Seit Ende 2025, mehr als 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, steht das letzte noch vorhandene Gebäude eines nationalsozialistischen Konzentrationslagers in Leipzig unter Denkmalschutz. Damit ist ein wichtiger Schritt in den seit mehr als einem Jahrzehnt andauernden Diskussionen um das ehemalige KZ-Außenlager des Leipziger Rüstungskonzerns HASAG (Hugo Schneider AG) und seine Nachnutzung erreicht. Die Problematik, dass das ehemals größte Frauen-Außenlager des KZ Buchenwald in der heutigen Kamenzer Straße seit Jahren als „rechtsextrem genutzte Immobilie“ gilt, ist zuletzt in einem ausführlichen Artikel in der taz thematisiert worden.
Im Folgenden soll umrissen werden, dass die Entscheidung für den Denkmalschutz nicht nur eine symbolische Dimension hat. Vielmehr ermöglicht sie perspektivisch eine intensive Auseinandersetzung mit den konkreten materiellen Hinterlassenschaften der NS-Zeit. Welche Potenziale diese bieten könnte, zeigt ein nun bekannt gewordener, erster konkreter Hinweis auf die baulichen Überreste aus der NS-Zeit, der hier mit Quellen aus meinem Forschungsprojekt kontextualisiert wird.
Diskussion um den Denkmalschutz
Dass das ehemalige KZ-Außenlager, ein mehrstöckiger Industriebau im Leipziger Nordosten, als Denkmal anerkannt wurde, ist keineswegs selbstverständlich. Noch vor wenigen Jahren hatte das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) Sachsen – ohne das Gebäude betreten zu haben – entschieden, dass keine Denkmalwürdigkeit vorläge: „Die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft von zur Zwangsarbeit rekrutierten weiblichen KZ-Häftlingen zwischen Juni 1944 und April 1945 ist in baulicher und architektonischer Hinsicht nicht mehr darstellbar […].“1
Infolge hartnäckiger zivilgesellschaftlicher Initiative entschied der Leipziger Stadtrat, ein eigenes bauhistorisches Gutachten zum Gebäude in Auftrag zu geben. Dieses kam im vergangenen Jahr zu einem gegenteiligen Ergebnis, was auch im Landesamt zu einer Korrektur führte: „Nach erneuter Prüfung unter Einbeziehung des Gutachtens stellte das LfD Sachsen im Oktober 2025 fest, dass das Objekt die Anforderungen zur Ausweisung als Kulturdenkmal erfüllt.“2

Laut taz-Recherche lehnt die Stadt Leipzig eine Veröffentlichung des Gutachtens ab.3 Damit stehen die historisch relevanten neuen Erkenntnisse weder der Öffentlichkeit noch der Forschung zur Verfügung. Allerdings wurde durch den Artikel nun wenigstens ein Detail daraus bekannt: Im Keller der heutigen Kamenzer Straße 12 wurden im Rahmen der Begutachtung die „Abdrücke einer Desinfektionsanlage“ gefunden. Unter den momentanen Umständen – den Besitzverhältnissen und der Nutzung durch die extreme Rechte – sind diese nicht öffentlich zugänglich. Wenn hier eine Änderung eintreten würde, ließe sich jedoch an diesem Beispiel ein historischer Bogen spannen, der von der Umnutzung eines Industriegebäudes zur Massenunterkunft für Zwangsarbeiter*innen über deren mangelhafte medizinische Versorgung und alltägliche Gewalt gegen sie bis zu übergeordneten Themen wie der Ideologie einer rassistisch konnotierten „Volksgesundheit“ im Nationalsozialismus reicht.
Die Auseinandersetzung mit diesen historischen Spuren führt in die Zeit vor der Nutzung des Gebäudes als KZ-Außenlager zurück, als dort hunderte zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter einquartiert waren. So geraten die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Opfergruppen des Nationalsozialismus und unterschiedlichen Formen von NS-Zwangsarbeit im größten sächsischen Rüstungskonzern in den Blick.
Von der Werkshalle zur Massenunterkunft
Die Reste der Desinfektionsanlage in der heutigen Kamenzer Straße 12 gehen auf Umbauten zurück, die die HASAG 1942 vornahm, um die in diesem Jahr immer zahlreicher in ihre Werke gebrachten Ausländerinnen und Ausländer unterzubringen.
Als der Arbeitskräftemangel für die deutsche Rüstungsproduktion im Laufe des Krieges immer eklatanter wurde, hatte die HASAG gegenüber anderen Leipziger Betrieben den Vorteil, über ihre Werke im Generalgouvernement schon früh Zugriff auf zivile polnische Arbeiterinnen und Arbeiter zu haben. Seit 1941 wurden tausende von ihnen durch „innerbetrieblichen Ausgleich“ nach Leipzig und an die anderen Standorte der HASAG gebracht.4 Den polnischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern folgten bald zehntausende weitere Menschen, die in den besetzten oder kollaborierenden Ländern unter Druck angeworben, zwangsrekrutiert oder einfach ins Reich verschleppt wurden. Ende 1942 betrug der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer in der Belegschaft der HASAG bereits 60 Prozent.5
Zur Behausung dieser zehntausenden Menschen war für die HASAG in Leipzig „die weitere Umstellung von Gastwirtschaften“, der „Ausbau vorhandener Gebäudeanlagen auf dem Werksgelände“ sowie die Errichtung zahlreicher Baracken notwendig. Dabei fielen teils erhebliche Kosten an, „um ältere Gebäude […] in Übernachtungs- und Aufenthaltsräume“ umzugestalten und Baracken aufzustellen.6 So entstand an der heutigen Permoser Straße ein größerer Komplex von Unterkunftsbaracken für ausländische Zwangsarbeiter*innen der HASAG, von dem jedoch keine Überreste erhalten sind.
Um auf der anderen Seite des Hauptwerks das damalige „Lagergebäude J“ im „Nordwerk“ (die heutige Kamenzer Straße 12) als Zwangsarbeitslager zu nutzen, waren ebenfalls Umbauten notwendig. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang auch die im Gutachten angesprochene Desinfektionsanlage installiert wurde. In einem Schleusenplan des HASAG-Baubüros von 1942 sind nachträglich „im Keller: 2 WC für die Entlausung“ eingezeichnet, deren Überreste mit anderen aufgefundenen Strukturen der Desinfektionsanlage korrespondieren.7

Dass eine solche Einrichtung notwendig war, verweist sowohl auf die große Anzahl an Menschen, die an diesen Ort verschleppt wurden, als auch auf die hygienischen Probleme, die eine massenhafte Unterbringung auf beengtem Raum mit sich brachte.
Hygienische Bedingungen im Zwangsarbeitseinsatz
Ausgehend von den der Resten der Desinfektionsanlage kann perspektivisch zunächst die Gesundheitsvorsorge und medizinische Versorgung der zehntausenden ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der HASAG thematisiert werden. Der Leipziger Rüstungsbetrieb agierte bei der Rekrutierung und Verschiebung von Arbeitskräften so eigenmächtig, dass er sogar in den „Meldungen aus dem Reich“ des Sicherheitsdiensts (SD) des Reichsführers-SS Erwähnung fand: Im November 1941 wurden 53 von der HASAG in Kroatien angeworbene Arbeiterinnen und Arbeiter direkt zu einem Betrieb nach Lippstadt weitergeschickt. Dabei „scheinen die einfachsten seuchenhygienischen Vorschriften […] außer Acht gelassen worden zu sein.“ So habe man erst vor Ort festgestellt, dass „diese Kroaten, insbesondere die Frauen, in der Mehrzahl mit Kopfläusen, Nissen und Kleiderläusen behaftet waren.“8
Wenige Wochen später wurde (vermutlich im großen Barackenlager der HASAG) bei einem kroatischen Arbeiter Fleckfieber festgestellt, woraufhin über das gesamte Lager eine Quarantäne verhängt und die Bewohner*innen einer umfangreichen Desinfektion unterzogen wurden. Trotz des enormen logistischen Aufwands und mehrtägigen Arbeitsausfällen bei einigen Abteilungen legte die Unternehmensleitung besonderen Wert darauf, das Procedere „so unauffällig wie möglich“ zu gestalten, „damit keine unnötige Unruhe in den Betrieb gebracht wird.“ Eine flächendeckende Impfung gegen Fleckfieber war nicht vorgesehen – und wahrscheinlich auch aufgrund mangelnder Impfdosen kaum umsetzbar. So beschränkte sich die HASAG darauf, das Sanitätspersonal zu impfen.9
Mitte 1942 spitzte sich die Situation in Leipzig weiter zu – zusätzlich zu den 25.000 ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt erwartete man etwa 19.000 weitere Menschen. Bei einer Besprechung der relevanten Ämter und Dienststellen forderte das Gesundheitsamt angesichts der „Cholera-, Fleckfieber-, Flecktyphus- und Ruhrgefahr“, dass jeder Betrieb eine „vollzweckdienliche Entlausungseinrichtung besitzen“ müsse.10
Besonders problematisch war, dass es zu wenig Unterkünfte gab und die neu in Leipzig Ankommenden zum Teil tagelang in den völlig überfüllten und verdreckten Viehwaggons ausharren mussten, in denen sie nach Deutschland verschleppt worden waren. Und erneut handelte die HASAG auf eigene Faust: Von 400 in Leipzig eintreffenden Frauen aus Serbien wurden aufgrund von schwerer Ruhr und anderen Krankheiten nur 263 als arbeitsfähig klassifiziert, die der HASAG überstellt wurden. Diese schickte die Frauen jedoch erneut ohne Rücksprache mit dem Arbeitsamt weiter an Zulieferbetriebe in Halle, Halberstadt und Nürnberg. Das Gesundheitsamt verurteilte daraufhin die „Eigenmächtigkeit der Hasag […] als geradezu unverantwortlich.“11
Um der Ausbreitung von Krankheiten zu begegnen und trotzdem den massenhaften Arbeitseinsatz und die Unterbringung zehntausender Menschen bei ihren Werken zu gewährleisten, musste die HASAG allerdings reagieren. In diesen Kontext ist die Einrichtung der Desinfektionsanlage im damaligen Lagergebäude in der Kamenzer Straße einzuordnen. Sie war vermutlich zunächst für die zivilen polnischen Zwangsarbeiter*innen der HASAG vorgesehen, die im dortigen „Lager Weichsel“ einquartiert wurden. Allerdings wurde um den Jahreswechsel 1942/43 ein Teil des Barackenlagers abgezäunt und als Lager für einen großen Teil der mehr als 1.500 „Ostarbeiterinnen“ und „Ostarbeiter“ (also Zwangsarbeiter*innen aus der Sowjetunion) der HASAG genutzt.12 Diese Unterkunft galt als „mustergültig“ und „ungezieferfrei“. Um diesen Zustand trotz der Massen an Menschen aufrechtzuerhalten, mussten die Betroffenen jeden Monat eine Desinfektion in der „betriebseigenen Entlausungsanstalt“ über sich ergehen lassen.13

Es ist davon auszugehen, dass dies genau an dem Ort vor sich ging, dessen Spuren nun im Zuge des neuen Gutachtens aufgefunden wurden. So lässt sich anhand der Desinfektionsanlage thematisieren, welche verschiedenen Gruppen von Zwangsarbeiter*innen bei der HASAG ausgebeutet wurden und welche rassistisch motivierten Unterschiede es in ihrer Behandlung gab. Zugleich werden anhand der mehrfach umgenutzten baulichen Strukturen auch Überschneidungen zwischen den Erfahrungen verschiedener Opfergruppen des Nationalsozialismus deutlich – von den polnischen Zwangsarbeiter*innen über „Ostarbeiterinnen“ und „Ostarbeiter“ bis zu KZ-Häftlingen. Dass die Desinfektionsanlage ab Juni 1944 auch als Teil des KZ-Außenlagers genutzt wurde, ist anzunehmen.
Sexualisierte Gewalt und „Volksgesundheit“
In der Desinfektionsanlage, die sich über mehrere Räume im Kellergeschoss erstreckt haben dürfte, wurden sowohl die Zwangsarbeiter*innen selbst als auch ihre Bekleidung mit Chemikalien behandelt, um sie von Ungeziefer zu reinigen. Damit sollte insbesondere die Übertragung von Fleckfieber durch Kleiderläuse eingedämmt werden.
Für diese Prozedur mussten sich die Zwangsarbeiter*innen nackt ausziehen – was bereits eine erste Form der Entwürdigung darstellte. Dies geschah nicht nur in größeren Gruppen, sondern auch in Anwesenheit von deutschen Aufsichtspersonen. Dabei ergaben sich auch Situationen sexualisierter Gewalt. Als der ehemalige HASAG-Werkluftschutzleiter Arno Wezold 1947 wegen Gewalttaten an Zwangsarbeiter*innen vor Gericht stand, wurde ihm unter anderem vorgeworfen, er habe als Leiter einer betrieblichen Desinfektionsanstalt ausländische Arbeiterinnen nackt an sich vorbei gehen lassen oder sei „im weißen Mantel wie ein Arzt unter ihnen umhergegangen.“14 In den Zeug*innenvernehmungen hieß es: „Die Mädels konnten vor Scham das Wasser nicht halten.“15
Wezold selbst sagte, er habe Krankenschwestern an erkrankten Personen die „Krätzebehandlung mit einem Spezialpräparat“ gezeigt. Dabei hätten „die ausländischen Arbeiterinnen nackend dagestanden, weil sie sich hinterher duschen mussten“ und er habe damit keine „besondere[n] Absichten“ verfolgt.16 Das Urteil hielt jedoch fest, „der Unterricht der Sanitäter [habe] nicht in Gegenwart der nackten Frauen erfolgen“ müssen. Wezold habe vielmehr zeigen wollen, „dass er als Herr und Gebieter im Werk sich die Anwesenheit leisten konnte, wenn nicht geschlechtliche Gefühle mit im Spiel waren, was sich nicht hat feststellen lassen.“17

Bislang ist nicht nachvollziehbar, ob diese Vorgänge in der Desinfektionsanlage in der heutigen Kamenzer Straße stattfanden oder in einer anderen Anlage der HASAG. In jedem Fall können die baulichen Reste aber einen Anlass bieten, quellengestützt die „Desinfektion“ nicht nur als hygienische Maßnahme, sondern auch als spezifische Form von Gewalt gegenüber den Zwangsarbeiter*innen zu thematisieren.
Darüber hinaus kann auch die nationalsozialistische Vorstellung von „Volksgesundheit“ bis hin zur massenmörderischen „Rassenhygiene“ adressiert werden. Denn obwohl vor allem ausländische Zwangsarbeiter*innen den Desinfektionen unterzogen wurden, betraf die Sorge vor ansteckenden Krankheiten an erster Stelle die deutsche Bevölkerung. So stand im Mittelpunkt der Kritik des SD am eigenmächtigen Handeln der HASAG bei der Verschickung von Zwangsarbeiter*innen nicht deren Gesundheitszustand, sondern die „für unser Volk so ungeheuer große Gefahr einer Verlausung und die dadurch erst mögliche Verbreitung des Fleckfiebers“.18
Wohin solche Vorstellungen in letzter Konsequenz führen konnten, zeigte sich im besetzten Polen. Im dortigen „Judenlager“ der HASAG in Skarzysko-Kamienna grassierte im Herbst/Winter 1943/43 eine Typhus-Epidemie, der hunderte jüdische Zwangsarbeiter*innen schutzlos zum Opfer fielen. Um die Ausbreitung einzudämmen, bestellte die HASAG einerseits beim städtischen Gesundheitsamt 85 Impfdosen „zur Schutzimpfung für unsere im Osteinsatz beschäftigten deutschen Gefolgschaftsmitglieder“.19 Gegenüber den erkrankten jüdischen Zwangsarbeiter*innen hingegen reagierte die Firma mit mörderischer Härte: Der HASAG-Werkschutz erschoss nach dem Fiebermessen diejenigen, bei denen mehr als 37 Grad Körpertemperatur festgestellt wurden.20
Fazit: Denkmalschutz und Bildungsarbeit
Die hier angeführten Zusammenhänge sollen anhand der nun bekannt gewordenen historischen Spuren im ehemaligen KZ „HASAG Leipzig“ verdeutlichen, dass eine intensive Auseinandersetzung mit den materiellen Hinterlassenschaften des Nationalsozialismus nicht nur eine Grundlage für das Gedenken und Erinnern darstellt. Auch Schwerpunkte historisch-politischer Bildung können quellenbasiert und mit Erkenntnisgewinn an die konkreten Tatorte von NS-Verbrechen gekoppelt werden. Dafür ist allerdings deren fundierte wissenschaftliche Erschließung ebenso notwendig wie eine Zugänglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit. Beides ist trotz des begrüßenswerten Denkmalschutzes momentan in der Kamenzer Straße 12 nicht gegeben – weswegen die Diskussionen um das Gebäude und seine Nutzung andauern werden und müssen.
- Zitiert nach: Britt Schlehahn: Erinnern gegen das Vergessen. Wie in der Stadt der Gedenktag am 27. Januar begangen wird, 27.1.2021, online unter: https://kreuzer-leipzig.de/2021/01/27/erinnern-gegen-das-vergessen. ↩︎
- Sächsisches Staatsministerium des Innern, Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Fraktion Die Linke), 9.12.2025, online unter: https://edas.landtag.sachsen.de//viewer.aspx?dok_nr=4770&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined. ↩︎
- Obwohl ich dem Gutachten im Jahr 2025 durch Quellen und Austausch zugearbeitet habe, durfte auch mir das Ergebnis bislang nicht vorgelegt werden. Ich danke Anne Binnewerg von zeitFORMEN, die federführend an der Erstellung des Gutachtens beteiligt war, herzlich für ihre ausführlichen Auskünfte im Januar 2026. ↩︎
- Martin Clemens Winter: Besatzungsterror, Zwangsarbeit und Judenmord. Die HASAG im Generalgouvernement, in: Einsicht. Bulletin des Fritz Bauer Instituts 17 (2025), S. 6-15, hier: S. 10. ↩︎
- Sächsische Revisions- und Treuhandgesellschaft A.G., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig, Hugo Schneider A.G. Leipzig, Bericht Nr. 61, Jahresabschluß für den 31.12.1942, StAL, 21006 ADCA, Bankbezirke Leipzig und Döbeln, Nr. 987, S. 42. Vgl. auch
Anne Friebel: Zivile Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangene bei der HASAG in Leipzig, in: Anne Friebel/Josephine Ulbricht: Zwangsarbeit beim Rüstungskonzern HASAG. Der Werksstandort Leipzig im Nationalsozialismus
und seine Nachgeschichte, Leipzig 2023, S. 47-66, hier: S. 50-55. ↩︎ - Jahresabschluss 1942, S. 68-69. ↩︎
- Hugo Schneider Aktiengesellschaft, Werk Leipzig, Schleusenzeichnung zum Lagergebäude J, 30.7.1942 [Berichtigungsplan datiert auf 7.8.1942], Sammlung Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig (Pläne der Firma Modes). Zu diesem Plan vgl. Sebastian Schönemann: Das Frauen-Außenlager „HASAG-Leipzig“ in Leipzig-Schönefeld: Neue Forschungen zur Geschichte und zum Ort des Lagers, in: Medaon 8, Nr. 15 (2014), online unter https://www.medaon.de/de/artikel/das-frauen-aussenlager-hasag-leipzig-in-leipzig-schoenefeld-neue-forschungen-zur-geschichte-und-zum-ort-des-lagers/. ↩︎
- Meldungen aus dem Reich (Nr. 254), 26.1.1942, in: Heinz Boberach (Hrsg.): Meldungen aus dem Reich 1938-1945. Die geheimen Lageberichte des Sicherheitsdienstes der SS, Bd. 9, S. 3208-3219, hier: S. 3212-3213. ↩︎
- Dr. Mumme, Anweisung für Hauptbrandmeister Wezold, Lagerführer Reimann, Werkschutzleiter Pollmer, Karbe/Arbeiterannahme, 30.1.1942, Stadtarchiv Leipzig [StadtAL], GesA Nr. 861, Bl. 39-40. ↩︎
- Rüstungskommando Leipzig, Aktenvermerk, Betr.: Auffanglager für ausländische Arbeitskräfte, 22.6.1942, Bundesarchiv [BArch], RW 21-36/11, Bl. 53-56, hier: Bl. 55. ↩︎
- Ebd. ↩︎
- Rüstungskommando Leipzig, Zentralgruppe Ia 1 Fö/Wi., Aktenvermerk über die Prüfung des Ostarbeiter-Einsatzes bei der Fa. Hugo Schneider AG., Leipzig u. Taucha, 7.1.1943, BArch, RW 21-36/14, Bl. 58-61, hier: Bl. 60. ↩︎
- Rüstungskommando Leipzig, Zentralgruppe Ia 1 Fö/Wi., Aktenvermerk über die Prüfung des Ostarbeiter-Einsatzes bei der Fa. Hugo Schneider AG., Leipzig u. Taucha, 7.1.1943, BArch, RW 21-36/14, Bl. 58-61, hier: Bl. 59-60. ↩︎
- Landgericht Leipzig, Urteil gegen Arno Wezold, 21.4.1947, Staatsarchiv Leipzig [StAL], 20114 Landgericht Leipzig, Nr. 7865, Bl. 4-6, hier: Bl 5. ↩︎
- Vernehmung von Helene Hauptmann, Kriminalamt Leipzig, 2.10.1946, Staatsarchiv Chemnitz, 39074 NS-Archiv des MfS, Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt, Obj. 14 ZD 54/3905, unpag. ↩︎
- Vernehmung von Arno Wezold, Kriminalamt Leipzig, 12.10.1946, Staatsarchiv Chemnitz, 39074 NS-Archiv des MfS, Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt, Obj. 14 ZD 54/3905, unpag. ↩︎
- Landgericht Leipzig, Urteil gegen Arno Wezold, 21.4.1947, StAL, 20114 Landgericht Leipzig, Nr. 7865, Bl. 4-6, hier: Bl 5v. ↩︎
- Meldungen aus dem Reich (Nr. 254), 26.1.1942, in: Heinz Boberach (Hrsg.): Meldungen aus dem Reich 1938-1945. Die geheimen Lageberichte des Sicherheitsdienstes der SS, Bd. 9, S. 3208-3219, hier: S. 3212-3213. ↩︎
- HASAG an das Stadt-Gesundheitsamt Leipzig, 17.11.1942, StadtAL, Gesundheitsamt Nr. 320, Bl. 65. ↩︎
- Aussage von Berek Szmelcman, Prokuror fun Idiszen Gericht in Landsberg-Centr., 23.1.1947, Yad Vashem, M.21/358, Bl. 19. ↩︎


