Die MEMO-Studie IV und die Erforschung der HASAG

Anfang Mai 2021 veröffentlichte die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) die mittlerweile vierte Studie „MEMO Deutschland – Multidimensionaler Erinnerungsmonitor“, erarbeitet vom Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung Bielefeld (IKG).1 Mittels repräsentativer Stichproben soll mit den MEMO-Studien eine empirische Grundlage zur Diskussion über verschiedene Aspekte der Erinnerungskultur in Deutschland und die verbreiteten Einstellungen zur Zeit des Nationalsozialismus vorgelegt werden.

Angesichts der Aktualität wurden diesmal zunächst insbesondere die frappierenden Zusammenhänge zwischen dem Glauben an Verschwörungserzählungen und geschichtsrevisionistischen Einstellungen bei den Befragten betont. Darüber hinaus enthält die vierte Studie jedoch auch Ergebnisse von hoher Relevanz für mein Forschungsprojekt zur Geschichte der Hugo Schneider AG (HASAG). Es geht dabei um die Verbreitung des Wissens über NS-Zwangsarbeit, Kenntnisse über die Involvierung deutscher Unternehmen in nationalsozialistische Verbrechen und schließlich um Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit diesen Themen vor Ort.

1. NS-Zwangsarbeit: ein unterschätztes Verbrechen

So hat das Team des IKG erstmals im Rahmen seiner MEMO-Studien explizit das vorhandene Wissen über Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus untersucht. Auf die Frage, wie viele Menschen schätzungsweise im damaligen Deutschen Reich Zwangsarbeit leisten mussten, gaben die 1.000 Befragten durchschnittlich eine Zahl von fast 4 Millionen an.2 Mit dieser Schätzung lagen sie – wie auch in der Studie betont wird – deutlich zu niedrig; die Forschung geht heute von etwa 13 Millionen Zwangsarbeiter:innen im damaligen Reichsgebiet aus. Hinzu kommen Millionen weiterer Zwangsarbeiter:innen im von den Deutschen besetzten Europa, insgesamt etwa 20 Millionen Menschen.

Screenshot: Ausschnitt aus der MEMO-Studie IV, S. 19.

Das zeigt, dass trotz durchaus vorhandenen Wissens über NS-Zwangsarbeit und einer zunehmenden öffentlichen Thematisierung das Ausmaß dieses nationalsozialistischen Verbrechenskomplexes noch immer nicht hinreichend bekannt ist.

Der Zwangsarbeitseinsatz beim Leipziger Rüstungskonzern HASAG kann dafür ein markantes Beispiel liefern. In qualitativer Hinsicht zeigt die Hugo Schneider AG das Zusammenwirken verschiedener Formen von Zwangsarbeit. „Zivile“ Zwangsarbeiter:innen aus ganz Europa, Kriegsgefangene, „Arbeitsjuden“, KZ-Häftlinge verschiedenster Nationen und Haftkategorien – sie alle mussten in unterschiedlichen Arbeits- und Lebensverhältnissen, zu verschiedenen Zeiten und an zahlreichen Orten im Deutschen Reich und im „Generalgouvernement“ Rüstungsgüter für die HASAG produzieren. Quantitativ sind dabei noch viele Fragen offen. Bei den KZ-Außenlagern ist die Quellenlage etwas günstiger. Die Zahl der KZ-Häftlinge der HASAG wird auf etwa 17.000 Männer und Frauen beziffert. Für andere Bereiche jedoch, wie die Anzahl der Jüdinnen und Juden in den firmeneigenen Zwangsarbeitslagern im „Generalgouvernement“ (ca. 30.000 Menschen), und die nur grob auf mehrere zehntausend geschätzten „zivilen“ Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangenen bei der HASAG lassen sich genaue Zahlen nur schwer ermitteln.3 Ich hoffe aber, im Rahmen des Forschungsprojekts zumindest für einzelne Teilbereiche neue Ergebnisse vorlegen zu können.

2. Wer kennt die HASAG?

Ein zweiter Aspekt der Studie, der sich direkt auf mein Forschungsprojekt beziehen lässt, ist die Frage nach der Beteiligung deutscher Firmen an NS-Verbrechen. Hierzu wurden die Befragten gebeten, „ein konkretes deutsches Unternehmen [zu] nennen, das in die Verbrechen des Nationalsozialismus involviert war“.4 Mehr als ein Drittel (37%) konnte kein solches Unternehmen benennen. Die meisten Nennungen erhielt der Krupp-Konzern, mit schon deutlichem Abstand gefolgt von der IG Farben. Möglicherweise wirkte sich positiv auf ein heutiges Bewusstsein für die Beteiligung dieser Firmen an NS-Verbrechen aus, dass ranghohe Angehörige jener zwei Konzerne 1947/48 im Rahmen der “Nuremberg Military Tribunals” (NMT)5 angeklagt waren. Allerdings verwundert es, dass der in den NMT ebenfalls behandelte Flick-Konzern in diesem Sample gar nicht genannt wurde.

Screenshot: Ausschnitt aus der MEMO-Studie IV, S. 22.

Dass die HASAG keine Nennung erhielt, ist hingegen wenig überraschend. Die zentrale Rolle des Leipziger Rüstungskonzerns als Profiteur von NS-Zwangsarbeit war allerdings nicht von vornherein so wenig bekannt. Noch im Vorfeld der Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher listete Oswald Pohl, der ehemalige Leiter des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamtes (SS-WVHA), die HASAG unter den „größten Arbeitgeber[n]“ von KZ-Häftlingen an vierter Stelle auf (nach der Amtsgruppe C des SS-WVHA, der IG Farben und den Reichswerken “Hermann Göring”).6

Puzzleteil: Ausschnitt aus der Eidesstattlichen Erklärung von Oswald Pohl (NI-382), 5.8.1946, Harvard Law School Library, Historical & Special Collections, Nuremberg Trials Project, Nr. 5271, Bl. 3.

Auch in Vorbereitung der nachfolgenden „Nuremberg Military Tribunals“ wurden Beweismittel zur HASAG sichergestellt. Den Ermittlern ging es vor allem um deren Verbindungen zur Dresdner Bank, sie kündigten aber auch Nachforschungen an, ob die HASAG im besetzten Polen Zwangsarbeits- oder Konzentrationslager betrieben habe.7 Aber weder im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, noch in den NMT spielte die HASAG letztlich eine Rolle. Nachdem das Unternehmen zerschlagen, das Gelände des Leipziger Hauptsitzes größtenteils dem Erdboden gleich gemacht worden war und 1949 die großen Leipziger Prozesse gegen HASAG-Personal ihren Abschluss gefunden hatten, geriet der Name der Firma genauso wie ihre verbrecherische Vergangenheit in Vergessenheit.

Michael Papendick vom IKG war so freundlich, mir auf Nachfrage kurzfristig noch genauere Zahlen aus der MEMO-Studie IV zu übermitteln: So nannte tatsächlich keine:r der Befragten die Hugo Schneider AG (die sich ja auch unter den „sonstigen Einzelnennungen“ hätte befinden können). Er verwies darauf, dass explizit nur ein Unternehmen erfragt wurde; weswegen möglicherweise trotz vorhandener Kenntnis weiterer Konzerne mit NS-Vergangenheit nur Namen der bekannteren Firmen genannt worden sein könnten.

Ich bat zudem um genauere Einblicke in die regionale Verteilung, speziell zu den Antworten aus Sachsen. Bei solch kleinen Teilstichproben sind die Daten aufgrund der geringen Grundgesamtheit nicht mehr als repräsentativ zu bewerten – sie geben aber vorsichtige Hinweise auf bestimmte Tendenzen. So konnten laut Papendick die Befragten aus den ostdeutschen Bundesländern etwas häufiger ein konkretes Unternehmen benennen (32% keine Nennung) als in Westdeutschland (38,3% keine Nennung). Ich sehe darin ein Anzeichen für Nachwirkungen der Geschichtspolitik in der DDR, wo das “Großkapital” zumindest verbal für NS-Verbrechen mitverantwortlich gemacht wurde. Um das zu erhärten, müsste dieser Zusammenhang freilich genauer untersucht werden. In Sachsen, wo für MEMO IV 51 Personen befragt wurden, konnten sogar nur 29,4% kein Unternehmen namentlich anführen. Unter den Nennungen aus Sachsen waren wie im Bundesdurchschnitt Krupp/Thyssen und die IG Farben die am häufigsten angeführten Firmen.

Mit anderen Worten: Von 51 Befragten im Freistaat konnten 15 Personen gar kein Unternehmen konkret benennen, welches an NS-Verbrechen beteiligt war. Von den restlichen 36 Personen nannte keine:r den ehemals größten Rüstungsproduzenten und stärksten Profiteur von NS-Zwangsarbeit in Sachsen – die HASAG.

3. Erinnerung und historische Bildung vor Ort

In der MEMO-Studie zeichnet sich die Bedeutung lokaler Erinnerungskultur klar ab. Mehr als 70% der Befragten haben bereits an ihrem Wohnort eine Möglichkeit der Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus genutzt.8 Auch Cord Pagenstecher betont in der Publikation nachdrücklich das Potential des Themas NS-Zwangsarbeit für eine Beschäftigung mit der NS-Zeit im sozialen Nahbereich.9

Screenshot: Ausschnitt aus der MEMO-Studie IV, S. 12.

Die Studie kann damit einerseits als Bestätigung etwa der Arbeit der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig gelesen werden, die unter anderem mit Stadtteilrundgängen neue Zielgruppen direkt in ihren Wohnvierteln anspricht und für das Thema sensibilisiert. Andererseits deutet die Untersuchung zugleich darauf hin, dass bezüglich der Dimension von NS-Zwangsarbeit, konkreten lokalhistorischen Bezügen sowie insbesondere der Involvierung bestimmter Akteure – wie etwa der HASAG als erheblich an Zwangsarbeit und Holocaust beteiligter Großkonzern – noch große Defizite bestehen. Lokal- und Regionalgeschichte sollte in Sachsen deutlich stärker auch als NS-Verbrechensgeschichte mit transnationalen Auswirkungen begriffen werden. Ich hoffe, mit meinem Forschungsprojekt hier neue Erkenntnisse beitragen zu können, die sich weiterhin positiv auf die historisch-politische Bildungsarbeit auswirken.

*Ich danke Michael Papendick vom IKG Bielefeld herzlich für seine Auskünfte und die hier angeführten, unveröffentlichten Daten aus der Studie.

  1. Michael Papendick/Jonas Rees/Maren Scholz/Andreas Zick, Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG): Multidimensionaler Erinnerungsmonitor, Studie IV, 2021 [MEMO IV] []
  2. MEMO IV, S. 19. []
  3. Vgl. Ramona Bräu: Zwangsarbeit – Rüstung – Volksgemeinschaft. Die Leipziger Rüstungsfirma Hugo Schneider AG im “Dritten Reich” – Versuch einer Einordnung, in: Susanne Schötz (Hrsg.): Leipzigs Wirtschaft in Vergangenheit und Gegenwart. Akteure, Handlungsspielräume, Wirkungen (1400-2011), Leipzig 2012, S. 337-353, hier: S. 351. []
  4. MEMO IV, S. 22; 39 []
  5. Kim C. Priemel/Alexa Stiller (Hrsg.): NMT. Die Nürnberger Militärtribunale zwischen Geschichte, Gerechtigkeit und Rechtschöpfung, Hamburg 2013 []
  6. Oswald Pohl, Eidesstattliche Erklärung (NI-382), 5.8.1946, Harvard Law School Library – Nuremberg Trials Project, Nr. 5271. []
  7. Study on the „Hasag“. Folders kept at the DB document library, OCCWC, 11.8.1947, Towson University, Special Collections and Archives, Paul H. Gantt Nuremberg Trial Papers, Series 2, Box 11, Bl. 148-153. []
  8. MEMO IV, S. 12. []
  9. MEMO IV, S. 20. []

Der Leipziger “Kamienna-Prozess” im westdeutschen Rundfunk (II)

Teil 2: Anwälte, Zuschauer und Überlebende im O-Ton

Im letzten Teil wurden die Hintergründe des Leipziger “Kamienna-Prozesses” und des Radiobeitrags im NWDR sowie die jeweiligen Vorstellungen über die Täterinnen und Täter der HASAG aufgezeigt. Nun soll es um die Protagonisten gehen, die in dieser Sendung zu Wort kommen.

Peter von Zahn betonte die besondere Konstellation, als westdeutscher Journalist über ein Verfahren in der Sowjetischen Besatzungszone zu berichten, an dem er nicht persönlich teilgenommen hatte. Zur Einordnung präsentierte er als ersten O-Ton „die Antwort zweier Verteidiger auf die Fragen eines Leipziger Rundfunkreporters“. Bemerkenswert ist, dass beide um ihre Einschätzung zur Prozessführung gebeten wurden und diese in den höchsten Tönen lobten. Man habe daran „nicht das Geringste auszusetzen“ und könne „stolz sein, dass ein derartiges Gericht sich so verhalten hat.“ Diese Bewertungen entsprachen der offiziellen Einordnung des Verfahrens. Der „Kamienna-Prozess“ diente nämlich nicht nur der strafrechtlichen Ahndung furchtbarster NS-Verbrechen, sondern auch der Legitimation des gesellschaftlichen Umbaus in der SBZ, insbesondere des Justizwesens. Entsprechend häufig wurde der rechtsstaatliche Charakter des Verfahrens hervorgehoben, so auch in der Leipziger Volkszeitung:

Puzzleteil: “Die Lehren des Kamienna-Prozesses”, in: LVZ, 28.12.1948

In der SBZ dürfte es als Punktgewinn gewertet worden sein, dass der westdeutsche Rundfunk mit den lobenden Aussagen der Verteidiger genau die gewünschte Interpretation sendete.

Im Beitrag sind auch O-Töne aus der Hauptverhandlung zu hören. Die längste Passage stammt aus der Aussage des letzten im Prozess gehörten Zeugen, des Lehrers Hans Wolf. Er hatte als Angehöriger der Wehrmacht 1944 einen Munitionszug in Skarżysko-Kamienna abzuholen und wurde dabei unmittelbarer Augenzeuge einer Selektion und anschließenden Massenerschießung von jüdischen Gefangenen.

Wolf hatte ursprünglich gar nicht auf der Liste der Zeug:innen gestanden, aber sich während der laufenden Verhandlung für eine Aussage zur Verfügung gestellt. Damit erhielt die Dramaturgie des Verfahrens einen markanten Schwung. Zum Abschluss wurde mit Wolf nämlich ein Zeuge präsentiert, der weder eindeutig der Gruppe der Täter:innen, noch derjenigen der Opfer zugeordnet war. Durch diese „Neutralität“ kam seiner detaillierten Aussage besondere Beweiskraft zu. Im später publizierten Prozessbericht wurde ihr sogar eine größere Bedeutung beigemessen als den Aussagen der zahlreich angereisten Überlebenden. Dort hieß es:

„Eindrucksvoller als dieser an der ganzen Angelegenheit unbeteiligte Zeuge hätte niemand dem Gericht die wahren Zustände in Kamienna schildern können.“

Hans Frey: Die Hölle von Kamienna, Berlin-Postdam 1949, S. 83.

Ein ungenannter Zeuge

Bemerkenswerterweise bleibt der Name des jüdischen Überlebenden, dessen Aussage in dem Beitrag zu hören ist, ungenannt. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass dieser „zufällig davonkam [und] heute in den Westzonen“ lebe. Als ich für diesen Beitrag den Namen des Zeugen durch einen Abgleich mit dem Prozessprotokoll klären wollte, erlebte ich jedoch eine große Überraschung: Der Zeuge stammte gar nicht aus den Westzonen, sondern aus Schlieben in Brandenburg. Die Stimme, die wir im Beitrag hören, ist die des damals 31-jährigen Peter Schwarz.

Die eindrucksvolle Biographie von Peter Schwarz, sein Verfolgungsweg und die international verwobene Geschichte seiner Familie sind durch das Buch seines Sohnes Uwe Schwarz, „Von Wilna nach Schlieben“, sowie den preisgekrönten Dokumentarfilm „Schnee von Gestern“ der israelischen Filmemacherin Yael Reuveny gut dokumentiert.

Puzzleteil: Faiwusch/Peter Schwarz, 1945 (Uwe Schwarz).

Peter Schwarz wurde am 19. Dezember 1916 als Faiwusch Schwarz in eine jüdische Familie in Wilna/Vilnius in Litauen geboren.1 Nach seiner Ausbildung zum Buchhalter wurde er zur polnischen Armee eingezogen und geriet Ende September 1939 in deutsche Kriegsgefangenschaft. Über das KZ Majdanek kam er – wie er auch in der Aufnahme berichtet – zur HASAG nach Skarżysko-Kamienna und musste im Werk “A” Zwangsarbeit leisten. Bei der Räumung des Lagers Anfang August 1944 wurde er in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt. Wenige Tage später verbrachte man ihn mit mehr als Tausend anderen Gefangenen in das Außenlager Schlieben in Brandenburg. Dort musste Faiwusch Schwarz erneut unter grausamsten Bedingungen Rüstungsgüter für die HASAG herstellen. Es gelang Schwarz, den mörderischen Räumungstransporten bei der Auflösung des Lagers zu entgehen. Er wurde am 21. April 1945 in Schlieben durch die Rote Armee befreit.

Auf dem Weg in seine alte Heimat Wilna war Faiwusch Schwarz in Łódź mit antisemitischen Ausschreitungen konfrontiert. Da er unter diesen Umständen keine Perspektive in Osteuropa sah und davon ausging, alle seine Angehörigen im Holocaust verloren zu haben, entschied er sich für die Rückkehr nach Schlieben. Er wurde dort Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und der SED, im Jahr 1949 dann Staatsbürger der DDR.

Am 30. November 1948 stand Peter Schwarz in der Leipziger Baumwollspinnerei im Zeugenstand und sagte gegen ehemalige Täter der HASAG in Skarżysko-Kamienna aus. Seine im Radiobeitrag zu hörende Schilderung fand auch Eingang in das Urteil des Leipziger Gerichts gegen den ehemaligen HASAG-Meister Alfred Wagner. Dieser wurde letztlich wegen zahlreicher Erpressungen, brutalster Misshandlungen und mörderischer Folterungen, die viele Gefangener das Leben gekostet hatten, zum Tode verurteilt.2

Peter Schwarz gründete mit seiner Frau Marianne in Schlieben eine Familie und arbeitete in der Handelsorganisation (HO) in leitender Funktion. Er starb 1987 und wurde auf dem Schliebener Friedhof neben dem Denkmal für die KZ-Häftlinge, die im Außenlager der HASAG ums Leben gekommen waren, begraben. Erst einige Jahre später stellte sich heraus, dass drei seiner Geschwister den Holocaust ebenfalls überlebt hatten.

Fazit: Gezielte O-Töne in einem unzeitgemäßen Radiobericht

Der Radiobeitrag zum “Kamienna-Prozess” ist das einzige erhaltene Tondokument von diesem Verfahren. Es ist bisher nicht klar, ob Peter von Zahn das Rohmaterial aus der SBZ zur Verfügung gestellt bekam oder aus Radioberichten von dort mitgeschnitten hat. So oder so gibt die Auswahl der enthaltenen O-Töne Hinweise auf eine genaue Auswahl der entsprechenden Aufnahmen durch die Behörden in der SBZ: Dass mit Peter Schwarz einer der wenigen Opferzeugen zu hören war, der nicht aus einem westdeutschen Displaced-Persons-Camp zum Prozess gebracht worden war, sondern in der SBZ lebte und sogar Mitglied der SED war, könnte Zufall sein. Die Aussage des “unbeteiligten” Soldaten Hans Wolf jedenfalls war für die Vermittlung des Verfahrens in der SBZ zentral. Das zeigt ihre Funktion als “Schlusspunkt” der Beweisaufnahme, ihre Interpretation im publizierten Prozessbericht sowie der Umstand, dass Hans Wolf (und nicht etwa ein Überlebender oder eine Überlebende der HASAG) in einer auf den Prozess folgenden Veranstaltung als “einer der wichtigsten Augenzeugen” erneut auftrat.3 Dass Wolfs Aussage auch im Radio zu hören war, überrascht also nicht. Die lobenden Einschätzungen der Verteidiger zu Prozessführung und Rechtsstaatlichkeit schließlich waren gezielt eingesetzte Legitimationen der neuen Herrschaftsverhältnisse.

Dass Peter von Zahn auf Grundlage dieses Materials einen so eindrucksvollen und zugleich kritischen, im Hinblick auf die Täter:innenbilder sogar sehr unzeitgemäßen Beitrag schuf, macht sein “Hörbild” zu einem außerordentlichen Zeitdokument, nicht nur im engeren Bezug auf die Geschichte der HASAG.

*Der Beitrag “Der Leipziger ‘Kamienna-Prozess’ im westdeutschen Rundfunk” basiert auf Recherchen im Rahmen meines Postdoc-Forschungsstipendiums am Fritz Bauer Institut im Jahr 2020. Gefördert von Christiane und Nicolaus Weickart.

  1. Die Ausführungen zur Biographie von Fajwusch/Peter Schwarz sind dem Buch seines Sohns entnommen. Uwe Schwarz: Von Wilna nach Schlieben, Herzberg 2015. Ich danke Uwe Schwarz herzlich für den Austausch in Vorbereitung dieses Beitrags. []
  2. Urteil des LG Leipzig vom 22.12.1948, in: Christiaan Frederik Rüter u.a. (Bearb.): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. IX, Amsterdam/München, 2007, S. 524-570, hier: S. 554. In der Urteilsedition wurde der Name von Peter Schwarz mit „Scha.“ abgekürzt bzw. anonymisiert, was eine Identifizierung erschwerte. []
  3. Kreisvorstand der SED Leipzig: “Was lehrt uns der Kamienna-Prozess?”, 28.12.1948, Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, 21145 SED-Stadtleitung Leipzig, IV/5/01/566, Bl. 157. []

Der Leipziger „Kamienna-Prozess“ im westdeutschen Rundfunk (I)

Teil I: Seltene Tonaufnahmen und der Täter:innendiskurs in Ost und West

Ende 1948 fand in Leipzig der so genannte „Kamienna-Prozess“ statt, bei dem 25 Angehörige des Rüstungskonzerns Hugo Schneider AG (HASAG) vor dem Landgericht Leipzig standen. Ihnen wurden schwerste Verbrechen gegenüber jüdischen Zwangsarbeiter:innen in den HASAG-Werken in Skarżysko-Kamienna (im so genannten „Generalgouvernement“) vorgeworfen.

Bei diesem Verfahren handelte es sich damals um den größten Prozess wegen nationalsozialistischer Verbrechen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Er wurde nicht nur von immensem Publikumsinteresse, sondern auch von einer umfangreichen Medienkampagne begleitet. Neben täglichen Artikeln in der lokalen und überregionalen Presse gehörten dazu auch Berichte im Radio1 und Mitschnitte des Prozessgeschehens. Leider ist der überwiegende Teil der Tonbandaufnahmen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht überliefert. Umso bedeutender sind – als momentan einzige erhaltene hörbare Ausschnitte vom Prozess – die Fragmente, die in einem Radiobericht des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) Köln verarbeitet wurden. Autor des Beitrags war der später vielfach ausgezeichnete Journalist Peter von Zahn.

Puzzleteil: Laufplan für den Tonträgerdienst “Der Kamienna-Prozess” von Peter von Zahn, 21.1.1949 (Unternehmensarchiv des Westdeutschen Rundfunks Köln)

Der Bericht „Der Kamienna-Prozess“, erstmals ausgestrahlt am 21. Januar 1949, ist in leicht gekürzter Form hier zu hören:

Täter:innenbilder in Prozess und Radiobeitrag

Für die SED-Propaganda war der „Kamienna-Prozess“ auch ein exkulpatorischer „Schlußstrich“2 unter die nationalsozialistische Vergangenheit. Da es sich bei den Angeklagten größtenteils um Angehörige der “Arbeiterklasse” handelte, die mitunter sogar Mitglieder sozialistischer oder kommunistischer Organisationen bzw. Parteien gewesen waren, stellte sich die Frage, wie deren Beteiligung an brutalsten NS-Verbrechen gedeutet werden sollte. Letzlich galten die Verurteilten als von Nationalsozialisten und Industriekapital Verführte.

Zu ihrer Charakterisierung zitierte der sächsische Generalstaatsanwalt Rolf Helm in seinem Schlussplädoyer ausführlich Eugen Kogons „SS-Staat“ und bezeichnete die Angeklagten in ihrer „Minderwertigkeit“ als „krank“ und „pervers“.3 Das ist deswegen bemerkenswert, weil in der Forschung zu unterschiedlichen NS-Täter:innenbildern bisher der Rückgriff auf den „SS-Staat“ und die von Kogon eindimensional als Psychopathen, „Minderbegabte aller Art und […] sozial gescheiterte Existenzen“4 skizzierten Täter eher für Westdeutschland betont wurde.5 Der “Kamienna-Prozess” zeigt, dass diese drastischen und holzschnittartigen sozialpsychologischen Vorstellungen auch im Osten Verbreitung fanden.

Hingegen war gerade das Täter:innenbild im Beitrag des NWDR ein ganz anderes. Peter von Zahn bemerkte, dass die Leipziger Angeklagten eben keiner „SS-Einheit, die zum Töten abkommandiert war“, angehört hatten. Er bezeichnete sie als „Dutzendfiguren, Normalbürger auf den ersten Blick […] die sich in Leipzig, wo sie zu Hause waren, sicher gesittet und höflich benahmen, in Polen aber aufführten, als gelte es zu beweisen, dass niemand grausamer ist als der Mensch zum Menschen.“ Damit war er dem zeitgenössischen Diskurs über die NS-Täterinnen und -Täter deutlich voraus, der jene laut Gerhard Paul „entweder auf dämonische Führungspersonen oder aber auf kriminelle Exzeßtäter ein- und damit aus der deutschen Gesellschaft ausgrenzte.“6 Vielmehr verlieh Peter von Zahn nicht nur seiner Bestürzung über die im Prozess geschilderten Grausamkeiten Ausdruck, sondern warnte auch eindrücklich vor der Möglichkeit einer Wiederholung und schloss sogar sich selbst in den Kreis der “ganz normalen” potenziellen Täter:innen mit ein:

“Noch können wir das Unheil vielleicht abwenden, wir Dutzendfiguren und Normalbürger auf der ganzen Welt. Indem wir die Systeme und Doktrinen und Generallinien zu verachten beginnen und unsere Liebe dem Menschen zuwenden. Dem einzelnen Menschen. Aber wir tun das nicht. Wir bevorzugen die Systeme.”

Im kommenden, zweiten Teil dieses Puzzlestücks wird es um die eingespielten O-Töne im Radiobeitrag gehen: Wer ist dort zu hören und welche Funktion hatten die jeweiligen Aussagen von Verteidigern und Zeugen? Mehr dazu ab 11. Mai 2021 im HASAG Puzzle.

  1. Deutsches Rundfunkarchiv, Schriftgutbestand Hörfunk, Landessender Dresden, Nachrichten für das Land Sachsen vom 9.10.1948, 22.10.1948 und 4.11.1948. []
  2. „Das Urteil des Volkes“, LVZ, 23.12.1948 []
  3. Schlussplädoyer von Rolf Helm, Bundesarchiv [BArch], DO 1/32731, unpag. []
  4. Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, München 2000 [1. Aufl. 1946], S. 365. []
  5. Gerhard Paul: Von Psychopathen, Technokraten des Terrors und „ganz gewöhnlichen“ Deutschen, in: Ders. (Hrsg.): Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche?, Göttingen 2002, S. 13-90, hier: S. 19. []
  6. Ebd., S. 17. []

Das HASAG Puzzle

Der Blog „Das HASAG Puzzle“ begleitet das Post-Doc-Projekt „Unternehmenskultur, Zwangsarbeit und Judenmord beim Leipziger Rüstungskonzern HASAG“. Während des Zweiten Weltkriegs war die Leipziger Hugo Schneider AG (HASAG) sowohl einer der größten Rüstungsproduzenten als auch einer der radikalsten Profiteure nationalsozialistischer Zwangsarbeit im Deutschen Reich und im besetzten Polen. In firmeneigenen Zwangsarbeitslagern für Juden im „Generalgouvernement“ starben bis zu 25.000 Menschen. Zehntausende Zivilarbeiterinnen und -arbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge aus ganz Europa mussten am Hauptsitz in Leipzig und in einer Reihe von Zweigwerken Rüstungsgüter für die HASAG herstellen. Zugleich war die HASAG als „Kriegs-Musterbetrieb“ für ihre nationalsozialistische Unternehmenskultur in Bezug auf die deutsche Belegschaft bekannt. Nach dem Krieg standen fast hundert ehemalige HASAG-Angestellte, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und vergleichbare Vergehen vorgeworfen wurden, vor deutschen und internationalen Gerichten. Das Forschungsprojekt am Historischen Seminar der Universität Leipzig wird von der Alfred Landecker Foundation im Rahmen des Alfred Landecker Lecturer Programms gefördert. Die Rekonstruktion der Verbrechensgeschichte der HASAG gleicht einem komplexen Puzzle. Da kein Firmenarchiv überliefert ist, müssen ihre Spuren in verstreuten, internationalen Sammlungen aufgenommen und kombiniert werden. Dadurch ergibt sich trotz bestehender Lücken ein Gesamtbild. Der Blog dokumentiert den Fortschritt des Projekts, zeigt exemplarische Quellenfunde, neue Erkenntnisse und verweist auf relevante Beiträge in Wissenschaft und Medien.

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