Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

„Arbeit, Dienst und Führung“ am Beispiel der HASAG

Ein Forschungsprojekt, in dessen Zentrum ein großes Unternehmen in der Zeit des Nationalsozialismus steht, muss sich unweigerlich mit dem Thema „Arbeit“ auseinandersetzen. Arbeit ist die Klammer, die sich um die verschiedenen zu untersuchenden Aspekte der Hugo Schneider AG (HASAG) schließt: Von der gelebten nationalsozialistischen Unternehmenskultur auf der einen Seite bis zur brutalen, teils mörderischen Zwangsarbeit auf der anderen. Diesem Zusammenhang von Inklusion und Exklusion am Beispiel des Begriffs der Arbeit geht Nikolas Lelle in seinem Buch „Arbeit, Dienst und Führung. Der Nationalsozialismus und sein Erbe“ (Verbrecher Verlag Berlin, 2022) nach. In einer Buchvorstellung am 15. März 2023 im Leipziger Conne Island haben wir seine Analyse mit aktuellen Forschungen zum Rüstungskonzern HASAG verbunden. Ein Audio-Mitschnitt der Veranstaltung (ohne Publikumsdiskussion) steht im Mixcloud-Kanal der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig zur Verfügung:

Audio-Mitschnitt der Veranstaltung am 15.3.2023 im Conne Island

Im Nachgang zur Abendveranstaltung werden im folgenden Beitrag einige dieser Zusammenhänge anhand ausgewählter Quellenbeispiele aufgegriffen und näher ausgeführt.

Die Betriebsordnung als nationalsozialistische Auto-Suggestion

Als Voraussetzung, um die Arbeitsbeziehungen im Betrieb im nationalsozialistischen Sinne zu ändern, benennt Nikolas Lelle die Einführung des „Begriffspaars Betriebsführer und Gefolgschaft“.1 Eine zentrale Rolle nahm dabei das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ (AOG) von 1934 ein. Es hatte eine umfassende Verbetrieblichung der Arbeitsbeziehungen zur Folge.2 Das AOG zielte darauf ab, die „Unverbundenheit von Unternehmer:in und Arbeitnehmer:in“ zu überwinden.3

Die Lösung dafür lag gemäß der nationalsozialistischen Auffassung von Arbeit in der Postulierung einer „Betriebsgemeinschaft“, in der der Konflikt zwischen Kapital und Arbeit harmonisiert und der vermeintliche „Volkswille“ durchgesetzt werden sollte.4 „Betriebsführer“ und „Gefolgschaft“ – wie es dann hieß – wurden dabei zwar durchaus als Akteur:innen mit potenziell unterschiedlichen Interessen (z.B. Gewinnmaximierung vs. Verbesserung der Arbeitsverhältnisse) angesehen,5 sollten aber gemeinsam, oder besser: gemeinschaftlich auf ein Ziel hinarbeiten – auf die „Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen von Volk und Staat.“6 Bindemittel dafür sollten „Ehre“ und „Treue“ sein, zu denen „Führer“ und „Gefolgschaft“ gegenseitig verpflichtet wurden.7

Auf Ebene der Betriebe wurde die nationalsozialistische Arbeitsauffassung durch „Betriebsordnungen“ implementiert, die sich laut §26 des AOG alle Unternehmen ab der Größe von 20 Beschäftigten geben sollten. Anhand der Betriebsordnungen lässt sich eine zunehmende Ideologisierung der Arbeitsverhältnisse bei der HASAG ablesen:
Die erste Betriebsordnung, unmittelbar im Jahr 1934 erlassen, zielte laut Einleitung noch auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens „in der Gesamtwirtschaft“ ab und kam in den einzelnen Bestimmungen schnell auf konkrete Regelungen wie die „Zusammenarbeit zwischen Betriebsführer, Vertrauensrat und Gefolgschaft“, Arbeitszeiten oder Arbeitsentgelte zu sprechen.8 Der Text übersetzte die NS-Arbeitsauffassung und das AOG in den konkreten betrieblichen Kontext. Vier Jahre später sollte sich zeigen, dass dies ideologisch noch weiter getrieben werden konnte. Die zweite Betriebsordnung der HASAG trat im Jahr 1938 am symbolträchtigen 1. Mai, dem „Tag der nationalen Arbeit“ in Kraft. Vorangestellt war ihr ein Zitat von Adolf Hitler, nach dem der Maßstab für die Bewertung eines Menschen nicht die Art seiner Arbeit, sondern „Form und Güte der Leistung“ sei. Für diese Leistung wiederum, so Nikolas Lelle, spielte im Nationalsozialismus die „Gemeinschaftskategorie eine zentrale Rolle“. Leistung sei dort erst „im Rückgriff auf das Verhältnis von Arbeitenden und Betrieb […] ablesbar“ gewesen.9 Dazu passt, dass die Betriebsordnung als „Verfassung der Betriebsgemeinschaft“ bezeichnet wurde und damit unmittelbar auf das Unternehmen als soziales Gefüge verwies. Nun war der Betriebszweck auch nicht mehr wie noch 1934 auf die „Gesamtwirtschaft“ ausgerichtet, sondern – in direkter Anlehnung an die Formulierung im AOG – auf „Volk und Staat“.10

Der erste Paragraph der neuen HASAG-Betriebsordnung führte wie eine Präambel die zentralen Ideen ein, auf die sie sich als „Verfassung“ stützte. Diese hatten allerdings weniger Bezug zu den konkreten Arbeitsverhältnissen, sondern lauteten „Ehre, Treue und Kameradschaft“. Im Zusammenhang mit dem AOG verweist Nikolas Lelle nicht nur auf den Zusammenhang zur SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“, sondern betont auch, dass es sich dabei um Begriffe handelt, „die aus dem semantischen Raum der Moral stammen und eine Unbestimmtheit in den Gesetzestext bringen.“11 Das lässt sich auch auf die Betriebsordnung übertragen. In ihrem Text werden die Begriffe weniger definiert, als vielmehr im assoziativen Zirkelschluss erläutert: „Ehre“ (im Text als „Arbeitsehre“ spezifiziert) wird abgeleitet aus dem „Stolz“, der HASAG anzugehören. Dieser Stolz setze einen „innerlich freien Menschen voraus“. Freiheit wiederum könne nur „auf der Grundlage von Disziplin und Kameradschaft“ bestehen. Und „Kameradschaft“ wird lediglich in Bezug auf gegenseitiges Vertrauen und Unterstützung erläutert.12 Die „Arbeitstreue“ verpflichtete einerseits die HASAG zu Verbundenheit mit dem bzw. der einzelnen Betriebsangehörigen. Andererseits sollten diese ihre „volle Kraft in den Dienst der Hasag stellen“, „sich körperlich und geistig leistungsfähig […] erhalten“ und „alles vermeiden, was […] die Betriebsgemeinschaft stören könnte.“10
Wie die Verheißung der „Volksgemeinschaft“ ist auch die „Betriebsgemeinschaft“ eine zugleich normative und deskriptive Auto-Suggestion – man sollte „so handeln, als ob sie bereits bestünde.“13 Auf diese „Betriebsgemeinschaft“ führt der gesamte erste Abschnitt der Betriebsordnung hin. Im zweiten Teil wird ihre Verfasstheit als vermeintlich reale nationalsozialistische Unternehmensstruktur dekliniert – vom „Betriebsführer“ über die „Vorgesetzten“, Gremien wie den „Unternehmensbeirat“ und den „Vertrauensrat“ bis zur „Gefolgschaft“. Hier wird deutlich, dass die „Gemeinschaft“ des Betriebes sich aus dem behaupteten gemeinsamen Interesse (dem Dienst an der „Volksgemeinschaft“) ableitet, aber de facto keineswegs von gleichberechtigten Akteur:innen ausgeht. Vielmehr ist sie als streng hierarchisches Verhältnis gedacht, in dem alle Beteiligten ihren vorgesehenen Platz einnehmen und pflichtbewusst im Sinne eines höheren Zweckes ausfüllen. So waren auch Unternehmensbeirat und Vertrauensrat gemäß dem zugrundeliegenden „Führerprinzip“ keine Gremien betrieblicher Mitbestimmung, sondern hatten maximal beratende Funktionen.14

Puzzleteil: Ausschnitt aus der Betriebsordnung der HASAG von 1938 (Sammlung Tobias Schwabe / GfZL)

Der Begriff der „Gefolgschaft“ – so Nikolas Lelle – „führt ins Zentrum des Nationalsozialismus und verweist auf dessen Arbeitsauffassung“.15 In der HASAG-Betriebsordnung werden insbesondere die Pflichten der „Gefolgschaft“ angeführt: „Streben nach höchster Leistung, kameradschaftliche Zusammenarbeit, Unterordnung unter die Vorgesetzten und die Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens“.10 Herrschaft über den Modus der „Gefolgschaft“ funktioniert nicht als passive Unterordnung, sondern ganz im Gegenteil als „Aktivierung“: „Sie will Menschen anhalten, freiwillig und eigenverantwortlich mitzumachen. Sie will sie erziehen. Ziel ist eine effizientere Herrschaftsform, nicht eine weniger herrschaftliche.“16 Die Betriebsordnung der HASAG war ein Instrument für dieses Ansinnen.

Dass in der Betriebsordnung diese Zusammenhänge einer Regelung konkreter Arbeitsverhältnisse so ausführlich vorangestellt wurden, zeigt das Primat der Ideologie im Dokument. Das verdeutlicht auch ein Kommentar des stellvertretenden Betriebsführers der HASAG, Georg Mumme, zur neuen Betriebsordnung in der Werkzeitschrift „Unsere Hasag“. Zwar werden dort Vorgaben zu Arbeitsentgelten, Ordnungsbestimmungen oder Geburtenbeihilfen als wichtigste Inhalte bezeichnet. Aber als eigentliches und höheres Ziel benennt Mumme nicht die profane Organisation des Arbeitsalltags, sondern „die letzte Verwirklichung nationalsozialistischer Betriebsgemeinschaft“, den „Aufbau einer […] im wahrsten Sinne des Wortes nationalsozialistischen Gemeinschaft innerhalb unserer Betriebe.“17

Grenzen der „Betriebsgemeinschaft“: Die eigen-sinnige „Gefolgschaft“

Die nationalsozialistische Arbeitsauffassung und die wortgewaltigen Beschwörungen der „Betriebsgemeinschaft“ waren wirkmächtige Leitbilder. Zugleich sollten sie aus heutiger Perspektive nicht den Blick auf die Brüche und Uneindeutigkeiten in den realen Arbeitsbeziehungen und sozialen Verhältnissen in den Betrieben verstellen. Die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Akteur:innen waren durch die vorgegebene gemeinsame Ausrichtung auf das Wohl der „Volksgemeinschaft“ nicht einfach vom Tisch. Auch die HASAG im „Dritten Reich“ prägten Konflikte zwischen staatlichen und betrieblichen Stellen, innerhalb der Werke und Belegschaften sowie nicht zuletzt auch persönlicher Art. Mit der betriebsgemeinschaftlichen Inklusion ging nicht nur eine Unterordnung unter den Willen des „Betriebsführers“ einher, sondern auch eine aktivierende Erweiterung von Teilhabemöglichkeiten und Handlungsspielräumen.18 Diese wurden jedoch nicht automatisch im Sinne des höheren nationalsozialistischen Zieles genutzt, sondern mitunter eigen-sinnig ausgefüllt.19 Die „Fürsorge“, zu der AOG und Betriebsordnung die „Betriebsführer“ der „Gefolgschaft“ gegenüber verpflichteten,20 wurde nicht zwangsläufig mit deren aufopferungsvoller „Treue“ vergolten.

Ein Beispiel dafür findet sich in Unterlagen des Sicherheitsdienstes der SS (SD) aus Leipzig: Im Frühjahr 1940 hatte die HASAG beim Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahmebewilligung zur Nachtarbeit eingeholt. Es ging dabei um mehr als 100 Frauen, für deren Einsatz in der Nachtschicht etliche detaillierte Bedingungen ergänzt wurden. Das betraf Zuschläge für Nacht- und Mehrarbeit, vor allem aber weitreichende Ausnahmeregelungen. Ausgenommen werden sollten „[k]ränkliche, schwächliche, schwangere und stillende weibliche Gefolgschaftsmitglieder“, sowie auf eigenen Wunsch diejenigen, die „ein eigenes Hauswesen zu besorgen haben“.21 Dass diese Einschränkungen öffentlich im Betrieb ausgehangen werden mussten, hatte aus Sicht der HASAG „den Arbeitswillen der berufstätigen Frauen sehr nachteilig beeinflußt.“ Ein Teil von ihnen hätte nämlich die Regelungen ausschließlich im eigenen Interesse ausgelegt, „ohne auf betriebliche Belange und kriegswirtschaftliche Erfordernisse Rücksicht zu nehmen“ und sich „unter Vorspiegelung aller möglichen Gründe“ von der Arbeit freistellen lassen. Offenbar waren die im Aushang benannten Kriterien so weitreichend, dass sich zahlreiche Frauen darauf berufen konnten.
Dem SD lag sogar eine detaillierte Statistik vor, die den Krankheits- und Abwesenheitsstand in einer der Abteilungen der HASAG vor und nach der Neuregelung aufschlüsselte. Demnach sei mit Einführung der Nachtschicht keine Steigerung der Produktionsleistung einher gegangen – vielmehr war bei gleichbleibender persönlicher Arbeitsleistung der Ausstoß von 36.000 auf 30.000 Geschosshüllen pro Tag gesunken. Diesen Rückgang führte die HASAG auf den Anstieg der krank geschriebenen und entschuldigt fehlenden Frauen zurück. Einige Maschinen der Abteilung seien mitunter unbesetzt, was das gesamte Produktionsprogramm gefährde. Im Übrigen sei etwa die Hälfte der krank gemeldeten „Gefolgschaftsmitglieder“ von den Vertrauensärzten als gesund – also arbeitsfähig – erklärt worden. Offenbar war die betriebliche Maßnahme der Nachtarbeit zur Steigerung der Produktion durch die eigen-sinnige Auslegung der staatlichen Vorgaben seitens der Arbeiterinnen in ihr Gegenteil verkehrt worden.
Der SD zeigte sich besorgt, dass sich die „Vorstellungen von den der inneren Front auferlegten Pflichten etwas zu lockern“ schienen, sah aber auf Seiten der Betriebe wenig Möglichkeiten, einzuschreiten. Resigniert hieß es, auch NSDAP und DAF hätten, „an entsprechender Stoßkraft im Weichbild der Betriebe verloren. Infolgedessen dürfte mit entsprechenden Mahnungen, Betriebsappellen udgl. nicht viel zu erreichen sein.“ Seitens des SD vertrat man gemeinsam mit der HASAG die Ansicht, dass die Behörden zukünftig davon absehen sollten, „die den berufstätigen Frauen zu gewährenden Vergünstigungen bei jeder passenden Gelegenheit […] herauszustellen, weil dadurch unvernünftigen Ansprüchen nur Vorschub geleistet“ werde.22 Die Lösung wurde also darin gesehen, den Frauen, die man in der Rüstungsproduktion so dringend benötigte, eine Aufklärung über ihre Rechte möglichst vorzuenthalten.


Hier zeigen sich die Grenzen des nationalsozialistischen Versuchs, über die „Gefolgschaft“ als „Konzeption des Gehorchenwollens […] Zustimmung zu generieren und zu praktizieren“.23 Zugleich ist das Agieren der Arbeiterinnen nicht als Widerstandshandlung gegen den durchideologisierten Rüstungsbetrieb zu verstehen, sondern mit Alf Lüdtke als „Eigen-Sinn“ – als „ein Drittes, als ein Verhalten, das sich nicht der Logik des Entweder-Oder von Herrschaft und Widerstand fügt.“24

Arbeit und Antisemitismus

Das nationalsozialistische Arbeitsverständnis zeichnete sich durch den Grundgedanken aus, dass „Arbeit ein Dienst an der Volksgemeinschaft [sei], der eine radikal rassistische und antisemitische Volksgemeinschaft meint und der die Einzelnen dieser unterordnet“.25 Diese Vorstellung durchzieht auch die Publikationen aus dem Kontext der HASAG. Wie stark die betriebsgemeinschaftliche Inklusion der deutschen „Gefolgschaft“ mit der Exklusion der „Gemeinschaftsfremden“ einherging, zeigt sich beispielsweise an einer Handreichung, die im Rahmen des „Reichsberufswettkampfs“ der Betriebe erstellt wurde.26 In diesem von Hitler-Jugend (HJ), Nationalsozialistischem deutschen Studentenbund (NSDStB) und Deutscher Arbeitsfront (DAF) gemeinsam veranstalteten Wettbewerb wurden neben fachlichen Leistungen in Theorie und Praxis auch „weltanschauliche Fragen“ geprüft. Um diese ging es in der gleichnamigen Broschüre mit dem Logo der HASAG. Vermutlich sollte sie für die Vorbereitung der jugendlichen Teilnehmer:innen des Unternehmens auf den Wettbewerb im Jahr 1939 dienen. 90 Fragen widmeten sich mit den entsprechenden Antwortvorgaben zentralen Aspekten der nationalsozialistischen Ideologie. Neben historischen, allgemeineren politischen und ökonomischen Themen wurde auch die NS-Arbeitsauffassung und -organisation thematisiert. So hieß es etwa: „Was verstehen Sie unter Betriebsgemeinschaft?“27 oder „Welche Pflichten und Aufgaben hat der Vertrauensrat in der Betriebsgemeinschaft zu erfüllen?“28
Daneben nahm der Antisemitismus eine zentrale Rolle ein. So hieß es direkt in der ersten Frage des Kataloges: „1. Warum sind wir Judengegner?“ und die Antwort sollte lauten: „Weil der Jude auf Grund seiner rassischen Eigenart notwendig ein Schädling des deutschen Volkes ist.“29 Danach wurde abgefragt, welche „Maßnahmen […] das Dritte Reich zur Bekämpfung der Juden durchgeführt“ habe – wobei die Nürnberger Gesetze genannt werden sollten.30
Wenige Seiten dahinter folgte eine explizite ideologische Bezugnahme auf den Arbeitsbegriff: „Wie bewertet der Jude und wie der deutsche Mensch die Arbeit?“. In der Antwortvorgabe stand der vermeintlich jüdischen Empfindung der „Arbeit als Last und Fluch“ gegenüber: „Der deutsche Mensch erblickt in ihr einen notwendigen Lebensinhalt.“31 Diese Darstellung entspricht der antisemitischen Arbeitsauffassung, die – wie Nikolas Lelle herausarbeitet – Adolf Hitler bereits in den 1920er Jahren vertrat: „Während Arbeit für die Deutschen zur notwendigen Pflicht wurde, empfände ‚der Jude‘ sie nämlich als Zwang und Mühsal […] und würde sie nur zur eigenen Bereicherung, aus Egoismus betreiben. ‚Wir nennen das nicht Arbeit, sondern Raub‘, fügt er an.“32

Puzzleteil: Ausschnitt aus der HASAG-Broschüre “Weltanschauliche Fragen im Reichsberufswettkampf, 1939 (Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des DIPF)

Damit verlief die Abfolge der antisemitischen Fragen in der Broschüre von der einleitenden grundlegenden Ausformulierung über die gesetzlichen Unrechtsmaßnahmen bis zu dieser arbeitsethisch begründeten Gegenüberstellung, hinter der letztlich eine Anschuldigung stand. Auf sie folgte die – rückblickend – nur unverhohlene Vernichtungsankündigung zu lesende Frage 31: „Warum werden die Juden aus allen Lebensgebieten des deutschen Volkes entfernt?“ (Antwort: „Weil die Juden fremdrassig sind und deshalb auf allen Gebieten Schädlinge des deutschen Volkskörpers sind.“).33 Am Ende des Fragenkatalogs wurde sogar noch eine rechtfertigende Argumentation eingeflochten. Einem fiktiven „Ausländer“ sollte auf dessen Frage, warum „die Juden wegen ihres Glaubens“ verfolgt würden, geantwortet werden, es ginge nicht um Religion, sondern um Schutz „vor der Vermischung mit dem minderwertigen jüdischen Volk“.34

„Vernichtung durch Arbeit“? – Vernichtung als Arbeit

Während die nationalsozialistische Auffassung von Arbeit einerseits als inklusives Vergemeinschaftungsprojekt für die „Volksgenossen“ fungieren sollte, war sie andererseits durch radikale Destruktivität gegenüber den „Gemeinschaftsfremden“ charakterisiert.35 Die landläufige Reduktion auf die Formel „Vernichtung durch Arbeit“ wird allerdings der historischen Komplexität genauso wenig gerecht36 wie eine sich ausschließende Gegenüberstellung von Arbeit und Vernichtung.37
Das Agieren der HASAG ist beispielhaft für widersprüchliche und uneindeutige Prozesse in diesem Geflecht. In erster Linie war das Unternehmen Profiteur von Zwangsarbeit. In den HASAG-Werken mussten zehntausende ausländische Männer und Frauen in der Rüstungsproduktion schuften. Zu den verschiedenen Gruppen, die davon betroffen waren – Kriegsgefangene, zivile Arbeiter:innen, so genannte „Ostarbeiterinnen“ und „Ostarbeiter“, im letzten Kriegsjahr auch KZ-Häftlinge – zählten ab 1942 so genannte „Arbeitsjuden“. Im besetzten Polen errichtete die HASAG bei ihren Produktionsstätten ein System werkseigener Lager, in denen tausende Jüdinnen und Juden unter grauenhaftesten Verhältnissen Zwangsarbeit leisten mussten. Die HASAG schuf parallel zum Beginn der Massendeportationen in die Vernichtungslager im Rahmen der „Aktion Reinhardt“ mit der Einrichtung eigener Arbeitslager Tatsachen und sicherte sich zum Teil mit inoffiziellen Transporten etwa aus dem KZ Majdanek den Zugriff auf diese billigen Arbeitskräfte. Dieser Fokus auf jüdische Zwangsarbeiter:innen unterlief einerseits das parallel laufende staatliche Vernichtungsprogramm. Andererseits waren die Werke und Lager der HASAG selbst aufs engste mit dem Holocaust verbunden. Anhand des Kriteriums „Arbeitsfähigkeit“ wurden permanent Selektionen durchgeführt, nach denen die schwachen und entkräfteten Gefangenen meist direkt auf dem Werksgelände ermordet wurden. Ausführende dieser Selektionen und Massenexekutionen waren Angehörige der HASAG aus Belegschaft und Werkschutz.38

Puzzleteil: Werkschutz der HASAG im Warta-Werk Tschenstochau, 1943-1945 (Bundesarchiv / MfS)

Im Anschluss an Primo Levi verweist Nikolas Lelle auf die Seite der Täter:innen – darauf, „dass diejenigen, die da quälen, prügeln, foltern und den Mord überwachen, ihre Arbeit ausführen, vor Vorgesetzten beweisen müssen, dass sie fleißig sind und Untergebene zu mehr Arbeit antreiben. Vernichtung […] wurde selbst zur Arbeit: Vernichtung als Arbeit.“39
Während diese „Vernichtungsarbeit“ zumeist auf die SS-Aufseher und Aufseherinnen in Konzentrationslagern bezogen wird,40 eröffnet der Blick auf die HASAG eine weitere Dimension: Im Zuge des Zwangsarbeitseinsatzes wurde diese destruktive Seite „deutscher Arbeit“ zu einem Teil des Arbeitsalltags gewöhnlicher Arbeiter:innen und Angestellter der Hugo Schneider AG. Die Berichte von Überlebenden der HASAG-Lager im Generalgouvernement sind voller Beschreibungen brutalster Übergriffe, Erpressungen, sexueller Gewalt und Tötungen seitens der deutschen „Gefolgschaft“, insbesondere der Vorarbeiter:innen und Meister. Für eine große Anzahl von HASAG-Angehörigen ging die Versetzung ins Generalgouvernement mit einer Beförderung einher.41 Die Firmenleitung glich im Mai 1944 die Entlohnung aller deutschen „Gefolgschaftsmitglieder“ im Generalgouvernement an – mit dem Verweis darauf, dass sich mit der Versetzung der „Aufgabenkreis […] grundlegend ändert. Sie werden Führungskräfte, denen hunderte fremdvölkischer und jüdischer Arbeitskräfte anvertraut werden. Damit ist die Verantwortung dieser Führungskräfte im GG auch unvergleichlich höher geworden […] als diejenige in unseren reichsdeutschen Werken.“42 Der Umgang mit jüdischen und anderen Zwangsarbeiter:innen, der auch Gewalt mit einschloss, wurde spätestens damit Teil der Arbeitsplatzbeschreibung und war ursächlich für eine finanzielle Besserstellung.

Puzzleteil: Mitteilung der HASAG zur einheitlichen Entlohnung der deutschen Gefolgschaftsmitglieder, 10.5.1944 (USHMM)


Zudem unterhielt die HASAG mit dem Werkschutz eine firmeneigene bewaffnete Gewaltorganisation. Ihre Angehörigen konnten zu Hilfspolizisten ernannt werden, blieben aber privatrechtlich Angestellte der Hugo Schneider AG. Wie in anderen Unternehmen war diese Einheit zunächst für die Sicherheit der Produktionsanlagen, aber auch für die Überwachung der „Gefolgschaft“ zuständig. Mit dem Beginn des Zwangsarbeitseinsatzes wurde die Bewachung und Disziplinierung der ausländischen Arbeitskräfte eine der Hauptaufgaben des Werkschutzes. In den Werken im Generalgouvernement und den dortigen Zwangsarbeitslagern für Jüdinnen und Juden erweiterten sich Personal und Aufgabenbereiche erneut. Angehörige des Werkschutzes nahmen körperliche Misshandlungen als reguläre Bestrafungen für vermeintliche Verfehlungen der jüdischen Zwangsarbeiter:innen vor, selektierten gemeinsam mit Vorarbeiter:innen Gefangene zur Ermordung und exekutierten die Ausgesonderten eigenhändig. Parallel zum Primat der Ausbeutung von Zwangsarbeiter:innen wurde die Ermordung von Menschen zu Arbeit; Firmenangehörige der HASAG wurden zu Täter:innen des Holocaust.
Dass im Werkschutz der HASAG neben den deutschen Werkschutzleitern und Wachführern zum überwiegenden Teil ukrainische und „volksdeutsche“ Männer dienten, die über die Arbeitsämter zur HASAG verpflichtet worden waren, verdeutlicht die Komplexität des Zusammenhangs von Zwangsarbeit, „deutscher Arbeit“ und deren destruktiver Aspekte.

Fazit: „Deutsche Arbeit“ bei der HASAG

Die Zusammenführung von Nikolas Lelles Analyse des nationalsozialistischen Arbeitsbegriffs mit historischen Unterlagen zur HASAG schärft einerseits den Blick auf die Quellen. Die nationalsozialistische Durchdringung der Betriebspolitik kann somit nicht nur empirisch festgehalten, sondern auch besser verstanden und an die übergeordneten nationalsozialistischen Vorstellungen von Arbeit und Gemeinschaft rückgebunden werden. Diese wiederum gewinnen durch die empirische Unterfütterung an Anschaulichkeit und werden deutlich konkreter in ihren Auswirkungen.
Andererseits bestätigt eine Konfrontation der nationalsozialistischen Texte und der dahinter stehenden weltanschaulichen Leitlinien mit Quellenmaterial aus dem Betriebsalltag nicht nur die mit aller Macht betriebene Durchsetzung der NS-Arbeitsauffassung. Vielmehr werden auch die Grenzen von Herrschaft und Ideologie deutlich, was zugleich einen differenzierteren Blick auf die politischen und sozialen Verhältnisse im Betrieb ermöglicht. So lassen sich vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Topos „deutscher Arbeit“ die Nuancen von Anpassung, aktiver Teilhabe und des Profitierens, von widerwilliger Beteiligung, eigen-sinniger Aneignung oder bewusster Verweigerung in der NS-Herrschaft sowohl in ihrer Widersprüchlichkeit als auch in ihrer Gleichzeitigkeit facettenreich akzentuieren.

Poster zur Veranstaltung am 15.3.2023 in Leipzig (Gestaltung: Janett Andrejewski)
  1. Nikolas Lelle: Arbeit, Dienst und Führung. Der Nationalsozialismus und sein Erbe, Berlin 2022, S. 156. []
  2. Sören Eden: Die Verwaltung einer Utopie. Die Treuhänder der Arbeit zwischen Betriebs- und Volksgemeinschaft 1933-1945, Göttingen 2020, S. 299. []
  3. Lelle: Arbeit, S. 161. []
  4. Sören Eden/Torben Möbius: Der Ort der „Betriebsgemeinschaft“ in der deutschen Gesellschaft 1933-1945, in; Frank Becker/Daniel Schmidt (Hrsg.): Industrielle Arbeitswelt und Nationalsozialismus. Der Betrieb als Laboratorium der „Volksgemeinschaft“ 1920-1960, Essen 2020, S. 28-60, hier: S. 38. []
  5. Wolfgang Spohn: Zur „Betriebsverfassung“ im nationalsozialistischen Deutschland, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 9 (1984), S. 545-555, hier: S. 554. []
  6. Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit [AOG], in: Reichsgesetzblatt Nr. 7, 23.1.1934, Teil I, S. 45-56 (online unter: https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1934&page=159&size=45). []
  7. Lelle: Arbeit, S. 163-167. []
  8. Betriebsordnung für die Gefolgschaft der Hugo Schneider Aktiengesellschaft Leipzig, 29.9.1934, Sammlung Tobias Schwabe, digitale Kopie in der Sammlung der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig. []
  9. Lelle: Arbeit, S. 126. []
  10. Betriebsordnung für die Betriebsgemeinschaften der Hugo Schneider Aktiengesellschaft vom 1. Mai 1938, Thüringer Staatsarchiv Altenburg, Thüringer Gewerbeaufsichtsamt Gera, Nr. 434. [] [] []
  11. Lelle: Arbeit, S. 164. []
  12. Zum Begriff der „Kameradschaft“ vgl. umfassend Thomas Kühne: Kameradschaft. Die Soldaten des nationalsozialistischen Krieges und das 20. Jahrhundert, Göttingen 2006. []
  13. Lelle: Arbeit, S. 154. []
  14. Eden: Verwaltung, S. 67-68. []
  15. Lelle: Arbeit, S. 140. []
  16. Lelle: Arbeit, S. 172. []
  17. „Unsere neue Betriebsordnung“, in: Unsere Hasag, Mai 1938, S. 1-4. []
  18. Lelle: Arbeit, S. 130-132.; Eden/Möbius: Der Ort der „Betriebsgemeinschaft“, S. 55-56. []
  19. Zum von Alf Lüdtke geprägten Begriff des „Eigen-Sinns“ in der Alltagsgeschichte vgl. Thomas Lindenberger: Eigen-Sinn, Herrschaft und kein Widerstand, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 02.09.2014 (http://docupedia.de/zg/lindenberger_eigensinn_v1_de_2014). []
  20. Lelle: Arbeit, S. 162-163. []
  21. Der Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Leipzig an Hugo Schneider AG Leipzig, Ausnahmebewilligung, 26.2.1940 (Abschrift), Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig [SStAL], 21117 Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS, SD-Abschnitt Leipzig, Bd. 1, Bl. 366-367. []
  22. SD-Abschnitt Leipzig, V. – Wirtschaft, 20.3.1940, SStAL, 21117 Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS, SD-Abschnitt Leipzig, Bd. 1, Bl. 362-365. []
  23. Lelle: Arbeit, S. 186. []
  24. Alf Lüdtke, Geschichte und Eigensinn, in: Berliner Geschichtswerkstatt (Hrsg.): Alltagskultur, Subjektivität und Geschichte. Zur Theorie und Praxis von Alltagsgeschichte, Münster 1994, S. 139-153, hier S. 146f., zitiert nach Lindenberger: Eigen-Sinn. []
  25. Lelle: Arbeit, S. 104. []
  26. Vgl. hierzu, aber mit besonderer Berücksichtigung der Studentinnen und Studenten Michael H. Kater: The Reich Vocational Contest and Students of Higher Learning in Nazi Germany, in: Central European History 7, Nr. 3 (1974), S. 225-261. []
  27. Weltanschauliche Fragen im Reichsberufswettkampf, o.D. [vermutl. 1939], Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des DIPF, NS 6495, S. 24. []
  28. Weltanschauliche Fragen, S. 5. []
  29. Weltanschauliche Fragen, S. 3. []
  30. Weltanschauliche Fragen, S. 4. []
  31. Weltanschauliche Fragen, S. 7. []
  32. Lelle: Arbeit, S. 55. []
  33. Weltanschauliche Fragen, S. 11. []
  34. Weltanschauliche Fragen, S. 28. []
  35. Michael Wildt: „Arbeit“ im Nationalsozialismus. Zur Bedeutung des Begriffs in Ideologie und Praxis des NS-Staats, in: Einsicht 12 (2014), S. 14-19, hier: S. 18. []
  36. Jens-Christian Wagner: Selektion und Segregation. Vernichtung und Arbeit am Beispiel Mittelbau-Dora, in: Marc Buggeln/Michael Wildt (Hrsg.): Arbeit im Nationalsozialismus, München 2014, S. 329-347, hier: S. 331-333. []
  37. Vgl. zu dieser Kontroverse zusammenfassend Karin Orth: Die Historiografie der Konzentrationslager und die neuere KZ-Forschung, in: Archiv für Sozialgeschichte 47 (2007), S. 579-598, hier: S. 592-593. []
  38. Martin Clemens Winter: Die HASAG im Generalgouvernement: Ein firmeneigenes Lagersystem inmitten des Holocaust, in: Anne Friebel/Josephine Ulbricht (Hrsg.): Zwangsarbeit beim Rüstungskonzern HASAG. Der Werksstandort Leipzig im Nationalsozialismus und seine Nachgeschichte, Leipzig 2023, S. 27-46. []
  39. Lelle: Arbeit, S. 113-114. []
  40. Wobei ich Lelles knapper Deutung, „die Mehrheit der SS-Aufseher“ seien „wahre Sadisten“ gewesen, im Anschluss an die Erkenntnisse der Täter:innenforschung nicht folge. Vgl. Lelle: Arbeit, S. 115. []
  41. Namentliche Aufstellung von Betriebs-Angehörigen der Werke Kamienna, Eisenhütte Tau, Kielce, Wathe-Werk [sic!], undat. [vermutl. 1948], Staatsarchiv Sachsen, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden [SHStADD], 11378 Landesbehörde der Volkspolizei, Nr. 429, Bl. 214. []
  42. HASAG, Zentrale der GG-Werke Skarzysko-Kamienna an Werk Apparatebau T’au, Eisenhütte T’au, Warthewerk T’au, Werk Kielce, Betr.: Einheitliche Entlohnung der in das GG entsandten deutschen Gfm., rückwirkend ab 1. Mai 1944, 10.5.1944, United States Holocaust Memorial Museum [USHMM], RG-15.319, Nr. 6, Bl. 42-43. []