politischen Systemen und über mehrere Jahrzehnte hinweg gegen einige der Akteure geführt wurden. Dafür wären einzelne Personen, die zwar der HASAG, aber nicht der NSDAP angehörten, über den Hinweis auf die Zentralkartei im Tool oberflächlich als Parteimitglieder ausgewiesen worden – hier betrifft dies vor allem junge Frauen, die als Stenotypistinnen arbeiteten.
Übertragen auf ein so sensibles und komplexes Thema wie die NS-Vergangenheit von Familienangehörigen ist das ein durchaus problematisches Ergebnis. Ginge es beim hier erprobten Sample nicht um ein Unternehmen, sondern um eine Familie, hätte man – zugespitzt formuliert – die beiden schwer belasteten Naziopas über das Tool nicht gefunden, zur Entnazifizierung von sechs Onkeln nur eine vorhandene Akte verlinkt bekommen und wäre auf keines der öffentlich zugänglichen Urteile gegen vier Großcousins gestoßen, die wegen schwerster NS-Verbrechen über Jahrzehnte vor verschiedenen Gerichten standen. Dafür wäre vielleicht die eine oder andere Tante kurzerhand fälschlicherweise als Parteimitglied abgespeichert worden. Nicht zuletzt hätte man zahlreiche Portraitfotos der Verwandtschaft verpasst, die in den Karteien enthalten sind, vom Tool aber nicht angezeigt werden.
Fachwissenschaftler:innen können durch ihre Erfahrungen und gegebenenfalls eigens recherchierte Komplementärquellen derart fehlerhafte Daten sowie ausbleibende Verknüpfungen einordnen und mit anderen Unterlagen abgleichen. Private Nutzer:innen hingegen, an die sich das Angebot vor allem richtet, haben diese Expertise und Möglichkeiten in der Regel nicht. Es stellt sich die Frage, ob die angepriesene Vereinfachung der Recherche gegenüber dem händischen Durchsuchen der digitalisierten Mikrofilme bei den National Archives und der eigenen bzw. professionell unterstützen Suche in anderen Archiven und Sammlungen nicht um den Preis großer Unzuverlässigkeit der Ergebnisse erkauft wird.
Der SPIEGEL weist zwar selbst an verschiedenen Stellen auf mögliche Fehler im Tool hin. Zugleich erweckt eine solche mit großem Aufwand erstellte und nicht zuletzt kostenpflichtige „Suchmaschine“ einen professionellen Eindruck und hohe Erwartungen. Zugespitzte Formulierungen wie „Die Nazi-Kartei“ tragen ihr Übriges dazu bei.
Die hier vorgenommene Erprobung ist jedoch ein Hinweis darauf, dass rein technische Lösungen, die vor allem auf einem ersten Zugriff durch Künstliche Intelligenz basieren, akribische historische Recherche durch Fachleute (die natürlich ebenfalls irren und Fehler machen können) nicht ersetzen können – im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass durch große Versprechungen, den Anschein von Verlässlichkeit und die Suggestion zuverlässiger automatischer Auswertung riesiger Datenmengen tatsächlich große Lücken unerkannt bleiben und verzerrte Bilder konstruiert werden. Die Vorstellung, mit einer einfachen Suchmaske schnelle Antworten auf komplexe Fragestellungen und differenziert zu betrachtende historische Zusammenhänge zu bekommen, führt in die Irre. Historische Arbeit an den Quellen braucht Zeit, Genauigkeit und erhebliches Kontextwissen. Eine KI arbeitet aber nicht geschichtswissenschaftlich. Sie suggeriert technische Präzision und liefert schnelle Resultate – aber offenbar keine verlässlichen Erkenntnisse.
- Jürgen W. Falter: Hitlers Parteigenossen. Die Mitglieder der NSDAP 1919-1945, Frankfurt 2020. ↩︎
- Die Recherche im Online-Tool für diesen Beitrag wurde am 10. und 11. Mai 2026 durchgeführt und mit Screenshots gesichert. Etwaige Aktualisierungen und Verbesserungen können künftig zu anderen Ergebnissen als den hier dargestellten führen. ↩︎
- Karteikarte Paul Budin, NSDAP-Zentralkartei, Berlin Document Center (BDC), Kopie in: National Archives and Records Administration (NARA), RG 242, A3340-MFKL, D0050. ↩︎
- Anja Kruse/Josephine Ulbricht: Ein KZ auf dem Werksgelände. Das Frauenaußenlager “HASAG Leipzig”, in: Anne Friebel/Josephine Ulbricht (Hrsg.): Zwangsarbeit beim Leipziger Rüstungskonzern HASAG. Der Werksstandort Leipzig im Nationalsozialismus und seine Nachgeschichte, Leipzig 2023, S. 67-102. ↩︎
- Karteikarte Wolfgang Plaul, NSDAP-Zentralkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFKL, M0034. ↩︎
- Karteikarte Siegfried Tunder, NSDAP-Ortsgruppenkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFOK, X0043. ↩︎
- Karteikarte Arthur Möhring, NSDAP-Ortsgruppenkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFOK, P0005. ↩︎
- Karteikarte Ernst Zinter, NSDAP-Ortsgruppenkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFOK, Z0088. ↩︎
- Karteikarte Edmund Heckler, NSDAP-Zentralkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFKL, H0007. ↩︎
- Rainer Karlsch/Stefanie can de Kerkhof/Andrea H. Schneider-Braunberger: Waffeningenieure im Zwielicht. Die Mauserwerke, die HASAG und die Gründungsgeschichte von Heckler & Koch, Münbchen 2024. ↩︎
- Karteikarte Herbert Feustel, NSDAP-Ortsgruppenkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFOK, E0040. ↩︎
- Karteikarte Heinz Bretschneider, NSDAP-Ortsgruppenkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFOK, C0027. ↩︎
- Martin Clemens Winter: Die internationale Ahndung von NS-Verbrechen beim Rüstungskonzern HASAG 1945-1995, in: Friebel/Ulbricht (Hrsg.): Zwangsarbeit beim Leipziger Rüstungskonzern HASAG, S. 103-124. ↩︎
- Urteil des LG Leipzig vom 22.12.1948, in: Rüter, Christiaan Frederik u.a. (Bearb.): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. I-XIV, Amsterdam/München 2002-2009, Bd. IX, S. 524-570. ↩︎
- Karteikarte Artur Rost, NSDAP-Ortsgruppenkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFOK, S0055. ↩︎
- Karteikarte Alfred Wagner, NSDAP-Ortsgruppenkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFOK, X0087. ↩︎
- Karteikarte Anton Ipfling, NSDAP-Zentralkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFKL, K0007. ↩︎
- Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 12.5.1967, in: Rüter, Christiaan Frederik u.a. (Bearb.): Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen [JuNSV], Bd. I ff., Amsterdam/München 1968 ff., Bd. XXVI, S. 281-298. ↩︎
- Karteikarte Walter Fasold, NSDAP-Ortsgruppenkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFOK, E0028. ↩︎
- LG Frankfurt a.M., Urteil gegen Walter Hermann Fasold, 12.12.1949, in: JuNSV, Bd. V, S. 643-659. ↩︎
- Karteikarte Cäcilie Kind, NSDAP-Zentralkartei, BDC, Kopie in: NARA, RG 242, A3340-MFKL, L0053. ↩︎
































