Während die Geschichte des Leipziger Rüstungskonzerns Hugo Schneider AG (HASAG) vor Ort allmählich eine relevantere Stellung im historischen Bewusstsein der Stadtgesellschaft einnimmt, sind die transnationalen Aspekte der Firmengeschichte noch immer wenig beleuchtet: in der öffentlichen lokalhistorischen Auseinandersetzung spielt kaum eine Rolle, dass die HASAG im besetzten Polen zehntausende Jüdinnen und Juden unter grauenhaftesten Bedingungen in firmeneigenen Zwangsarbeitslagern ausbeutete und zum Teil selbst ermordete, dass die meisten der deutschen Täterinnen und Täter aus Leipzig und den anderen nahe gelegenen Werksstandorten kamen, und wie eng die Firma in den alltäglichen deutschen Besatzungsterror eingebunden war.
Um diesen und anderen Themen nachzugehen, die ehemaligen Standorte der HASAG forschend zu entdecken und zur weiteren Spurensuche anzuregen, fand im April/Mai 2024 im Rahmen der Förderung durch das Alfred Landecker Lecturer-Programm von der Universität Leipzig ausgehend eine mehrtägige Exkursion unter dem Titel „Der Leipziger Rüstungskonzern HASAG im besetzten Polen“ statt. Dabei besuchten wir die Orte im damaligen Distrikt Radom, an denen die HASAG während des Zweiten Weltkriegs polnische Betriebe übernommen und Zwangsarbeitslager für zehntausende Jüdinnen und Juden errichtet hatte: Częstochowa, Skarżysko-Kamienna und Kielce.
Ehemaliges HASAG-Werk Pelcery in Częstochowa (Foto: MCW)
Neben 20 Studierenden der Uni Leipzig nahmen auch Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig teil, die Projektpartnerin meines Forschungsprojektes ist und sich am ehemaligen Hauptsitz der HASAG im Leipziger Nordosten befindet. Konzipiert und organisiert wurde die Reise von mir und Dr. Andreas Kahrs (WhatMatters), der nicht nur für einen perfekten Ablauf vor Ort sorgte, sondern als ausgewiesener Experte zur NS-Mordpolitik in Osteuropa einen umfassenden historischen Rahmen einbrachte.
Inhaltlich sollte mit der Exkursion die Zwangsarbeit von Jüdinnen und Juden bei der HASAG nicht nur im Zusammenhang zwischen den einzelnen Werken untereinander betrachtet, sondern auch in den breiteren Kontext der zeitgleich durchgeführten so genannten „Aktion Reinhardt“ – der systematischen Ermordung der Jüdinnen und Juden im Generalgouvernement – eingeordnet werden. Deswegen gehörte zum Programm neben den ehemaligen Werksstandorten und den damit eng verbundenen ehemaligen Ghettos der jeweiligen Gemeinden auch ein Besuch der Gedenkstätte Treblinka. Dort hatten die Deutschen unter den bis zu 900.000 Opfern auch diejenigen Jüdinnen und Juden ermordet, die in den Ghettos von Częstochowa, Skarżysko-Kamienna und Kielce nicht zur Zwangsarbeit bei der HASAG ausgewählt worden waren.
Vorab-Programm
Als Auftakt zur Exkursion dienten mehrere Veranstaltungen in Leipzig: Bei einem ersten Treffen in der Universität wurde nach einem gegenseitigen Kennenlernen die Geschichte der HASAG im Generalgouvernement umrissen. Neben einem Überblick über die Geschehnisse und Strukturen diente dieser Input dazu, das Programm vorzustellen und Ausblicke auf die thematischen Schwerpunkte der Exkursion zu geben.
Eine Woche später traf sich die Gruppe in der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig – und damit am historischen Ausgangspunkt der Verbrechen der HASAG. Dort haben wir neben einer Ortsbegehung vertiefend biografisch sowie mit Primärquellen zur Firmengeschichte gearbeitet.
Schließlich diente auch eine öffentliche Abendveranstaltung zur Vorbereitung der Exkursion. Am 19. April 2024 stellte Frank Beer im Leipziger Capa-Haus den von ihm herausgegebenen Band „Schicksale“ vor. Dessen Autor, Mordechai Strigler, war Zwangsarbeiter der HASAG in Skarżysko-Kamienna und gibt in seinem monumentalen Werk tiefe Einblicke in das Leben im Lager, die tägliche Gewalt und den allgegenwärtigen massenhaften Tod. Auszüge aus Striglers eindrucksvoller literarischer Verarbeitung habe ich bei der Veranstaltung mit aktuellen Forschungsergebnissen aus meinem Projekt kontextualisiert.
Poster zur Veranstaltung im Capa-Haus (Gestaltung: Janett Andrejewski)
Tag 1: Ghettoisierung und Zwangsarbeit in Częstochowa
Der Anreisetag am 30. April 2024 führte die 25 Teilnehmer*innen über Berlin nach Częstochowa. Nach einem abendlichen Auftakt vor Ort begann das Programm am Morgen des 1. Mai mit einem Rundgang durch das ehemalige Ghetto von Częstochowa, in dem mehr als 40.000 Menschen unter widrigsten Bedingungen zusammengepfercht leben mussten; ständig von mörderischer Gewalt und Deportationen durch die Deutschen bedroht. Neben historischen Spuren im Straßenbild besuchten wir das Deportations-Denkmal und führten weitere Quellen und Biographien ein, die uns über den Verlauf der Reise begleiten sollten. Eine davon war die von Abraham Bomba, der aus Częstochowa stammte, aus dem Mordlager Treblinka floh, ins Ghetto zurückkehrte und bei der HASAG Zwangsarbeit leisten musste. Später wurde er durch Claude Lanzmanns Dokumentation „Shoah“ als „Friseur von Treblinka“ bekannt.
Exkursion auf den Spuren des Ghettos in Częstochowa (Foto: MCW)
Andreas Kahrs zeigte uns – durch zahlreiche Fotos und Dokumente visualisiert und verdeutlicht – einige auf den ersten Blick unscheinbare, aber für die Geschichte des Ghettos zentrale Orte. So befinden sich beispielsweise an der Ulica Kawia am nördlichen Rand des ehemaligen Ghettos Massengräber von etwa 2.000 ermordeten Jüdinnen und Juden; von der Straße aus sind sie jedoch quasi unsichtbar und nur mit kleinen Gedenksteinen markiert. Bereits hier eröffneten sich Themenfelder, die uns in den kommenden Tagen begleiten sollten: Fragen zur Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Lesbarkeit historischer Verbrechensorte.
Am Nachmittag besichtigten wir zwei der insgesamt vier ehemaligen HASAG-Standorte in Częstochowa: Zuerst das frühere Werk „Pelcery“, in dem zwischen 1942 und 1945 etwa 5.000 Jüdinnen und Juden Zwangsarbeit leisten mussten. Hier wurde der enge Zusammenhang zwischen der Vernichtungspolitik im Ghetto und der Zwangsarbeit für den Leipziger Rüstungskonzern deutlich – nachdem die jüdischen Zwangsarbeiter*innen zunächst täglich aus dem Ghetto zur Arbeit ins Werk gehen mussten, führten die Deportationsaktionen dazu, dass die HASAG ihre Arbeitskräfte wiederholt im Werk kasernierte und im Sommer 1943 schließlich ein permanentes Lager einrichtete. Aussagen von Überlebenden verdeutlichten vor Ort die grauenhaften Lebens- und Arbeitsverhältnisse, die von Firmenangehörigen durchgeführten Selektionen, denen weitere Jüdinnen und Juden zum Opfer fielen, aber auch Versuche des Widerstands und der Selbstbehauptung.
Exkursionsgruppe auf dem Gelände des ehemaligen HASAG-Werkes Pelcery (Foto: MCW)
Am zweiten Standort, dem „Warta-Werk“, das von der HASAG im Herbst 1943 übernommen worden war, rückten wir insbesondere die Täterinnen und Täter im Mittelpunkt, von denen zahlreiche aus den HASAG-Werken in Leipzig und anderen Zweigbetrieben im Reichsgebiet stammten. Mit biografischen Zugriffen nahmen wir hier den Werkschutz der HASAG als bislang wenig beleuchtete NS-Täterorganisation in den Blick. Auch hier wurde den Teilnehmer*innen deutlich, dass das Gedenken an Orten von NS-Zwangsarbeit nicht selbstverständlich, sondern mitunter problematisch ist. Zwar erinnern an beiden ehemaligen Werken Tafeln der World Society of Częstochowa Jews and Their Descendants an die jüdischen Zwangsarbeiter*innen; zugleich sind große Teile der bis heute erhaltenen weiträumigen Gebäudestrukturen nicht zugänglich, da sie entweder völlig verfallen sind oder durch Industrie und Handel nachgenutzt werden.
Ehemaliges HASAG-Werk Warta in Częstochowa(Foto: MCW)
Der Abschluss des Tages fand auf dem eindrucksvollen jüdischen Friedhof von Częstochowa statt. Der Friedhof wurde von den deutschen Besatzern für Massenexekutionen genutzt und heute befinden sich dort Grab- und Gedenksteine für hunderte Opfer. Darunter sind auch zahlreiche Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der HASAG, die im Juli 1943 nach einer Selektion im Werk „Pelcery“ auf dem Friedhof ermordet wurden. Auch hier konnten mit Quellen aus dem laufenden Forschungsprojekt die Perspektiven von Überlebenden unmittelbar am darin beschriebenen Ort eingebracht werden.
Besuch des jüdischen Friedhofs in Częstochowa (Foto: MCW)
Seit Februar 2024 sind vier virtuelle 360°-Rundgänge zu NS-Zwangsarbeit und Rüstungsproduktion bei der Hugo Schneider AG (HASAG) in Taucha online zugänglich. Sie wurden im Sommer 2023 im Rahmen des Moduls “Geschichte im Museum” von Studierenden am Historischen Seminar der Universität Leipzig erstellt. Ausgehend vom noch erhaltenen ehemaligen „Gefolgschaftshaus“ der HASAG (heute Ärztehaus) widmen sie sich auf verschiedenen Routen der Geschichte der Rüstungswerke, dem KZ-Außenlager, der „Betriebsgemeinschaft“ des Konzerns sowie der Nachgeschichte von Kriegsproduktion und NS-Zwangsarbeit. Als virtuelle Exkursionen für breite Zielgruppen verknüpfen sie historische Zusammenhänge mit Dokumenten sowie Fotos.
(Un)Sichtbares sichtbar machen: Virtuelle Rundgänge zur HASAG in Taucha
Ab Februar 2024 sind vier virtuelle 360°-Rundgänge zur Geschichte des Rüstungskonzerns Hugo Schneider AG (HASAG) während des Nationalsozialismus in Taucha online abrufbar. Ausgehend vom noch erhaltenen ehemaligen „Gefolgschaftshaus“ der HASAG (heute Ärztehaus) widmen sie sich auf verschiedenen Routen der Geschichte der Rüstungswerke, dem KZ-Außenlager, der „Betriebsgemeinschaft“ des Konzerns sowie der Nachgeschichte von Kriegsproduktion und NS-Zwangsarbeit.
Die Rundgänge verknüpfen historische Zusammenhänge mit Dokumenten sowie Fotos und ermöglichen damit einer breiten Öffentlichkeit eine Annäherung an dieses Kapitel der Tauchaer Stadtgeschichte. Sie sind nach dem Denkmalschutz für das ehemalige HASAG-Gebäude ein weiterer Schritt, im Zusammenspiel von Zivilgesellschaft und Wissenschaft neue Perspektiven für die historisch-politische Vermittlungsarbeit zur Geschichte des Ortes zu entwickeln.
Konzipiert und erarbeitet wurden die digitalen Angebote von Studierenden am Historischen Seminar der Universität Leipzig im Rahmen des Moduls „Geschichte im Museum“. Die Rundgänge sind Teil des Forschungsprojekts „Unternehmenskultur, Zwangsarbeit und Judenmord beim Leipziger Rüstungskonzern HASAG“, das von der Alfred Landecker Foundation gefördert und vom Historiker Dr. Martin Clemens Winter geleitet wird. Kooperationspartner*innen sind die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig und der Verein Solidarische Alternativen für Taucha e.V.
Am Mittwoch, dem 7. Februar 2024, um 17:00 Uhr, werden die Rundgänge im Rittergutsschloss (Haus 10, Haugwitzwinkel 1) in Taucha öffentlich vorgestellt. Studierende, Projektleitung und Kooperationspartner*innen präsentieren ausgewählte Schwerpunkte und stehen für Fragen zur Verfügung. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen.
Flyer zur Projektvorstellung am 7.2.2024
Antidiskriminierungsregel
Den Veranstaltenden ist ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander sehr wichtig. Störungen oder Beleidigungen führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, homphobe oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Zwangsarbeit, Konzentrationslager und „Arisierung“: all diese Themen spiegeln sich in Taucha wider, doch ihre Spuren sind verwischt. Durch Abriss, Umbau, Demontage und Überbauung sind die ehemaligen Orte des KZ-Außenlagers und der Produktionsstätten der Hugo Schneider Aktiengesellschaft (HASAG) in Taucha heute nur noch schwer greifbar. Eine Gedenktafel am historischen Ort sucht man vergebens, und einen öffentlichen Zugang für die Geschichte des Ortes gibt es noch nicht.
Unser studentisches Projekt möchte einen solchen ermöglichen. Virtuelle 360-Grad-Rundgänge sollen die Ergebnisse unserer Auseinandersetzung mit der Geschichte der HASAG in Taucha einem breiten Publikum zugänglich machen. Das Projekt fand im Rahmen des Moduls „Geschichte im Museum“ an der Geschichtsdidaktik des Historischen Seminars der Universität Leipzig statt. Geleitet wurde es von Dr. Martin Clemens Winter, Sophia König und Philine Wagner (Wissenschaftliche Hilfskraft). Dabei konnten wir auf den Erfahrungen früherer Semester aufbauen, in denen in Kooperation der Lehreinheit Geschichtsdidaktik mit der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig bereits mehrere Rundgänge zu NS-Zwangsarbeit in Leipzig von Studierenden erstellt wurden.
Die digitalen Rundgänge basieren auf von uns erstellten 360-Grad-Aufnahmen, auf denen die Benutzer:innen Hotspots entdecken können: Info-Hotspots bestehen aus selbst erstellten Texten und ausgewählten Quellen. Reflektions-Hotspots geben die Möglichkeit, eigene Positionen und Wissensstände zu hinterfragen und zu reflektieren. Sie sollen zudem den Nutzenden die Relevanz der Thematik für die heutige Zeit verdeutlichen. Diese beiden Arten von Hotspots werden durch Wegpunkte verbunden, welche den Nutzenden das Gefühl geben, den Rundgang selbst abzulaufen.
Puzzleteil: Ortstermin in Taucha mit Studierenden und SAfT, Mai 2023
Als Vorbereitung haben wir historische Ausstellungen in Leipzig besucht und analysiert. Dies ermöglichte uns, aktuelle Präsentationsformen und Narrative zu reflektieren. Danach haben wir uns mit Lou von SAfT (Solidarische Alternativen für Taucha) in Taucha den historischen Orten angenähert. Dabei wurden die einzelnen Themenschwerpunkte nach Interessen und Relevanz herausgearbeitet und an Arbeitsgruppen verteilt. Im Anschluss arbeiteten wir mit der verfügbaren Forschungsliteratur und erschlossen uns das Quellenmaterial aus verschiedenen Sammlungen und Archiven.
Unsere Auseinandersetzung beschäftigt sich in vier Rundgängen mit der HASAG in Taucha, die sich gegenseitig ergänzen. Wir nähern uns mit jeweils einem Rundgang dem Werksgelände der HASAG in Taucha, der „Betriebsgemeinschaft“ der HASAG, dem KZ-Außenlager sowie der heutigen Erinnerungskultur vor Ort. Der Einstieg in alle Rundgänge befindet sich am ehemaligen „Gefolgschaftshaus“, einem der letzten heute noch stehenden Gebäude der HASAG in Taucha.
Die Geschichte des Werksgeländes
Unser Rundgang über die beiden ehemaligen Geländekomplexe der Werke I und II gibt einen Überblick über die Expansion der HASAG in Taucha aus verschiedenen Perspektiven. Wir legen ein besonderes Augenmerk auf die damaligen Akteure. Neben baugeschichtlichen Aspekten gehen wir auf das Thema Zwangsarbeit ein, da im Werk I zivile Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangene und im Werk II KZ-Häftlinge ausgebeutet wurden. Anschließend beleuchten wir die Kooperation der HASAG mit der Stadtverwaltung beim gemeinsamen Vorgehen gegen einen Betrieb, der vorher jüdischen Eigentümern gehörte.
„Betriebsgemeinschaft“ in der HASAG
Die Verheißungsideologie einer „Volksgemeinschaft“ war für das Gesellschaftsbild im Nationalsozialismus zentral. Wir haben dieses Konstrukt am Standort des ehemaligen Gefolgschaftshauses in Taucha greifbar gemacht und gehen auf Exklusions- und Inklusionsfaktoren in der „Betriebsgemeinschaft“ als Ausprägung der „Volksgemeinschaft“ im Unternehmen ein. Besonders wird hierbei die Teilhabe der „Volksgenossinnen“ und „Volksgenossen“ in der Gefolgschaft eines „Betriebsführers“ behandelt. Neben den Arbeitsbedingungen zeigen wir die Rollen von Frauen in der HASAG und machen einen historischen Ausflugen in die frühere „HASAG-Siedlung“. Neben diesen Beispielen von Teilhabe der Deutschen an der „Volksgemeinschaft“ geht es um den Ausschluss der Zwangsarbeiter:innen aus dieser Gefolgschaft.
Puzzleteil: Screenshot der Arbeitsoberfläche der Virtuellen Rundgänge
Rundgang zum ehemaligen KZ-Außenlager
Das ehemalige Gelände des KZ-Außenlagers Taucha ist vollständig überbaut. Ein Sichtbar-machen des durch Zwangsarbeit geprägten Alltags der KZ-Häftlinge gestaltet sich in Anbetracht dieses Umgangs mit dem Grundstück heute schwierig. Wir lenken in diesem Rundgang den Fokus auf die Handlungsspielräume der Häftlinge. Neben der Zwangsarbeit im Frauenlager und verschiedenen Häftlingsgruppen nehmen wir besonders das Einzelschicksal von Ruth Elias und ihrem Mann Kurt in den Blick, die sich im Tauchaer KZ-Außenlager kennenlernten.
Erinnerungskultur in Taucha
Im vierten Rundgang haben wir uns mit verschiedenen Orten des Erinnerns oder Nicht-Erinnerns in Taucha beschäftigt. Ein zentraler Ort ist der Friedhof, auf dem ein Teil der als Zwangsarbeiter:innen Ausgebeuteten ruht. Neben der Erinnerung an die Toten betrachten wir den Umgang der Stadtverwaltung mit den Zwangsarbeiter:innen und KZ-Häftlingen nach der Befreiung. Als ein aktuelles Ergebnis im Umgang mit der HASAG in Taucha zeigen wir, wie der Verein SAfT den Denkmalschutz für das ehemalige Gefolgschaftshaus erreicht hat.
Fazit
Die digitalen Rundgänge bieten einen neuen Zugang zur Geschichte von Zwangsarbeit und Rüstungsproduktion am Beispiel Tauchas. Im Zuge der Arbeit an den Rundgängen konnten außerdem neue Erkenntnisse zu den heute noch sichtbaren Überresten der HASAG vor Ort und den auf dem Friedhof bestatteten Opfern gewonnen werden. Anfang 2024 werden die Ergebnisse des Projekts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und sind künftig über die digitale Karte zu NS-Zwangsarbeit der Gedenkstätte für Zwangsarbeit abrufbar.
Raimond Schübel studiert Geschichte und Sonderpädagogik an der Universität Leipzig, ist Mitglied des Fachschaftsrates Geschichte und arbeitet ehrenamtlich in der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig.Sein Beitrag erscheint parallel im Newsletter #12 der Gedenkstätte für Zwangsarbeit.
Im August 1948 verkündete die Spruchkammer 9 des Staatskommissariats für die politische Säuberung im Land Württemberg-Hohenzollern das Urteil in der „Säuberungssache Edmund Heckler“: „Der Betroffene ist Mitläufer.“1
Heutzutage wirkt eine solche Einordnung historischer Akteurinnen und Akteure in starre Kategorien zwischen „Hauptschuldigen“, „Mitläufern“ und „Entlasteten“ aus der Zeit gefallen. In den letzten Jahrzehnten haben wir durch Regalmeter wissenschaftlicher Arbeiten und teils lautstarke öffentliche Kontroversen ein weitaus differenzierteres Bild der gesellschaftlichen Funktionsweise des Nationalsozialismus erhalten. Ein Verständnis für die Beteiligung „ganz normaler Männer“ (Christopher Browning) an grausamsten Verbrechen und das zunehmende Bewusstsein für die miteinander verwobenen In- und Exklusionsmechanismen der Verheißungsideologie einer „Volksgemeinschaft“ sind inzwischen Konsens und Grundlage der fachlichen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit.
Puzzleteil: Staatskommissariat für die politische Säuberung, Land Württemberg-Hohenzollern, Spruchkammerurteil gegen Edmund Heckler, 20.8.1948 (Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 Nr. 2554/155)
Dennoch wird heute, 75 Jahre nach der „Entnazifizierung“, Edmund Heckler, Gründer des deutschen Rüstungskonzerns Heckler & Koch, in weiten Teilen der Presse mit dem Quellenbegriff des „Mitläufers“ charakterisiert. Vorangegangen war die Präsentation der Ergebnisse einer neuen Studie der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte (GUG) im Oberndorfer Firmensitz von Heckler & Koch. In dieser wurde das Agieren Hecklers in der Zeit des Nationalsozialismus einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen. Edmund Heckler war Prokurist und Betriebsleiter in Zweigwerken der Leipziger Hugo Schneider AG (HASAG) – einem der größten deutschen Munitionsproduzenten und Profiteur von NS-Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs. Obwohl dieser Umstand seit langem öffentlich bekannt war, begann Heckler & Koch erst im Jahr 2020 damit, sich konkret mit der Vergangenheit des Namenspatrons zu beschäftigen. Anlass dafür war ein ein Artikel in der „Bild am Sonntag“ (BamS), in dem Heckler die unmittelbare Verantwortung für KZ-Zwangsarbeit in der Produktion von Panzerfäusten vorgeworfen wurde.2 Die nun vorgelegte Studie der GUG erbrachte hingegen keine Nachweise dafür, dass Heckler direkt mit KZ-Häftlingen zu tun hatte: In Taucha bei Leipzig, wo er Werksleiter war, gab es zwei Produktionsstätten der HASAG. Panzerfäuste mussten KZ-Häftlinge im Werk II herstellen, das nicht in seiner Verantwortung lag. Heckler war Leiter des Werkes I, auf der anderen Seite der Bahnlinie. Dort wurde unter Ausnutzung hunderter ziviler Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter Artilleriemunition hergestellt.
Angestaubte Täterbilder
GUG und Unternehmen bezeichnen Edmund Heckler zusammenfassend als „Karrierist und Opportunist“ sowie als „Rädchen in einem brutalen Getriebe“.3 Bemerkenswert ist bei der Diskussion um Hecklers Rolle das Zusammenspiel veralteter und eindimensionaler NS-Täter*innenbilder: In der BamS war 2020 ein Edmund Heckler präsentiert worden, der als sinistrer Oberschurke der HASAG in Taucha die KZ-Häftlinge vermeintlich persönlich „für sich schuften“ ließ. Das erinnerte stark an den deutschen Diskurs der 1950er Jahre, der NS-Täter „entweder auf dämonische Führungspersonen oder aber auf kriminelle Exzeßtäter ein- und damit aus der deutschen Gesellschaft ausgrenzte.“4 Zugleich war mit der reißerischen „Nazi-Akte Heckler & Koch“ (so die BamS) eine Negativfolie entworfen worden, vor der ab da jegliche gebotene Differenzierung verblassen musste.
Die jetzt kolportierte Charakterisierung Hecklers als karrieregetriebener „Mitläufer“, als aktives, aber weitgehend willenloses Teilchen einer überindividuellen Maschinerie wiederum knüpft an eine ebenfalls überkommene Interpretation von NS-Tätern aus den 1960er Jahren an. Sie verstand die Akteure als gehorsame Bürokraten, als dienstbeflissene Befehlsempfänger in einer weitgehend abstrakten Vernichtungsmaschinerie. Das stand der vorherigen Vorstellung von kriminellen Überzeugungstätern entgegen, konnte aber ebenso entlastend für die Mehrheitsgesellschaft wirken.5
NS-Zwangsarbeit für den Vernichtungskrieg
Heckler & Koch-Vorstand Bodo Koch konnte der ZEIT im Anschluss an die neue Untersuchung eröffnen, die „schweren Vorwürfe“ seien „nicht bestätigt“ worden – denn Heckler sei „weder in Polen noch in der Panzerfaust-Produktion tätig gewesen“.6 In der Leipziger Volkszeitung gilt Heckler gar als „entlastet“.7 Obwohl die Studie der GUG die „Hauptverantwortung“ Hecklers für den Zwangsarbeitseinsatz im Tauchaer Werk I benennt,8 spielt dieser Umstand in der öffentlichen Rezeption vor dem Hintergrund der zuvor angenommenen direkten Involvierung Hecklers in das KZ-System nun keine Rolle mehr.
Die Verantwortung für NS-Verbrechen und die Aufrechterhaltung des massenmörderischen Regimes beginnt allerdings nicht „in Polen“ oder am Tor eines Konzentrationslagers. In dem von Edmund Heckler geleiteten Rüstungswerk, errichtet auf dem „arisierten“ Gelände einer vormals jüdischen Eigentümern gehörenden Rauchwarenfabrik, schufteten hunderte ausländische Zwangsarbeiter*innen unter schwersten Bedingungen. Genaue Zahlen sind zwar nicht überliefert, doch ein Bericht vom Januar 1943 vermerkte zumindest 121 „Ostarbeiterinnen“, die im dortigen Werk eingesetzt waren. Darunter befanden sich „8 Mütter mit Säuglingen, eine Zahl, die sich bis April voraussichtlich um 25 erhöhen wird.“ Der Betriebsarzt stellte bei der Gelegenheit fest, dass „die jetzige Verpflegung zur Ableistung einer 12-stündigen Arbeitszeit auf die Dauer nicht aus[reicht].“9 Und nicht nur im KZ-Außenlager, auch im zivilen Zwangsarbeitslager gab es Todesopfer, wie ein Blick in das Gedenk- und Totenbuch der Leipziger NS-Opfer zeigt: Zehn tote Zwangsarbeiter*innen der HASAG in Taucha liegen allein in Leipzig begraben.10 Grundsätzlich ist zudem festzuhalten: Die HASAG produzierte Rüstungsgüter für den deutschen Eroberungs- und Vernichtungskrieg. Ihre Munition wurde gebraucht, um andere Länder zu überfallen, zu besetzen und kam auch bei Massenerschießungen von Jüdinnen und Juden zum Einsatz. In diesem Rahmen machte Edmund Heckler Karriere, sammelte Berufserfahrung und Expertise – und legte damit den Grundstein für den Erfolg von Heckler & Koch in der Bundesrepublik.
So wie die „Entnazifizierung“ vor 75 Jahren einen „säubernden“ Schlussstrich unter die kaum vergangene NS-Vergangenheit ziehen sollte, versteht heute Heckler & Koch die vorgelegte Studie offenbar als Endpunkt der Auseinandersetzung mit der Firmen(vor-)geschichte. Tatsächlich könnte sie jedoch eher als Ausgangspunkt einer intensiveren Beschäftigung mit dem Agieren „ganz normaler“ Männer und Frauen im Nationalsozialismus sowie den wirtschaftlichen Kontinuitäten zwischen „Drittem Reich“ und den Nachkriegsgesellschaften begriffen werden.
Heckler in der eigen-sinnigen Betriebsgemeinschaft
Dazu würde auch ein Verständnis nationalsozialistischer Unternehmenskultur bei der HASAG gehören, das sich nicht darin erschöpft, vermeintlich ideologisch indifferente Techniker einem betriebsinternen Netzwerk finsterer SS-Schurken gegenüberzustellen. In der Studie der GUG wird betont, der erst 1939/40 in die NSDAP eingetretene Heckler habe nicht zu dieser Führungsriege gehört.11 Daraus kann man kurzerhand schließen, seine persönliche Involvierung sei weniger relevant gewesen. Aber eigentlich schließen sich die interessanten Fragestellungen hier erst an: Welche verschiedenen Rollen und Typen brauchte es für das Funktionieren einer Organisation wie der HASAG und welchen Beitrag leisteten die politisch weniger engagierten Mitglieder?12 Wieso war mit einer Riege von „Überzeugungstätern“ allein der Munitionsnachschub für den deutschen Krieg nicht zu gewährleisten? Und müssen „volksgemeinschaftliche“ – oder hier besser: „betriebsgemeinschaftliche“ – Verbindungen nicht ganz anders gedacht werden, als nur anhand von Mitgliedschaften in verschiedenen NS-Organisationen?
Ein Beispiel anhand eines neuen Aktenfundes: Im Februar 1940 führte die Leipziger Gestapo ein Verfahren, weil eine Reihe von HASAG-Mitarbeiter*innen kurz nach Beginn des Krieges ohne Bezugsscheine Spinnstoffe von einem Chemnitzer Schneider bezogen hatte. Unter den 17 Beschuldigten waren einfache Stenotypistinnen und Techniker, aber auch ranghöhere Betriebsangehörige, Führer des Werkschutzes sowie etliche SS-Leute – und: „Oberingenieur Heckler“, der sich wie die anderen unter der Hand mit Damenstrümpfen und mehreren Metern Stoff versorgt hatte und dafür später die zweithöchste Strafe von allen bezahlen musste. Beteiligt waren an diesem Schwarzmarkt übrigens auch Angehörige jenes SS-Zirkels in der HASAG, zu dem Heckler laut Studie der GUG stets in Distanz geblieben sein soll: Der SS-Untersturmführer und Werkschutzleiter Axel Schlicht, dem vorgehalten wurde, andere HASAG-Angehörige in die „unsauberen Geschäfte“ eingeführt zu haben,13 sowie SS- und SD-Mitglied Heinz Bretschneider, der als enger Vertrauter von Generaldirektor Budin galt.14
Dieser Vorgang, bei dem wochenlang quer über Geschlechter-, Standes- Organisations- und Professionsgrenzen hinweg knappe Güter verschoben wurden, ist in seiner Banalität ein interessanter Hinweis auf vorhandene Schnittmengen zwischen verschiedenen sozialen Sphären innerhalb der „Betriebsgemeinschaft“. Zugleich verdeutlicht er das eigen-sinnige Agieren der Beteiligten. Sie konnten es durchaus in Einklang bringen, im Rüstungsbetrieb engagiert auf den „Endsieg“ hinzuarbeiten, sich zugleich über bestehende Verordnungen der deutschen Kriegswirtschaft hinwegzusetzen und darüber hinaus als aktive Täter in Erscheinung zu treten – wie im Falle Axel Schlichts, der von Taucha ins Generalgouvernement wechselte und nach dem Krieg wegen seiner Verbrechen bei der HASAG von einem Sowjetischen Militärtribunal zum Tode verurteilt wurde.15
Es geht bei der historiographischen Untersuchung von Akteuren wie Edmund Heckler nicht um eine nachträglich ohnehin kaum zu gewährleistende quasi-juristische Bewertung von Schuld. Vielmehr bietet sie die Gelegenheit, Grautöne und Widersprüche in den Blick zu nehmen. Für die Interpretation der Ergebnisse sind neuere wissenschaftliche Ansätze weiterführender als lange überholte, statische und oftmals exkulpierende Deutungen der Involvierung in den Nationalsozialismus. Die kritische Beleuchtung von Biographien, sozialen Konstellationen und Handlungsspielräumen sollte perspektivisch gerade nicht einer Vereindeutigung dienen, sondern die Facetten historischen Agierens auffächern und Anlass für weitergehende Auseinandersetzungen sein.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 Nr. 2554/155. [↩]
Maximilian Kiewel: Nazi-Akte Heckler & Koch, in: Bild am Sonntag, 6.9.2020, S. 10-12. [↩]
Gerhard Paul: Von Psychopathen, Technokraten des Terrors und “ganz gewöhnlichen” Deutschen. Die Täter der Shoah im Spiegel der Forschung, in: Ders. (Hrsg.): Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche?, Göttingen 2002, S. 13-90, hier: S. 17. [↩]
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-09/bodo-koch-heckler-und-koch-firmengeschichte-waffenexporte-ruestungsindustrie, letzter Zugriff: 21.9.2023. In gleichem Duktus ist auch die offizielle Pressemitteilung des Unternehmens gehalten: https://www.heckler-koch.com/de/News/Pressemitteilungen%20De/2023/Ergebnisse%20der%20GUG, letzter Zugriff 21.9.2023. [↩]
„Werksleiter in Taucha: Studie entlastet Waffeningenieur Edmund Heckler“, in: LVZ, 20.9.2023. [↩]
Rainer Karlsch/Andrea H. Schneider-Braunberger/Stefanie van de Kerkhof: Waffeningenieure im Zwielicht. Die Mauserwerke, die HASAG und die Gründungsgeschichte von Heckler & Koch, unveröff. Manuskript, S. 79. [↩]
Rüstungskommando Leipzig, Aktenvermerk über die Prüfung des Ostarbeiter-Einsatzes bei der Fa. Hugo Schneider AG, Leipzig u. Taucha, 7.1.1943, NARA, RG 242, Nr. 375. [↩]
Karlsch/Schneider-Braunberger/van de Kerkhof: Waffeningenieure im Zwielicht, S. 33. [↩]
Stefan Kühl: Ganz normale Organsationen. Zur Soziologie des Holocaust, Berlin 2014. [↩]
Tatbestand und Bestrafungsvorschlag des Untersuchungsführers, 20.6.1940, Bundesarchiv Berlin, R 9361-III-553306, Bl. 18-21, hier: Bl. 21. [↩]
Karlsch/Schneider-Braunberger/van de Kerkhof: Waffeningenieure, S. 33. [↩]
Axel Schlicht, in: Andreas Weigelt/Klaus-Dieter Müller/Thomas Schaarschmidt/Mike Schmeitzner (Hrsg.): Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944-1947). Eine historisch-biographische Studie, Göttingen 2015, Kurzbiographien, S. 605. [↩]
Ein Forschungsprojekt, in dessen Zentrum ein großes Unternehmen in der Zeit des Nationalsozialismus steht, muss sich unweigerlich mit dem Thema „Arbeit“ auseinandersetzen. Arbeit ist die Klammer, die sich um die verschiedenen zu untersuchenden Aspekte der Hugo Schneider AG (HASAG) schließt: Von der gelebten nationalsozialistischen Unternehmenskultur auf der einen Seite bis zur brutalen, teils mörderischen Zwangsarbeit auf der anderen. Diesem Zusammenhang von Inklusion und Exklusion am Beispiel des Begriffs der Arbeit geht Nikolas Lelle in seinem Buch „Arbeit, Dienst und Führung. Der Nationalsozialismus und sein Erbe“ (Verbrecher Verlag Berlin, 2022) nach. In einer Buchvorstellung am 15. März 2023 im Leipziger Conne Island haben wir seine Analyse mit aktuellen Forschungen zum Rüstungskonzern HASAG verbunden. Ein Audio-Mitschnitt der Veranstaltung (ohne Publikumsdiskussion) steht im Mixcloud-Kanal der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig zur Verfügung:
Audio-Mitschnitt der Veranstaltung am 15.3.2023 im Conne Island
Im Nachgang zur Abendveranstaltung werden im folgenden Beitrag einige dieser Zusammenhänge anhand ausgewählter Quellenbeispiele aufgegriffen und näher ausgeführt.
Die Betriebsordnung als nationalsozialistische Auto-Suggestion
Als Voraussetzung, um die Arbeitsbeziehungen im Betrieb im nationalsozialistischen Sinne zu ändern, benennt Nikolas Lelle die Einführung des „Begriffspaars Betriebsführer und Gefolgschaft“.1 Eine zentrale Rolle nahm dabei das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ (AOG) von 1934 ein. Es hatte eine umfassende Verbetrieblichung der Arbeitsbeziehungen zur Folge.2 Das AOG zielte darauf ab, die „Unverbundenheit von Unternehmer:in und Arbeitnehmer:in“ zu überwinden.3
Die Lösung dafür lag gemäß der nationalsozialistischen Auffassung von Arbeit in der Postulierung einer „Betriebsgemeinschaft“, in der der Konflikt zwischen Kapital und Arbeit harmonisiert und der vermeintliche „Volkswille“ durchgesetzt werden sollte.4 „Betriebsführer“ und „Gefolgschaft“ – wie es dann hieß – wurden dabei zwar durchaus als Akteur:innen mit potenziell unterschiedlichen Interessen (z.B. Gewinnmaximierung vs. Verbesserung der Arbeitsverhältnisse) angesehen,5 sollten aber gemeinsam, oder besser: gemeinschaftlich auf ein Ziel hinarbeiten – auf die „Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen von Volk und Staat.“6 Bindemittel dafür sollten „Ehre“ und „Treue“ sein, zu denen „Führer“ und „Gefolgschaft“ gegenseitig verpflichtet wurden.7
Auf Ebene der Betriebe wurde die nationalsozialistische Arbeitsauffassung durch „Betriebsordnungen“ implementiert, die sich laut §26 des AOG alle Unternehmen ab der Größe von 20 Beschäftigten geben sollten. Anhand der Betriebsordnungen lässt sich eine zunehmende Ideologisierung der Arbeitsverhältnisse bei der HASAG ablesen: Die erste Betriebsordnung, unmittelbar im Jahr 1934 erlassen, zielte laut Einleitung noch auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens „in der Gesamtwirtschaft“ ab und kam in den einzelnen Bestimmungen schnell auf konkrete Regelungen wie die „Zusammenarbeit zwischen Betriebsführer, Vertrauensrat und Gefolgschaft“, Arbeitszeiten oder Arbeitsentgelte zu sprechen.8 Der Text übersetzte die NS-Arbeitsauffassung und das AOG in den konkreten betrieblichen Kontext. Vier Jahre später sollte sich zeigen, dass dies ideologisch noch weiter getrieben werden konnte. Die zweite Betriebsordnung der HASAG trat im Jahr 1938 am symbolträchtigen 1. Mai, dem „Tag der nationalen Arbeit“ in Kraft. Vorangestellt war ihr ein Zitat von Adolf Hitler, nach dem der Maßstab für die Bewertung eines Menschen nicht die Art seiner Arbeit, sondern „Form und Güte der Leistung“ sei. Für diese Leistung wiederum, so Nikolas Lelle, spielte im Nationalsozialismus die „Gemeinschaftskategorie eine zentrale Rolle“. Leistung sei dort erst „im Rückgriff auf das Verhältnis von Arbeitenden und Betrieb […] ablesbar“ gewesen.9 Dazu passt, dass die Betriebsordnung als „Verfassung der Betriebsgemeinschaft“ bezeichnet wurde und damit unmittelbar auf das Unternehmen als soziales Gefüge verwies. Nun war der Betriebszweck auch nicht mehr wie noch 1934 auf die „Gesamtwirtschaft“ ausgerichtet, sondern – in direkter Anlehnung an die Formulierung im AOG – auf „Volk und Staat“.10
Der erste Paragraph der neuen HASAG-Betriebsordnung führte wie eine Präambel die zentralen Ideen ein, auf die sie sich als „Verfassung“ stützte. Diese hatten allerdings weniger Bezug zu den konkreten Arbeitsverhältnissen, sondern lauteten „Ehre, Treue und Kameradschaft“. Im Zusammenhang mit dem AOG verweist Nikolas Lelle nicht nur auf den Zusammenhang zur SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“, sondern betont auch, dass es sich dabei um Begriffe handelt, „die aus dem semantischen Raum der Moral stammen und eine Unbestimmtheit in den Gesetzestext bringen.“11 Das lässt sich auch auf die Betriebsordnung übertragen. In ihrem Text werden die Begriffe weniger definiert, als vielmehr im assoziativen Zirkelschluss erläutert: „Ehre“ (im Text als „Arbeitsehre“ spezifiziert) wird abgeleitet aus dem „Stolz“, der HASAG anzugehören. Dieser Stolz setze einen „innerlich freien Menschen voraus“. Freiheit wiederum könne nur „auf der Grundlage von Disziplin und Kameradschaft“ bestehen. Und „Kameradschaft“ wird lediglich in Bezug auf gegenseitiges Vertrauen und Unterstützung erläutert.12 Die „Arbeitstreue“ verpflichtete einerseits die HASAG zu Verbundenheit mit dem bzw. der einzelnen Betriebsangehörigen. Andererseits sollten diese ihre „volle Kraft in den Dienst der Hasag stellen“, „sich körperlich und geistig leistungsfähig […] erhalten“ und „alles vermeiden, was […] die Betriebsgemeinschaft stören könnte.“10 Wie die Verheißung der „Volksgemeinschaft“ ist auch die „Betriebsgemeinschaft“ eine zugleich normative und deskriptive Auto-Suggestion – man sollte „so handeln, als ob sie bereits bestünde.“13 Auf diese „Betriebsgemeinschaft“ führt der gesamte erste Abschnitt der Betriebsordnung hin. Im zweiten Teil wird ihre Verfasstheit als vermeintlich reale nationalsozialistische Unternehmensstruktur dekliniert – vom „Betriebsführer“ über die „Vorgesetzten“, Gremien wie den „Unternehmensbeirat“ und den „Vertrauensrat“ bis zur „Gefolgschaft“. Hier wird deutlich, dass die „Gemeinschaft“ des Betriebes sich aus dem behaupteten gemeinsamen Interesse (dem Dienst an der „Volksgemeinschaft“) ableitet, aber de facto keineswegs von gleichberechtigten Akteur:innen ausgeht. Vielmehr ist sie als streng hierarchisches Verhältnis gedacht, in dem alle Beteiligten ihren vorgesehenen Platz einnehmen und pflichtbewusst im Sinne eines höheren Zweckes ausfüllen. So waren auch Unternehmensbeirat und Vertrauensrat gemäß dem zugrundeliegenden „Führerprinzip“ keine Gremien betrieblicher Mitbestimmung, sondern hatten maximal beratende Funktionen.14
Puzzleteil: Ausschnitt aus der Betriebsordnung der HASAG von 1938 (Sammlung Tobias Schwabe / GfZL)
Der Begriff der „Gefolgschaft“ – so Nikolas Lelle – „führt ins Zentrum des Nationalsozialismus und verweist auf dessen Arbeitsauffassung“.15 In der HASAG-Betriebsordnung werden insbesondere die Pflichten der „Gefolgschaft“ angeführt: „Streben nach höchster Leistung, kameradschaftliche Zusammenarbeit, Unterordnung unter die Vorgesetzten und die Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens“.10 Herrschaft über den Modus der „Gefolgschaft“ funktioniert nicht als passive Unterordnung, sondern ganz im Gegenteil als „Aktivierung“: „Sie will Menschen anhalten, freiwillig und eigenverantwortlich mitzumachen. Sie will sie erziehen. Ziel ist eine effizientere Herrschaftsform, nicht eine weniger herrschaftliche.“16 Die Betriebsordnung der HASAG war ein Instrument für dieses Ansinnen.
Dass in der Betriebsordnung diese Zusammenhänge einer Regelung konkreter Arbeitsverhältnisse so ausführlich vorangestellt wurden, zeigt das Primat der Ideologie im Dokument. Das verdeutlicht auch ein Kommentar des stellvertretenden Betriebsführers der HASAG, Georg Mumme, zur neuen Betriebsordnung in der Werkzeitschrift „Unsere Hasag“. Zwar werden dort Vorgaben zu Arbeitsentgelten, Ordnungsbestimmungen oder Geburtenbeihilfen als wichtigste Inhalte bezeichnet. Aber als eigentliches und höheres Ziel benennt Mumme nicht die profane Organisation des Arbeitsalltags, sondern „die letzte Verwirklichung nationalsozialistischer Betriebsgemeinschaft“, den „Aufbau einer […] im wahrsten Sinne des Wortes nationalsozialistischen Gemeinschaft innerhalb unserer Betriebe.“17
Grenzen der „Betriebsgemeinschaft“: Die eigen-sinnige „Gefolgschaft“
Die nationalsozialistische Arbeitsauffassung und die wortgewaltigen Beschwörungen der „Betriebsgemeinschaft“ waren wirkmächtige Leitbilder. Zugleich sollten sie aus heutiger Perspektive nicht den Blick auf die Brüche und Uneindeutigkeiten in den realen Arbeitsbeziehungen und sozialen Verhältnissen in den Betrieben verstellen. Die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Akteur:innen waren durch die vorgegebene gemeinsame Ausrichtung auf das Wohl der „Volksgemeinschaft“ nicht einfach vom Tisch. Auch die HASAG im „Dritten Reich“ prägten Konflikte zwischen staatlichen und betrieblichen Stellen, innerhalb der Werke und Belegschaften sowie nicht zuletzt auch persönlicher Art. Mit der betriebsgemeinschaftlichen Inklusion ging nicht nur eine Unterordnung unter den Willen des „Betriebsführers“ einher, sondern auch eine aktivierende Erweiterung von Teilhabemöglichkeiten und Handlungsspielräumen.18 Diese wurden jedoch nicht automatisch im Sinne des höheren nationalsozialistischen Zieles genutzt, sondern mitunter eigen-sinnig ausgefüllt.19 Die „Fürsorge“, zu der AOG und Betriebsordnung die „Betriebsführer“ der „Gefolgschaft“ gegenüber verpflichteten,20 wurde nicht zwangsläufig mit deren aufopferungsvoller „Treue“ vergolten.
Ein Beispiel dafür findet sich in Unterlagen des Sicherheitsdienstes der SS (SD) aus Leipzig: Im Frühjahr 1940 hatte die HASAG beim Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahmebewilligung zur Nachtarbeit eingeholt. Es ging dabei um mehr als 100 Frauen, für deren Einsatz in der Nachtschicht etliche detaillierte Bedingungen ergänzt wurden. Das betraf Zuschläge für Nacht- und Mehrarbeit, vor allem aber weitreichende Ausnahmeregelungen. Ausgenommen werden sollten „[k]ränkliche, schwächliche, schwangere und stillende weibliche Gefolgschaftsmitglieder“, sowie auf eigenen Wunsch diejenigen, die „ein eigenes Hauswesen zu besorgen haben“.21 Dass diese Einschränkungen öffentlich im Betrieb ausgehangen werden mussten, hatte aus Sicht der HASAG „den Arbeitswillen der berufstätigen Frauen sehr nachteilig beeinflußt.“ Ein Teil von ihnen hätte nämlich die Regelungen ausschließlich im eigenen Interesse ausgelegt, „ohne auf betriebliche Belange und kriegswirtschaftliche Erfordernisse Rücksicht zu nehmen“ und sich „unter Vorspiegelung aller möglichen Gründe“ von der Arbeit freistellen lassen. Offenbar waren die im Aushang benannten Kriterien so weitreichend, dass sich zahlreiche Frauen darauf berufen konnten. Dem SD lag sogar eine detaillierte Statistik vor, die den Krankheits- und Abwesenheitsstand in einer der Abteilungen der HASAG vor und nach der Neuregelung aufschlüsselte. Demnach sei mit Einführung der Nachtschicht keine Steigerung der Produktionsleistung einher gegangen – vielmehr war bei gleichbleibender persönlicher Arbeitsleistung der Ausstoß von 36.000 auf 30.000 Geschosshüllen pro Tag gesunken. Diesen Rückgang führte die HASAG auf den Anstieg der krank geschriebenen und entschuldigt fehlenden Frauen zurück. Einige Maschinen der Abteilung seien mitunter unbesetzt, was das gesamte Produktionsprogramm gefährde. Im Übrigen sei etwa die Hälfte der krank gemeldeten „Gefolgschaftsmitglieder“ von den Vertrauensärzten als gesund – also arbeitsfähig – erklärt worden. Offenbar war die betriebliche Maßnahme der Nachtarbeit zur Steigerung der Produktion durch die eigen-sinnige Auslegung der staatlichen Vorgaben seitens der Arbeiterinnen in ihr Gegenteil verkehrt worden. Der SD zeigte sich besorgt, dass sich die „Vorstellungen von den der inneren Front auferlegten Pflichten etwas zu lockern“ schienen, sah aber auf Seiten der Betriebe wenig Möglichkeiten, einzuschreiten. Resigniert hieß es, auch NSDAP und DAF hätten, „an entsprechender Stoßkraft im Weichbild der Betriebe verloren. Infolgedessen dürfte mit entsprechenden Mahnungen, Betriebsappellen udgl. nicht viel zu erreichen sein.“ Seitens des SD vertrat man gemeinsam mit der HASAG die Ansicht, dass die Behörden zukünftig davon absehen sollten, „die den berufstätigen Frauen zu gewährenden Vergünstigungen bei jeder passenden Gelegenheit […] herauszustellen, weil dadurch unvernünftigen Ansprüchen nur Vorschub geleistet“ werde.22 Die Lösung wurde also darin gesehen, den Frauen, die man in der Rüstungsproduktion so dringend benötigte, eine Aufklärung über ihre Rechte möglichst vorzuenthalten.
Hier zeigen sich die Grenzen des nationalsozialistischen Versuchs, über die „Gefolgschaft“ als „Konzeption des Gehorchenwollens […] Zustimmung zu generieren und zu praktizieren“.23 Zugleich ist das Agieren der Arbeiterinnen nicht als Widerstandshandlung gegen den durchideologisierten Rüstungsbetrieb zu verstehen, sondern mit Alf Lüdtke als „Eigen-Sinn“ – als „ein Drittes, als ein Verhalten, das sich nicht der Logik des Entweder-Oder von Herrschaft und Widerstand fügt.“24
Arbeit und Antisemitismus
Das nationalsozialistische Arbeitsverständnis zeichnete sich durch den Grundgedanken aus, dass „Arbeit ein Dienst an der Volksgemeinschaft [sei], der eine radikal rassistische und antisemitische Volksgemeinschaft meint und der die Einzelnen dieser unterordnet“.25 Diese Vorstellung durchzieht auch die Publikationen aus dem Kontext der HASAG. Wie stark die betriebsgemeinschaftliche Inklusion der deutschen „Gefolgschaft“ mit der Exklusion der „Gemeinschaftsfremden“ einherging, zeigt sich beispielsweise an einer Handreichung, die im Rahmen des „Reichsberufswettkampfs“ der Betriebe erstellt wurde.26 In diesem von Hitler-Jugend (HJ), Nationalsozialistischem deutschen Studentenbund (NSDStB) und Deutscher Arbeitsfront (DAF) gemeinsam veranstalteten Wettbewerb wurden neben fachlichen Leistungen in Theorie und Praxis auch „weltanschauliche Fragen“ geprüft. Um diese ging es in der gleichnamigen Broschüre mit dem Logo der HASAG. Vermutlich sollte sie für die Vorbereitung der jugendlichen Teilnehmer:innen des Unternehmens auf den Wettbewerb im Jahr 1939 dienen. 90 Fragen widmeten sich mit den entsprechenden Antwortvorgaben zentralen Aspekten der nationalsozialistischen Ideologie. Neben historischen, allgemeineren politischen und ökonomischen Themen wurde auch die NS-Arbeitsauffassung und -organisation thematisiert. So hieß es etwa: „Was verstehen Sie unter Betriebsgemeinschaft?“27 oder „Welche Pflichten und Aufgaben hat der Vertrauensrat in der Betriebsgemeinschaft zu erfüllen?“28 Daneben nahm der Antisemitismus eine zentrale Rolle ein. So hieß es direkt in der ersten Frage des Kataloges: „1. Warum sind wir Judengegner?“ und die Antwort sollte lauten: „Weil der Jude auf Grund seiner rassischen Eigenart notwendig ein Schädling des deutschen Volkes ist.“29 Danach wurde abgefragt, welche „Maßnahmen […] das Dritte Reich zur Bekämpfung der Juden durchgeführt“ habe – wobei die Nürnberger Gesetze genannt werden sollten.30 Wenige Seiten dahinter folgte eine explizite ideologische Bezugnahme auf den Arbeitsbegriff: „Wie bewertet der Jude und wie der deutsche Mensch die Arbeit?“. In der Antwortvorgabe stand der vermeintlich jüdischen Empfindung der „Arbeit als Last und Fluch“ gegenüber: „Der deutsche Mensch erblickt in ihr einen notwendigen Lebensinhalt.“31 Diese Darstellung entspricht der antisemitischen Arbeitsauffassung, die – wie Nikolas Lelle herausarbeitet – Adolf Hitler bereits in den 1920er Jahren vertrat: „Während Arbeit für die Deutschen zur notwendigen Pflicht wurde, empfände ‚der Jude‘ sie nämlich als Zwang und Mühsal […] und würde sie nur zur eigenen Bereicherung, aus Egoismus betreiben. ‚Wir nennen das nicht Arbeit, sondern Raub‘, fügt er an.“32
Puzzleteil: Ausschnitt aus der HASAG-Broschüre “Weltanschauliche Fragen im Reichsberufswettkampf, 1939 (Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des DIPF)
Damit verlief die Abfolge der antisemitischen Fragen in der Broschüre von der einleitenden grundlegenden Ausformulierung über die gesetzlichen Unrechtsmaßnahmen bis zu dieser arbeitsethisch begründeten Gegenüberstellung, hinter der letztlich eine Anschuldigung stand. Auf sie folgte die – rückblickend – nur unverhohlene Vernichtungsankündigung zu lesende Frage 31: „Warum werden die Juden aus allen Lebensgebieten des deutschen Volkes entfernt?“ (Antwort: „Weil die Juden fremdrassig sind und deshalb auf allen Gebieten Schädlinge des deutschen Volkskörpers sind.“).33 Am Ende des Fragenkatalogs wurde sogar noch eine rechtfertigende Argumentation eingeflochten. Einem fiktiven „Ausländer“ sollte auf dessen Frage, warum „die Juden wegen ihres Glaubens“ verfolgt würden, geantwortet werden, es ginge nicht um Religion, sondern um Schutz „vor der Vermischung mit dem minderwertigen jüdischen Volk“.34
„Vernichtung durch Arbeit“? – Vernichtung als Arbeit
Während die nationalsozialistische Auffassung von Arbeit einerseits als inklusives Vergemeinschaftungsprojekt für die „Volksgenossen“ fungieren sollte, war sie andererseits durch radikale Destruktivität gegenüber den „Gemeinschaftsfremden“ charakterisiert.35 Die landläufige Reduktion auf die Formel „Vernichtung durch Arbeit“ wird allerdings der historischen Komplexität genauso wenig gerecht36 wie eine sich ausschließende Gegenüberstellung von Arbeit und Vernichtung.37 Das Agieren der HASAG ist beispielhaft für widersprüchliche und uneindeutige Prozesse in diesem Geflecht. In erster Linie war das Unternehmen Profiteur von Zwangsarbeit. In den HASAG-Werken mussten zehntausende ausländische Männer und Frauen in der Rüstungsproduktion schuften. Zu den verschiedenen Gruppen, die davon betroffen waren – Kriegsgefangene, zivile Arbeiter:innen, so genannte „Ostarbeiterinnen“ und „Ostarbeiter“, im letzten Kriegsjahr auch KZ-Häftlinge – zählten ab 1942 so genannte „Arbeitsjuden“. Im besetzten Polen errichtete die HASAG bei ihren Produktionsstätten ein System werkseigener Lager, in denen tausende Jüdinnen und Juden unter grauenhaftesten Verhältnissen Zwangsarbeit leisten mussten. Die HASAG schuf parallel zum Beginn der Massendeportationen in die Vernichtungslager im Rahmen der „Aktion Reinhardt“ mit der Einrichtung eigener Arbeitslager Tatsachen und sicherte sich zum Teil mit inoffiziellen Transporten etwa aus dem KZ Majdanek den Zugriff auf diese billigen Arbeitskräfte. Dieser Fokus auf jüdische Zwangsarbeiter:innen unterlief einerseits das parallel laufende staatliche Vernichtungsprogramm. Andererseits waren die Werke und Lager der HASAG selbst aufs engste mit dem Holocaust verbunden. Anhand des Kriteriums „Arbeitsfähigkeit“ wurden permanent Selektionen durchgeführt, nach denen die schwachen und entkräfteten Gefangenen meist direkt auf dem Werksgelände ermordet wurden. Ausführende dieser Selektionen und Massenexekutionen waren Angehörige der HASAG aus Belegschaft und Werkschutz.38
Puzzleteil: Werkschutz der HASAG im Warta-Werk Tschenstochau, 1943-1945 (Bundesarchiv / MfS)
Im Anschluss an Primo Levi verweist Nikolas Lelle auf die Seite der Täter:innen – darauf, „dass diejenigen, die da quälen, prügeln, foltern und den Mord überwachen, ihre Arbeit ausführen, vor Vorgesetzten beweisen müssen, dass sie fleißig sind und Untergebene zu mehr Arbeit antreiben. Vernichtung […] wurde selbst zur Arbeit: Vernichtung als Arbeit.“39 Während diese „Vernichtungsarbeit“ zumeist auf die SS-Aufseher und Aufseherinnen in Konzentrationslagern bezogen wird,40 eröffnet der Blick auf die HASAG eine weitere Dimension: Im Zuge des Zwangsarbeitseinsatzes wurde diese destruktive Seite „deutscher Arbeit“ zu einem Teil des Arbeitsalltags gewöhnlicher Arbeiter:innen und Angestellter der Hugo Schneider AG. Die Berichte von Überlebenden der HASAG-Lager im Generalgouvernement sind voller Beschreibungen brutalster Übergriffe, Erpressungen, sexueller Gewalt und Tötungen seitens der deutschen „Gefolgschaft“, insbesondere der Vorarbeiter:innen und Meister. Für eine große Anzahl von HASAG-Angehörigen ging die Versetzung ins Generalgouvernement mit einer Beförderung einher.41 Die Firmenleitung glich im Mai 1944 die Entlohnung aller deutschen „Gefolgschaftsmitglieder“ im Generalgouvernement an – mit dem Verweis darauf, dass sich mit der Versetzung der „Aufgabenkreis […] grundlegend ändert. Sie werden Führungskräfte, denen hunderte fremdvölkischer und jüdischer Arbeitskräfte anvertraut werden. Damit ist die Verantwortung dieser Führungskräfte im GG auch unvergleichlich höher geworden […] als diejenige in unseren reichsdeutschen Werken.“42 Der Umgang mit jüdischen und anderen Zwangsarbeiter:innen, der auch Gewalt mit einschloss, wurde spätestens damit Teil der Arbeitsplatzbeschreibung und war ursächlich für eine finanzielle Besserstellung.
Puzzleteil: Mitteilung der HASAG zur einheitlichen Entlohnung der deutschen Gefolgschaftsmitglieder, 10.5.1944 (USHMM)
Zudem unterhielt die HASAG mit dem Werkschutz eine firmeneigene bewaffnete Gewaltorganisation. Ihre Angehörigen konnten zu Hilfspolizisten ernannt werden, blieben aber privatrechtlich Angestellte der Hugo Schneider AG. Wie in anderen Unternehmen war diese Einheit zunächst für die Sicherheit der Produktionsanlagen, aber auch für die Überwachung der „Gefolgschaft“ zuständig. Mit dem Beginn des Zwangsarbeitseinsatzes wurde die Bewachung und Disziplinierung der ausländischen Arbeitskräfte eine der Hauptaufgaben des Werkschutzes. In den Werken im Generalgouvernement und den dortigen Zwangsarbeitslagern für Jüdinnen und Juden erweiterten sich Personal und Aufgabenbereiche erneut. Angehörige des Werkschutzes nahmen körperliche Misshandlungen als reguläre Bestrafungen für vermeintliche Verfehlungen der jüdischen Zwangsarbeiter:innen vor, selektierten gemeinsam mit Vorarbeiter:innen Gefangene zur Ermordung und exekutierten die Ausgesonderten eigenhändig. Parallel zum Primat der Ausbeutung von Zwangsarbeiter:innen wurde die Ermordung von Menschen zu Arbeit; Firmenangehörige der HASAG wurden zu Täter:innen des Holocaust. Dass im Werkschutz der HASAG neben den deutschen Werkschutzleitern und Wachführern zum überwiegenden Teil ukrainische und „volksdeutsche“ Männer dienten, die über die Arbeitsämter zur HASAG verpflichtet worden waren, verdeutlicht die Komplexität des Zusammenhangs von Zwangsarbeit, „deutscher Arbeit“ und deren destruktiver Aspekte.
Fazit: „Deutsche Arbeit“ bei der HASAG
Die Zusammenführung von Nikolas Lelles Analyse des nationalsozialistischen Arbeitsbegriffs mit historischen Unterlagen zur HASAG schärft einerseits den Blick auf die Quellen. Die nationalsozialistische Durchdringung der Betriebspolitik kann somit nicht nur empirisch festgehalten, sondern auch besser verstanden und an die übergeordneten nationalsozialistischen Vorstellungen von Arbeit und Gemeinschaft rückgebunden werden. Diese wiederum gewinnen durch die empirische Unterfütterung an Anschaulichkeit und werden deutlich konkreter in ihren Auswirkungen. Andererseits bestätigt eine Konfrontation der nationalsozialistischen Texte und der dahinter stehenden weltanschaulichen Leitlinien mit Quellenmaterial aus dem Betriebsalltag nicht nur die mit aller Macht betriebene Durchsetzung der NS-Arbeitsauffassung. Vielmehr werden auch die Grenzen von Herrschaft und Ideologie deutlich, was zugleich einen differenzierteren Blick auf die politischen und sozialen Verhältnisse im Betrieb ermöglicht. So lassen sich vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Topos „deutscher Arbeit“ die Nuancen von Anpassung, aktiver Teilhabe und des Profitierens, von widerwilliger Beteiligung, eigen-sinniger Aneignung oder bewusster Verweigerung in der NS-Herrschaft sowohl in ihrer Widersprüchlichkeit als auch in ihrer Gleichzeitigkeit facettenreich akzentuieren.
Poster zur Veranstaltung am 15.3.2023 in Leipzig (Gestaltung: Janett Andrejewski)
Nikolas Lelle: Arbeit, Dienst und Führung. Der Nationalsozialismus und sein Erbe, Berlin 2022, S. 156. [↩]
Sören Eden: Die Verwaltung einer Utopie. Die Treuhänder der Arbeit zwischen Betriebs- und Volksgemeinschaft 1933-1945, Göttingen 2020, S. 299. [↩]
Sören Eden/Torben Möbius: Der Ort der „Betriebsgemeinschaft“ in der deutschen Gesellschaft 1933-1945, in; Frank Becker/Daniel Schmidt (Hrsg.): Industrielle Arbeitswelt und Nationalsozialismus. Der Betrieb als Laboratorium der „Volksgemeinschaft“ 1920-1960, Essen 2020, S. 28-60, hier: S. 38. [↩]
Wolfgang Spohn: Zur „Betriebsverfassung“ im nationalsozialistischen Deutschland, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 9 (1984), S. 545-555, hier: S. 554. [↩]
Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit [AOG], in: Reichsgesetzblatt Nr. 7, 23.1.1934, Teil I, S. 45-56 (online unter: https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1934&page=159&size=45). [↩]
Betriebsordnung für die Gefolgschaft der Hugo Schneider Aktiengesellschaft Leipzig, 29.9.1934, Sammlung Tobias Schwabe, digitale Kopie in der Sammlung der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig. [↩]
Betriebsordnung für die Betriebsgemeinschaften der Hugo Schneider Aktiengesellschaft vom 1. Mai 1938, Thüringer Staatsarchiv Altenburg, Thüringer Gewerbeaufsichtsamt Gera, Nr. 434. [↩] [↩] [↩]
Zum Begriff der „Kameradschaft“ vgl. umfassend Thomas Kühne: Kameradschaft. Die Soldaten des nationalsozialistischen Krieges und das 20. Jahrhundert, Göttingen 2006. [↩]
„Unsere neue Betriebsordnung“, in: Unsere Hasag, Mai 1938, S. 1-4. [↩]
Lelle: Arbeit, S. 130-132.; Eden/Möbius: Der Ort der „Betriebsgemeinschaft“, S. 55-56. [↩]
Zum von Alf Lüdtke geprägten Begriff des „Eigen-Sinns“ in der Alltagsgeschichte vgl. Thomas Lindenberger: Eigen-Sinn, Herrschaft und kein Widerstand, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 02.09.2014 (http://docupedia.de/zg/lindenberger_eigensinn_v1_de_2014). [↩]
Der Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Leipzig an Hugo Schneider AG Leipzig, Ausnahmebewilligung, 26.2.1940 (Abschrift), Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig [SStAL], 21117 Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS, SD-Abschnitt Leipzig, Bd. 1, Bl. 366-367. [↩]
SD-Abschnitt Leipzig, V. – Wirtschaft, 20.3.1940, SStAL, 21117 Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS, SD-Abschnitt Leipzig, Bd. 1, Bl. 362-365. [↩]
Alf Lüdtke, Geschichte und Eigensinn, in: Berliner Geschichtswerkstatt (Hrsg.): Alltagskultur, Subjektivität und Geschichte. Zur Theorie und Praxis von Alltagsgeschichte, Münster 1994, S. 139-153, hier S. 146f., zitiert nach Lindenberger: Eigen-Sinn. [↩]
Vgl. hierzu, aber mit besonderer Berücksichtigung der Studentinnen und Studenten Michael H. Kater: The Reich Vocational Contest and Students of Higher Learning in Nazi Germany, in: Central European History 7, Nr. 3 (1974), S. 225-261. [↩]
Weltanschauliche Fragen im Reichsberufswettkampf, o.D. [vermutl. 1939], Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des DIPF, NS 6495, S. 24. [↩]
Michael Wildt: „Arbeit“ im Nationalsozialismus. Zur Bedeutung des Begriffs in Ideologie und Praxis des NS-Staats, in: Einsicht 12 (2014), S. 14-19, hier: S. 18. [↩]
Jens-Christian Wagner: Selektion und Segregation. Vernichtung und Arbeit am Beispiel Mittelbau-Dora, in: Marc Buggeln/Michael Wildt (Hrsg.): Arbeit im Nationalsozialismus, München 2014, S. 329-347, hier: S. 331-333. [↩]
Vgl. zu dieser Kontroverse zusammenfassend Karin Orth: Die Historiografie der Konzentrationslager und die neuere KZ-Forschung, in: Archiv für Sozialgeschichte 47 (2007), S. 579-598, hier: S. 592-593. [↩]
Martin Clemens Winter: Die HASAG im Generalgouvernement: Ein firmeneigenes Lagersystem inmitten des Holocaust, in: Anne Friebel/Josephine Ulbricht (Hrsg.): Zwangsarbeit beim Rüstungskonzern HASAG. Der Werksstandort Leipzig im Nationalsozialismus und seine Nachgeschichte, Leipzig 2023, S. 27-46. [↩]
Wobei ich Lelles knapper Deutung, „die Mehrheit der SS-Aufseher“ seien „wahre Sadisten“ gewesen, im Anschluss an die Erkenntnisse der Täter:innenforschung nicht folge. Vgl. Lelle: Arbeit, S. 115. [↩]
Namentliche Aufstellung von Betriebs-Angehörigen der Werke Kamienna, Eisenhütte Tau, Kielce, Wathe-Werk [sic!], undat. [vermutl. 1948], Staatsarchiv Sachsen, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden [SHStADD], 11378 Landesbehörde der Volkspolizei, Nr. 429, Bl. 214. [↩]
HASAG, Zentrale der GG-Werke Skarzysko-Kamienna an Werk Apparatebau T’au, Eisenhütte T’au, Warthewerk T’au, Werk Kielce, Betr.: Einheitliche Entlohnung der in das GG entsandten deutschen Gfm., rückwirkend ab 1. Mai 1944, 10.5.1944, United States Holocaust Memorial Museum [USHMM], RG-15.319, Nr. 6, Bl. 42-43. [↩]
Dieser Beitrag erschien zuerst im Leipziger Stadtmagazin KREUZER (05/22).
Die Entscheidung des Landesamts für Denkmalpflege, das ehemalige Gebäude der Hugo Schneider Aktiengesellschaft (HASAG) in Taucha unter Denkmalschutz zu stellen und damit als potenziellen Lernort zur Lokalgeschichte des Nationalsozialismus zu erhalten, ist zu begrüßen. Ebenso positiv sind auch die Signale aus der Stadtverwaltung, diese Entwicklung nicht zu blockieren, sondern in das wichtige Bauvorhaben für ein neues Ärztehaus zu integrieren. Allerdings sind auch Einwände vorgebracht worden, die am Sachstand vorbei zielen. So sei aus Sicht der Kritiker und Kritikerinnen die Erhaltung eines Gebäudes der „Täterseite“ nicht wünschenswert, weil man „keine Gedenkstätte für die Betriebsabläufe eines NS-Unternehmens“ wolle (LVZ vom 5.3.2022; Paywall). Das ehemalige „Gefolgschaftshaus“ des Rüstungsbetriebs steht jedoch für komplexere historische Zusammenhänge, die anhand dieses Gebäudes beispielhaft verdeutlicht werden können.
Die nationalsozialistische Verheißung einer „Volksgemeinschaft“ basierte einerseits auf dem rassistischen und antisemitischen Ausschluss der „Gemeinschaftsfremden“, einhergehend mit Ausgrenzung, Ausbeutung, Gewalt und Vernichtung. Andererseits wurden genau damit die deutschen „Volksgenossen“ ideologisch aufgewertet. Deren Mitmachen in der Diktatur sollte zudem mit Angeboten sozialer Teilhabe gesichert werden. Ein wichtiger Ort für diese nationalsozialistische Vergemeinschaftung waren die Betriebe – so wie die HASAG, der ehemals größte Rüstungsproduzent Sachsens. Anhand der Zweigwerke der HASAG in Taucha lassen sich Geschichte und Funktionsweise des Nationalsozialismus vor Ort deutlich aufzeigen:
Antisemitismus und „Arisierungen“
Das erste Werk der HASAG in Taucha, auf dessen früheren Gelände der Klinkerbau heute steht, erstreckte sich auch auf ein Areal, das bis 1938 jüdischen Besitzern einer Hutfabrik gehört hatte. Die HASAG konnte es im Zuge der antisemitischen NS-Politik günstig erwerben. An diesem Prozess der „Arisierung“ war die Tauchaer Stadtverwaltung initiativ und aktiv beteiligt. Das trifft auch auf die Versuche der HASAG zu, das Gelände des späteren zweiten Werkes auf der anderen Seite der Bahnlinie zu übernehmen, das sich ebenfalls ursprünglich im Besitz einer jüdischen Firma befand. Im letzten Kriegsjahr gelang des der HASAG, dorthin zu expandieren.
Das ehemalige Gebäude der HASAG in Taucha, Herbst 2021 (Foto: Martin Clemens Winter)
Betriebsgemeinschaft
Eine „Keimzelle“ der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ war die „Betriebsgemeinschaft“. In ihr sollten Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgehoben werden. Zur Umsetzung dieser Vorstellung errichtete die HASAG in ihren Werken sogenannte „Gefolgschaftshäuser“ – wie das heute noch stehende Gebäude in Taucha. Dort gab es für die deutsche Belegschaft günstige Verpflegung und gegebenenfalls Sport- oder Kulturveranstaltungen. Bei diesen sozialen Angeboten handelte es sich aber keineswegs um „positive Seiten“ der NS-Diktatur, sondern um propagandistisch aufgeladene und günstige betriebliche Mittel, mit denen die Zumutungen der Kriegswirtschaft auch für deutsche Arbeiterinnen und Arbeiter (schlechte Arbeitsbedingungen, geringe Löhne, ausufernde Arbeitszeiten) gedeckelt werden sollten.
Im heute noch stehenden Gebäude gab es für die deutsche Belegschaft nicht nur warme Küche für wenig Geld, sondern zugleich auch ideologische Indoktrination – symbolisiert etwa durch eine Durchhalteparole für den „totalen Sieg über den Bolschewismus“, die während des Krieges am Haus prangte.
Zwangsarbeit
Damit wurde auch die Beteiligung an den nationalsozialistischen Verbrechen oder zumindest deren Duldung gewährleistet. Während die deutsche Belegschaft im „Gefolgschaftshaus“ für 20 Pfennig essen ging, beutete die HASAG auch in Taucha Hunderte ausländische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter brutal in der Rüstungsproduktion aus. Firmenangehörige waren an Übergriffen und Gewalttaten beteiligt. Ab Herbst 1944 kamen Tausende Häftlinge eines Außenlagers des KZ Buchenwald hinzu, die ebenfalls in einem Lager mitten in der Stadt untergebracht waren. Diejenigen, die als nicht mehr „arbeitsfähig“ angesehen wurden, wurden aus Taucha auf Todestransporten in andere Lager abgeschoben, weil die HASAG die SS nur für produktive Arbeitskräfte bezahlte.
„Arisierungs“-Profit, ideologische Vergemeinschaftung und Zwangsarbeitseinsatz – diese miteinander verwobenen Aspekte sind die „Betriebsabläufe“, um die es bei der Erhaltung des Klinkerbaus in Taucha gehen sollte. Sie am Beispiel des nun unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes zu vertiefen und in der historisch-politischen Bildungsarbeit zu thematisieren, wird die bereits vorhandenen Gedenkzeichen und verdienstvollen bisherigen Erinnerungsaktivitäten in Taucha ergänzen und bereichern.
Darüber hinaus bietet gerade dieses Gebäude der „Täterseite“ das Potenzial, neue Forschungen zum Nationalsozialismus in eine kritische Auseinandersetzung mit historischen und aktuellen Formen des „Mitmachens“ bei Unrecht und Diskriminierung zu übersetzen. Dies erfordert nicht zuletzt die erschreckende Attraktivität autoritärer Verheißungen heutzutage.
Zudem wird es um die Geschichte der Leipziger Hugo Schneider AG (HASAG) in Taucha gehen. Ich werde auf der Veranstaltung den Zusammenhang zwischen Rüstungsproduktion, „Arisierungen“ und NS-Zwangsarbeit in der Kleinstadt im Norden von Leipzig in den Mittelpunkt stellen und die Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und HASAG bei der Enteignung jüdischer Betriebe und der Ansiedlung von Rüstungsbetrieben beleuchten. Das Beispiel Taucha zeigt darüber hinaus exemplarisch die mörderische Dynamik des letzten Kriegsjahres, in dem die HASAG nicht nur Produktionsanlagen aus den geräumten Zweigwerken im besetzten Polen zu ihren Werksstandorten in Deutschland brachte, sondern auch zehntausende KZ-Häftlinge als Zwangsarbeiter:innen ausbeutete. Nur vier Wochen nach dem Vertragsabschluss zur Übernahme eines ehemals jüdischen Rauchwarenbetriebs als neues Zweigwerk kamen bereits die ersten 500 KZ-Häftlinge der HASAG in Taucha an. Das Lager wurde zu dem Frauen-Außenlager von Buchenwald, in dem die meisten Sinti:zze und Rom:nja inhaftiert waren.1
Puzzleteil: Dokumentation des ersten Transports ins KZ-Außenlager der HASAG am 7. September 1944 (SS-Kommando HASAG Taucha an KZ Buchenwald, 25.9.1944, 1.1.5.1, 5323272, ITS Digital Archive, Arolsen Archives.)
Im Anschluss an die Ausführungen zur Geschichte der HASAG geht Kristian vom Verein „Solidarische Alternativen für Taucha“ (SAfT e.V.) auf die aktuellen Auseinandersetzungen um den geplanten Abriss des letzten noch heute erhaltenen Gebäudes der HASAG in Taucha ein. Das frühere „Gefolgschaftshaus“ des Rüstungsbetriebs soll nach den derzeitigen Planungen einem Parkplatz weichen. Dagegen fordert SAfT mit einem offenen Brief, den ich ebenfalls unterzeichnet habe, den Erhalt des Gebäudes und dessen Einbeziehung in die historisch-politische Bildungsarbeit vor Ort.
Moderiert wird die Veranstaltung von Anne Friebel von der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig. Auch durch die Gedenkstätte sind im vergangenen Jahr neue Forschungsergebnisse zum KZ-Außenlager der HASAG in Taucha veröffentlicht worden. Diese können bei der Veranstaltung wahrscheinlich nur kurz angerissen werden, sind aber ausführlich im Podcast der Gedenkstätte nachzuhören:
Die Veranstaltung wird aufzeigen, dass die Lokalgeschichte des Nationalsozialismus bis heute viele neue und relevante Erkenntnisse bereit hält. Die Thematisierung dieser Aspekte ist oftmals zivilgesellschaftlichen Initiativen zu verdanken, deren Arbeit häufig von Kontroversen vor Ort begleitet ist.
Alle Informationen zu der in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen durchgeführten Veranstaltung, Zugangsdaten und Links gibt es auf der Website der sLAG:
Veranstaltungsankündigung der sLAG
Irmgard Seidel: Taucha (Frauen), in: Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bd. 3: Sachsenhausen, Buchenwald, München 2006, S. 582-585. [↩]
Im letzten Beitrag wurde vor allem die aggressive Arisierungspolitik der Hugo Schneider AG (HASAG) und der Stadtverwaltung Taucha im Nationalsozialismus thematisiert, wobei das Betriebsgelände im Mittelpunkt stand. Im Folgenden geht es noch einmal konkret um das letzte Gebäude der HASAG in Taucha, welches derzeit vom Abriss bedroht ist. Im vergangenen Beitrag hatte ich dieses kurzerhand als ehemaliges „Verwaltungsgebäude“ bezeichnet. Dies bedarf einer Aktualisierung: Es ist zwar nicht auszuschließen, dass Teile der Administration des Tauchaer Werks auch in diesen Räumlichkeiten angesiedelt waren, allerdings lässt sich diese Funktion bislang nicht eindeutig durch die mir vorliegenden Quellen belegen. Ergebnisse neuer Recherchen deuten eher darauf hin, dass das Gebäude vor allem vergemeinschaftenden Zwecken diente. Damit ergeben sich zusätzliche Ansätze für historisch-politische Bildungsarbeit am Beispiel dieses Gebäudes.1
Betriebsbüros der HASAG in Taucha
Über den Bau und die Nutzung des Backsteinbaus sind nach meinen derzeitigen Kenntnissen wenige Unterlagen überliefert. Auf einem Lageplan der Tauchaer Rauchwarenzurichterei und Färberei AG (Tarag), die das Gelände vor der Übernahme durch die HASAG im Jahr 1937 bewirtschaftet hatte, ist an diesem Standort ein Wohnhaus eingezeichnet.2 Die HASAG errichtete auf dem Areal eine große Fabrikhalle für ihr neues Werk und ließ zugleich mehrere Gebäude auf dem Gelände abtragen. Ein überlieferter Plan des Werkes zeigt, dass auch das betreffende Wohnhaus im Jahr 1940 abgerissen wurde.3 Auf einem weiteren Plan aus dem Jahr 1944 ist an derselben Stelle ein Gebäude verzeichnet, das deutlich die Umrisse des heute noch stehenden Backsteinbaus trägt und dort als „Betriebs-Küche“ firmiert.4
Puzzleteil: Ausschnitt eines Plans des HASAG-Werkes in Taucha; dick umrandet das heute noch stehende Gebäude. Quelle: Baubüro der HASAG, Hugo Schneider Aktiengesellschaft, Werk Taucha, 8.4.1944, SStAL, 20626 Stadt Taucha, 2459, unpag. [Ausschnitt]
Über die Errichtung der Firmengebäude in Taucha gibt es allerdings nur spärliche Informationen. In einem Verzeichnis von „Neubauten 1939/1940 für die Wehrmacht“ der HASAG ist für Taucha neben der sich bereits im Bau befindlichen „Art.[illerie]-Fabrik“ nur von der „Errichtung von Lagerräumen“ die Rede.5 Auch im Wirtschaftsprüfungsbericht für das Jahr 1940 wird lediglich allgemein der „Neubau des Werkes Taucha“ angeführt, ohne etwa den Abriss des Wohnhauses der Tarag und einen Neubau am gleichen Ort zu benennen.6 In Unterlagen über den Werksausbau in Taucha sind detaillierte Baupläne für verschiedene Bauten auf dem Gelände enthalten, allerdings keiner zu dem heute noch stehenden Gebäude.7 Wo die Verwaltungsebene des Tauchaer HASAG-Werkes angesiedelt war, ist bislang nicht eindeutig festzustellen. Den vorliegenden Unterlagen zu Folge waren die Betriebsbüros über das Gelände verteilt: Laut Bauplänen der großen Werkshalle gab es dort im Obergeschoss einen kleinen Bürotrakt mit vier Räumen.8 Im Jahr 1943 wurde zudem ein anderes Nebengebäude auf dem Werksgelände umgebaut und mit vier Büros sowie einem Schreibmaschinenzimmer ausgestattet.9
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich im ersten Stock des heute noch stehenden Backsteinbaus auch Büroräume befanden. In Planungen aus dem Jahr 1938 wurden die Nutzungsformen nicht differenziert; dort war von „Verwaltungs- bezw. Gefolgschaftshäuser[n]“ die Rede.10 In Nachkriegsunterlagen wird die umfangreiche Büroausstattung im Tauchaer Zweigwerk im Zusammenhang mit Küche und Speisesaal erwähnt: Ein Mitarbeiter der Betriebsvertretung beklagte im Oktober 1946, dass durch „Personen in russischer Uniform […] Büromöbel, wie zwei Zeichenmaschinen, sechs Schreibtische, zehn Stühle, zwei Aktenschränke, ein komb.[inierter] Gas- und Kohleherd, sowie mehrere Tische und Stühle aus dem Speisesaal entnommen“ worden seien. Allerdings ist nicht eindeutig zu erkennen, ob sich diese Angaben auf ein- und dasselbe Gebäude beziehen.11
Ein kleines „Haus der Gefolgschaft“
Ein deutlicher Hinweis auf die Nutzung des Gebäudes durch den Rüstungsbetrieb findet sich in der Werkzeitschrift „Unsere Hasag“. Im März 1942 hieß es dort, man habe in Taucha „auch ein kleines, schönes Gefolgschaftshaus mit einer blitzsauberen Werksküche“.12 Angesichts der Bezeichnung auf dem Werksplan als „Betriebsküche“ dürfte damit das heute noch erhaltene Gebäude gemeint sein. Auch die auf dem historischen Foto abgebildeten Sitzbänke, der Wegweiser und die angebrachte antibolschewistische Durchhalteparole deuten auf die sozialen Funktionen hin. Mit dem Begriff „Gefolgschaftshaus“ wurde in dem Artikel direkt an die „Häuser der Gefolgschaft“ in anderen Werken angeknüpft, welche die HASAG etwa in Leipzig (1938) und Altenburg (1940) errichtete.13 Auch in anderen Zweigwerken gab es Räumlichkeiten mit diesen Funktionen. So weihte die HASAG in Berlin-Köpenick 1939 einen „Raum der Betriebsgemeinschaft“ ein14 und in Tschenstochau im Generalgouvernement wurde im Juli 1941 ein prunkvoller Altbau in Anwesenheit von Ehrengästen wie dem Stadthauptmann und SS-Gruppenführer Richard Wendler sowie Generalleutnant Max Schindler zum „Gefolgschaftshaus“ der HASAG umgewidmet.15
Puzzleteil: Unsere Hasag, Werkzeitschrift der Hugo Schneider Aktiengesellschaft, März 1942, S. 24 [Ausschnitt].
Diese Bauten verweisen auf die Neuordnung der Arbeitsbeziehungen durch das NS-Regime ab dem Jahr 1934. Der Konflikt zwischen Kapital und Arbeit sollte harmonisiert werden und zugleich wurden die Betriebe zum Ort der Vergemeinschaftung im nationalsozialistischen Sinn. In der „Betriebsgemeinschaft“ sollten Arbeitgeber- und Arbeitnehmer:innen nicht im Interessengegensatz stehen, sondern gemeinsam auf den betrieblichen und nationalen Nutzen hinarbeiten. Damit ging freilich keine Einebnung sozialer Unterschiede einher, sondern vielmehr die Übertragung des „Führerprinzips“ auf die Arbeitswelt. Aus der „Belegschaft“ wurde die „Gefolgschaft“, die sich dem „Betriebsführer“ unterzuordnen hatte.16 Dafür war die Zugehörigkeit zur „Betriebsgemeinschaft“ mit sozialen Anreizen verbunden. Dazu gehörten unter anderem kulturelle und sportliche Angebote. Diese hatten auch die Funktion, Konflikte zwischen Betriebsführung und „Gefolgschaft“, die durch Zumutungen wie Niedriglöhne, Dienstverpflichtungen oder ausufernde Arbeitszeiten entstanden, auszugleichen und zu deckeln.17
In den opulent angelegten und üppig ausgestatteten „Häusern der Gefolgschaft“ der HASAG in Leipzig und Altenburg fanden regelmäßig Konzerte und propagandistische Massenveranstaltungen statt. In unmittelbarer Nähe zu ihnen wurden zudem Schwimmbecken für die Betriebsangehörigen errichtet. Über das Altenburger Freiluftbad schrieb die Werkzeitschrift, in dessen Bau offenbare sich „die Großzügigkeit des Betriebsführers“.18 Das Tauchaer „Gefolgschaftshaus“ hingegen nahm sich weitaus bescheidener aus; bisher ist auch nichts über etwaige Kultur- oder Propagandaveranstaltungen dort bekannt. Der Artikel der Werkzeitschrift hebt vielmehr eine kameradschaftliche Selbstorganisation der Betriebsangehörigen lobend hervor. Immerhin konnten die „Gefolgschaftsmitglieder“ dort offenbar für 20 Pfennig ein Mittagessen erhalten.12
Puzzleteil: Propagandafoto vom „Haus der Gefolgschaft“ im Leipziger Hauptwerk der HASAG, dahinter das Schwimmbad, undatiert (ca. 1940). Bild: Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig.
Gemeinschaft und Gewalt im Rüstungsbetrieb
Wenn sich die Nutzung als „Gefolgschaftshaus“ bestätigt, ließe sich – neben der agressiven „Arisierungspolitik“, deren Unterstützung durch die lokale Verwaltung sowie der mörderischen Zwangsarbeit im Werk – anhand des heute noch stehenden HASAG-Gebäudes in Taucha ein weiterer Aspekt der Lokalgeschichte des Nationalsozialismus verdeutlichen: Die „inklusive“ Seite der Volksgemeinschaftsideologie,19 welche die „Volksgenossen” und „Volksgenossinnen“ mit sozialen und kulturellen Anreizen an die Betriebe und das NS-Regime binden sollte. Die gleiche Firma, in deren Werken zehntausende ausländische Zwangsarbeiter:innen unter schwersten Bedingungen schuften mussten; die tausende Jüdinnen und Juden im „Generalgouvernement“ in der Rüstungsproduktion zugrunde richtete und ermordete, stellte sich für die deutsche Belegschaft als völkisch-familiärer und zugleich moderner Ort der Vergemeinschaftung dar. Die „Häuser der Gefolgschaft“ waren das steinerne Sinnbild dieser nationalsozialistischen Unternehmenskultur. Eine reflektierte, kritische und kontextualisierende Auseinandersetzung mit den für die deutsche Mehrheitsbevölkerung integrativen und partizipativen Aspekten nationalsozialistischer Herrschaft ist auch angesichts der aktuell weit verbreiteten Attraktivität autoritärer Verheißungen ein relevantes Feld historisch-politischer Bildung.20 Während die großen Gefolgschaftshäuser in Leipzig und Altenburg nach Kriegsende abgerissen wurden, ließe sich heute noch anhand des Gebäudes in Taucha zeigen, wie die inklusive und die exklusive Seite der „Volksgemeinschaft“, wie Gemeinschaft und Gewalt in einem großen Rüstungsbetrieb in einer sächsischen Kleinstadt als zwei Seiten einer Medaille untrennbar miteinander zusammenhingen.
Ich danke SAfT e.V. für die kritischen Nachfragen zur Bezeichnung und möglichen Nutzung des Gebäudes, die mich zur weiteren Recherche animiert haben. [↩]
Architekten Bock & Paatzsch, Lageplan der Fabrikanlage der Rauchwarenzurichterei und Färberei A-G Taucha, 19.2.1932, Staatsarchiv Leipzig [SStAL], 20262 Stadt Taucha, Nr. 2273, Bl. 40. [↩]
Baubüro der HASAG, Lageplan Werk Taucha, 23.11.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2273, unpag. Der Plan enthält später eingefügte Ergänzungen zu abgebrochenen Gebäuden. [↩]
Baubüro der HASAG, Hugo Schneider Aktiengesellschaft, Werk Taucha, 8.4.1944, SStAL, 20626 Stadt Taucha, 2459, unpag. [↩]
Neubauten 1939/1940 für die Wehrmacht, 26.4.1939, SStAL, 21006 Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Bankbezirke Leipzig und Döbeln, Nr. 1680, unpag. Für das Leipziger Hauptwerk ist dort hingegen das große Verwaltungsgebäude einzeln ausgewiesen. [↩]
Bericht Nr. 56 der Sächsischen Revisions- und Treuhandgesellschaft A.G. über die bei der Hugo Schneider Aktiengesellschaft ausgeführte Prüfung des Rechnungsabschlusses für den 31. Dezember 1940, SStAL, 21006 Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Bankbezirke Leipzig und Döbeln, Nr. 985, S. 39. Auch in den überlieferten späteren Revisionsberichten fanden sich keine konkreten Hinweise auf den Bau des Gebäudes. [↩]
Baubüro der HASAG, Hugo Schneider Aktiengesellschaft Werk Taucha, 16.1.1939, SStAL, 20869 Thügina GmbH Leipzig, Nr. 22, unpag. [↩]
Baubüro der HASAG, Hugo Schneider Aktiengesellschaft Leipzig in Taucha, Umbau eines Nebengebäudes zu Betriebsbüroräumen, 13.4.1943, SStAL, 20869 Thügina GmbH Leipzig, Nr. 22, unpag. [↩]
Hugo Schneider Aktiengesellschaft, Lageplan Werk Taucha 1938, SStAL, 20869 Thügina GmbH Leipzig, Nr. 22 unpag. [↩]
Hugo Schneider Aktiengesellschaft Metallwarenfabrik Werk Taucha an den Rat der Stadt Leipzig, Amt für Industrie, Betr.: Unberechtigte Entnahme von Material aus dem Werk Taucha I und II der Hugo Schneider AG, 30.10.1946, Stadtarchiv Leipzig, StVuR Nr. 11065, Bl. 33. [↩]
Unsere Hasag. Werkzeitschrift der Betriebsgemeinschaft der Hugo Schneider Aktiengesellschaft, März 1942, S. 24. [↩] [↩]
Das „Haus der Gefolgschaft“ in Leipzig wurde anlässlich des 75. Jahrestages des Bestehens der HASAG eingeweiht. Vgl. HASAG, Geschäftsbericht 1938, SStAL, 21018 Dresdner Bank in Leipzig, Nr. 742, unpag.; „Einweihung des Gefolgschaftshauses in Altenburg“, in: Unsere Hasag, Januar 1941, S. 13. [↩]
„Werk Köpenick – Licht und Schatten“, in: Unsere Hasag, Mai/Juni 1939, S. 22-23. [↩]
„Einweihung des Gemeinschaftshauses in Tschenstochau“, in: Unsere Hasag, September 1941, S. 27-28. [↩]
Sören Eden/Torben Möbius: Der Ort der „Betriebsgemeinschaft“ in der deutschen Gesellschaft 1933-1945. Neue Perspektiven auf die nationalsozialistische „Ordnung der Arbeit“, in: Frank Becker/Daniel Schmidt (Hrsg.): Industrielle Arbeitswelt und Nationalsozialismus. Der Betrieb als Laboratorium der „Volksgemeinschaft“ 1920-1960, Essen 2020, S. 28-60, hier: S. 38-40; Nikolas Lelle: „Gefolgschaft“. Ein nationalsozialistischer Begriff im Arbeitsrecht und darüber hinaus, in: Forum Recht 3 (2019), S. 98-100. [↩]
„Einweihung des Gefolgschaftshauses in Altenburg“, in: Unsere Hasag. Werkzeitschrift der Betriebsgemeinschaft der Hugo Schneider Aktiengesellschaft, Januar 1941, S. 13. [↩]
Zum Überblick über die Forschungsperspektiven zur „Volksgemeinschaft“ vgl. Detlef Schmiechen-Ackermann: „Volksgemeinschaft“: Mythos der NS-Propaganda, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im „Dritten Reich“? – Einführung, in: Ders. (Hrsg.): „Volksgemeinschaft“: Mythos der NS-Propaganda, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im „Dritten Reich“? Zwischenbilanz einer kontroversen Debatte, Paderborn/München/Wien 2012, S. 13-53. [↩]
Für Überlegungen hierzu vgl. Uwe Danker/Astrid Schwabe (Hrsg.): Die NS-Volksgemeinschaft. Zeitgenössische Verheißung, analytisches Konzept und ein Schlüssel zum historischen Lernen?, Göttingen 2017. [↩]
An den früheren Standorten der Hugo Schneider AG (HASAG) erinnert heute nur noch wenig an den ehemals größten Rüstungsproduzenten Sachsens. Während die Werkshallen sowie die Baracken der KZ- und Zwangsarbeitslager meist unmittelbar nach Kriegsende abgerissen wurden, konnten insbesondere Verwaltungsgebäude weitergenutzt werden und sind steinerne Zeugnisse von Kriegsproduktion und Zwangsarbeit im Zweiten Weltkrieg. Neben einigen Bauten am ehemaligen Leipziger Hauptsitz und in Altenburg ist auch das frühere Verwaltungsgebäude* der HASAG in Taucha bei Leipzig heute noch weitgehend erhalten.
Allerdings ist der zweigeschossige, derzeit als Ärztehaus genutzte Backsteinbau aktuell vom Abriss bedroht – er soll nach Wunsch der WOTa, einer Tochtergesellschaft der Stadt Taucha, einem Parkplatz für ein neu zu errichtendes Ärztehaus weichen. Am 14. Oktober 2021 hat der Tauchaer Stadtrat der öffentlichen Auslegung des entsprechenden Bebauungsplanes zugestimmt. Damit ist der Abbruch des historischen Gebäudes zwar noch nicht beschlossen, aber er rückt in greifbare Nähe. Der Verein Solidarische Alternativen für Taucha (SAfT e.V.) hat einen offenen Brief gegen den Abriss veröffentlicht, den ich ebenfalls unterschrieben habe. Im Folgenden sollen auf Grundlage von Recherchen aus dem HASAG-Projekt weitere historische Hintergründe zum Gebäude und dem Agieren der HASAG in Taucha dargelegt werden.
Expansion der HASAG in Taucha
Mit der Aufnahme der Rüstungsproduktion ging für die HASAG in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre eine immense Expansion einher. Neben der Erweiterung des Geländes am Leipziger Hauptsitz wurden auch an anderen Standorten Zweigwerke errichtet. Die Kleinstadt Taucha war als Produktionsort aufgrund der Nähe, nur wenige Kilometer vom Hauptsitz im Leipziger Nordosten entfernt, für die Firma sehr attraktiv. Zwischen 1937 und 1938 kaufte die HASAG mehrere benachbarte Grundstücke zwischen der Eisenbahnlinie Leipzig-Eilenburg und der Graßdorfer Straße in Taucha. Dort sollte das erste örtliche HASAG-Werk entstehen.1
Puzzleteil: Verwaltungsgebäude der HASAG in Taucha, vermutlich 1945. Im Hintergrund das Gelände der Firma Wachtel/Thierschmann. Bild: Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig.
Die HASAG erwarb dafür zunächst ein Grundstück der schon im Frühjahr 1936 geschlossenen Tauchaer Rauchwarenzurichterei und Färberei A.G. (Tarag).2 Günstig war für sie, dass andere große Rüstungsproduzenten der Region wie die Erla- und die Mitteldeutschen Motorenwerke kein Interesse an dem Gelände hatten.3 Die antisemitische Politik der Nationalsozialisten hatte zu einem Einbruch des traditionell von jüdischen Firmen geprägten und international bedeutenden Leipziger Pelzhandels geführt, für den auch im benachbarten Taucha produziert wurde. Hunderte Rauchwarenhändler flohen in den 1930er Jahren aus Leipzig ins Ausland.4 Unter den Profiteur:innen der unter dem antisemitischen Druck sinkenden Preise für Eigentum von Jüdinnen und Juden war auch die Hugo Schneider AG – was sich insbesondere am Beispiel Taucha zeigen sollte. Daran war neben der HASAG auch die Tauchaer Stadtverwaltung aktiv beteiligt.
Antisemitismus und „Arisierungen“
Im August 1938 informierte der Bürgermeister der Stadt Taucha die HASAG, dass er „mit den Vertretern der Tauchaer Huthaarfabrik AG Rosenfelder & Sohn (nicht arisch) verhandelt“ habe. Da die Firma sich in Liquidation befinde, sei der Preis für deren Grundstück in der Bahnhofstraße direkt neben der HASAG „günstig“ und ein Erwerb würde eine neue Zufahrt zum Betrieb gewährleisten.5 Obwohl der Wert ein Jahr zuvor noch mit 37.000 RM beziffert wurde,6 konnte die HASAG das Grundstück unter diesen Umständen für nur 30.000 RM erwerben. Allerdings beschränkte sich ihr Interesse nicht auf das dreieckige Gelände, das im Nordwesten von einem Gleis begrenzt wurde und in dessen Mitte später das Verwaltungsgebäude errichtet werden sollte. Begehrlichkeiten weckte darüber hinaus das große Areal auf der anderen Seite der Bahnlinie, wo sich die Firma Kurt Wachtel befand. Diese gehörte zur Chaim Eitingon AG, deren Namensgeber in den 1920er Jahren einer der wichtigsten jüdischen Pelzhändler und Stifter in Leipzig gewesen war.7
Die Chance zum Zugriff auf dieses Gelände witterte die HASAG unmittelbar nach dem Novemberpogrom, das auch in Leipzig von massiver Gewalt und Verwüstungen geprägt war, sowie der kurz darauf erfolgten „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12. November 1938.8 Nur zwei Tage später, am 14. November 1938, schrieb HASAG-Generaldirektor Paul Budin an den Tauchaer Bürgermeister Uhlemann, dieser solle der Firma Wachtel mit Enteignung drohen, damit „die Transaktion gegen dieses jüdische Haus sofort […] von Erfolg gekrönt“ werde. Die HASAG versicherte, das Grundstück mit Gebäuden für 300.000 RM zu erwerben. Bei Abschluss des Geschäfts sollten die dortigen Wohnungen innerhalb von 6 Monaten geräumt werden, „soweit es sich um Arier handelt; soweit Juden dort wohnen sollten, müsste die Wohnung unverzüglich […] geräumt werden.“9
Nicht nur der Bürgermeister, auch andere kommunale Stellen waren in Taucha in die Maßnahmen gegen die Wachtel AG eingebunden. Als die Firma Ende November nach Grundbuchauszügen zu ihren Grundstück anfragte, warnte die Flurbuchbehörde den Bürgermeister umgehend, „um zu verhindern, dass sich die wegen des Ankaufs des Fabrikgeländes interessierten Stellen vor fertige Tatsachen gestellt sehen“.10
Gemeinsamer Enteignungsversuch von HASAG und Stadtverwaltung
Anfang Dezember 1938 fand bei der HASAG eine Besprechung mit Generaldirektor Budin, Bürgermeister Uhlemann, NSDAP-Kreisleiter Wettengel, verschiedenen Bauräten und weiteren Teilnehmern statt. Dort wurde festgelegt, dass „die HASAG gemeinsam mit der Stadtverwaltung die Enteignung der der Firma Ch. Eitingon, Leipzig, gehörenden Rauchwarenzurichterei […] betreibt, weil die HASAG das Gelände und die bestehenden Fabrikräume für wichtige Fabrikation in der Wehrhaftmachung des Deutschen Volkes benötigt.“11 Eine Woche später reichte die HASAG den förmlichen Antrag auf Enteignung bei der Stadt Taucha ein. Man habe mehrfach erfolglos versucht, das Grundstück zu erwerben, benötige nun aber das Gelände dringend, um die „von den Reichsbehörden gestellten Aufgaben“ zu erfüllen – also Waffen für das Deutsche Reich zu produzieren.12 Bürgermeister Uhlemann leitete den Antrag an die entsprechenden Behörden weiter, verwies dabei auf die Problematik „international verwickelter und verjudeter Gesellschaften“ und bat, „da die Zuständigkeit von einer Gesellschaft zur anderen, von einem Juden zum andern, geschoben wird“, um sofortige Einleitung des Enteignungsverfahrens.13 Uhlemann gab das Schreiben auch NSDAP-Kreisleiter Wettengel zur Kenntnis, der wiederum dafür sorgte, dass das Anliegen der HASAG „wärmstens befürwortet“ beim sächsischen Innenminister Karl Fritsch ankam.14 Allerdings zog sich das Verfahren in die Länge, weil mit der Eitingon AG internationale Akteure beteiligt waren. Von der Devisenstelle war unterdessen der Leipziger Rechtsanwalt Heinrich Fuchss bei der Eitingon AG als „Überwachungsperson“ eingesetzt worden. Er benachrichtigte Bürgermeister Uhlemann über das Ansinnen des Vorstands der Eitingon AG (der mittlerweile nur noch aus dem nicht-jüdischen Wirtschaftsprüfer Franz Stoiber bestand), das Gelände eigenhändig an den bisherigen Betriebsleiter Thierschmann zu verpachten.15 Im Tauchaer Stadtrat waren die Ratsherren mit dem Bürgermeister einhellig der Meinung, „daß die Enteignung zugunsten des wehrwirtschaftlichen Betriebs der HASAG wichtiger ist, als der bestimmt eigenartige ‚Betrieb Thierschmann‘.“16
Puzzleteil: Teilflurplan der Stadt Taucha mit Markierungen der Firmengelände, 2.2.1939, Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 53.
Allen Bemühungen zum Trotz teilte der sächsische Innenminister im Juli 1939 mit, dass er dem Enteignungsantrag nicht zustimme, da eine Zerschlagung des Rauchwarenbetriebs „schwersten Schaden für die deutsche Rauchwaren-Veredelung und den deutschen Export bedeuten“ würde und wirtschaftlich nicht tragbar sei. Er empfahl eine Teilung des Geländes und den Kauf des entsprechenden Areals durch die HASAG.17 Daraufhin hakte Bürgermeister Uhlemann erneut beim NSDAP-Kreisleiter nach und unterstrich die Argumentation mit antisemitischen Motiven. Trotz Stoiber im Vorstand sei die Eitingon AG vermutlich stark „mit ausländischem jüdischen Kapital verfilzt“ und aufgrund einer Einschätzung der örtlichen Partei habe er die Befürchtung, „daß die jetzige Pächterfirma Thierschmann engstens mit den Judengesellschaften der Eitingons zusammensteht.“18 Bei einer finalen Besprechung im Tauchaer Rathaus erneuerte die Industrie- und Handelskammer ihr Engagement für die Rauchwarenindustrie aus devisenrechtlichen Gründen. Dem beugten sich letztlich Kreisleiter Wettengel und HASAG-Generaldirektor Budin, der ankündigte, sein neues Werk gegenüber dem Hauptsitz in Leipzig zu errichten.19 An dieser Stelle fiel offenbar die Entscheidung zum Aufbau des „Nordwerkes“ an der Torgauer Straße, in welchem einige Jahre später das Leipziger KZ-Außenlager der HASAG eingerichtet werden sollte. Im Tauchaer Stadtrat hielt man fest: „Die Frage der Entwicklung des Rauchwarenbetriebs, seiner Arisierung und die Frage seiner Leitung bleibt weiter im Fluß.“20
Neue Anläufe im Krieg
Unterdessen hatte mit dem Überfall der Wehrmacht auf Polen der Zweite Weltkrieg begonnen. Ein Wohnhaus auf dem ehemaligen Firmengelände der Tarag wurde 1940 abgerissen und an der gleichen Stelle errichtete die HASAG das heute noch stehende Verwaltungsgebäude ihrer neuen Fabrik.21 Der Kriegsverlauf sollte letztlich der HASAG neue Möglichkeiten zum Zugriff auf die Rauchwarenfabrik bringen. Nach weiteren Versuchen in den Jahren 1941 und 194322 zeigte die HASAG schließlich nach dem Luftangriff vom 29. Mai 1944 bei der Wirtschaftskammer umfangreichen Bedarf an Räumlichkeiten an und hatte dafür erneut das Gelände jenseits der Bahnlinie im Blick. Seitens der Fachgruppe Rauchwaren wies man dieses Ansinnen natürlich unter Verweis auf die eigene Kriegswichtigkeit zurück.23 Die HASAG sicherte ihrerseits zu, dass in der Fabrik keine Sprengstoffe gefertigt würden und die Arbeitskräfte „innerhalb der Einzäunung in dort zu errichtenden Barackenlagern untergebracht“ würden. Nach den Erfahrungen der Kriegsjahre hatte sich allerdings der Wind gedreht – die örtliche NSDAP, Bürgermeister und Landrat sprachen sich nun einstimmig gegen die HASAG aus. Sie argumentierten mit der besonderen Bedrohung durch Luftangriffe auf derart konzentrierte Rüstungsbetriebe „mitten in großen Wohngebieten“ sowie einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch „Hereinnahme einer neuen ausländischen Gefolgschaft“ angesichts von bereits 6.000 Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangenen in einer Stadt mit 22.000 Einwohner:innen.24
Der sächsische Gauleiter Martin Mutschmann hingegen hatte angesichts des Kriegsverlaufs eher die Gewährleistung der Munitionsproduktion im Blick – und so musste Bürgermeister Uhlemann die Tauchaer Ratsherren am 22. Juni davon in Kenntnis setzen, dass Mutschmann eine Entscheidung zugunsten der HASAG getroffen habe.25 Allerdings war die damit ermöglichte Beschlagnahmung des Geländes nicht mehr notwendig, da sich die Firmen HASAG und Thierschmann untereinander einig wurden.26 Mit dem entsprechenden Vertragsabschluss27 war die HASAG im August 1944 letztlich erfolgreich und hatte Zugriff auf die jahrelang anvisierte Fabrik in Sichtweite ihres Verwaltungsgebäudes. An dessen Fassade wurde die Durchhalteparole “Durch totalen Arbeitseinsatz zum totalen Sieg über den Bolschewismus” angebracht und in den Tauchaer HASAG-Werken mussten tausende Zwangsarbeiter:innen und KZ-Häftlinge Rüstungsgüter produzieren, um den “Endsieg” zu erzwingen. Doch das Werk II der HASAG bestand nur wenige Monate, bevor der Krieg mit dem Einmarsch der US-Armee im April 1945 auch in Taucha endete. Am 4. Juni 1945 genehmigte die US-amerikanische Militärregierung der Eitingon AG, ihr Werk in Taucha wieder in Betrieb zu nehmen,28 allerdings folgten noch monatelange Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Akteuren um die knappen Ressourcen vor Ort.29
Was ein Gebäude erzählen könnte
Das heute noch bestehende ehemalige Verwaltungsgebäude der HASAG in Taucha steht symbolisch für ein unrühmliches Kapitel der Lokalgeschichte. Teile des ehemaligen Firmengeländes in der direkten Umgebung stammten aus jüdischem Besitz und wurden mit Hilfe der Stadtspitze unter antisemitischem Druck durch die HASAG günstig erworben. Anhand des Backsteinbaus könnte also die Geschichte der aggressiven Expansionspolitik der Hugo Schneider AG erzählt werden. Es wäre möglich, an dieser Stelle auch die Rolle der Tauchaer Stadtverwaltung in der Zeit des Nationalsozialismus zu thematisieren, die ausgesprochen engagiert die “Arisierung” örtlicher Rauchwarenbetriebe vorantrieb und diesen Raubzug mit antisemitischen Argumenten befeuerte. Und schließlich könnte man sich dort den Schicksalen der ausländischen Zwangsarbeiter:innen widmen, deren Arbeitseinsatz auch in diesem Gebäude in Sichtweite zu den damaligen Arbeitsstätten geplant und organisiert wurde.
Das ehemalige HASAG-Gebäude in Taucha hat die Luftangriffe der Alliierten überstanden; die umfangreichen sowjetischen Demontagen nach Kriegsende; das Desinteresse an derlei konkreten historischen Zusammenhängen in der DDR sowie die häufig geschichtsignoranten Umgestaltungen der Nachwendezeit. Dass es heute, wo international zugängliche Aktenbestände eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der Geschichte dieses Tatorts und den Opfern der HASAG in Taucha ermöglichen würden, für einen Parkplatz abgerissen werden soll, ist kaum verständlich.
*Aktualisierung, 25.11.2021:
Nach neuen Recherchen diente das Gebäude insbesondere als „Gefolgschaftshaus“ mit Werksküche. Eine gleichzeitige Nutzung zu Verwaltungszwecken ist nicht ausgeschlossen, kann aber aus den bislang vorliegenden Quellen nicht nachgewiesen werden. Aus Gründen der wissenschaftlichen Transparenz wurde die Bezeichnung im vorliegenden Artikel nicht nachträglich geändert. Vielmehr wird der Fortschritt der Recherche in einem neuen Beitrag dokumentiert.
Der Bürgermeister der Stadt Taucha an das Baupolizeiamt, Fa. Hugo Schneider AG (Hasag), Leipzig, 12.11.1938, Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig [SStAL], 20626 Stadt Taucha, Nr. 2273, Bl. 54. [↩]
HASAG an den Bürgermeister der Stadt Taucha, Betr.: Grundstück der ehemaligen Firma “Tarag”, Taucha, 23.10.1937, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2273, Bl. 46. [↩]
Auszug aus der Verhandlungsniederschrift der Beratung des Bürgermeisters mit den Ratsherren, 13.3.1936, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2273, Bl. 45. [↩]
Steffen Held: Ausgrenzung und Verfolgung der Juden, in: Ulrich von Hehl (Hrsg.): Geschichte der Stadt Leipzig, Bd. 4: Vom Ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart, Leipzig 2019, S. 312-320, hier: S. 317. [↩]
Der Bürgermeister der Stadt Taucha an Hugo Schneider AG, Landerwerb, 26.8.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 1v. [↩]
S. Rosenfelder & Sohn an den Bürgermeister von Taucha, 18.8.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 1. [↩]
Wilhelm Harmelin: Juden in der Leipziger Rauchwarenwirtschaft, in: Tradition. Zeitschrift für Firmengeschichte und Unternehmerbiographie 11 (1966), Heft 6, S. 249-282, hier: S. 267-269. [↩]
HASAG an den Bürgermeister von Taucha, 14.11.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 2-4. [↩]
Flurbuchbehörde Taucha, 29.11.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 28. [↩]
Bürgermeister Uhlemann, Besprechungsprotokoll, 7.12.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 26. [↩]
HASAG an den Bürgermeister in Taucha, Betrifft: Dringlichkeitsantrag auf Enteignung von Fabrikgelände in Taucha, 14.12.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 27. [↩]
Der Bürgermeister der Stadt Taucha an den Amtshauptmann zu Leipzig, Betrifft: Dringlichkeitsantrag der Hugo Schneider AG Leipzig auf Enteignung von Fabrikgelände in Taucha, 23.12.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 33-39. [↩]
NSDAP-Kreisleitung Leipzig an den Bürgermeister der Stadt Taucha, Betr.: Dringlichkeitsantrag der Hugo-Schneider-A.G., 5.1.1939, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 45. [↩]
Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Heinrich Fuchss an den Bürgermeister der Stadt Taucha, Betr.: Grundstück in Taucha der Firma Eitingon A.-G., 14.4.1939, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 64. [↩]
Auszug aus der Verhandlungsniederschrift der Beratung des Bürgermeisters mit den Ratsherren, 3.5.1939, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 63. [↩]
Der Sächsische Minister des Innern an den Herrn Regierungspräsidenten zu Leipzig, 7.7.1939, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 69. [↩]
Der Bürgermeister der Stadt Taucha an NSDAP-Kreisleiter Wettengel, Enteignungsantrag der Hasag auf das Grundstück Wachtel, 27.7.1939, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 73. [↩]
Besprechung in dem Enteignungsverfahren Eitingon/Wachtel zugunsten der Hasag, 23.8.1939, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 75. [↩]
Auszug aus der Verhandlungsniederschrift der nichtöffentlichen Beratung des Bürgermeisters mit den Ratsherren, 8.9.1939, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, Bl. 76. [↩]
Baubüro der HASAG, Lageplan Werk Taucha, 23.11.1938, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2273, unpag. Der Plan enthält spätere Ergänzungen zu abgebrochenen Gebäuden. [↩]
Bürgermeister der Stadt Taucha, Niederschrift, Betr. Beschlagnahmung der Fa. Thierschmann, Taucha, zu Gunsten der Hasag – Sachvortrag in der Staatskanzlei, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, unpag. [↩]
Fachgruppe Rauchwaren und Pelze an das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, 13.6.1944, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, unpag. [↩]
Bürgermeister der Stadt Taucha, Betr.: Beschlagnahmung Fa. Thierschmann, Taucha, zu Gunsten der Hasag, 19.6.1944, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, unpag. [↩]
Auszug aus der Verhandlungsniederschrift der 3. Beratung des Bürgermeisters mit den Ratsherren, 22.6.1944, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, unpag. [↩]
Wirtschaftskammer Leipzig an den Landrat zu Leipzig, Betr.: Inanspruchnahme von Räumen der Firma Herbert Thierschmann, 3.7.1944, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, unpag. [↩]
Vertrag zwischen HASAG und Herbert Thierschmann, Taucha, 10.8.1944, SStAL, 20626 Stadt Taucha, Nr. 2272, unpag. [↩]
Allied Expeditionary Force Military Government, 4.6.1945, SStAL, 21018 Dresdner Bank in Leipzig, Nr. 457, Bl. 48. [↩]
Vgl. die Unterlagen zu einem entsprechenden Rechtsstreit in: Stadtarchiv Leipzig, StVuR Nr. 11509. [↩]