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Dimitroff-Doktrin oder Zivilisationsbruch? Frühe Deutungen des Holocaust in den Leipziger HASAG-Prozessen 1948/49

Ende der 1940er Jahre fanden in Leipzig zwei miteinander verzahnte Strafverfahren statt, die zu den größten NS-Prozessen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) gehörten. Im sogenannten „Kamienna-Prozess“ 1948 und dem nachfolgenden „Tschenstochau-Prozess“ 1949 sollten Verbrechen geahndet werden, die Angehörige des Leipziger Rüstungskonzerns HASAG (Hugo Schneider AG) während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Polen begangen hatten.1 Mehrere zehntausend jüdische Männer, Frauen und Kinder mussten in den dortigen Zweigwerken Rüstungsgüter herstellen und waren in betriebseigenen Zwangsarbeitslagern untergebracht. Tausende starben an den katastrophalen Arbeits- und Lebensverhältnissen, an Hunger und Krankheiten oder wurden vom Werkschutz nach Selektionen ermordet.2

Bei den Leipziger HASAG-Prozessen handelte sich um die ersten großen deutschen Strafverfahren zu Zwangsarbeit und Judenmord in Lagern im besetzten Polen.3 Sie waren von großem öffentlichen Interesse und medialer Thematisierung – auch über die Zonengrenzen hinweg – begleitet. Und es ergab sich eine spezifische Gemengelage: Auf Seite der Täter*innen hatte man es nicht mit ideologisch gefestigten und in der Gewalt geschulten SS- oder Gestapo-Leuten zu tun, sondern mit einem Querschnitt aus der Bevölkerung – darunter vielen „ganz normalen“ Arbeiter*innen und Angestellten. Bemerkenswert war aber auch die Identität der Opfer, denn was hier geahndet wurde, waren keine Verbrechen gegen politische Gegner*innen, sondern die Verschleppung, Ausbeutung, Misshandlung und Ermordung zehntausender Jüdinnen und Juden parallel zur „Aktion Reinhardt“ im besetzten Polen. So wurden die HASAG-Verfahren nicht nur zu einer öffentlichen Auseinandersetzung über die NS-Verbrechen allgemein, sondern auch zu einer Bühne, auf welcher der Charakter und die Akteur*innen der Ermordung der europäischen Juden verhandelt wurden.

Puzzleteil: Urteilsverkündung im Kamienna-Prozess in der Kongresshalle Leipzig, 1948 (Bundesarchiv/BStU)


Jüdische Akteur*innen in den Verfahren

An der Vorbereitung und Durchführung war eine ganze Reihe jüdischer Organisationen und Einzelpersonen beteiligt. Drei Holocaustüberlebende hatten etwa zeitgleich, aber unabhängig voneinander ehemalige HASAG-Mitarbeiter identifiziert.4 Die ersten daraufhin ermittelten Adressen von Tätern wurden beim Committee of Liberated Jews in München gesammelt; dieses befragte weitere Überlebende und übersandte die Informationen zunächst an die Israelitische Religionsgemeinde in Leipzig (IRGL).5 Erst dann wurde von dieser die Leipziger Kriminalpolizei eingeschaltet. Parallel dazu unternahmen die Verbände der Überlebenden immense Zonen- und Ländergrenzen übergreifende Anstrengungen, um Beweise zu sammeln. So veröffentlichte das Münchner Central Commitee mehrere Pressemeldungen6 und andere Organisationen, wie das von Simon Wiesenthal gegründete „Zentrum für jüdische historische Dokumentation“ in Linz wirkten als Multiplikatoren.7 Mehr als 60 Überlebende aus der US-amerikanischen Besatzungszone konnten so als Zeug*innen für das Verfahren in Leipzig gefunden werden. Dieses Procedere wiederholte sich unmittelbar nach dem Abschluss des ersten Verfahrens für den nachfolgenden „Tschenstochau-Prozess“. Angesichts des weitgehenden Fehlens schriftlicher Unterlagen waren die Aussagen der Überlebenden das Rückgrat der Beweisführung. Allerdings ergaben sich auch Probleme, etwa beim Transfer über die Zonengrenzen hinweg durch den Status der Zeug*innen als Displaced Persons. Der Umstand, dass sie auf ihre Emigration warteten, gemahnte zur Eile. So mussten beide Verfahren beschleunigt durchgeführt werden8 und tatsächlich waren einige emigrierte Zeug*innen für den „Tschenstochau-Prozess“ bereits nicht mehr verfügbar.9

Auch unter den beteiligten Jurist*innen waren Jüdinnen und Juden. Den Vorsitz hatte Nathan Hölzer, der 1901 in Leipzig geboren worden war. Er war durch seine so genannte „privilegierte Mischehe“ erst im Februar 1945 mit dem letzten Transport aus Leipzig nach Theresienstadt deportiert worden. Hölzer war gelernter Kaufmann und wurde 1946 nach einem halbjährigen Lehrgang zum „Volksrichter“.10

Puzzleteil: Der Zeuge Max Diamant zeigt Richter Hölzer eine Kopfverletzung, 1948 (Bundesarchiv/BStU)

Die Nebenklage in beiden Verfahren führte für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) neben deren Kreissekretär Rudi Lehmann der Rechtsanwalt Dr. Fritz Grunsfeld. Er war ab 1939 Verwaltungsdirektor, kurz darauf Vorstandsvorsitzender der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig gewesen – bis zu seiner Deportation nach Theresienstadt im Juni 1943. Grunsfeld wurde nach seiner Rückkehr im September 1945 Mitglied des ersten gewählten Vorstands der IRGL nach Kriegsende. 1946 hatte er am Amtsgericht Leipzig seine Ausbildung als Referendar beendet.11

Der Blick auf die Akteur*innen lohnt aber auch über diese männlichen Juristen hinaus: Im „Tschenstochau-Prozess“ spielte die in Częstochowa geborene Estera Epstein eine wichtige Rolle. Mit ihren verschiedenen Funktionen – als Autorin, Ermittlerin, Zeugin, Juristin und Erinnerungsakteurin in einer Person – steht sie für die fließenden Übergänge zwischen Erinnerungsauftrag, Quellensicherung und Strafverfolgung der damaligen Überlebendenorganisationen – mit Effekten auch in der SBZ.

Deutungen des Judenmords

Der HASAG-Komplex bot eigentlich die Gelegenheit, die „Dimitroff-Formel“ von 1934 an einem konkreten Beispiel zu exemplifizieren: „Der Faschismus ist die offene, terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals.“12 Auf wen konnte das besser zutreffen, als auf einen weit verzweigten Rüstungskonzern in Form einer Aktiengesellschaft? Zugleich musste sich der Strafprozess notwendigerweise mit den konkreten Taten einzelner Menschen auseinandersetzen. Wie in diesem Zuge das „imperialistische“ politische System des Faschismus als Ganzes verurteilt werden konnte, war durchaus fraglich. Noch problematischer war jedoch, dass der Klassenkampf vor Gericht beim „Kamienna-Prozess“ in die falsche Richtung geführt werden musste. Auf der Anklagebank saß nämlich keineswegs das „Monopolkapital“, sondern vielmehr ein Querschnitt der Arbeiterklasse. Unter den 25 Angeklagten waren nur drei ehemals leitende Angestellte der HASAG und politisch war die Zusammensetzung noch diverser – neun ehemaligen NSDAP-Mitgliedern standen 12 Angeklagte gegenüber, die vor 1933 oder nach 1945 Mitglied in einer sozialistischen oder kommunistischen Partei gewesen waren. Damit passte kaum jemand von ihnen in die üblichen Täterbilder eiskalter Großkapitalisten oder blutrünstiger „SS-Schergen“. Im Urteil hieß es summarisch: „Die Hauptverantwortung […] trägt das Industriekapital […].“13 Dies habe sich wie ein „roter Faden“ durch den Strafprozess gezogen. Allerdings musste dieser eigentlich bewusst eingewoben werden, denn die tagelang zu hörenden beklemmenden Aussagen der jüdischen Überlebenden belegten weniger das Agieren des abstrakten „Kapitals“ als vielmehr die tagtäglichen Misshandlungen, Erpressungen und Morde ganz gewöhnlicher Arbeiter:innen und Angestellter.

Die Übersetzungsleistung, diese Taten ausgehend von der strafrechtlichen Dimension in einem übergeordneten Sinne zu deuten, musste in der Urteilsbegründung stattfinden – aber auch zuvor in den Plädoyers der verschiedenen Prozessbeteiligten. Die Schlussplädoyers der Generalstaatsanwaltschaft und der Nebenklage suggerieren auf den ersten Blick Einigkeit, stehen aber zugleich paradigmatisch für unterschiedliche Perspektiven auf die NS-Vergangenheit: Die Interpretation der kommunistischen Machthaber zielte auf die politisch-ideologische Nutzbarmachung des Verfahrens als „Transitional Justice“. Die Überlebenden hingegen wollten ihr Schicksal sichtbar machen und konkrete Grausamkeiten als Teil des Völkermords an den europäischen Jüdinnen und Juden anerkannt und gesühnt wissen.

Als erster sprach Generalstaatsanwalt Rolf Helm. Er war ein nicht-jüdischer Kommunist, 1921 in die KPD eingetreten und im Nationalsozialismus mehrfach in Haft gewesen. Einleitend ging Helm auf die öffentliche Wahrnehmung des Verfahrens ein und versicherte gegenüber den Richtern, sie würden „ihr Urteil nicht isoliert fällen […], wenn es dem Verlangen nach Sühne Rechnung trägt, daß die von dem Unglück und der Barbarei des Hitlerfaschismus Betroffenen stellen. Und das ist das ganze deutsche Volk, auch wenn seine Mehrheit mitschuldig an den hier aufgedeckten und bewiesenen Zuständen gewesen ist.“14 Mit dieser bemerkenswerten Klammer konnten die Deutschen zu Mittätern und Opfern zugleich erklärt werden. Und dieses integrative Manöver stellte Helm nicht nur in den Dienst des Staates, sondern auch der gesamten Bevölkerung.

Puzzleteil: Generalstaatsanwalt Rolf Helm (Frey: Die Hölle von Kamienna)
Puzzleteil: Dr. Fritz Grunsfeld
(Frey: Die Hölle von Kamienna)

Fritz Grunsfeld hingegen machte deutlich, Partikularinteressen zu vertreten, indem er seiner Rede voranstellte, das Plädoyer im Auftrag der „jüdischen Menschen“ zu halten.15 Direkt zum Einstieg betonte er die Singularität der Judenvernichtung „in der Kriminalgeschichte der Menschheit“: es gebe „kein Verbrechen […], das den Verbrechen gleichkommt“, die „insbesondere an Juden in jener Blütezeit des Terrors“ begangen worden seien“.16 Die Dramaturgie seines Vortrags folgte dem Leidensweg der jüdischen Zwangsarbeiter*innen: Von der Freiheitsberaubung, über Ausplünderung, mörderische Zwangsarbeit und schwerste Misshandlungen im HASAG-Lager, Selektionen „Arbeitsunfähiger“ bis zur Massenvernichtung. Damit stellte er das persönliche Schicksal der Opfer in den Mittelpunkt und benannte zugleich jeweils die konkreten Straftatbestände der von ihm identifizierten Verbrechenskomplexe. Grunsfeld erkannte im Zwangsarbeitsverhältnis der Jüdinnen und Juden für die privatwirtschaftliche HASAG einen Rückfall in sklavenhalterische Methoden des Altertums. Allerdings sei man „in der Antike rationell mit den Sklaven“ als zu erhaltenden Arbeitskräften umgegangen. Der Nationalsozialismus hingegen habe diesen Prozess umgekehrt: Die Theorie „unwerten Lebens“ habe dazu geführt, dass bei der HASAG die ausgelaugten Arbeitskräfte massenhaft ermordet wurden. Hier scheint ein Deutungsmuster auf, das bereits stark an den Jahrzehnte später geprägten Begriff des „Zivilisationsbruchs“ (Dan Diner) erinnert – markiert durch die Vernichtung um der Vernichtung Willen als irrationale Gegenbewegung zu modernen Entwicklungen.

Generalstaatsanwalt Helm hingegen erklärte die Massenverbrechen mit einem marxistischen Par-Force-Ritt durch die blutgetränkte Geschichte der Menschheitsentwicklung: Aus der Betrachtung der Gewalt von antiker Christenverfolgung, mittelalterlicher Inquisition und neuzeitlichem Kolonialismus entwickelte er eine Position, die zunächst ebenfalls an den „Zivilisationsbruch“ erinnert: „In Zeiten höchster Auseinandersetzungen“, so Helm, „fällt die sogenannte Tünche der Europäer“, und weiter: „Im Kamienna-Prozess haben wir einen Tiefstand der sogenannten Kultur“ beobachten können“. Seine Erklärung orientierte sich allerdings an der Dimitroff’schen Deutung. So hätten sich die Ereignisse in Skarżysko-Kamienna „in einer Phase der aufs höchste gesteigerten Auseinandersetzung innerhalb der kapitalistischen, der imperialistischen Gesellschaftsordnung“ abgespielt17 und der Nationalsozialismus insgesamt sei die „politische Form für diese Endauseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit in Deutschland“ gewesen – und damit keine besondere Weltanschauung oder Staatslehre, sondern „lediglich die konsequente […] Begleiterscheinung des verfaulenden Imperialismus“.18

Während Grunsfeld also aus der Opferperspektive versuchte, die jüdische Erfahrung des Zivilisationsbruchs, der „unvorstellbar erschienenen und an Sinnkategorien gemessen tatsächlich sinnlosen Vernichtung“19 herauszuarbeiten, durch konkrete strafrechtliche Kodifizierung zu rationalisieren und das Geschehen damit doch im Rahmen vorhandener Kategorien zu begreifen, sehen wir bei Helm mit der Einordnung in die marxistische Geschichtsteleologie eine Universalisierung des Judenmords.

Beide Plädoyers enthielten ein transzendentes Moment, welches in der rhetorischen Zuspitzung die jeweilige Sprecherposition sowie die dahinterstehende Idee markant verdeutlichte: Rolf Helm brachte die ideologische Leitlinie für das Verfahren und seine Deutung mit einem Satz auf den Punkt:

„Die Firma Hasag, der Rüstungsbetrieb, das monopolkapitalistische Großunternehmen ist der unsichtbare Hauptangeklagte in diesem Prozeß.“20

In dieser Lesart wurden die real anwesenden Angeklagten lediglich zu Ausführenden überindividueller Schandtaten, die durch die ökonomischen Verhältnisse verursacht worden waren. Für Fritz Grunsfeld dagegen war nicht „die HASAG“ als geisterhafte Haupttäterin mit im Saal; für ihn waren die ermordeten Opfer anwesend. Er schloss seine Rede mit einem eindrücklichen Appell an das Gericht:

„Diejenigen aber, die an dieser Hauptverhandlung nicht mehr teilnehmen konnten, aber schemenhaft gleich für jeden Menschen mit Herz und Gefühl wahrnehmbar teilgenommen haben, die Ermordeten, zu Tode Geprügelten, an Hunger und Überarbeit Verstorbenen, fordern von Ihnen Gerechtigkeit.“21

Diese Zitate markieren sehr anschaulich zwei Positionen, die wir als Gegenüber des jüdischen und des nicht-jüdischen Gedächtnisses begreifen können.22 Sie waren hier allerdings nicht konfrontativ gegeneinander gerichtet, sondern ergänzten sich im Rahmen dieses Verfahrens eher.23

Für diese Verbindung steht auch der 1949 veröffentlichte Prozessbericht „Die Hölle von Kamienna“, der im VVN-Verlag erschien und von Hans Frey – ebenfalls Mitglied der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig – verfasst wurde.24 Der Text griff beispielsweise Helms Zitat von der HASAG als unsichtbarem Hauptangeklagten auf und bot eine dementsprechende Interpretation des Geschehens.

Von den HASAG-Verfahren zum Slansky-Prozess

Sowohl Hans Frey als auch Fritz Grunsfeld flohen nur wenige Jahre später aus der DDR, um den antisemitischen Attacken der SED im Zusammenhang mit dem Prager Slansky-Prozess zu entgehen. Im selben Jahr – 1953 – wurde die VVN in der DDR aufgelöst.25 Das waren deutliche Zeichen, wie sehr der Wind sich inzwischen gedreht hatte; wie harsch die SED-Diktatur inzwischen selbst gegen diejenigen vorging, die Opfer der Verbrechen waren, die in den HASAG-Prozessen gesühnt werden sollten.

Dieser Zusammenhang macht deutlich, in welchem schmalen Möglichkeitsfenster diese Prozesse stattgefunden hatten: die Überlebenden waren noch nicht emigriert, aber bereits in ihren Verbänden gut organisiert. So konnten sie auf die Verfahren und mit die ihnen einhergehenden Deutungen der Verbrechen erheblichen Einfluss nehmen. Der Kalte Krieg stand erst am Beginn. Doch wenige Monate nach dem Ende der großen HASAG-Verfahren im Sommer 1949 wurde die DDR gegründet. Damit ging eine zunehmende ideologische und historisch-politische Verengung einher, die auch von der antisemitischen „Kosmopoliten“-Kampagne geprägt war und damit die Auseinandersetzung mit dem Mord an den europäischen Jüdinnen und Juden als eigenständigen und zentralen NS-Verbrechenskomplex in der DDR für lange Zeit aus dem Fokus rücken sollte.26

Dieser Beitrag basiert auf dem Konferenzvortrag „Deutungen des Holocaust im ostdeutschen Gerichtssaal – Die Leipziger HASAG-Prozesse 1948/49“, gehalten am 19.10.2023 im Jüdischen Museum Berlin, anlässlich der Konferenz „…und der Zukunft zugewandt? – Über jüdische Geschichte[n] in der DDR“ (Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam/Jüdisches Museum Berlin).
  1. Martin Clemens Winter: Die internationale Ahndung von NS-Verbrechen beim Rüstungskonzern HASAG 1945-1995, in: Anne Friebel/Josephine Ulbricht (Hrsg.): Zwangsarbeit beim Rüstungskonzern HASAG. Der Werkstandort Leipzig und seine Nachgeschichte, Leipzig 2023, S. 103-124. ↩︎
  2. Martin Clemens Winter: Die HASAG im Generalgouvernement. Ein firmeneigenes Lagersystem inmitten des Holocaust, in: Friebel/Ulbricht: Zwangsarbeit beim Rüstungskonzern HASAG, S. 27-46. ↩︎
  3. Vgl. Einordnend zu den Verfahren Hans-Christian Jasch/Wolf Kaiser: Der Holocaust vor deutschen Gerichten. Amnestieren, Verdrängen, Bestrafen, Ditzingen 2017, S. 77-85. ↩︎
  4. Hans Frey: Die Hölle von Kamienna, Berlin 1949, S. 13-14; 20-21. ↩︎
  5. Zur IRGL vgl. Hendrik Niether: Leipziger Juden und die DDR. Eine Existenzerfahrung im Kalten Krieg, Göttingen 2015. ↩︎
  6. Central Komitet München, Juridisze optejlung, Krigsfarbrecher-Referat, Achtung gewt Heftlingh fun Lager „HASAG“ Tschenstochow und Kamienna, 4.7.1948, Yad Vashem [YV], M.9/56, Bl. 2-3; Central Komitet München, Juridisze optejlung, Krigsfarbrecher-Referat, Achtung! Gewezene hefltinge fun Lager „HASAG“ Czenstochow un Kamienna!, 29.8.1948 ebd., Bl. 9-10. ↩︎
  7. Zentrum für jüdische historische Dokumentation an Jüdisches Lagerkomitee Steyr, Admont, Salzburg, Linz-Wegscheid, Linz/Ebelsberg, alle 19.7.1948, YV, M.9/53, Bl. 103-107. Vgl. zuletzt René Bienert: Survivors helping Survivors. Simon Wiesenthal and the Early Search for Nazi Criminals in Linz, in: Henning Borggräfe/Christian Höschler/Isabel Panek (Hrsg.): Tracing and Documenting Nazi Victims Past and Present. Berlin 2020, S. 131-154. ↩︎
  8. Der Generalstaatsanwalt im Lande Sachsen an Herrn Landgerichtspräsidenten Neu in Leipzig, Betr.: Kamienna-Tschenstochau Prozess, 16.10.1948, SStAL, 20114 Landgericht Leipzig, Nr. 7708, Bl. 4.; Der Vorsitzende der Gr. Strafkammer n. Befehl 201 des Landgerichts Leipzig an die Landesregierung Sachsen – Ministerium der Justiz, Betr.: Tschenstochau- (Kamienna-) Prozeß, 28.3.1949, IRGL, Nr. 410, unpag. ↩︎
  9. Staatsanwaltschaft Leipzig an Israelitische Religionsgemeinde Leipzig, Betr.: Tschenstochau-Prozeß / Zeugen aus der Westzone, die nicht mehr erreichbar sind, 9.5.1949, IRGL, Nr. 410, unpag. ↩︎
  10. Zu Hölzer vgl. Niether, Leipziger Juden, S. 96-97. Zu den „Volksrichtern“ vgl. Hermann Wentker: Einleitung, in: Hermann Wentker: Volksrichter in der SBZ/DDR 1949 bis 1952, München 1997, S. 9-94. ↩︎
  11. Lebenslauf des Rechtsanwaltes Dr. Fritz Grunsfeld, undat., SStAL, 20114 Landgericht Leipzig, Nr. 7712, unpag. ↩︎
  12. Joachim Käppner: Erstarrte Geschichte. Faschismus und Holocaust im Spiegel der Geschichtswissenschaft und Geschichtspropaganda der DDR, Hamburg 1999, S. 16. Zitat ebd. ↩︎
  13. Urteil des LG Leipzig vom 22.12.1948, in: Christiaan Frederik Rüter u.a. (Bearb.): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen [DDRJuNSV], Bd. IX, Amsterdam 2007, S. 524-570, hier S. 563; Frey: Hölle, S. 563. ↩︎
  14. Rolf Helm: Plädoyer, undat., BArch DO 1/32731, unpag. (S. 1) In einem früheren Manuskript hatte es sogar noch pauschal gehießen, die Mehrheit des deutschen Volkes sei „selbst Schuld“ gewesen (Vgl. Rolf Helm: Plädoyer, undat., Barch NY 4218/8, Bl. 18-40, hier: Bl. 18. ↩︎
  15. Grunsfeld: Plädoyer im Kamienna Prozess-Strafprozess vor der grossen Strafkammer nach Befehl 251 [sic!] am 15. Dez. 1948, BArch DO 1/32731, unpag., (S. 1). ↩︎
  16. Ebd. ↩︎
  17. Rolf Helm: Plädoyer, undat., Barch NY 4218/8, Bl. 18-40, hier: Bl. 26. ↩︎
  18. Rolf Helm: Plädoyer, undat., Barch NY 4218/8, Bl. 18-40, hier: Bl. 27. ↩︎
  19. Dan Diner: Vorwort des Herausgebers, in: Dan Diner (Hrsg.): Zivilisationsbruch. Denken nach Auschwitz, Frankfurt a.M. 1988, S. 7-13, hier: S. 8. ↩︎
  20. Rolf Helm: Plädoyer, undat., Barch NY 4218/8, Bl. 18-40, hier: Bl. 33. ↩︎
  21. Grunsfeld: Plädoyer im Kamienna Prozess-Strafprozess vor der grossen Strafkammer nach Befehl 251 [sic!] am 15. Dez. 1948, BArch DO 1/32731, unpag., (S. 14). ↩︎
  22. Vgl. Dan Diner: Gegenläufige Gedächtnisse. Über Geltung und Wirkung des Holocaust, Göttingen 2007, S. 13-41. ↩︎
  23. So Grunsfeld: „Psychologisch sind die Tathandlungen als solche aus dem Spannungsverhältnis der Geschichte bei dem Aneinanderprallen zweier Epochen in dem so ausserordentlich überzeugenden Plädoyer des Herrn Generalstaatsanwaltes erklärt […].“ Ebd., S. 13. ↩︎
  24. Vgl. hierzu auch Niether: Juden, S. 99. ↩︎
  25. Elke Reuter/Detlef Hansel: Das kurze Leben der VVN von 1947 bis 1953. die Geschichte der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR, Berlin 1997. ↩︎
  26. Vgl. Käppner: Erstarrte Geschichte, S. 77: „Zwischen 1949 und Stalins Tod im März 1953 erschien kein einziges Sachbuch über die Judenverfolgung und nur wenige Presseartikel.“ Zur Holocaust-Erinnerung in der DDR vgl. Alexander Walther: Keine Erinnerung, nirgends? Die Shoah und die DDR. In: Deutschland-Archiv, 15.07.2019, https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/293937/keine-erinnerung-nirgends/. ↩︎

„Säuberungssache Edmund Heckler“: Angestaubte Täterdiskurse und ein Betriebsleiter als „Mitläufer“

Im August 1948 verkündete die Spruchkammer 9 des Staatskommissariats für die politische Säuberung im Land Württemberg-Hohenzollern das Urteil in der „Säuberungssache Edmund Heckler“: „Der Betroffene ist Mitläufer.“1

Heutzutage wirkt eine solche Einordnung historischer Akteurinnen und Akteure in starre Kategorien zwischen „Hauptschuldigen“, „Mitläufern“ und „Entlasteten“ aus der Zeit gefallen. In den letzten Jahrzehnten haben wir durch Regalmeter wissenschaftlicher Arbeiten und teils lautstarke öffentliche Kontroversen ein weitaus differenzierteres Bild der gesellschaftlichen Funktionsweise des Nationalsozialismus erhalten. Ein Verständnis für die Beteiligung „ganz normaler Männer“ (Christopher Browning) an grausamsten Verbrechen und das zunehmende Bewusstsein für die miteinander verwobenen In- und Exklusionsmechanismen der Verheißungsideologie einer „Volksgemeinschaft“ sind inzwischen Konsens und Grundlage der fachlichen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit.

Puzzleteil: Staatskommissariat für die politische Säuberung, Land Württemberg-Hohenzollern, Spruchkammerurteil gegen Edmund Heckler, 20.8.1948 (Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 Nr. 2554/155)

Dennoch wird heute, 75 Jahre nach der „Entnazifizierung“, Edmund Heckler, Gründer des deutschen Rüstungskonzerns Heckler & Koch, in weiten Teilen der Presse mit dem Quellenbegriff des „Mitläufers“ charakterisiert. Vorangegangen war die Präsentation der Ergebnisse einer neuen Studie der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte (GUG) im Oberndorfer Firmensitz von Heckler & Koch. In dieser wurde das Agieren Hecklers in der Zeit des Nationalsozialismus einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen. Edmund Heckler war Prokurist und Betriebsleiter in Zweigwerken der Leipziger Hugo Schneider AG (HASAG) – einem der größten deutschen Munitionsproduzenten und Profiteur von NS-Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs. Obwohl dieser Umstand seit langem öffentlich bekannt war, begann Heckler & Koch erst im Jahr 2020 damit, sich konkret mit der Vergangenheit des Namenspatrons zu beschäftigen. Anlass dafür war ein ein Artikel in der „Bild am Sonntag“ (BamS), in dem Heckler die unmittelbare Verantwortung für KZ-Zwangsarbeit in der Produktion von Panzerfäusten vorgeworfen wurde.2 Die nun vorgelegte Studie der GUG erbrachte hingegen keine Nachweise dafür, dass Heckler direkt mit KZ-Häftlingen zu tun hatte: In Taucha bei Leipzig, wo er Werksleiter war, gab es zwei Produktionsstätten der HASAG. Panzerfäuste mussten KZ-Häftlinge im Werk II herstellen, das nicht in seiner Verantwortung lag. Heckler war Leiter des Werkes I, auf der anderen Seite der Bahnlinie. Dort wurde unter Ausnutzung hunderter ziviler Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter Artilleriemunition hergestellt.

Angestaubte Täterbilder

GUG und Unternehmen bezeichnen Edmund Heckler zusammenfassend als „Karrierist und Opportunist“ sowie als „Rädchen in einem brutalen Getriebe“.3 Bemerkenswert ist bei der Diskussion um Hecklers Rolle das Zusammenspiel veralteter und eindimensionaler NS-Täter*innenbilder: In der BamS war 2020 ein Edmund Heckler präsentiert worden, der als sinistrer Oberschurke der HASAG in Taucha die KZ-Häftlinge vermeintlich persönlich „für sich schuften“ ließ. Das erinnerte stark an den deutschen Diskurs der 1950er Jahre, der NS-Täter „entweder auf dämonische Führungspersonen oder aber auf kriminelle Exzeßtäter ein- und damit aus der deutschen Gesellschaft ausgrenzte.“4 Zugleich war mit der reißerischen „Nazi-Akte Heckler & Koch“ (so die BamS) eine Negativfolie entworfen worden, vor der ab da jegliche gebotene Differenzierung verblassen musste.

Die jetzt kolportierte Charakterisierung Hecklers als karrieregetriebener „Mitläufer“, als aktives, aber weitgehend willenloses Teilchen einer überindividuellen Maschinerie wiederum knüpft an eine ebenfalls überkommene Interpretation von NS-Tätern aus den 1960er Jahren an. Sie verstand die Akteure als gehorsame Bürokraten, als dienstbeflissene Befehlsempfänger in einer weitgehend abstrakten Vernichtungsmaschinerie. Das stand der vorherigen Vorstellung von kriminellen Überzeugungstätern entgegen, konnte aber ebenso entlastend für die Mehrheitsgesellschaft wirken.5

NS-Zwangsarbeit für den Vernichtungskrieg

Heckler & Koch-Vorstand Bodo Koch konnte der ZEIT im Anschluss an die neue Untersuchung eröffnen, die „schweren Vorwürfe“ seien „nicht bestätigt“ worden – denn Heckler sei „weder in Polen noch in der Panzerfaust-Produktion tätig gewesen“.6 In der Leipziger Volkszeitung gilt Heckler gar als „entlastet“.7 Obwohl die Studie der GUG die „Hauptverantwortung“ Hecklers für den Zwangsarbeitseinsatz im Tauchaer Werk I benennt,8 spielt dieser Umstand in der öffentlichen Rezeption vor dem Hintergrund der zuvor angenommenen direkten Involvierung Hecklers in das KZ-System nun keine Rolle mehr.

Die Verantwortung für NS-Verbrechen und die Aufrechterhaltung des massenmörderischen Regimes beginnt allerdings nicht „in Polen“ oder am Tor eines Konzentrationslagers.
In dem von Edmund Heckler geleiteten Rüstungswerk, errichtet auf dem „arisierten“ Gelände einer vormals jüdischen Eigentümern gehörenden Rauchwarenfabrik, schufteten hunderte ausländische Zwangsarbeiter*innen unter schwersten Bedingungen. Genaue Zahlen sind zwar nicht überliefert, doch ein Bericht vom Januar 1943 vermerkte zumindest 121 „Ostarbeiterinnen“, die im dortigen Werk eingesetzt waren. Darunter befanden sich „8 Mütter mit Säuglingen, eine Zahl, die sich bis April voraussichtlich um 25 erhöhen wird.“ Der Betriebsarzt stellte bei der Gelegenheit fest, dass „die jetzige Verpflegung zur Ableistung einer 12-stündigen Arbeitszeit auf die Dauer nicht aus[reicht].“9 Und nicht nur im KZ-Außenlager, auch im zivilen Zwangsarbeitslager gab es Todesopfer, wie ein Blick in das Gedenk- und Totenbuch der Leipziger NS-Opfer zeigt: Zehn tote Zwangsarbeiter*innen der HASAG in Taucha liegen allein in Leipzig begraben.10 Grundsätzlich ist zudem festzuhalten: Die HASAG produzierte Rüstungsgüter für den deutschen Eroberungs- und Vernichtungskrieg. Ihre Munition wurde gebraucht, um andere Länder zu überfallen, zu besetzen und kam auch bei Massenerschießungen von Jüdinnen und Juden zum Einsatz. In diesem Rahmen machte Edmund Heckler Karriere, sammelte Berufserfahrung und Expertise – und legte damit den Grundstein für den Erfolg von Heckler & Koch in der Bundesrepublik.

So wie die „Entnazifizierung“ vor 75 Jahren einen „säubernden“ Schlussstrich unter die kaum vergangene NS-Vergangenheit ziehen sollte, versteht heute Heckler & Koch die vorgelegte Studie offenbar als Endpunkt der Auseinandersetzung mit der Firmen(vor-)geschichte. Tatsächlich könnte sie jedoch eher als Ausgangspunkt einer intensiveren Beschäftigung mit dem Agieren „ganz normaler“ Männer und Frauen im Nationalsozialismus sowie den wirtschaftlichen Kontinuitäten zwischen „Drittem Reich“ und den Nachkriegsgesellschaften begriffen werden.

Heckler in der eigen-sinnigen Betriebsgemeinschaft

Dazu würde auch ein Verständnis nationalsozialistischer Unternehmenskultur bei der HASAG gehören, das sich nicht darin erschöpft, vermeintlich ideologisch indifferente Techniker einem betriebsinternen Netzwerk finsterer SS-Schurken gegenüberzustellen. In der Studie der GUG wird betont, der erst 1939/40 in die NSDAP eingetretene Heckler habe nicht zu dieser Führungsriege gehört.11 Daraus kann man kurzerhand schließen, seine persönliche Involvierung sei weniger relevant gewesen. Aber eigentlich schließen sich die interessanten Fragestellungen hier erst an: Welche verschiedenen Rollen und Typen brauchte es für das Funktionieren einer Organisation wie der HASAG und welchen Beitrag leisteten die politisch weniger engagierten Mitglieder?12 Wieso war mit einer Riege von „Überzeugungstätern“ allein der Munitionsnachschub für den deutschen Krieg nicht zu gewährleisten? Und müssen „volksgemeinschaftliche“ – oder hier besser: „betriebsgemeinschaftliche“ – Verbindungen nicht ganz anders gedacht werden, als nur anhand von Mitgliedschaften in verschiedenen NS-Organisationen?

Ein Beispiel anhand eines neuen Aktenfundes: Im Februar 1940 führte die Leipziger Gestapo ein Verfahren, weil eine Reihe von HASAG-Mitarbeiter*innen kurz nach Beginn des Krieges ohne Bezugsscheine Spinnstoffe von einem Chemnitzer Schneider bezogen hatte. Unter den 17 Beschuldigten waren einfache Stenotypistinnen und Techniker, aber auch ranghöhere Betriebsangehörige, Führer des Werkschutzes sowie etliche SS-Leute – und: „Oberingenieur Heckler“, der sich wie die anderen unter der Hand mit Damenstrümpfen und mehreren Metern Stoff versorgt hatte und dafür später die zweithöchste Strafe von allen bezahlen musste. Beteiligt waren an diesem Schwarzmarkt übrigens auch Angehörige jenes SS-Zirkels in der HASAG, zu dem Heckler laut Studie der GUG stets in Distanz geblieben sein soll: Der SS-Untersturmführer und Werkschutzleiter Axel Schlicht, dem vorgehalten wurde, andere HASAG-Angehörige in die „unsauberen Geschäfte“ eingeführt zu haben,13 sowie SS- und SD-Mitglied Heinz Bretschneider, der als enger Vertrauter von Generaldirektor Budin galt.14

Dieser Vorgang, bei dem wochenlang quer über Geschlechter-, Standes- Organisations- und Professionsgrenzen hinweg knappe Güter verschoben wurden, ist in seiner Banalität ein interessanter Hinweis auf vorhandene Schnittmengen zwischen verschiedenen sozialen Sphären innerhalb der „Betriebsgemeinschaft“. Zugleich verdeutlicht er das eigen-sinnige Agieren der Beteiligten. Sie konnten es durchaus in Einklang bringen, im Rüstungsbetrieb engagiert auf den „Endsieg“ hinzuarbeiten, sich zugleich über bestehende Verordnungen der deutschen Kriegswirtschaft hinwegzusetzen und darüber hinaus als aktive Täter in Erscheinung zu treten – wie im Falle Axel Schlichts, der von Taucha ins Generalgouvernement wechselte und nach dem Krieg wegen seiner Verbrechen bei der HASAG von einem Sowjetischen Militärtribunal zum Tode verurteilt wurde.15

Es geht bei der historiographischen Untersuchung von Akteuren wie Edmund Heckler nicht um eine nachträglich ohnehin kaum zu gewährleistende quasi-juristische Bewertung von Schuld. Vielmehr bietet sie die Gelegenheit, Grautöne und Widersprüche in den Blick zu nehmen. Für die Interpretation der Ergebnisse sind neuere wissenschaftliche Ansätze weiterführender als lange überholte, statische und oftmals exkulpierende Deutungen der Involvierung in den Nationalsozialismus. Die kritische Beleuchtung von Biographien, sozialen Konstellationen und Handlungsspielräumen sollte perspektivisch gerade nicht einer Vereindeutigung dienen, sondern die Facetten historischen Agierens auffächern und Anlass für weitergehende Auseinandersetzungen sein.

  1. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 Nr. 2554/155. []
  2. Maximilian Kiewel: Nazi-Akte Heckler & Koch, in: Bild am Sonntag, 6.9.2020, S. 10-12. []
  3. https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2023-09/heckler-und-koch-nazi-zeit-nsdap-edmund-heckler-hasag, letzter Zugriff 21.9.2023. []
  4. Gerhard Paul: Von Psychopathen, Technokraten des Terrors und “ganz gewöhnlichen” Deutschen. Die Täter der Shoah im Spiegel der Forschung, in: Ders. (Hrsg.): Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche?, Göttingen 2002, S. 13-90, hier: S. 17. []
  5. Ebd., S. 24. []
  6. https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-09/bodo-koch-heckler-und-koch-firmengeschichte-waffenexporte-ruestungsindustrie, letzter Zugriff: 21.9.2023. In gleichem Duktus ist auch die offizielle Pressemitteilung des Unternehmens gehalten: https://www.heckler-koch.com/de/News/Pressemitteilungen%20De/2023/Ergebnisse%20der%20GUG, letzter Zugriff 21.9.2023. []
  7. „Werksleiter in Taucha: Studie entlastet Waffeningenieur Edmund Heckler“, in: LVZ, 20.9.2023. []
  8. Rainer Karlsch/Andrea H. Schneider-Braunberger/Stefanie van de Kerkhof: Waffeningenieure im Zwielicht. Die Mauserwerke, die HASAG und die Gründungsgeschichte von Heckler & Koch, unveröff. Manuskript, S. 79. []
  9. Rüstungskommando Leipzig, Aktenvermerk über die Prüfung des Ostarbeiter-Einsatzes bei der Fa. Hugo Schneider AG, Leipzig u. Taucha, 7.1.1943, NARA, RG 242, Nr. 375. []
  10. https://gedenkbuch.leipzig.de, letzter Zugriff 21.9.2023. []
  11. Karlsch/Schneider-Braunberger/van de Kerkhof: Waffeningenieure im Zwielicht, S. 33. []
  12. Stefan Kühl: Ganz normale Organsationen. Zur Soziologie des Holocaust, Berlin 2014. []
  13. Tatbestand und Bestrafungsvorschlag des Untersuchungsführers, 20.6.1940, Bundesarchiv Berlin, R 9361-III-553306, Bl. 18-21, hier: Bl. 21. []
  14. Karlsch/Schneider-Braunberger/van de Kerkhof: Waffeningenieure, S. 33. []
  15. Axel Schlicht, in: Andreas Weigelt/Klaus-Dieter Müller/Thomas Schaarschmidt/Mike Schmeitzner (Hrsg.): Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944-1947). Eine historisch-biographische Studie, Göttingen 2015, Kurzbiographien, S. 605. []

Vom Werkschutz zur Stasi: neu entdeckte Fotografien zur HASAG im besetzten Polen

Die fotografische Überlieferung zum Zwangsarbeitseinsatz bei der Hugo Schneider AG (HASAG) ist ausgesprochen fragmentarisch. In den Rüstungsbetrieben war Fotografieren untersagt; eine Ausnahme stellen offizielle Propagandafotografien dar.1 Dem gegenüber stehen Privatfotografien von Zwangsarbeiter:innen, die zum überwiegenden Teil das soziale Leben abseits des Arbeitsplatzes dokumentieren.2 Die Werke und Lager der HASAG im Generalgouvernement sind kaum visuell dokumentiert. Einige Aufnahmen, die insbesondere zur Dokumentation und Strafverfolgung der begangenen Verbrechen angefertigt wurden, zeigen diese Orte nach der Befreiung. Aus der Zeit, als die Lager und Werke in Betrieb waren, sind jedoch nur sehr wenige Fotografien bekannt.3 Rar sind dementsprechend auch Fotos von Täterinnen und Tätern der HASAG, die sie im Dienst zeigen.4 Im Rahmen meiner Recherchen machte ich kürzlich eine besondere Entdeckung: in Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) befand sich ein Konvolut von sechs bislang unbekannten Fotos mit Bezug zum HASAG-Werk „Warta“ in Częstochowa/Tschenstochau.5 Sie zeigen Ausschnitte des Werksalltags aus Perspektive der Deutschen und erstmals einen der berüchtigtsten Täter der HASAG.

Das Warta-Werk in Tschenstochau

Die von jüdischen Familien gegründete Textilfabrik „Warta“6 in Tschenstochau wurde im Herbst 1943 von den deutschen Besatzern stillgelegt7 und von der HASAG zum Wehrwirtschaftsbetrieb zur Fertigung von Infanteriemunition umgerüstet.8 In unmittelbarer Nähe zu den Produktionsstätten wurde ein Zwangsarbeitslager eingerichtet und bereits Ende des Jahres trafen die ersten jüdischen Zwangsarbeiter:innen aus dem Lager Plaszow dort ein.9 Weitere Transporte mit Jüdinnen und Juden folgten in den kommenden Monaten aus anderen Lagern und Ghettos.10 Die HASAG bekam den Auftrag, im Warta-Werk monatlich 20 Millionen Patronen herzustellen.11 Überlebende des Werkes berichteten später über permanente Gewalt durch deutsche Vorarbeiter:innen und den Werkschutz. Wie in den anderen Produktionsstätten der HASAG war auch im Warta-Werk diese betriebseigene Hilfspolizei, bestehend aus deutschen Kommandeuren und Wachleuten, aber auch etlichen ukrainischen und „volksdeutschen“ Männern, für die Bewachung der jüdischen Zwangsarbeiter:innen zuständig. Der Werkschutz misshandelte und ermordete Gefangene und war maßgeblich an Selektionen beteiligt.12 Eine in zahlreichen Aussagen Überlebender berichtete und als besonders grausam erinnerte Episode ist die Selektion von Kindern, die mit einem Transport aus dem Zwangsarbeitslager Deblin-Irena ins Warta-Werk kamen.13 Dort trennte sie der HASAG-Werkschutz von ihren Eltern und ermordete sie auf dem jüdischen Friedhof von Tschenstochau.14

Die nun aufgefundenen Fotografien stammen aus dem Besitz eines ehemaligen Angehörigen dieser Einheit, der auch an diesen Taten beteiligt gewesen sein soll. Im folgenden Beitrag wird zunächst rekonstruiert, wie seine Bilder in die Überlieferung des MfS gelangten. Im Anschluss werden die Fotos analysiert.15

Vom HASAG-Werkschutz zum DDR-Grenzpolizisten und „Geheimen Informator

Wilhelm Kroitzsch, Jahrgang 1915, stammte aus Gera, war gelernter Schlosser und diente im Zweiten Weltkrieg in der Wehrmacht. Nach seiner Entlassung und einer Verwundung im Oktober 1943 bewarb er sich bei der Leipziger HASAG und wurde ab Ende 1943 im gerade übernommenen Warta-Werk in Tschenstochau eingesetzt. Dort war er als stellvertretender Werkschutzleiter tätig. Im Zuge der Räumung der HASAG-Werke in Tschenstochau aufgrund des Vorrückens der Roten Armee im Januar 1945 kam er zur HASAG nach Schlieben. Als das dortige KZ-Außenlager aufgelöst wurde, war er Teil der Wachmannschaft eines Räumungstransportes und setzte sich im tschechischen Most/Brüx ab. Nach Kriegsende arbeitete er zunächst in einem Umsiedlerlager in Gera und ging nach einigen Monaten zur Deutschen Grenzpolizei. Kroitzsch stieg dort bis zum Major und Mitglied der Kreis-Partei-Kontrollkommission der SED auf.

Allerdings kursierten bereits 1950 Gerüchte über die NS-Vergangenheit des Grenzschutz-Offiziers. Kroitzschs Ex-Frau beschuldigte ihn gegenüber der Polizei, in führender Funktion im Zwangsarbeitslager für Jüdinnen und Juden der HASAG im Warta-Werk tätig gewesen zu sein und dort Gefangene misshandelt zu haben.16 Vermutlich übergab sie in diesem Zusammenhang die Fotos an die Behörden.

Obwohl Kroitzschs Name bereits seit den Untersuchungen zu den großen Leipziger HASAG-Prozessen 1948/49 bekannt war,17 resultierten daraus jedoch keine strafrechtlichen Ermittlungen. Vielmehr wurde Kroitzsch mit den vorliegenden Informationen – sowie wahrscheinlich unter Zuhilfenahme der Fotos – unter Druck gesetzt und im November 1950 vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als „Geheimer Informator“ (GI) mit dem Decknamen „Petrus“ angeworben.18 Allerdings gestaltete sich die Zusammenarbeit mit Kroitzsch nicht im Sinne des MfS. Neun Jahre später wurde er als „Unsicherheitsfaktor“ angesehen, der eine „sehr mangelhafte inoffizielle Arbeit“ leiste.19 Offenbar wurde die NS-Vergangenheit Kroitzschs erst damit zum Problem – beziehungsweise zum Vehikel, um ihn loszuwerden. Möglicherweise wurde den verantwortlichen Offizieren im MfS und der Grenzpolizei auch dann erst bewusst, dass der Einsatz eines derart belasteten Majors an einer neuralgischen Stelle wie der innerdeutschen Grenze und im Staatssicherheitsapparat ein Fehler gewesen war, den es nun – zwei Jahre vor dem Bau der Berliner Mauer – zu korrigieren galt, ohne dabei die eigenen Versäumnisse deutlich werden zu lassen.

Zum GI „Petrus“ wurde nun der Operativ-Vorgang „Schläger“ angelegt, der zum Ziel hatte, Kroitzsch „aus der DGP [Deutsche Grenzpolizei, MCW] auszustossen und strafrechtlich für diese Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.“20 Es folgten umfangreiche Ermittlungen, bei denen frühere HASAG-Angestellte, ehemalige jüdische Zwangsarbeiter:innen und nicht-jüdische polnische Arbeiter:innen befragt wurden. MfS-Mitarbeiter fuhren sogar nach Polen, um dort Zeug:innen zu befragen.21 Kroitzschs Fotos aus Tschenstochau dienten dabei als Grundlage für „Bilderkennungen“. Anhand dieser Ermittlungsunterlagen lassen sich heute Kroitzsch und einige der anderen abgebildeten Personen auf den Fotos identifizieren.

In einem Bericht, der unter anderem an den Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Politbüro-Mitglied Erich Honecker sowie den Minister des Inneren Karl Maron ging, wurde im August 1960 empfohlen, Kroitzsch aufgrund „der nachweisbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit […] aus den Reihen der Deutschen Grenzpolizei […] zu entfernen.“22 Seit 1955 waren in der DDR keine NS-Prozesse nach Kontrollratsgesetz Nr. 10 und Kontrollratsdirektive Nr. 38 bzw. SMAD-Befehl 201 mehr möglich.23 Obwohl das MfS zunächst der Meinung gewesen war, im Fall Kroitzsch seien „die Tatbestandsmerkmale des Mordes nach dem Strafgesetzbuch voll und ganz erfüllt“,24 war ein halbes Jahr später von einer strafrechtlichen Ahndung keine Rede mehr. Da die Hauptabteilung / Kommando Grenze nun keine direkten Beweise mehr für eine Beteiligung Kroitzschs an Selektionen, Erschießungen oder Misshandlungen erkennen konnte, führte deren Leiter im November 1961 lediglich eine „Aussprache“ mit Kroitzsch, in der ihm die Entlassung zum Ende des Jahres eröffnet wurde.25 Am selben Tag stellte das MfS den Operativ-Vorgang gegen Kroitzsch ein.26 Obwohl die DDR sich als „antifaschistischer Staat“ begriff, wurde der schwer belastete Kroitzsch nie strafrechtlich belangt.27

Dahinter standen vergangenheitspolitische Gründe: Bei allen Beteiligten dürfte das Interesse an einem öffentlich oder zumindest intern Aufsehen erregenden Verfahren zu diesem Zeitpunkt sehr gering gewesen sein. Es hätte sich schließlich um einen Prozess gegen einen ranghohen Polizisten gehandelt, der jahrelang die deutsch-deutsche Grenze in leitender Position „geschützt“ hatte, parallel dazu geheimdienstlich tätig gewesen war, und dessen frühere Beteiligung an NS-Verbrechen keinen Hinderungsgrund für seine Einstellung und Anwerbung dargestellt hatte. Einen solchen Fall parallel zum Bau der Berliner Mauer in einem Strafprozess zu behandeln, hätte zweifelsohne nicht nur auf Kroitzsch, sondern insbesondere auf seine Polizeieinheit sowie auf das MfS ein ausgesprochen ungünstiges Licht geworfen.

Fotografien aus dem Warta-Werk der HASAG in Tschenstochau

In den Akten überliefert sind sechs Schwarz-weiß-Fotografien in unterschiedlichen Formaten. Die Rückseiten sind bis auf die Aktenverzeichnung des MfS unbeschriftet. Innerhalb des Konvoluts lassen sich drei Teile bilden: Serie I umfasst drei zusammengehörende Gruppenfotografien (Fotos 1 – 3), Serie II zeigt zwei kurz hintereinander aufgenommene Freiluft-Szenen auf dem Werksgelände (Foto 4 und 5) und Foto 6 steht als private, zivile Gruppenaufnahme allein.

Serie I:

Das erste Foto kann als klärender Auftakt zur Bilderserie gelesen werden. Am oberen Rand ist über der Tür der Schriftzug „Warta“ zu erkennen. Damit ermöglicht das Bild eine Verortung der Szenerie. Wahrscheinlich wurde das Bild vor einem der Haupteingänge zum Werk aufgenommen. Bemerkenswert ist auf der rechten Seite eine Tür, die mit einem Schild „Eingang für Frauen“ gekennzeichnet ist. Handschriftlich wurde darunter die polnische Übersetzung „Wejście dla kobiet“ oder „Wstęp dla kobiet“ hinzugefügt, was sich an polnische Arbeiterinnen, Angestellte oder Besucherinnen richtete. Die mit dem Schild ausgedrückte klare Geschlechtertrennung wird auf dem Foto allerdings konterkariert – hier sind männliche und weibliche Personen gemischt abgebildet.

Puzzleteil / Foto 1: Angehörige der HASAG vor dem Eingang zum Warta-Werk Tschenstochau, 1943-1945 (BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 1)

Anhand der vorliegenden Bilderkennungsprotokolle sind bislang drei der sieben Personen identifizierbar. Die Kerngruppe von drei Männern ist auf allen Bildern der Serie I in ähnlicher Haltung und gleichem Gesichtsausdruck abgebildet. Sie bildeten die Führungsriege des Werkschutzes des „Warta-Werks“: Bei dem Mann mit Brille und Anzug jeweils in der Bildmitte handelt es sich offenbar um den berüchtigten Leiter des Werkschutzes, Fritz Bartenschlager. Er hatte nicht nur in Tschenstochau, sondern zuvor bereits im HASAG-Werk Skarżysko-Kamienna sadistische Gewalttaten, Vergewaltigungen sowie eigenhändige Morde begangen und ist einer der Täter, der in Aussagen von Überlebenden am häufigsten genannt wurde.28 Dass er im Zentrum der Fotos steht, hebt seine wichtige Stellung hervor. Ihm zur Seite stehen bzw. sitzen auf allen drei Fotos dieser Serie seine beiden uniformierten Stellvertreter: links ein Herr Schartmann, über den kaum Informationen vorliegen.29 Rechts von Bartenschlager – auf dem ersten Bild im Blickkontakt mit ihm – steht bzw. sitzt Wilhelm Kroitzsch.

Die übrigen vier Personen auf diesem Foto sind bislang unbekannt.30 Das Arrangement der Aufnahme zeigt, wie eng die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HASAG-Werke mit dem Werkschutz zusammenarbeiteten bzw. miteinander bekannt waren, auch über die Geschlechtergrenzen hinweg. So wie anderen HASAG-Angestellten31 muss auch diesen Frauen bekannt gewesen sein, auf welche Art und Weise ihre männlichen Kollegen vom Werkschutz die Jüdinnen und Juden behandelten.

Auf Foto 1 stechen die stellvertretenden Werkschutzleiter durch ihre Uniformierung hervor. Bei Schartmann fällt zudem seine Ausstattung mit einem Schlaginstrument, das mit einem Karabiner zur Befestigung am Gürtel versehen ist, ins Auge. Obwohl kein Anlass dafür besteht, hält Schartmann diese Insigne der Macht deutlich sichtbar in der Hand – eine bewusste Entscheidung für die Inszenierung der Aufnahme. Auch auf Foto 2 hat Schartmann dieses Schlagwerkzeug bei sich; offenbar handelt es sich um eine kurze flexible Peitsche, einen künstlichen Ochsenziemer. Mit der anderen Hand hält er den Hundewelpen auf seinem Schoß fest. So präsentiert Schartmann hier zugleich zwei nur scheinbar gegensätzliche Seiten strafender und liebender, brutaler und zärtlicher Männlichkeit.

Puzzleteil / Foto 2: Werkschutzleitung und Werkluftschutz bzw. -feuerwehr der HASAG im Warta-Werk Tschenstochau, 1943-1945 (BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 1)

Bartenschlager und Kroitzsch hingegen sind äußerlich unbewaffnet. Kroitzsch trägt an der linken Brust das Verwundetenabzeichen der Wehrmacht – dies stützt seine Darstellung der Entlassung aus der Wehrmacht wegen einer schwereren Verletzung. Fritz Bartenschlager präsentiert sich auf den Fotos in Breeches und Stiefeln, aber in einem zivilen Jackett. Das verwundert inmitten des paramilitärischen Kontextes des Werkschutzes – zugleich sticht er damit aus den Gruppen uniformierter Männer klar hervor.

Foto 2 zeigt neben den drei Werkschutzleitern mehrere größtenteils uniformierte Angehörige des Werkluftschutzes mit Helmen und Karabinerhaken. Es verweist auf die Zusammenarbeit von Werkschutz und Luftschutz bzw. Werksfeuerwehr bei der „Verteidigung“ der Fabrik gegen Gefahren von innen und außen. Dazu passt das Schild rechts hinten, auf dem „Ausweisstelle / Werkluftschutz / Wachführerbüro“ steht.32

Auf Foto 3 sind neben den drei Werkschutzleitern 34 weitere Männer in Uniformen abgebildet. Damit ist dieses Foto das erste bekannte Bild einer kompletten Werkschutz-Einheit eines HASAG-Werkes. Die Uniformen sind einfach und einheitlich gestaltet, mit großen, hellen Knöpfen, dunklen Schulterklappen und aufgesetzten dunklen Kragenspiegeln ohne Symbole oder Ornamente. Die Uniform der stellvertretenden Werkschutzleiter hebt sich durch die offene Jacke und den Schlips deutlich von den unteren Diensträngen ab.

Puzzleteil / Foto 3: Werkschutz der HASAG im Warta-Werk Tschenstochau, 1943-1945 (BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 1)

Drei weitere Männer (links und rechts der Stellvertreter sowie 2. Reihe ganz links außen) tragen einen Streifen am linken Uniformärmel. Dabei dürfte es sich um die Oberwachmänner handeln, die dem Werkschutzleiter und seinen Stellvertretern unterstanden. Das Foto repräsentiert damit die Hierarchie der Einheit von innen nach außen – ein Hinweis darauf, dass es sich bei dem Mann im Zentrum tatsächlich um Werkschutzleiter Bartenschlager handeln dürfte. Auch beide Hunde sind auf diesem Foto wieder zu sehen. Der Welpe sitzt diesmal allerdings auf dem Schoß von Kroitzsch. Dass die Hunde auf allen Aufnahmen der Serie abgebildet, aber keiner Bezugsperson eindeutig zugeordnet sind, kann dahingehend gelesen werden, dass sie zur Einheit insgesamt gehörten; es entsteht dadurch der Eindruck eines fast familiären Miteinanders.

Das Bild verdeutlicht das militärische Selbstverständnis der Werkschutzeinheit. Es ist sorgsam arrangiert und weist durch die links und rechts vorne liegenden Männer eine große Symmetrie auf. Bis auf einen haben alle Männer die Augen geöffnet; fast alle blicken in Richtung der Kamera. Allerdings ist markant, dass auf allen drei Bildern der Serie I die ranghöchsten Personen – also Bartenschlager, Kroitzsch und Schartmann – nicht in die Kamera schauen, sondern deutlich an dieser vorbei (oder sie sehen sich wie auf Foto 1 Bartenschlager und Kroitzsch vertraut in die Augen). Dies ist Teil der Inszenierung – auch dadurch heben sie sich stark von den anderen abgebildeten Personen ab. Alle drei Aufnahmen vermitteln – wenn auch in unterschiedlichem Maße – Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit nach innen sowie Abgrenzung nach außen.

Serie II
Puzzleteil / Foto 4: Angehörige der HASAG im Warta-Werk Tschenstochau, 1943-1945, (BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 1)

Die beiden Fotos der zweiten Serie wurden unmittelbar nacheinander aufgenommen. Auch bei ihnen ist unklar, wer der Fotograf ist.33 Beide Bilder zeigen eine Szene auf dem Werksgelände. Vermutlich wurde Foto 4 zuerst aufgenommen, bevor der Fotograf oder die Fotografin sich der Gruppe für die zweite Aufnahme genähert hat. Auch auf diesen Bildern ist die Kerngruppe der Werkschutzleiter mit Kroitzsch, Schartmann und Bartenschlager abgebildet. Allerdings sind diese Fotos im Gegensatz zu Serie I keine klassisch arrangierten Gruppenbilder, sondern wirken eher wie Schnappschüsse aus dem Fabrikalltag. Mit diesen zwei Bildern liegen die ersten bekannten Aufnahmen aus dem Warta-Werk während seines Betriebs durch die HASAG vor. Im Hintergrund von Foto 4 ist eine hohe Mauer mit Stacheldraht, einem stark gesicherten Tor sowie einem Wachturm abgebildet. Möglicherweise befand sich dahinter das „Judenlager“ des Werkes, vielleicht handelt es sich aber auch um eine Außenmauer des Fabrikgeländes. Entlang der Flucht verläuft unter dem Schnee ein Schienenstrang, an dessen Ende ein Prellbock steht.

Puzzleteil / Foto 5: Angehörige der HASAG im Warta-Werk Tschenstochau, 1943-1945, (BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 1)

Auf Bild 5 wird klar, wofür sich die Gruppe, die inzwischen um mindestens zwei Personen angewachsen ist, in der winterlichen Kälte getroffen hat. Im Mittelpunkt steht ein Mann im Arbeitsanzug, der eine Pistole auf ein außerhalb des Bildes liegendes Ziel richtet. Offenbar wird hier die im Werk produzierte Munition auf einem improvisierten Schießstand getestet. Dieses Foto zeigt die „Betriebsgemeinschaft“ des Warta-Werkes in Aktion: Männer und Frauen, Uniformierte und Zivilist:innen überprüfen gemeinsam das Ergebnis der Arbeit – ihrer eigenen, aber insbesondere der jüdischen Zwangsarbeiter:innen. Die Fabrik ist nicht nur Produktionsort von Waffen, sondern auf dem Betriebsareal wird auch geschossen. Mag dies hier auch nur zu Erprobungs- oder Übungszwecken gedient haben, steht es doch für die zumindest potenzielle Grenzüberschreitung hin zur Anwendung von Gewalt. Die Schüsse müssen im Werk und der Umgebung deutlich zu hören gewesen sein. Besondere Spannung entsteht auf dem Bild dadurch, dass der Mann mit der Pistole und die in der Gruppe erkennbare Frau sichtbar lächeln – möglicherweise gerade aufgrund des Wissens, in diesem Moment fotografiert zu werden. Es handelt sich nicht um eine unbemerkte Momentaufnahme, sondern auch hier um eine bewusste Inszenierung, wenngleich weniger formal als auf den Fotos in Serie I. Die Schießübung im Rüstungswerk, unmittelbar neben dem Zwangsarbeitslager für Jüdinnen und Juden, erweckt so den Anschein eines fröhlichen, zur späteren Erinnerung dokumentierten Gemeinschaftsereignisses.

Foto 6 schlussendlich ist das privateste der Bilder. Wilhelm Kroitzsch – links außen und diesmal in zivil – liegt mit zwei männlichen, etwa gleich alten Begleitern auf einer Decke im Freien; es wird geraucht. Offenbar hat sich die Gruppe in ihrer Freizeit in der Natur niedergelassen. Es gibt keine Hinweise darauf, wo das Foto aufgenommen wurde; möglicherweise am Rande eines Feldes oder Weinbergs, worauf die gleichmäßig in den Boden eingebrachten Stöcke oder Pflanzstäbe im Hintergrund verweisen. Die Szenerie macht durch das karge Umfeld weniger den Eindruck eines Ausflugs in die idyllische Natur, sondern wirkt eher wie eine Notlösung. Unklar ist hier nicht nur, ob überhaupt ein direkter Zusammenhang mit dem HASAG-Werk in Tschenstochau besteht, sondern auch, wer der/die Fotograf:in war. Dass auf der Decke kein Platz für eine vierte Person ist, die sich zum Anfertigen des Fotos entfernt haben könnte, kann darauf hindeuten, dass das Bild mit Selbstauslöser geknipst wurde. Auf dieser Aufnahme ist ein intimer Moment männlicher Vergemeinschaftung festgehalten; in einer Mischung aus gestelltem Kleingruppenbild und spontanem Schnappschuss.

Puzzleteil / Foto 6: Wilhelm Kroitzsch und Begleiter, vermutlich im besetzten Polen, 1943-1945 (BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 1).

Fazit: Bilder der Besatzungsherrschaft

Die Fotos des Werkschutzmannes Wilhelm Kroitzsch ermöglichen neue Einblicke in die Strukturen und Gegebenheiten des Warta-Werkes der HASAG in Tschenstochau. Sie zeigen weder Gewalttaten noch Opfer – aber sie geben einigen der Akteur:innen ein Gesicht und können helfen, die bisher nahezu ungeschriebene Geschichte dieses Zwangslagers zu erhellen. Über diesen Wert als visuelle Quellen zu Täter:innen und Tatort hinaus bilden sie analytisch betrachtet unterschiedliche Sphären von Nähe und Distanz der Belegschaft des Werkes ab – von der privaten Einzelaufnahme der Freizeitgestaltung über die gemeinschaftliche halböffentliche Munitionserprobung im Werk bis zu den stark inszenierten Gruppenporträts, deren Abzüge wahrscheinlich unter den darauf abgebildeten Personen zirkulierten.34 Die Fotografien müssen als Bilder der deutschen Besatzung gelesen werden und verweisen auf verschiedene damit zusammenhängende Aspekte: nicht sichtbare, aber stets latente Gewalt, die Geschlechterordnung, das Zusammenwirken mit nicht-deutschen Akteur:innen und das Überlappen von militärischer und ziviler Sphäre. Ihre Funktion ist die visuelle Konstruktion und Repräsentation jeweils unterschiedlicher Wir-Gruppen. Sie stehen für deren Aneignung des sie umgebenden Raumes – des von der Leipziger HASAG übernommenen und unter Ausnutzung jüdischer Zwangsarbeit zur Rüstungsproduktion für den deutschen Vernichtungskrieg genutzten Werkes. Und nicht zuletzt ist die Überlieferungsgeschichte dieser Fotografien Teil der komplexen politischen und gesellschaftlichen Nachwirkungen der nationalsozialistischen Verbrechen. Die Bilder sind nicht nur deren sichtbare Evidenz, sondern können in ihrem Gebrauch zugleich als Spuren von vergangenheitspolitischen Prozessen, von Erinnern, Vergessen und Instrumentalisierung gelesen werden.

  1. Das größte Konvolut solcher Fotos befindet sich im Fotoalbum von Gerrit-Jan Jochems. Es ist Teil der Ausstellung der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig. Vgl. hierzu auch Jan Lormis: Biografische Selbstvergewisserung – Das Fotoalbum von Gerrit-Jan Jochems, in: Anne Friebel/Josephine Ulbricht (Hrsg.): Zwangsarbeit beim Rüstungskonzern HASAG. Der Werksstandort Leipzig im Nationalsozialismus und seine Nachgeschichte, Leipzig 2023, S. 190-197. []
  2. Vgl. hierzu Cord Pagenstecher: Privatfotos ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter – eine Quellensammlung und ihre Forschungsrelevanz, in: Winfried Meyer/Klaus Neitmann (Hrsg.): Zwangsarbeit während der NS-Zeit in Berlin und Brandenburg. Formen, Funktion, Rezeption, Potsdam 2001, S. 223-246. []
  3. Einige Bilder aus dem Werk Skarzysko-Kamienna wurden in Hans Freys Prozessbericht publiziert: Hans Frey: Die Hölle von Kamienna, Berlin-Potsdam 1949. []
  4. Erst vor einigen Jahren sind Privatfotografien einer Aufseherin im KZ-Außenlager HASAG Leipzig bekannt geworden. Vgl. Martin Clemens Winter: „ …bitte um Rückgabe.“ Privatfotografien einer Aufseherin des KZ-Außenlagers „HASAG-Leipzig“, in: Newsletter der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig, Nr. 7 (2018), S. 32-35. Aus dem Altenburger KZ-Außenlager liegen ebenfalls einige Fotos vor, vgl. Bert Markiewicz: Oma, was war die HASAG? Ein Kapitel Altenburger Stadtgeschichte der Neuzeit, Altenburg 2005, S. 112-114. []
  5. Ich danke Dr. Markus Anhalt vom Bundesarchiv/Stasi-Unterlagen-Archiv für die Unterstützung bei der Recherche. []
  6. Bislang gibt es kaum Literatur zum Warta- bzw. Wartha- oder Warthe-Werk der HASAG. Eine frühe Darstellung, in der auch Kroitzsch erwähnt wurde, findet sich in Benjamin Orenstein: Churban Czestochow, Landsberg 1948, S. 132-136. []
  7. Kriegstagebuch der Rüstungsinspektion im Generalgouvernement, 1.7.1943-30.9.1943, Abt. Verwaltung, Eintrag vom 6.9.1943, NARA, RG 242, Records of the Headquarters of the German Armed Forces High Command, Nr. 618/1, Bl. 626. []
  8. Kriegstagebuch der Rüstungsinspektion im Generalgouvernement, 1.10.1943-31.12.1943, Zentral-Abteilung, Eintrag vom 7.10.1943, NARA, RG 242, Records of the Headquarters of the German Armed Forces High Command, Nr. 618/1, Bl. 648; Abteilung Heer, Eintrag vom 24.11.1943, ebd., Bl. 661. []
  9. Zentral-Abteilung, Eintrag vom 18.11.1943, ebd., Bl. 652; Aussage von Mordechaj Topf, Untersuchungsstelle für NS-Gewaltverbrechen beim Landesstab der Polizei Israel, 28.11.1966, BArch B 162/6471, Bl. 78-79. []
  10. Aussage von Herschel Jakubowitz, Central Committee of Liberated Jews München, 25.4.1949, Yad Vashem, M.21/3, 32.1, unpag.; Aussage von Abraham Schyke, Untersuchungsstelle für NS-Gewaltverbrechen beim Landesstab der Polizei Israel, 23.2.1967, BArch B 162/6471, Bl. 98-100. []
  11. Kriegstagebuch der Rüstungsinspektion im Generalgouvernement für die Zeit Januar-März 1944, Eintrag vom 31.1.-6.2.1944, NARA, RG 242, Records of the Headquarters of the German Armed Forces High Command, Nr. 618/1, Bl. 706. []
  12. Bilderkennungsprotokoll des Zeugen A. B., 29.1.1960, Bundesarchiv, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 91-95. []
  13. Aussage von Abraham Weingarten, Untersuchungsstelle für NS-Gewaltverbrechen beim Landesstab der Polizei Israel, 24.1.1967, BArch B 162/6471, Bl. 82-84. []
  14. Vernehmung von Abram Wolfowicz, 27.4.1961, BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 168-170. []
  15. Diese Auseinandersetzung mit den Fotografien ist inspiriert von den jüngeren differenzierten Auseinandersetzungen mit Fotografien des Holocaust. Vgl. Christophe Busch/Stefan Hördler/Robert Jan van Pelt (Hrsg.): Das Höcker-Album. Auschwitz durch die Linse der SS, Darmstadt 2016; Bildungswerk Stanisław Hantz/Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart (Hrsg.): Fotos aus Sobibor. Die Niemann-Sammlung zum Holocaust und Nationalsozialismus, Berlin 2020. []
  16. Alle Angaben laut: Hauptabteilung I/DGP, 4. Brig.- Rudolstadt, Sachstandsbericht zum Operativ-Vorgang „Schläger“, 26.11.1959, Bundesarchiv, MfS, AOP 791/62, Bd. 1, Bl. 64-78. []
  17. Stephan [Nachname unleserlich], Anzeige wegen Kriegsverbrechen, 7.6.1945, Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden [SHStADD], 11378 Landesbehörde der Volkspolizei, Nr. 430, Bl. 49; Vernehmung von Heinrich Ernst Schilling, Kreiskriminalpolizeiamt Leipzig, 15.2.1949, SHStADD, 11378 Landesbehörde der Volkspolizei, Nr. 428, Bl. 128-129. []
  18. Hauptabteilung I/DGP, 4. Brig.- Rudolstadt, Sachstandsbericht zum Operativ-Vorgang „Schläger“, 26.11.1959, Bundesarchiv, MfS, AOP 791/62, Bd. 1, Bl. 64-78. []
  19. Hauptabteilung I/DGP, 4. Rudolstadt an Ministerium für Staatssicherheit, HA I/DGP, Betr.: Major Kroitzsch, 4.9.1959, Bundesarchiv, MfS, AOP 791/62, Bd. 1, Bl. 11-14. []
  20. Hauptabteilung I/DGP, 4. Brigade Rudolstadt, Plan der Massnahmen zum Operativ-Vorgang „Schläger“, 26.11.1959, Bundesarchiv, MfS, AOP 791/62, Bd. 1, Bl. 79-85, hier: Bl. 80. []
  21. Hauptabteilung IX/6, Bericht über eine durchgeführte Dienstreise in die Volksrepublik Polen, 20.6.1961, BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 203-207. []
  22. Auskunftsbericht über Major Kroitzsch, 24.8.1960, BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 215-225, hier: Bl. 224. Bemerkenswerterweise wurde dabei nur einem speziellen „Anhang für Gen. Minister Mielke“ auf die Tätigkeit von Kroitzsch für das MfS eingegangen. Darin wurde das Wissen über Kroitzschs NS-Vergangenheit bei dessen Anwerbung dahingehend heruntergespielt, dass damals „kein beweiskräftiges Material“ vorgelegen habe. Ebd., Bl. 225. []
  23. Hermann Wentker: Die juristische Ahndung von NS-Verbrechen in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR, in: Kritische Justiz 35 (2002), Nr. 1, S. 60-78, hier: S. 69-70. []
  24. Hauptabteilung I/DGP, 4. Brig. Rudolstadt, Sachstandsbericht zum OV, Deckname „Schläger“, 11.2.1960, BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 126-134, hier: Bl. 132. []
  25. Hauptabteilung I Kommando Grenze, Abschlussbericht zum Operativ-Vorgang „Schläger“, 21.11.1961, BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 226-227. []
  26. MfS HA I Kdo Grenze, Beschluß für das Einstellen eines Operativ-Vorganges, 21.11.1961, BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 228-229. []
  27. Vgl. zum Umgang des MfS mit NS-Belasteten in den eigenen Reihen umfassend: Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Göttingen 2005. []
  28. Aussage von Maurycy B., 24.12.1959, BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 123. Bartenschlager wurde nach Kriegsende in Leipzig verhaftet, von einem Sowjetischen Militärtribunal zum Tode verurteilt und im Februar 1946 hingerichtet. Vgl. Fritz Bartenschlager, in: Andreas Weigelt/Klaus-Dieter Müller/Thomas Schaarschmidt (Hrsg.): Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944-1947). Eine historisch-biographische Studie, Göttingen 2015, Kurzbiographien, S. 21-22. Bislang gibt es keine weiteren positiven Identifizierungen von Bartenschlager, da dessen Foto den anderen Zeug*innen nicht vorgelegt wurde. []
  29. Obwohl er in den Zeug:innenvernehmungen in der Regel sofort identifiziert und für Misshandlungen verantwortlich gemacht wurde, taucht sein Name in anderen Quellen oder Aussagen Überlebender nicht auf. []
  30. Das MfS vermutete, dass eine der abgebildeten Frauen Charlotte Naumann war, die im August 1944 aus dem geräumten HASAG-Werk Skarżysko-Kamienna ins Warta-Werk versetzt wurde und dort als Kontoristin arbeitete. Hauptabteilung I/DGP, 4. Brig. Rudolstadt, Aktenvermerk, 11.2.1960, BArch, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 22-26, hier: Bl. 25; Charlotte Naumann, Antrag auf Gewährung einer Entschädigung wegen Kriegssachschaden, 10.3.1945, StadtAL, AfK, Nr. 1467, Bl. 46; Vernehmung von Charlotte Naumann, KKPA Leipzig, 11.2.1949, SHStADD, 11378 Landesbehörde der Volkspolizei, Nr. 427, Bl. 156. []
  31. Bilderkennungsprotokoll des Zeugen A. B., 29.1.1960, Bundesarchiv, MfS, AOP 791/62, Bd. 2, Bl. 91-95; Bilderkennungsprotokoll des Zeugen Mieth, 29.1.1960, ebd., Bl. 106-111. []
  32. Bild 2 und 3 wurden wahrscheinlich unmittelbar nacheinander aufgenommen – auf Foto zwei ist hinter den Personen die Bank zu erkennen, die in Bild drei dazu dient, die letzte Reihe der abgebildeten Männer zu erhöhen. []
  33. Da Kroitzsch auf beiden Fotos abgebildet ist, kann er selbst es nicht gewesen sein. []
  34. Vgl. zu diesen Einordnungen zuletzt Ulrich Prehn: Mit der Kamera „zu Leibe rücken“. Zur fotografischen Erzeugung von Nähe und Distanz im nationalsozialistischen Deutschland, in: Sybille Steinbacher/Michael Wildt: Fotos im Nationalsozialismus, Göttingen 2022, S. 49-71, hier insb. S. 58-67. []

Egon Dalski: Leipziger Ratsherr, HASAG-Direktor und international gesuchter Kriegsverbrecher

Seit 1994 erinnert in der Oberen Wandelhalle des Neuen Rathauses in Leipzig eine Gedenktafel an die von den Nationalsozialisten ermordeten Stadtverordneten. Während damit – sowie durch Straßenbenennungen – die Opfer des Nationalsozialismus unter den Vorgänger*innen der heutigen Stadträtinnen und Stadträte einen Platz in der Leipziger Geschichtskultur gefunden haben, ist über ihre nationalsozialistischen Pendants weniger bekannt. Einer von ihnen war ein Betriebsdirektor der Hugo Schneider AG (HASAG), der im besetzten Polen unmittelbar den mörderischen Zwangsarbeitseinsatz des Leipziger Rüstungskonzerns verantworten sollte: Egon Dalski.

Ratsherr und SS-Mann

Mit Inkrafttreten der „Deutschen Gemeindeordnung“ am 1. April 1935 wurde die zu diesem Zeitpunkt ohnehin von Nationalsozialisten dominierte Leipziger Stadtverordnetenversammlung aufgelöst. An die Stelle der Stadtverordneten trat ein Gremium von „Ratsherren“, die von der NSDAP ernannt wurden und nur noch eine beratende Funktion für den Oberbürgermeister hatten.1

Am 8. Februar 1939 schworen im Sitzungsaal des Neuen Rathauses fünf neue Ratsherren dem Amtseid. Bezeichnenderweise galt dieser nicht dem Wohle der Stadt, sondern „dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler“.2 Unter denjenigen, die mit angelegter Amtskette gelobten, „die Pflichten eines ehrenamtlichen Ratsherrn der Reichsmessestadt Leipzig treu, gewissenhaft und unparteiisch“ zu erfüllen, waren ein Oberführer des Nationalsozialistischen Kraftfahrer-Korps (NSKK), ein Sportfunktionär, der Leipziger Kreiswart der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“, der Betriebsführer der hiesigen Erla-Werke – und SS-Obersturmbannführer Egon Dalski.3

Zeitungsausschnitt aus den "Leipziger Neuesten Nachrichten vom 9.2.1939": "Leipzigs neue Ratsherren", dabei ein Portrait von Egon Dalski in SS-Uniform.
Puzzleteil: Leipziger Neueste Nachrichten, 9.2.1939.

Dalski, geboren 1898 im polnischen Baborów, war gelernter Bankkaufmann. Er hatte im Ersten Weltkrieg gekämpft und war 1931 in NSDAP und SS eingetreten. Dort wurde er rasch befördert und war ab 1935 als hauptamtlicher SS-Führer tätig.4 Ab 1937 war er mit der Führung der 48. SS-Standarte mit Sitz in Leipzig beauftragt5 und soll beim Novemberpogrom 1938 eine maßgebliche Rolle gespielt haben.6 Über Dalskis Wirken als Ratsherr sind wenige Informationen überliefert. Seine Ernennung galt ursprünglich bis Oktober 1941,7 allerdings wurde er im Mai 1943 noch immer als Ratsherr geführt – er wurde nun als „eingezogen“ vermerkt.8 Tatsächlich war Egon Dalski zu diesem Zeitpunkt nicht im unmittelbaren Kriegseinsatz, sondern für die HASAG im „Generalgouvernement“ tätig.

Das Netzwerk von SS und HASAG

Wenige Wochen nach seiner Ernennung zum Ratsherren wurde Dalski zum SS-Standartenführer befördert.9 Zugleich suchte er eine berufliche Neuorientierung. Gegenüber einem anderen SS-Angehörigen, der bereits in der HASAG tätig war, soll Dalski geäußert haben, dass „er gern in die Industrie möchte.“10 Über die 48. SS-Standarte war er zudem bereits mit HASAG-Generaldirektor Paul Budin bekannt. Dieser war bestrebt, die Werke seines expandierenden Konzerns mit zahlreichen SS-Angehörigen zu besetzen. Als die HASAG kurz nach dem deutschen Überfall auf Polen mehrere Rüstungswerke im „Generalgouvernement“ übernahm, lag es für Budin auf der Hand, Egon Dalski – der polnisch sprach, eine kaufmännische Ausbildung genossen hatte und ihm als politisch zuverlässig galt – für die Führung der HASAG in Skarżysko-Kamienna zu gewinnen. Budin erwirkte umgehend eine Freigabe Dalskis und dessen Beurlaubung vom hauptamtlichen Dienst in der SS für die Dauer von zwei Jahren.11 Zugleich wurde Dalski aus der 48. Standarte in den Persönlichen Stab des Reichsführers-SS versetzt,12 was ihn dem Zugriff seiner alten Dienststelle entzog.13 Diese Personalpolitik um Dalski ist ein Anzeichen für die zahlreichen Konflikte Budins inner- und außerhalb von SS und NSDAP und seine Versuche, persönliche Netzwerke für die Betriebspolitik der HASAG zu nutzen.14 Zugleich verweist die Personalie Egon Dalski auf einen Konflikt, der auch bei anderen HASAG-Angehörigen bestand: In der Betriebshierarchie stand Dalski unter dem Generaldirektor. Zugleich war er jedoch als Standartenführer gegenüber dem Obersturmbannführer Budin der ranghöhere SS-Mann.

Egon Dalski in Skarżysko-Kamienna

Am Morgen des 15. November 1939 verließ der Leipziger Ratsherr Egon Dalski die Stadt, um seinen Dienst als Vertreter von Paul Budin und Direktor des HASAG-Werkes in Skarżysko-Kamienna anzutreten.13 Zu seinen ersten Aufgaben gehörte, das SS-Netzwerk der HASAG weiter aus- und den örtlichen Werkschutz aufzubauen. So plante Budin, ihn umgehend nach Łódź oder Krakau zu schicken, um dort 30 Werkschutzleute aus Reihen der SS und der Gestapo zu übernehmen.15 Am 1. Mai 1940 wurde Dalski mit Prokura versehen16 und als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Infanteriemunition GG I (A) war er im Rüstungsausschuss für das Generalgouvernement vertreten.17

Nachdem die HASAG in Skarżysko-Kamienna zunächst auf polnische Arbeitskräfte gesetzt hatte, von denen tausende in die Werke im Reichsgebiet deportiert wurden, begann sie ab Frühjahr 1942 verstärkt, Jüdinnen und Juden zum Zwangsarbeitseinsatz heranzuziehen. Auf dem Werksgelände entstand parallel zum Beginn der „Aktion Reinhardt“ das erste „Zwangsarbeitslager für Juden“ im Generalgouvernement. Zehntausende jüdische Männer, Frauen und Kinder wurden in den kommenden Monaten in der „Hölle von Kamienna“ zur Arbeit in der Rüstungsproduktion gezwungen. Schätzungen der Anzahl der Todesopfer durch mörderische Arbeitsbedingungen, Hunger, Gewalt und Massenerschießungen reichen bis zu 35.000 Menschen.18 Der Direktor des Betriebes, in dem sich dies abspielte, war bis Herbst 1943 der Leipziger Ratsherr Egon Dalski.

Raub, Gewalt und Selektionen

Dalski wurde von der Generaldirektion der HASAG als der richtige Mann angesehen, um den Schwierigkeiten im Generalgouvernement mit Durchsetzungskraft und Brutalität zu entgegnen. Budin schrieb dazu:

„Die politischen Verhältnisse in Polen, dem jetzigen Generalgouvernement, waren damals noch absolut ungeklärt und häufige Unruhen unter der Arbeiterschaft waren an der Tagesordnung. Um so mehr war es mir darum zu tun, einen SS-Führer, der alles Notwendige in der Führung der polnischen Belegschaft in sich vereint, für den genannten Zweck einzusetzen.“

Paul Budin an das SS-Personalhauptamt, 22.11.1943, BArch R 9361-III, 520591, unpag.

Diese Eigenschaften wurden aus Sicht der Firma beim Zwangsarbeitseinsatz der Jüdinnen und Juden ebenfalls gebraucht. Als im Juni 1942 die ersten 2000 von ihnen auf dem Firmengelände eintrafen, hatte Dalski allerdings kaum Vorbereitungen getroffen. Die Gefangenen wurden in einer ehemaligen Produktionshalle zusammengepfercht und mussten teilweise unter freiem Himmel campieren.19 Eine Ärztin, die für die Firmenleitung die hygienischen Bedingungen in diesem ersten, „vom Betriebsleiter SS-Standartenführer Dalsky [sic!] eingerichtet[en]“ provisorischen Lager überprüfen sollte, beschrieb diese später als „völlig unzureichend“.20 Erst nach und nach errichteten Arbeitskommandos die Werkslager, in denen die zehntausenden Jüdinnen und Juden, die in den kommenden Monaten aus Ghettos und anderen Lagern zur HASAG verschleppt wurden, untergebracht werden sollten. Bei der Ankunft raubten die Deutschen den Jüdinnen und Juden ihre restlichen Besitztümer und die Appelle waren regelmäßig mit „Filzaktionen“, also Durchsuchungen, verbunden. Offiziell sollten die eingezogenen Gelder und Wertgegenstände an die SS abgeführt werden; durch Bestechung und Erpressung landeten sie jedoch häufig in den Taschen der Firmenangehörigen. HASAG-Mitarbeiter, die sich nach Kriegsende vor Gericht für ihre Taten verantworten mussten, sagten aus, dass erhebliche Teile des Diebesgutes direkt an Betriebsdirektor Dalski gingen.21 So sollen nach einer großen Durchsuchungsaktion „die Kisten, es waren etwa 4 Stück dreiviertelst mit Wertgegenständen gefüllt, vorwiegend Uhren, nach dem Sekretariat zu Dallski [sic!] gebracht“ worden sein. Lediglich einen kleinen Teil habe dieser an die SS in Radom abgeführt.22

Es gibt nur vergleichsweise wenige Berichte – sowohl von ehemaligen HASAG-Mitarbeitern, als auch von überlebenden Jüdinnen und Juden – laut denen Dalski eigenhändig Gewalt gegen Zwangsarbeiter*innen anwendete. Das hängt einerseits damit zusammen, dass er als Direktor solche Aufgaben üblicherweise an den Werkschutz delegierte. Zum anderen liegen wahrscheinlich auch deswegen kaum Aussagen von Opfern seiner Taten vor, weil nur sehr wenige jüdische Zwangsarbeiter*innen die ersten Monate überlebten, in denen Dalski dort Dienst tat. Allerdings gibt es durchaus Berichte von Überlebenden, die Egon Dalski als Teil „eine[r] ganze[n] Clique“ notorischer Schläger und Vergewaltiger bezeichneten23 und ein deutscher Arbeiter sagte aus, dass Dalski „mit der Reitpeitsche zwischen den Juden umherschlug, als diese angetreten am Eingangstor des Werkes standen“.24

Einige der wenigen aus den HASAG-Werken im Generalgouvernement überlieferten Dokumente vom Jahreswechsel 1942/43 zeigen, wie unmittelbar Dalski die Zwangsarbeit der Jüdinnen und Juden verwaltete und wie bestrebt er war, den Zugriff auf diese billigen Arbeitskräfte zu erhalten. So ordnete er an, dass Juden außerhalb des Werkes nicht unbeaufsichtigt arbeiten dürften, sonst könne „es uns passieren, dass uns sofort der ganze Judenbestand a tempo abgezogen wird.“25 Auch an den regelmäßig durchgeführten Selektionen, nach denen die als nicht mehr arbeitsfähig klassifizierten jüdischen Zwangsarbeiter*innen ermordet wurden, soll Dalski maßgeblich beteiligt gewesen sein.26

Absetzung im Jahr 1943

Im April 1943 fanden in Skarżysko-Kamienna mehrere Besprechungen statt, bei denen die Wehrmachtstellen mit Dalski über die „Sicherung des Betriebes und der Judenlager“ konferierten.27 Im Sommer und Herbst kam es zwischen den verschiedenen Behörden und Betrieben im Generalgouvernement zu starken Konflikten über den Umgang mit den „Zwangsarbeitslagern für Juden“ und deren Bewachung. Berichtet wurde aber auch über harsche Auseinandersetzungen um die Verpflegung der jüdischen Zwangsarbeiter*innen, bei denen Dalski zugegen war.28 Nach einer Besprechung im HASAG-Werk Skarżysko-Kamienna im September zeichnete SS- und Polizeiführer Herbert Böttcher ein verheerendes Bild der Sicherheitslage: Der Werkschutz sei unterbesetzt, unzuverlässig, schlecht ausgebildet und mangelhaft ausgerüstet. Äußere wie innere Sicherung der Lager seien „durchweg erneuerungsbedürftig“29 Zugleich wurde deutlich, dass die exorbitanten Todeszahlen unter den Jüdinnen und Juden in den Betriebslagern zu Produktionsrückgängen führten. Im Kontext dieser Konflikte tauschte Generaldirektor Budin wichtige Personalien in Skarżysko-Kamienna aus. Warum neben der Leitung des Werkschutzes auch Direktor Egon Dalski seinen Posten räumen musste, ist nicht eindeutig zu rekonstruieren. In der Literatur wird bislang betont, Budin habe dies nach persönlicher Besichtigung der katastrophalen Verhältnisse vor Ort im Herbst 1943 entschieden, um die Produktivität des Werkes wieder herzustellen.30 Bei der Besprechung vom 20. September 1943 war bereits Dalskis Nachfolger Paul Geldmacher vertreten.31

Allerdings war Budin nach Aussagen leitender Mitarbeiter regelmäßig in Skarżysko-Kamienna und musste deshalb bereits vorher über die Bedingungen in den Lagern informiert gewesen sein. Somit war die Krise im Herbst 1943 und der offene Disput mit SS- und Polizeiführer Böttcher wohl weniger die Ursache, als vielmehr ein Anlass für ihn, schon länger bekannte Missstände zu beheben. Möglicherweise gehörte zu diesen auch die persönliche Bereicherung von Dalski und Werkschutzleiter Krause am Eigentum der Jüdinnen und Juden. Ein ehemaliger Betriebsdirektor gab an: „Diese Aneignung brach beiden das Genick, sie wurden abgelöst, jedoch nicht strafrechtlich verfolgt.“28

Zu diesen Differenzen kamen weitere hinzu, die mit der Persönlichkeit Paul Budins und der oben beschriebenen hierarchischen Konkurrenz in der SS zusammenhingen. So soll Budin geäußert haben, „Dalski würde zu groß. Er wäre als SS-Mann zu gut gewesen, es ginge nicht mehr weiter.“32 Außerdem zeigen Unterlagen der SS, dass die Umbesetzung in Skarżysko-Kamienna ein längerfristiger Prozess war. Schon im Dezember 1942 informierte Dalski den SS-Oberabschnitt Elbe, dass „Anfang 1943 mit seiner Rückberufung aus dem Gouvernement zu rechnen sei, da die als Direktoren dort eingesetzten Leute, soweit dies auf die Hugo Schneider-A.G. zutrifft, ausgetauscht werden.“33 Budin selbst erklärte die Absetzung Dalskis offiziell damit, dass der Ausbau des Werkes zunehmend „führende technische Kräfte“ notwendig gemacht habe; „sachkundige und erfahrene Männer, die außerdem seit vielen Jahren in der Munitionsbranche führend tätig waren.“34 Innerhalb der SS erkannte man jedoch auch einen Bruch zwischen dem misstrauisch beäugten Budin und Dalski, dessen Ausscheiden aus der HASAG „aussschließlich für ihn“ spreche.13

Als Kriegsverbrecher gesucht

Nach dem Ende seiner Tätigkeit für die HASAG verliert sich die Spur Egon Dalskis im Frühjahr 1944. Anders als ursprünglich vorgesehen, wurde er zunächst nicht in den hauptamtlichen SS-Dienst zurückgeholt. Er blieb in der Rüstungsproduktion und arbeitete als „Verbindungsmann“ zwischen der Schraubenfabrik Constantin Rauch in Ulm und den Rüstungsstellen der Wehrmacht. Zugleich sollte er die 48. SS-Standarte in Leipzig nebenamtlich führen.35 Über die Ausübung seines Amtes als Leipziger Ratsherr nach der Rückkehr aus dem Generalgouvernement liegen bisher keine Informationen vor. Das Verzeichnis der Leipziger Stadtverordneten und Ratsherren gibt die Dauer seiner Amtszeit jedoch bis zum Einmarsch der US-Armee am 18. April 1945 an.36

Egon Dalski überlebte den Krieg und musste sich nie für seine Tätigkeit in den HASAG-Werken verantworten. Die United Nations War Crimes Commission (UNWCC) suchte ihn37 ab 1948 aufgrund einer Anzeige der Hauptkommission für die Untersuchung deutscher Verbrechen in Polen. Darin wurden ihm psychische und körperliche Misshandlung von Polen und Massenmord an Juden in den HASAG-Werken in Skarżysko-Kamienna vorgeworfen.38 Allerdings kam es nicht zu einem Verfahren. In Vorbereitung der Anklageschrift zum Leipziger „Kamienna-Prozess“ hielt die Kriminalpolizei Leipzig Ende 1948 fest, dass Dalski „nicht mehr zu greifen sei“, da er „unbekannten Aufenthaltes in der Westzone sei“.39 Wo Dalski die Nachkriegszeit verbrachte, ist bislang unklar. In den 1960er Jahren lebte er gemeinsam mit seinem Sohn in Aachen.40 1966 stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen anderen Funktionsträger der HASAG fest, dass Egon Dalski drei Jahre zuvor verstorben war.41

Fazit: Dalski, die HASAG und NS-Täterschaft in Leipzig

Egon Dalski steht beispielhaft für mehrere Aspekte, die die Geschichte und Nachgeschichte der HASAG insgesamt charakterisieren: Erstens zeigt seine Karriere, wie stark die Strukturen der HASAG mit der SS verwoben waren. Zugleich wurden dabei die Konflikte innerhalb des polykratischen NS-Regimes, in denen sich Generaldirektor Paul Budin permanent befand, deutlich. Darüber hinaus ist Dalskis (offenbar eher nominell zu begreifendes als praktisch ausgeübtes) Amt als Leipziger Ratsherr ein Hinweis darauf, dass sich das Männernetzwerk von HASAG und SS auch auf die Lokalpolitik erstreckte.

Zweitens zeigen Egon Dalskis Konflikte im Generalgouvernement, wie widersprüchlich die HASAG angesichts der Gleichzeitigkeit von Holocaust und Zwangsarbeitseinsatz agierte. Ideologie und Pragmatismus mussten in der gesamten Firmenpolitik ebenso in Einklang gebracht werden wie Dalskis Rollen als SS-Führer und Betriebsdirektor. Als überzeugter SS-Mann gab er die ihm unterstellten Jüdinnen und Juden skrupellos dem Tod preis – worunter jedoch schließlich die Produktivität seines Werkes litt. Dalskis Absetzung vom Direktorenposten folgten leichte Verbesserungen der Lebensverhältnisse für die Gefangenen – wenngleich auch nach ihm noch Gewalt und Massenmorde den Lageralltag bestimmten.

Drittens ist Dalski einer der zahlreichen Leipziger NS-Täter, über die vor Ort wenig bekannt ist, obwohl sie durchaus prominente Funktionen bekleideten. Die lokale Täter*innenforschung ist nach wie vor ein blinder Fleck der Leipziger Geschichtskultur. Damit einhergehend sind auch die direkten, transnationalen Verbindungen der Messestadt zum Holocaust in Osteuropa – etwa durch das Agieren der HASAG im Generalgouvernement – künftig deutlicher zu akzentuieren.

  1. Ulrich von Hehl: Leipzig unter dem Totalitätsanspruch der NSDAP, in: Ders. (Hrsg.): Geschichte der Stadt Leipzig, Bd. 4, Vom Ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart, Leipzig 2019, S. 287-311, hier: S. 294, 300. []
  2. Anlage B, undat., Stadtarchiv Leipzig [StadtA], Kap. 7, Nr. 49, Bd. 2, Bl. 7. []
  3. „Leipzigs neue Ratsherren“, in: Leipziger Neueste Nachrichten, 9.2.1939. []
  4. Ebd. []
  5. SS-Oberabschnitt Elbe II an Reichsführung-SS, SS-Personalamt, Betreff: Stellenbesetzung, 16.12.1936, BArch R 9361-III, 520591, unpag. []
  6. Hans Frey: Die Hölle von Kamienna, Potsdam 1949, S. 5. []
  7. Der Oberbürgermeister, 8.2.1939, StadtA, Kap. 7, Nr. 49, Bd. 2, Bl. 3. []
  8. Ebd., Bl. 292. []
  9. SS-Abschnitt XVIII an SS-Oberabschnitt Elbe, Betreff: Bevorzugter Beförderungsvorschlag, 30.3.1939, BArch R 9361-III, 520591, unpag; SS-Stammkarte Egon Dalski, ebd. []
  10. Aussage von Gustav Adolf Hessen im Leipziger „Kamienna-Prozess“, 3.12.1948, BArch DO 1/32731, unpag. []
  11. SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS Wolff an den SS-Standartenführer Dalski, 27.7.1941 [rückwirkend zum 10.11.1939], BArch R 9361-III, 520591, unpag. []
  12. Der Reichsführer-SS, SS-Personalhauptamt, Personalverfügung, 6.8.1941 [rückwirkend zum 10.11.1939], ebd. []
  13. Der Führer des SS-Oberabschnitts Elbe an den Chef des SS-Personalhauptamtes, Betr.: SS-Standartenführer Egon Dalski, 8.2.1944, ebd. [] [] []
  14. Carsten Schreiber: Elite im Verborgenen. Ideologie und regionale Herrschaftspraxis des Sicherheitsdienstes der SS und seines Netzwerks am Beispiel Sachsens, München 2008, S. 434-439. []
  15. HASAG-Generaldirektion, Paul Budin an SS-Reichsführung – Persönlicher Stab, 27.11.1939, BArch R 9361-III-519466, unpag. []
  16. HASAG, Niederschrift über eine am 23. Januar 1940 in den Räumen der ADCA stattgefundenen Aufsichtsrats-Sitzung, Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, 21006 ADCA, Nr. 1044, unpag. []
  17. Der Rüstungsausschuss für das GG (Abschrift), 24.9.1941, 1.2.7.7, 82181429, ITS Digital Archive, Arolsen Archives. []
  18. Felicja Karay: Death comes in Yellow. Skarżysko-Kamienna Slave Labor Camp, Amsterdam 1996, hier: S. 65. []
  19. Karay: Death, S. 75. []
  20. Aussage von Irmgard Lohde, Kriminalamt Leipzig, 15.2.1947, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden [SHStADD], 11378 Landesbehörde der Volkspolizei, Nr. 430, Bl. 55. []
  21. Aussage von Willi Seidel, Kriminalamt Leipzig, 25.9.1947, SHStADD, 11378, Nr. 430, Bl. 90-91. []
  22. Aussage Heinz Taubert, Kriminalamt Leipzig, 25.11.1947, SHStADD, 11378, Nr. 430, Bl. 134-135, hier: Bl. 134v. []
  23. Aussage von Adam Czarecki, Stuttgart, 24.9.1945, BArch, MfS HA IX/11 ZM Nr. 884, Akte 13, Bl. 10. []
  24. Aussage von Karl Genthe, Kriminalamt Leipzig, 10.11.1947, SHStADD, 11378, Nr. 430, Bl. 114. []
  25. Mitteilung, 6.1.1943 [Kopie], BArch B 162/19587, Bl. 142. []
  26. Aussage Martin Köhler, Kriminalamt Leipzig, 20.11.1947, SHStADD, 11378, Nr. 430, Bl. 128. []
  27. Rüstungsinspektion im Generalgouvernement, Kriegstagebuch 1943 [Auszüge in Kopie], Donnerstag, 22.4.; Mittwoch 28.4., 1.2.7.7. 82180557- 82180558, ITS Digital Archive, Arolsen Archives. []
  28. Vernehmung von Arthur Rost, Kriminalamt Leipzig, 22.5.1948, SHStADD, 11378, Nr. 430, Bl. 235-237, hier: Bl. 236. [] []
  29. Der SS- und Polizeiführer im Distrikt Radom an den HSSPF Ost, Betr.: Schutz der Rüstungsbetriebe und Judenlager, 1.12.1943, in: Arolsen Archives, ITS Digital Archive, 1.1.0.6, 82332946-82332951. []
  30. Robert Seidel: Deutsche Besatzungspolitik in Polen. Der Distrikt Radom 1939-1945, Paderborn/München/Wien/Zürich 2006, S. 362-363, unter Rückgriff auf Karay, Death, S. 58. []
  31. SSPF Böttcher, Aktennotiz, 20.9.1943, BArch B R 70-POLEN, Nr. 78, Bl. 187-188. []
  32. Aussage von Gustav Kuhne im Leipziger „Kamienna-Prozess“, 3.12.1948, BArch DO 1/32731, unpag. []
  33. SS-Oberabschnitt Elbe an den Reichsführer-SS, SS-Personalhauptamt, 5.12.1942, BArch R 9361-III, 520591, unpag. []
  34. HASAG-Generaldirektion, Paul Budin an den Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei – SS-Personalhauptamt, Betr.: Ihr Schreiben vom […] SS-Standartenführer Egon Dalski, 22.11.1943, BArch R 9361-III, 520591, unpag. []
  35. Der Führer des SS-Oberabschnitts Elbe an den Chef des SS-Personalhauptamtes, Betr.: Umbesetzung der 48. SS-Standarte, 6.1.1944, BArch R 9361-III, 520591, unpag. []
  36. Verzeichnis des Stadtverordneten-Collegiums vom Jahre 1831 an (Band III), StadtA StVAkt Nr. 133, Bd. 3. []
  37. UNWCC: The Central Registry of War Criminals and Security Suspects (CROWCASS), Consolidated Wanted List – Part 1 (A-L), 1947, S. 53 []
  38. Główna Komisja Badania Zbrodni Niemieckich w Polce da Delegate Polski przy U.N.W.C.C., 29.12.1947, United States Holocaust Memorial Museum [USHMM], RG-15.155M, Nr. 50 / GK 164-316b, Bl. 319. Ich danke Andrea Rudorff für Hinweise auf diese Unterlagen. []
  39. Polizeipräsidium Leipzig, Kreiskriminalpolizeiabteilung, Bericht über die Erstellung der Anklageschrift zum Kamienna-Prozess, SHStADD, 11378, Nr. 430, Bl. 23-25, hier: Bl. 23. []
  40. Aachener Adressbuch 1961/1962, S. 38. []
  41. Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Betrifft: NS-Gewaltverbrechen in den HASAG-Werken in Skarzysko-Kamienna/Polen in den Jahren 1939 bis 1944, 15.11.1966, BArch B 162/4394, Bl. 636-645, hier: Bl. 645. []

Die Anwältin Estera Epstein und ein Yizkor-Buch im Leipziger „Tschenstochau-Prozess“

„Nicht außer Acht gelassen werden darf schließlich, dass ein sehr großer Teil der in jenem Prozess vernommenen Zeugen das in Druck erschienene Werk der Zeugin Epstein, die im Lager die blonde Rechtsanwältin genannt wurde, gelesen haben und demzufolge niemals als unbeeinflusste und objektive Zeugen angesehen werden können.“

Rechtsanwalt Fritz Stelzer an das Landgericht Leipzig, 9.9.1949, Bundesarchiv [BArch], MfS, ASt I/1 AR 154/54, Bd. 2, Bl. 96-99, hier: Bl. 97.

Mit diesem Verweis versuchte der Anwalt eines 1949 im Leipziger „Tschenstochau-Prozess“ verurteilten ehemaligen Schichtführers der Hugo Schneider AG (HASAG), die Todesstrafe für seinen Mandanten per Revision abzuwenden. Der Einwand zielte darauf ab, Aussagen von Überlebenden des Holocaust durch den Verweis auf eine Publikation pauschal zu diskreditieren. Wieso berief sich der Verteidiger dabei auf ein Buch? Und was hatte es mit dem Verweis auf die „blonde Rechtsanwältin“ auf sich, die dieses „Werk“ offenbar zu verantworten hatte?

Estera Epstein: Juristin und Zeugin in einer Person

Mit seiner stark auf Äußerlichkeiten abzielenden Darstellung knüpfte Rechtsanwalt Stelzer direkt an die Berichterstattung der Leipziger Volkszeitung an. Während des Verfahrens war dort ebenfalls von der „leidenschaftlichen Anklage“ einer Zeugin, die „die blonde Rechtsanwältin“ genannt worden sei, die Rede.1 Wer war diese Zeugin, deren Auftritt durch die Kombination von äußerer Erscheinung und professioneller Tätigkeit offenbar derart großen Eindruck hinterließ?

Puzzleteil: Ausschnitt aus der Leipziger Volkszeitung, 1.6.1949.

Estera Epstein, geboren 1913, stammte aus Częstochowa, wo sie nach dem Jura-Studium eine eigene Kanzlei eröffnete. Nach dem Überfall auf Polen errichteten die Deutschen in ihrer Heimatstadt ein brutales Besatzungsregime. Estera Epstein überlebte mehrere „Aktionen“, bei denen die Besatzer etliche ihrer Familienangehörigen deportierten und ermordeten. Nach der endgültigen Liquidierung des Ghettos kam Epstein mit ihrer Schwester in das örtliche Zwangsarbeitslager im Werk „HASAG-Pelcery“, wo unter anderem ihr Bruder einer Mordaktion, an der auch der Werkschutz der Firma beteiligt war, zum Opfer fiel. Als die HASAG ihre Lager und Werke in Tschenstochau im Januar 1945 räumte, wurde Epstein zunächst in das Frauen-KZ Ravensbrück und bald darauf in ein Außenlager von Dachau verschleppt. Am 27. April 1945 wurde sie mit ihrer Schwester in Türkheim von der US-Armee befreit.

Im Displaced Persons (DP) Camp Landsberg am Lech wurde Estera Epstein Vorsitzende des Verbandes der überlebenden Jüdinnen und Juden aus Częstochowa. Zudem nahm sie ihre Tätigkeit als Juristin wieder auf. Sie war beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zu Gast und arbeitete am Jüdischen Ehrengericht in Landsberg als Richterin, Anklägerin und Verteidigerin. Darüber hinaus war sie im Kriegsverbrecher-Referat des Zentralkomitees der Befreiten Juden in der US-Zone in die Vorbereitung des Leipziger „Tschenstochau-Prozesses“ involviert. Am 30. Mai 1949 trat sie in Leipzig in den Zeug:innenstand, um gegen die Täter:innen der HASAG auszusagen.2 Sie belastete insbesondere HASAG-Betriebsleiter Horst Spalteholz schwer. Dieser behauptete, zum Zeitpunkt einer großen Selektion im Werk gar nicht in Tschenstochau gewesen zu sein – woraus sich eine Debatte um den jeweiligen Zeitpunkt dieser Aktion entspann. Während Spalteholz sie auf April 1943 datierte (wofür er ein Alibi hatte)3, benannte Epstein als deren Zeitpunkt den Juli desselben Jahres.4

Schwarz-weiß-Fotografie: Mit Blumen geschmückte Bühne; vorne ein Davidstern mit Kerzen. Auf der Bühne an einem Tisch acht Personen, darunter eine Frau in der Mitte. Sie steht, die anderen sitzen. Dahinter ein Banner mit hebräischen Buchstaben und einer Israel-Fahne.
Puzzleteil: Estera Epstein (Mitte) bei einer Gedenkveranstaltung im DP-Camp Landsberg am Lech, Oktober 1946. Auf dem Podium als 2. von links mit Blick in die Kamera Benjamin Orenstein, der Autor von „Churbn Czenstochow“ (Image Courtesy of Holocaust Museum Los Angeles).

Über ihre Aussage zu einzelnen HASAG-Tätern hinaus hatte Epstein wertvolle Informationen zur deutschen Besatzungsherrschaft in Tschenstochau beizutragen – schließlich hatte sie als Mitarbeiterin des „Judenrates“ direkten Kontakt zum Stadthauptmann sowie dem berüchtigten Hauptmann der Schutzpolizei, Paul Degenhardt, gehabt.5 Zudem war sie durch ihre professionelle Tätigkeit im Kriegsverbrecher-Referat nicht nur eine wichtige Zeugin für die Staatsanwaltschaft, sondern auch eine ausgesprochen kompetente und mit der Materie hervorragend vertraute Kollegin. Am Abend nach ihrer Aussage besuchte der sächsische Generalstaatsanwalt Hentschel6 sie mit seinen Kolleg:innen in ihrem Hotel in Leipzig. Nach Epsteins Angaben wurde sie bis in die Nacht weiter befragt und von den deutschen Jurist:innen gebeten, ihnen das Buch, auf das sie sich mehrfach berufen hatte, zu überlassen: „Churban Czenstochow“.7

Churban Czenstochow

Undurchdringlicher Stacheldraht, dahinter Baracken, die in ihrer geometrischen Anordnung an ein Hakenkreuz erinnern. Dunkel und bedrohlich hebt sich darüber die Silhouette einer Fabrik mit hohen, rauchenden Schornsteinen vor hell lodernden Flammen ab. Der Name der Fabrik ist nicht Teil des Titels, aber in der Mitte des Covers ausgesprochen präsent: HASAG.

Dies ist das eindrucksvolle Titelbild von „Churban Czenstochow“, verfasst von Benjamin Orenstein und erschienen im Jahr 1948. Es handelt sich um ein sogenanntes Yizkor-Buch. Dies waren Gedenk- oder Erinnerungsbücher, in der Regel verfasst von Überlebenden des Holocaust, die ihren zerstörten Gemeinden und deren ermordeten Mitgliedern, die zumeist nicht einmal ein Grab hatten, damit ein schriftliches Denkmal setzten. „Churbn“ war die damalige jiddische Bezeichnung für die „Zerstörung“, also die Shoah.8

Schwarz-weißes Buchcover wie im Text beschrieben: Stacheldraht, dahinter Baracken, die in ihrer geometrischen Anordnung an ein Hakenkreuz erinnern. Dunkel und bedrohlich hebt sich darüber die Silhouette einer Fabrik mit hohen, rauchenden Schornsteinen vor hell lodernden Flammen ab. Der Name der Fabrik ist nicht Teil des Titels, aber in der Mitte des Covers ausgesprochen präsent: HASAG.
Schriftzug mit dem Titel oben und am rechten Bildrand: "B. Orenstein: Churban Czenstochow" und Hebräische Buchstaben.
Puzzleteil: Buchcover von Benjamin Orenstein: Churbn Czenstochow, Landsberg 1948
(New York Public Library Digital Collections).

„Churban Czenstochow“ erschien als frühes Yizkor-Buch noch vor dem Anstieg an Veröffentlichungen dieses Genres ab Mitte der 1950er Jahre.9 Bis heute sind etwa 540 dieser Bücher verfasst worden und zahlreiche von ihnen stehen über die New York Public Library digitalisiert zur Verfügung. Nach Vilnius war Częstochowa die Stadt mit den meisten Yizkor-Büchern. Vor „Churban Czenstochow“ war bereits Ende 1945 ein Yizkor-Buch über die Ghettos von Warschau und Tschenstochau erschienen10 und 1947 hatte der Historiker Rafael Mahler in New York das erste eigene Yizkor-Buch zu Częstochowa mit dem Titel „Thenstokhover Yidn“ herausgebracht.11 Im Gegensatz zu den vorherigen Büchern erschien „Churban Czenstochow“, mit einer Erstauflage von 3000 Exemplaren, nicht in hebräischer Schrift, sondern auf Jiddisch in lateinischen Buchstaben. Dies war eigentlich ein Zugeständnis an die vielen potenziellen jüdischen Leser:innen, die mit dem Hebräischen Probleme hatten.12 Zugleich aber versetzte es die deutschen Jurist:innen überhaupt erst in die Lage, diesen Text für das Gerichtsverfahren gegen die Täter:innen auszuwerten und Einblick in den damaligen aktuellen Erkenntnisstand zur deutschen Besatzungs- und Vernichtungspolitik in Tschenstochau aus Perspektive der Opfer zu erhalten.

Der Autor Benjamin Orenstein hatte das Ghetto von Tschenstochau und die Konzentrationslager Buchenwald, Mittelbau-Dora sowie Bergen-Belsen überlebt. Nach dem Krieg war er wie Estera Epstein im Zentralkomitee der überlebenden Jüdinnen und Juden aus Częstochowa tätig und zugleich Direktor der Zentralen Historischen Kommission in Bamberg.13 Orenstein schrieb das Buch auf Grundlage eigener Erlebnisse, aber auch auf der Basis von Primärquellen des Tschenstochauer Judenrates sowie damals vorhandener Literatur. Außerdem verarbeitete er im Buch die Aussagen von mehr als 50 Überlebenden, darunter der später durch Claude Lanzmanns Film „Shoah“ bekannt gewordene Abraham Bomba, sowie die Anwältin Estera Epstein.14 Das Vorwort hatte der bedeutende Historiker, Pionier der so genannten „Khurbn-Forshung“15 und Gründer der Zentralen Jüdischen Historischen Kommission Philip Friedman begeisteuert.16 In den einzelnen Kapiteln schrieb Orenstein über das gesellschaftliche und kulturelle Leben vor dem Krieg, den Judenrat sowie die verschiedenen Deportationsaktionen der Deutschen. Zudem waren den Werksstandorten der Hugo Schneider AG in Tschenstochau (Pelcery, Eisenhütte Rakow, Warta und Czenstochowianka) eigene Abschnitte gewidmet, die durch zusätzliche Kapitel zu weiteren Aspekten der mörderischen Zwangsarbeit, dem Terror der deutschen Mitarbeiter:innen, aber auch dem Leben der jüdischen Zwangsarbeiter:innen in den Lagern ergänzt wurden. Außerdem enthielt das fast 470 Seiten umfassende Buch zahlreiche Fotos (darunter auch Bilder von Baracken im HASAG-Lager im Werk Pelcery), Gedichte, biografische Skizzen zu einzelnen Akteur:innen sowie eine tabellarische Chronologie der wichtigsten Ereignisse. Estera Epstein hatte für das Buch inhaltlich zugearbeitet, war darin auf zwei Fotos abgebildet und hatte den enthaltenen Aufruf, weiterhin Material für die geplante (aber nie erschienene) zweite hebräische Auflage von „Churban Czenstochow“ beizusteuern, unterzeichnet.

Das Yizkor-Buch als Quelle für die Staatsanwaltschaft

„Churban Czenstochow“ war eine wichtige Grundlage für die Jurist:innen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), um die grausamen Verbrechen, die ihnen von den zahlreichen Überlebenden der HASAG-Lager geschildert wurden, zu kontextualisieren. Wenige Tage nach ihrer Aussage in Leipzig und der Rückkehr nach Bayern schickte Estera Epstein ihr Exemplar des Buches an Generalstaatsanwalt Hentschel. Sie vermerkte, sie „habe mit rotem Stift die Zeilen in obigem Buch unterstrichen, die Ihnen und dem Gericht besonders nützen können.“ Zudem bat sie um Rückgabe, da sie nur ein Exemplar besitze, das „außerdem ein Andenken“ sei.17

In seinem Schlussplädoyer am Ende des „Tschenstochau-Prozesses“ griff der Generalstaatsanwalt etliche Aspekte auf, die er direkt aus dem Yizkor-Buch übernommen hatte. So skizzierte er in einer langen Passage das soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Częstochowa, wobei die Anleihen an die Darstellung von Orenstein unübersehbar sind.18 Daran anknüpfend ermöglichte es das Buch aber auch, die im Prozess geschilderten konkreten Gewalttaten in den Lagern und Werken der HASAG nicht isoliert, sondern im Kontext der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft zu betrachten. Dadurch konnten sie nicht nur als individuelle Verbrechen einzelner Akteure gewertet werden, sondern zugleich als eklatante Verstöße gegen das Völkerrecht und die Haager Landkriegsordnung. So mahnte Hentschel die Richter, „individualistischer Rechtsschutz und das bestehende deutsche Strafgesetz können bei Ihrem Urteil […] ganz beiseite bleiben. Sie müssen Recht auf der Ebene des Völkerrechts sprechen.“19 Das Urteil hielt letztlich fest, „dass auch die sämtlichen ‚Hasag‘-Angestellten und -Arbeiter in den auf besetztem staatsfremden Gebiet befindlichen ‚Hasag‘-Werken und ‚Hasag‘-Arbeitslagern als Angehörige der Besatzungsmacht im völkerrechtlichen Sinne anzusehen waren. Als solche unterstanden sie auch den internationalen Kriegsgesetzen und insonderheit im vorliegenden Falle den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung“.20 Damit waren die Taten der Angeklagten eindeutig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten. Eine solche Einordnung hätte sicherlich auch ohne den Hintergrund von „Churban Czenstochow“ erfolgen können. Allerdings bot das Buch der Staatsanwaltschaft einen detaillierten, multiperspektivischen und quellengestützten Überblick über den deutschen Besatzungsterror in Tschenstochau, der es erheblich erleichterte, das mörderische Agieren des Rüstungskonzerns in diesem Gesamtbild zu verorten.

Literatur, Justiz und Erinnerung

Am 13. Juni 1949, noch vor der Urteilsverkündung, sandte Generalstaatsanwalt Hentschel „Churban Czenstochow“ zurück an Estera Epstein. Seinen Dank verband er mit der Bemerkung, das Buch habe „große Dienste bei der Klärung aller Zusammenhänge und bei der Erstellung der Plädoyers geleistet“ und bat um einen Hinweis, wie er es erwerben könne.21 Bei seinem mündlichen Vortrag des Plädoyers erwähnte er mehrfach die Anwältin und das Yizkor-Buch – dies wurde Epstein zumindest berichtet. Sie selbst konnte zu ihrem Bedauern nicht an der Urteilsverkündung teilnehmen.7

Letztlich sollte Generalstaatsanwalt Hentschel doch noch in Besitz eines eigenen Exemplares kommen. Im November 1949 schickte Estera Epstein eine Ausgabe von „Churban Czenstochow“ nach Dresden; vermutlich hatte sie es direkt von Benjamin Orenstein aus Kanada erhalten. Sie bat ihrerseits um eine Abschrift des Prozessprotokolls und kündigte ihre baldige Emigration an.22 Hentschel dankte herzlich, wünschte für ihren „neuen Lebensbereich“ alles Gute und versicherte ihr, das Buch werde „in meiner Bücherei auch eine schöne Erinnerung an Ihre Mitwirkung in dem großen Tschenstochau-Prozess darstellen.“23 Wenige Wochen später schon wanderte Estera Epstein in die USA aus, wo sie in Los Angeles maßgeblich an der Gründung des ersten Holocaust-Museums in den Vereinigten Staaten im Jahr 1961 beteiligt sei sollte. Im Zuge des Strafverfahrens gegen Paul Degenhardt bot sie – unter Verweis auf ihre Mitarbeit zu „Churban Czenstochow“ und ihre Beteiligung als „Zeugin und Sachverständige“ im Leipziger Prozess – ihre Mithilfe an.24 In den 1970er Jahren war Epstein abermals als Zeugin in ein Verfahren wegen NS-Verbrechen im HASAG-Werk in Tschenstochau involviert.25 1985 starb sie als Esther Przeworski Pratt in Los Angeles.

Die Beteiligung von Estera Epstein im Leipziger HASAG-Prozess 1949 und die Bedeutung von „Churban Czenstochow“ zeigen eindrücklich, welch wichtige Funktionen die Überlebenden bei der frühen Ahndung von NS-Verbrechen hatten. Epstein trat im Verfahren gleichzeitig als (Co-)Autorin, Ermittlerin, Zeugin und Juristin in Erscheinung. Dies entsprach den fließenden Übergängen zwischen Erinnerungsauftrag, Quellensicherung und Ahndungsbemühungen, die auch die Arbeit der Jüdischen Historischen Kommissionen im Zuge der „Khurbn-Forshung“ kennzeichnete. Die Strafprozesse trugen ihrerseits dazu bei, die Erfahrungen der Opfer zu dokumentieren. Diese waren als Zeug:innen natürlich nicht – wie vom Eingangs zitieren Verteidiger gefordert – „unbeeinflusst und objektiv“. Das hatte aber weniger mit dem Yizkor-Buch zu tun, als vielmehr mit ihren grauenhaften, traumatischen Erlebnissen und den Gewalttaten der Angeklagten, denen sie bei der HASAG ausgesetzt gewesen waren.

Der größere historische Kontext dieser Verbrechen war zu dem Zeitpunkt oftmals nur wenig erschlossen, so dass ein aktuelles, umfang- und facettenreiches Werk wie „Churban Czenstochow“, das auf Jiddisch noch dazu für die deutschen Staatsanwält:innen lesbar war, geradezu einen Glücksfall für die Anklage darstellte. Dass das Buch und Estera Epsteins Auftritt das Verfahren so stark beeinflussen konnten, differenziert darüber hinaus auch das Bild der NS-Prozesse in der SBZ. Der „Tschenstochau-Prozess“ war politisch – aber es war kein Schauprozess, bei dem Ablauf und Urteil von vornherein festgelegt waren. Die HASAG-Prozesse bieten sich an, um die Wechselwirkungen zwischen den Verbänden der Überlebenden und NS-Verfolgten, Einzelpersonen sowie den Behörden in den ersten Nachkriegsjahren genauer in den Blick zu nehmen.

  1. „Brutale Mißhandlungen bei Musik“, in: Leipziger Volkszeitung, 1.6.1949. []
  2. Zur Biografie vgl. Martin Clemens Winter: Estera Epstein, Überlebende der HASAG: Juristin – Zeugin – Erinnerungsakteurin, in: Newsletter der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig, Nr. 9 (2020), S. 23-26. Vgl. inzwischen auch Wiesław Paszkowski: Epstein (Epsztajn) (Przeworski-Pratt) Estera (Anna Estera), in: Juliusz Sętkowski (Hrsg.): Częstochowa Jews. A Biographical Dictionary, Częstochowa 2020 S. 111-112. []
  3. Protokoll des Tschenstochau-Prozesses, Aussage von Horst Spalteholz, 25.5.1949, BArch DP 1/1224, Bl. 23-26. []
  4. Protokoll des Tschenstochau-Prozesses, Aussage von Estera Epstein, 30.5.1949, BArch DP 1/1224, Bl. 98-101. []
  5. Esther Przeworski Pratt, formerly Adwokat Estera Epstein: My Last Encounter with the Murderer of Jews, Degenhardt, undat., Holocaust Museum Los Angeles [HMLA], RG-01.04.10. []
  6. Hermann Gottfried Hentschel (1914-1990), Professorenkatalog der TU Dresden, Ident.-Nr. 1375, https://www.ua.tu-dresden.de/Detail_prof_CD.asp?Bereich=Geistes%2D+u%2E+Sozialwissenschaften&ID=1375 (letzter Zugriff 8.3.2022). []
  7. Estera Epstein (Anna Przeworski Pratt), Testimony, a letter to her Polish mentor, 7.2.1965, HMLA, RG-01.04.01. [] []
  8. Zur Dokumentation der „Churbn-Epoche“ in einer eigenen thematischen Zeitschrift vgl. zuletzt Markus Roth: Die Zeitschrift „Fun letstn churbn“ („Von der letzten Zerstörung“) und die Dokumentation der Shoah – Zur Einführung, in: Frank Beer/Markus Roth: Von der letzten Zerstörung. Die Zeitschrift „Fun letstn churbn“ der Jüdischen Historischen Kommission in München 1946-1948, Berlin 2021, S. 13-37. []
  9. Judy Tydor Baumel-Schwartz: Individual and Communal Holocaust Commemoration in Israel, in: Maoz Azaryahu/Ulrike Gehring/Fabienne Meyer/Jaques Picard/Christina Späti (Hrsg.): Erzählweisen des Sagbaren und Unsagbaren. Formen des Holocaust-Gedenkens in schweizerischen und transnationalen Perspektiven, Köln 2021, S. 121-131, hier: S. 122-123. []
  10. https://www.czestochowajews.org/history/yizkor-books/czewa-wawa-ghettoes/ []
  11. Zu den Yizkor-Büchern zu Częstochowa vgl. Magdalena Ruta: Yiddish Sources for Researching the History and Culture of Częstochowa Jews in the First Half of the Twentieth Century – a Reconnaissance, Conference Paper “The History of the Jewish Population of the Częstochowa Region”, Częstochowa 2017, online unter: https://www.czestochowajews.org/conference-papers/2017-conference/. (letzter Zugriff 4.3.2022). []
  12. Benjamin Orenstein: Churban Czestochow, Landsberg 1948, S. 10-11. []
  13. Benjamin Orenstein: The Częstochower Landsleute in the DP Camps in Germany, in: United Czenstochover Relief Committee in New York/S.D. Singer (Hrsg.): Czenstochov. A new supplement to the Book Czenstochover Jidn, New York 1958, S. 62-66. []
  14. Orenstein: Churban Czestochow, S. 401-405. Vgl. zum Buch auch Ruta: Yiddish Sources. []
  15. Laura Jockusch: Khurbn Forshung – Jewish Historical Commissions
    in Europe, 1943–1949, in: Jahrbuch des Simon-Dubnow-Instituts/Simon Dubnow Institute Yearbook 6 (2007), S. 441-473, hier: S. 456-463. []
  16. Filip Friedman: Forwort, in: Orenstein: Churban Czenstochow, S. 8-9. Zu Friedman vgl. Natalia Aleksiun: Philip Friedman and the Emergence of Holocaust Scholarship: A Reappraisal, in: Jahrbuch des Simon-Dubnow-Instituts/Simon Dubnow Institute Yearbook 11 (2012), S. 333-346. []
  17. Central Committee of Liberated Jews in the American Occupied Zone in Germany, Legal Department, Adw. E. Epstein an Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Henschel [sic!], 8.6.1949, BArch, MfS, ASt I/1 154/54, Bd. 2, Bl. 44. []
  18. Auszug aus der Niederschrift über das dritte, der Strafzumessung gewidmete Plädoyer der Staatsanwaltschaft (Generalstaatsanwalt Hentschel), undat. BArch, MfS, ASt I/1 154/54, Bd. 2, Bl. 201-220, hier: Bl. 205-207. []
  19. Ebd., Bl. 204. []
  20. Urteil des Landgerichts Leipzig, 17.6.1949, Lfd. Nr. 1432a, in: Christiaan Frederik Rüter u.a. (Bearb.): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. VIII, S. 455-508, hier: S. 471. []
  21. Der Generalstaatsanwalt im Lande Sachsen an das Central Committee of Liberated Jews in the American Occupied Zone in Germany, Legal Departement, Dr. E. Epstein, 13.6.1949, BArch, MfS, ASt I/1 154/54, Bd. 2, Bl. 42. []
  22. Estera Epstein an den Generalstaatsanwalt im Lande Sachsen, 3.11.1949, BArch, MfS, ASt I/1 154/54, Bd. 4, Bl. 29. []
  23. Generalstaatsanwalt Hentschel an Rechtsanwältin Estera Epstein, 14.9.1949. []
  24. Esther Przeworski Pratt, Eidesstattliche Versicherung, 17.12.1962, HMLA, ohne Signatur. []
  25. Winter: Estera Epstein, S. 25. []

Der “Friseur von Treblinka” und die HASAG

„It’s too hard. […] I’m not able to do it.“

– „You have to do it. I know it’s very hard. I know, and I apologize.“

„Don’t kid me along with that, please.“

– „Please.“

„I told you today was going to be very hard.“1

Wer diese Szene aus Claude Lanzmanns monumentaler Dokumentation „Shoah“ gesehen hat, wird sie nicht vergessen: In einem eigens dafür angemieteten Salon in Tel Aviv berichtet der ehemalige Friseur und Überlebende des Holocaust Abraham Bomba, wie er im Vernichtungslager Treblinka jüdischen Frauen und Mädchen vor ihrer Ermordung in der Gaskammer die Haare abschneiden musste. Während seines fast stoisch vorgetragenen Berichts über die grauenhaften Verbrechen „frisiert“ er einen „Kunden“. Auf Lanzmanns Frage nach seinen damaligen Gefühlen antwortet Bomba zunächst, dass er zahlreiche der Opfer persönlich kannte. Als er einen Mitgefangenen anführt, der dort an der Gaskammer seiner Frau und seiner Schwester unmittelbar vor deren Ermordung gegenüberstand, kann er nicht weitersprechen. Lanzmanns schwer zu ertragendes, nachdrückliches Insistieren auf ein Fortführen des Interviews, Bombas Versuch der Weigerung und sein Ringen um Worte versinnbildlichen die Unfassbarkeit der begangenen Verbrechen und die Traumata der Überlebenden.2

Abraham Bomba ist seit dieser umstrittenen Szene als der „Friseur von Treblinka“ bekannt.3 Weniger geläufig ist hingegen, dass er auch eine enge biographische Verbindung zur Geschichte der Leipziger Rüstungsfirma Hugo Schneider AG (HASAG) hat. Während die geschilderte Szene für die Frage steht, wie überhaupt über den Holocaust gesprochen werden kann, gibt dieser Zusammenhang Aufschluss darüber, wieso die HASAG heute weitaus weniger bekannt ist als andere an mörderischer Zwangsarbeit und Massenvernichtung beteiligte Unternehmen.

Dreharbeiten: Zwei Männer in einem Friseusalon. Im Vordergrund wird eine Filmklappe mit der Aufschrift "Israel Bomba 13" gehalten. Im Spiegel sind weitere Personen im Friseursalon erkennbar.
Puzzlestück: Dreharbeiten zu “Shoah” von Claude Lanzmann, 1978. Screenshot, USHMM, RG-60.5011, Film ID 3203.

Abraham und Regina Bomba

Abraham Bombas Familie zog kurz nach seiner Geburt im Jahr 1913 aus dem oberschlesischen Beuthen/Bytom nach Częstochowa.4 Dort betrieb er später einen Friseursalon. Mit dem Einmarsch der Deutschen 1939 war die jüdische Gemeinde schwersten Repressionen unterworfen. Abraham Bomba wurde im September 1942 mit seiner Frau und ihrem wenige Wochen alten Kind aus dem Ghetto von Tschenstochau in das Vernichtungslager Treblinka deportiert. Während die Deutschen seine Familie sofort in der Gaskammer ermordeten, wurde Bomba ausgewählt, den Frauen und Mädchen der kommenden Transporte vor ihrer Ermordung die Haare abzuschneiden. Nach etwa fünf Wochen gelang Bomba mit einigen Mitgefangenen die Flucht aus Treblinka, die ihn schließlich zurück nach Tschenstochau führte. Im dortigen Ghetto lernte er Regina Hamburger aus Łódź kennen und die beiden heirateten bald darauf. Gemeinsam kamen sie ins Zwangsarbeitslager der HASAG im Werk „Pelcery“. Während Regina in der Rüstungsproduktion arbeiten musste, wurde Abraham erneut als Friseur beschäftigt. Kurz vor der Befreiung des Lagers im Januar 1945 – und der damit einhergehenden Verschleppung der meisten jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in deutsche Konzentrationslager – gelang beiden die Flucht. Zunächst blieben sie in Polen, bis antisemitische Übergriffe sie dazu veranlassten, in die USA zu emigrieren. Später lebten sie zeitweise in Israel, wo auch die Aufnahmen zu Lanzmanns Dokumentation entstanden. Abraham Bomba starb im Jahr 2000,5 Regina 2017.6

Abraham Bomba und die HASAG

In „Shoah“ spielt die HASAG keine Rolle. Lanzmann konzentrierte sich in dem Ausschnitt aus den Interviews mit Abraham Bomba vollständig auf dessen Wochen in Treblinka und insbesondere die grauenhafte Tätigkeit in der Gaskammer. Auch im Transkript des gesamten Interviews findet sich nur ein knapper allgemeiner Verweis Bombas auf deutsche Rüstungsfabriken, in denen Jüdinnen und Juden aus dem Ghetto Tschenstochau Zwangsarbeit leisten mussten.7 Aber die HASAG bleibt ungenannt; seine eigene Zeit im dortigen Zwangsarbeitslager und die gemeinsame Flucht mit Regina unerzählt. Für „Shoah“ endet Bombas Leidensweg mit der Rückkehr ins Ghetto. Claude Lanzmann führte kein lebensgeschichtliches Interview, wie es in neueren „Zeitzeugen“-Projekten üblich wurde. Ihm kam es ganz auf Abraham Bomba in Treblinka an – als einer der wenigen, der die Gaskammer betreten und lebend verlassen hatte. Gegen diese Erfahrung und den Bericht aus einem der Zentren der Vernichtung verblasste der Schrecken im Lager der HASAG. So ist es auch erklärlich, dass Abraham Bomba einige Jahre später in einem Interview für die USC Shoah Foundation erklärte, das Lager in Tschenstochau sei „considered to be one of the best camp[s] in the existence of the German concentration camps“.8 Dies schreibt Bomba vor allem dem „Kommandanten“ des Lagers zu, einem Dr. Litt – womit wahrscheinlich Dr. Ernst Lüth gemeint ist, ab Juli 1942 kaufmännischer Direktor des HASAG-Werkes. Dieser habe die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter mit zusätzlichem Essen versorgt und sei freundlich zu ihnen gewesen. Damit werden Lüths eigene Aussagen über sein Verhalten den jüdischen Gefangenen gegenüber ein Stück weit verifiziert.9 In einem der Gedichte, die Bomba auf Jiddisch verfasst hat, benennt er die HASAG als Ort des bangen Wartens auf die Befreiung durch die Alliierten:

“Itz woine mir in HASAG in holzerne heiser, sei sene unsere bekleide un unsre bespeise. Amerika eilt sich nich, England hot zeit, de Russen sein geien, aber se nenen noch weit.”

USC Shoah Foundation, Interview with Abraham Bomba, 14.8.1996, https://youtu.be/1eWo8j6uEow (letzter Zugriff 30.8.2021). Der Abschnitt mit den Gedichten ab ca. 3:02:00.

Im Interview machte Abraham Bomba aber zugleich deutlich, dass sein eher positives Urteil auch mit seiner dortigen abermaligen Beschäftigung als Friseur, nicht unmittelbar in der Rüstungsproduktion, zusammenhing. Zudem sprach auch er von “bad conditions”, von beengten Lebensverhältnissen, Hunger, Misshandlungen und Morden in der Fabrik. Abrahams Frau Regina Bomba berichtete ihrerseits von den grauenhaften Bedingungen im HASAG-Werk und permanenten Selektionen.10.

Treblinka und Tschenstochau vor Gericht

Abraham Bomba war nicht nur „Zeitzeuge“, sondern auch an der juristischen Ahndung von NS-Verbrechen beteiligt. Er sagte im Jahr 1950 als Zeuge im ersten und 1964 im zweiten „Treblinka-Prozess“ in Frankfurt a. M. und Düsseldorf aus.11 Im Interview mit der „Shoah Foundation“ berichtete er über die psychischen Belastungen, die mit diesen Verfahren einhergingen: „Believe me, when you get back from a trial like that, you are more sick than alive.“12 Darüber hinaus wurde er aber auch im Rahmen eines Strafverfahrens zur HASAG befragt. Im Dezember 1971 gab Bomba im deutschen Generalkonsulat in New York eine Aussage zu Protokoll, in der es nun vor allem um die HASAG und die Verbrechen der Deutschen in deren Werk in Tschenstochau gehen sollte. Auch hier führte er seine Tätigkeit in der „Friseurstube“ an und nannte die Namen etlicher HASAG-Mitarbeiter und Werkschutzleute. Das damalige Verfahren richtete sich gegen den ehemaligen Betriebsleiter Walter Fasold, über dessen Beteiligung an einer Selektion – einhergehend mit Tritten gegenüber jüdischen Gefangenen – Bomba ebenfalls berichten konnte. Darüber hinaus sagte er jedoch aus, er könne keine weiteren Misshandlungen durch die Deutschen bezeugen. Angesichts der zahlreichen vorliegenden Aussagen von Überlebenden des Lagers über massive und permanente Gewalt ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass Bomba in der “Friseurstube”, in der es “keinen deutschen Meister oder Vorarbeiter” gegeben habe, etwas geschützt vor Übergriffen war. Er erklärte seine Bereitschaft, zu einem Prozess gegen Fasold erneut nach Deutschland zu kommen, wozu es allerdings nicht kommen sollte.13

Die ungenannte HASAG

Wie bei vielen Überlebenden des Holocaust sind die Daten von Abraham und Regina Bomba auf überlieferten Dokumenten sehr uneinheitlich. Für etliche Verfolgte war eine Abänderung bestimmter Angaben überlebensnotwendig. So führt die Lagerkartei des HASAG-Werkes “Pelcery” in Tschenstochau das Ehepaar an, allerdings gaben beide dort als ihren Geburtsort Częstochowa an und Regina machte sich ein Jahr jünger als sie eigentlich war.14 Damit sollten wahrscheinlich Reginas Überlebenschancen bei den permanenten Selektionen gesteigert und vermutlich auch Abrahams Fluchtgeschichte weiter verschleiert werden. Bemerkenswert ist, dass auf keinem der in den Arolsen Archives zugänglichen Nachkriegsdokumente zu beiden als Displaced Persons (DPs) die HASAG oder auch nur Tschenstochau als Haft- oder Zwangsarbeitsort angeführt werden. Vielmehr weisen DP-Unterlagen Regina Bomba als Überlebende der Konzentrationslager Buchenwald15 und Bergen-Belsen aus.16 Abraham Bomba gab an, in Treblinka,17 aber auch in “Buchenwald u. andere[n]” Lagern gewesen zu sein.18

Ein Dokument mit persönlichen Daten Abraham Bombas. Unter anderem wird als "Aufenthaltsort" angegeben "Buchenwald u. andere".
Puzzleteil: Meldeblatt für die polizeiliche Registrierung und die Ausstellung einer deutschen Kennkarte, Abraham Bomba, 31.7.1946, 2.1.1.1., 71558048, ITS Digital Archive, Arolsen Archives (Ausschnitt).

Hier geht es nicht darum, ob Überlebende etwa “falsche” Angaben machten, sondern um die Frage, welche bestimmten Verfolgungsschicksale in unterschiedlichen historischen Kontexten sagbar und benennbar waren. Die wiederholte Anführung der bekannteren Konzentrationslager ist ein Hinweis darauf, dass privatwirtschaftliche Zwangsarbeitslager für Juden, wie sie die HASAG unterhielt, schon damals kaum im “Kanon” der bekannten nationalsozialistischen Verfolgungs- und Mordstätten verankert waren. Über den Grund, wieso Tschenstochau als Verfolgungsort auf diesen Dokumenten nicht auftaucht, lässt sich nur spekulieren: Da nicht davon auszugehen war, dass die Personen und Behörden, an die sich diese Formulare richteten, die HASAG-Lager kannten, hätte ihre Bennenung für Unklarheit sorgen können. Aus Sicht der Bombas war es also möglicherweise zielführender, bekanntere Lager anzugeben, um sofort und eindeutig als Opfer des NS-Terrors identifiziert zu werden. Denkbar ist aber auch, dass diejenigen, die die Dokumente ausstellten, mit der HASAG und ihren Lagern nichts anzufangen wussten und aktiv vorschlugen, kurzerhand eines der “bekannten” Lager zu notieren. Und natürlich war unmittelbar nach Kriegsende der Wissensstand über die genauen Strukturen der nationalsozialistischen Terrorherrschaft ein anderer als heutzutage. Vielleicht war man damals innerhalb der Community der DPs und an anderen Stellen der Meinung, so wie die späteren KZ-Außenlager der HASAG habe bereits das Zwangsarbeitslager in Tschenstochau zum Konzentrationslager Buchenwald gehört.

Parallelen zu dieser “Unsichtbarkeit” des Namens der HASAG zeigen sich übrigens in der Berichterstattung zum angeführten Frankfurter Strafverfahren gegen den HASAG-Betriebsleiter Walter Fasold. In zahlreichen Zeitungsartikeln zu diesem Prozess, insbesondere gegen Ende des Verfahrens in den 1980er Jahren, wird der Name des Unternehmens nicht genannt. Beispielsweise wurde Fasold in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Bezug auf die Firma nur unbestimmt als “leitender Ingenieur eines Rüstungsbetriebes” vorgestellt.19

Damit zeichnen sich Ansätze für die Beantwortung der Frage ab, wieso die HASAG als Akteur von NS-Verbrechen so wenig bekannt ist. Die Interviews mit Abraham Bomba zeigen, dass in Narrativen des Holocaust angesichts des Massenmordes in den Vernichtungslagern der grauenhafte Alltag im HASAG-Zwangsarbeitslager als einer von mehreren Schauplätzen in den Hintergrund geraten kann. Bis heute sind diese Lager in Wissenschaft und Öffentlichkeit weitaus weniger geläufig als etwa die Konzentrationslager. Nach dem Krieg war die zerschlagene HASAG außer den Überlebenden selbst offenbar schon bald kaum noch jemandem ein Begriff; insbesondere in den westlichen Besatzungszonen bzw. der Bundesrepublik. In unterschiedlichen Kontexten brachte ihre Benennung wenig Wiedererkennungswert mit sich und unterblieb häufig – was wiederum zu weiterem Verblassen des Namens eines der größten und radikalsten Rüstungsproduzenten im Nationalsozialismus führte.

  1. Zitiert nach: Interview with Abraham Bomba, Claude Lanzmann Shoah Collection, USHMM, Accession Number: 1996.166.1, S. 59. []
  2. Martina Thiele: Trauma wahrnehmbar werden lassen. Zeigen und Nicht-Zeigen, Reden und Schweigen in Claude Lanzmanns Film ‚Shoah‘, in: Psychologie & Gesellschaftskritik, Nr. 39 (4), S. 77-95. []
  3. Vgl. auch Lanzmanns Darstellung der Hintergründe: Claude Lanzmann: Der Friseur von Treblinka, in: Der Spiegel, Nr. 36, 6.9.2010, S. 151-153. []
  4. Diese Darstellung orientiert sich an: USC Shoah Foundation, Interview with Abraham Bomba, 14.8.1996. Das Interview kann komplett bei YouTube abgerufen werden: https://youtu.be/1eWo8j6uEow (letzter Zugriff 30.8.2021). Vgl. zu den Biografien und Interviews mit beiden auch das „Close Reading“ von Alina Bothe: Die Geschichte der Shoah im virtuellen Raum. Eine Quellenkritik, Berlin 2019, S. 156-180. []
  5. https://www.myheritage.de/research/collection-10002/us-sterbe-verzeichnis-der-sozialversicherung-ssdi?itemId=7467733-&action=showRecord&recordTitle=Abraham+Bomba (letzter Zugriff 31.8.2021. []
  6. https://www.geni.com/people/Regina-Bomba/6000000143323290886 (letzter Zugriff 31.8.2021. []
  7. Interview with Abraham Bomba, Claude Lanzmann Shoah Collection, United States Holocaust Memorial Museum [USHMM], Accession Number: 1996.166.1, S. 42. []
  8. USC Shoah Foundation, Interview with Abraham Bomba, 14.8.1996, https://youtu.be/1eWo8j6uEow (letzter Zugriff 30.8.2021). Bombas Ausführungen zur HASAG ab ca. 2:34:00 []
  9. Vernehmung von Ernst Lüth, Staatsanwaltschaft beim LG Frankfurt a. M., 15.10.1970, BArch B 162/27440, Bl. 129-138. []
  10. Interview with Regina Hamburger Bomba, 18.9.1990, USHMM, RG-50.030*0034. []
  11. Vgl. zu diesen Verfahren knapp Hans-Christian Jasch/Wolf Kaiser: Der Holocaust vor deutschen Gerichten. Amnestieren, Verdrängen, Bestrafen, Ditzingen 2017, S. 72-74; 128-132. []
  12. USC Shoah Foundation, Interview with Abraham Bomba, 14.8.1996, https://youtu.be/1eWo8j6uEow (letzter Zugriff 30.8.2021). []
  13. Aussage von Abraham Bomba, Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M., 13.12.1971, BArch B 162/27442, Bl. 744-746, Zitat Bl. 745. Vgl. zum ersten Prozess gegen Walter Fasold im Jahr 1949 bisher nur Jasch/Kaiser: Holocaust, S. 81-82. Allerdings bleibt der Verlauf des Verfahrens, das sich bis in die 1980er Jahre zog, dort unbeleuchtet. []
  14. Kartoteka wiezniów obozu pracy Hasag Pelcery w Czestochowie, 1943-1945, USHMM, RG-15.071M. []
  15. Gemeinde Falkenstein, Form. 2, 12.8.1946, 2.1.1.1., 70200913, ITS Digital Archive, Arolsen Archives. []
  16. Meldeblatt für die polizeiliche Registrierung und die Ausstellung einer deutschen Kennkarte, Regina Bomba, 31.7.1946, 2.1.1.1., 71558126, ITS Digital Archive, Arolsen Archives. []
  17. Gemeinde Falkenstein, Form. 2, 12.8.1946, 2.1.1.1., 70201840, ITS Digital Archive, Arolsen Archives. []
  18. Meldeblatt für die polizeiliche Registrierung und die Ausstellung einer deutschen Kennkarte, Abraham Bomba, 31.7.1946, 2.1.1.1., 71558048, ITS Digital Archive, Arolsen Archives. []
  19. “Herzinfarkt beendet längsten Frankfurter NS-Prozeß”, in: FAZ, 29.6.1982. []

Zu Gast im Podcast der GfZL

Im Juni 2021 war ich Gast im Podcast der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig (GfZL). Dort habe ich mit Anne Friebel von der Gedenkstätte über das Forschungsprojekt zur HASAG gesprochen. Es ging unter anderem um die Entwicklung der Projektidee, ausgehend von der Ausstellung in der GfZL im Jahr 2016, über das C. und N. Weickart Postdoc-Stipendium am Fritz Bauer Institut (mit einem Schwerpunkt auf der strafrechtlichen Ahndung der NS-Verbrechen bei der HASAG), bis zur Förderung im Rahmen des Alfred Landecker Lecturer Programms. Außerdem haben wir uns über erste Ergebnisse und Ideen für unsere Kooperation ausgetauscht.

+++ Aufgrund des begrenzten Speicherplatzes bei Mixcloud stehen alle Podcasts der Gedenkstätte für Zwangsarbeit nur noch auf der Website zur Verfügung: https://www.zwangsarbeit-in-leipzig.de/de/zwangsarbeit-in-leipzig/veranstaltungen/podcast-gedenkstaette-trifft-wissenschaft

Der Leipziger “Kamienna-Prozess” im westdeutschen Rundfunk (II)

Teil 2: Anwälte, Zuschauer und Überlebende im O-Ton

Im letzten Teil wurden die Hintergründe des Leipziger “Kamienna-Prozesses” und des Radiobeitrags im NWDR sowie die jeweiligen Vorstellungen über die Täterinnen und Täter der HASAG aufgezeigt. Nun soll es um die Protagonisten gehen, die in dieser Sendung zu Wort kommen.

Peter von Zahn betonte die besondere Konstellation, als westdeutscher Journalist über ein Verfahren in der Sowjetischen Besatzungszone zu berichten, an dem er nicht persönlich teilgenommen hatte. Zur Einordnung präsentierte er als ersten O-Ton „die Antwort zweier Verteidiger auf die Fragen eines Leipziger Rundfunkreporters“. Bemerkenswert ist, dass beide um ihre Einschätzung zur Prozessführung gebeten wurden und diese in den höchsten Tönen lobten. Man habe daran „nicht das Geringste auszusetzen“ und könne „stolz sein, dass ein derartiges Gericht sich so verhalten hat.“ Diese Bewertungen entsprachen der offiziellen Einordnung des Verfahrens. Der „Kamienna-Prozess“ diente nämlich nicht nur der strafrechtlichen Ahndung furchtbarster NS-Verbrechen, sondern auch der Legitimation des gesellschaftlichen Umbaus in der SBZ, insbesondere des Justizwesens. Entsprechend häufig wurde der rechtsstaatliche Charakter des Verfahrens hervorgehoben, so auch in der Leipziger Volkszeitung:

Puzzleteil: “Die Lehren des Kamienna-Prozesses”, in: LVZ, 28.12.1948

In der SBZ dürfte es als Punktgewinn gewertet worden sein, dass der westdeutsche Rundfunk mit den lobenden Aussagen der Verteidiger genau die gewünschte Interpretation sendete.

Im Beitrag sind auch O-Töne aus der Hauptverhandlung zu hören. Die längste Passage stammt aus der Aussage des letzten im Prozess gehörten Zeugen, des Lehrers Hans Wolf. Er hatte als Angehöriger der Wehrmacht 1944 einen Munitionszug in Skarżysko-Kamienna abzuholen und wurde dabei unmittelbarer Augenzeuge einer Selektion und anschließenden Massenerschießung von jüdischen Gefangenen.

Wolf hatte ursprünglich gar nicht auf der Liste der Zeug:innen gestanden, aber sich während der laufenden Verhandlung für eine Aussage zur Verfügung gestellt. Damit erhielt die Dramaturgie des Verfahrens einen markanten Schwung. Zum Abschluss wurde mit Wolf nämlich ein Zeuge präsentiert, der weder eindeutig der Gruppe der Täter:innen, noch derjenigen der Opfer zugeordnet war. Durch diese „Neutralität“ kam seiner detaillierten Aussage besondere Beweiskraft zu. Im später publizierten Prozessbericht wurde ihr sogar eine größere Bedeutung beigemessen als den Aussagen der zahlreich angereisten Überlebenden. Dort hieß es:

„Eindrucksvoller als dieser an der ganzen Angelegenheit unbeteiligte Zeuge hätte niemand dem Gericht die wahren Zustände in Kamienna schildern können.“

Hans Frey: Die Hölle von Kamienna, Berlin-Postdam 1949, S. 83.

Ein ungenannter Zeuge

Bemerkenswerterweise bleibt der Name des jüdischen Überlebenden, dessen Aussage in dem Beitrag zu hören ist, ungenannt. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass dieser „zufällig davonkam [und] heute in den Westzonen“ lebe. Als ich für diesen Beitrag den Namen des Zeugen durch einen Abgleich mit dem Prozessprotokoll klären wollte, erlebte ich jedoch eine große Überraschung: Der Zeuge stammte gar nicht aus den Westzonen, sondern aus Schlieben in Brandenburg. Die Stimme, die wir im Beitrag hören, ist die des damals 31-jährigen Peter Schwarz.

Die eindrucksvolle Biographie von Peter Schwarz, sein Verfolgungsweg und die international verwobene Geschichte seiner Familie sind durch das Buch seines Sohnes Uwe Schwarz, „Von Wilna nach Schlieben“, sowie den preisgekrönten Dokumentarfilm „Schnee von Gestern“ der israelischen Filmemacherin Yael Reuveny gut dokumentiert.

Puzzleteil: Faiwusch/Peter Schwarz, 1945 (Uwe Schwarz).

Peter Schwarz wurde am 19. Dezember 1916 als Faiwusch Schwarz in eine jüdische Familie in Wilna/Vilnius in Litauen geboren.1 Nach seiner Ausbildung zum Buchhalter wurde er zur polnischen Armee eingezogen und geriet Ende September 1939 in deutsche Kriegsgefangenschaft. Über das KZ Majdanek kam er – wie er auch in der Aufnahme berichtet – zur HASAG nach Skarżysko-Kamienna und musste im Werk “A” Zwangsarbeit leisten. Bei der Räumung des Lagers Anfang August 1944 wurde er in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt. Wenige Tage später verbrachte man ihn mit mehr als Tausend anderen Gefangenen in das Außenlager Schlieben in Brandenburg. Dort musste Faiwusch Schwarz erneut unter grausamsten Bedingungen Rüstungsgüter für die HASAG herstellen. Es gelang Schwarz, den mörderischen Räumungstransporten bei der Auflösung des Lagers zu entgehen. Er wurde am 21. April 1945 in Schlieben durch die Rote Armee befreit.

Auf dem Weg in seine alte Heimat Wilna war Faiwusch Schwarz in Łódź mit antisemitischen Ausschreitungen konfrontiert. Da er unter diesen Umständen keine Perspektive in Osteuropa sah und davon ausging, alle seine Angehörigen im Holocaust verloren zu haben, entschied er sich für die Rückkehr nach Schlieben. Er wurde dort Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und der SED, im Jahr 1949 dann Staatsbürger der DDR.

Am 30. November 1948 stand Peter Schwarz in der Leipziger Baumwollspinnerei im Zeugenstand und sagte gegen ehemalige Täter der HASAG in Skarżysko-Kamienna aus. Seine im Radiobeitrag zu hörende Schilderung fand auch Eingang in das Urteil des Leipziger Gerichts gegen den ehemaligen HASAG-Meister Alfred Wagner. Dieser wurde letztlich wegen zahlreicher Erpressungen, brutalster Misshandlungen und mörderischer Folterungen, die viele Gefangener das Leben gekostet hatten, zum Tode verurteilt.2

Peter Schwarz gründete mit seiner Frau Marianne in Schlieben eine Familie und arbeitete in der Handelsorganisation (HO) in leitender Funktion. Er starb 1987 und wurde auf dem Schliebener Friedhof neben dem Denkmal für die KZ-Häftlinge, die im Außenlager der HASAG ums Leben gekommen waren, begraben. Erst einige Jahre später stellte sich heraus, dass drei seiner Geschwister den Holocaust ebenfalls überlebt hatten.

Fazit: Gezielte O-Töne in einem unzeitgemäßen Radiobericht

Der Radiobeitrag zum “Kamienna-Prozess” ist das einzige erhaltene Tondokument von diesem Verfahren. Es ist bisher nicht klar, ob Peter von Zahn das Rohmaterial aus der SBZ zur Verfügung gestellt bekam oder aus Radioberichten von dort mitgeschnitten hat. So oder so gibt die Auswahl der enthaltenen O-Töne Hinweise auf eine genaue Auswahl der entsprechenden Aufnahmen durch die Behörden in der SBZ: Dass mit Peter Schwarz einer der wenigen Opferzeugen zu hören war, der nicht aus einem westdeutschen Displaced-Persons-Camp zum Prozess gebracht worden war, sondern in der SBZ lebte und sogar Mitglied der SED war, könnte Zufall sein. Die Aussage des “unbeteiligten” Soldaten Hans Wolf jedenfalls war für die Vermittlung des Verfahrens in der SBZ zentral. Das zeigt ihre Funktion als “Schlusspunkt” der Beweisaufnahme, ihre Interpretation im publizierten Prozessbericht sowie der Umstand, dass Hans Wolf (und nicht etwa ein Überlebender oder eine Überlebende der HASAG) in einer auf den Prozess folgenden Veranstaltung als “einer der wichtigsten Augenzeugen” erneut auftrat.3 Dass Wolfs Aussage auch im Radio zu hören war, überrascht also nicht. Die lobenden Einschätzungen der Verteidiger zu Prozessführung und Rechtsstaatlichkeit schließlich waren gezielt eingesetzte Legitimationen der neuen Herrschaftsverhältnisse.

Dass Peter von Zahn auf Grundlage dieses Materials einen so eindrucksvollen und zugleich kritischen, im Hinblick auf die Täter:innenbilder sogar sehr unzeitgemäßen Beitrag schuf, macht sein “Hörbild” zu einem außerordentlichen Zeitdokument, nicht nur im engeren Bezug auf die Geschichte der HASAG.

*Der Beitrag “Der Leipziger ‘Kamienna-Prozess’ im westdeutschen Rundfunk” basiert auf Recherchen im Rahmen meines Postdoc-Forschungsstipendiums am Fritz Bauer Institut im Jahr 2020. Gefördert von Christiane und Nicolaus Weickart.

  1. Die Ausführungen zur Biographie von Fajwusch/Peter Schwarz sind dem Buch seines Sohns entnommen. Uwe Schwarz: Von Wilna nach Schlieben, Herzberg 2015. Ich danke Uwe Schwarz herzlich für den Austausch in Vorbereitung dieses Beitrags. []
  2. Urteil des LG Leipzig vom 22.12.1948, in: Christiaan Frederik Rüter u.a. (Bearb.): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. IX, Amsterdam/München, 2007, S. 524-570, hier: S. 554. In der Urteilsedition wurde der Name von Peter Schwarz mit „Scha.“ abgekürzt bzw. anonymisiert, was eine Identifizierung erschwerte. []
  3. Kreisvorstand der SED Leipzig: “Was lehrt uns der Kamienna-Prozess?”, 28.12.1948, Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, 21145 SED-Stadtleitung Leipzig, IV/5/01/566, Bl. 157. []

Der Leipziger „Kamienna-Prozess“ im westdeutschen Rundfunk (I)

Teil I: Seltene Tonaufnahmen und der Täter:innendiskurs in Ost und West

Ende 1948 fand in Leipzig der so genannte „Kamienna-Prozess“ statt, bei dem 25 Angehörige des Rüstungskonzerns Hugo Schneider AG (HASAG) vor dem Landgericht Leipzig standen. Ihnen wurden schwerste Verbrechen gegenüber jüdischen Zwangsarbeiter:innen in den HASAG-Werken in Skarżysko-Kamienna (im so genannten „Generalgouvernement“) vorgeworfen.

Bei diesem Verfahren handelte es sich damals um den größten Prozess wegen nationalsozialistischer Verbrechen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Er wurde nicht nur von immensem Publikumsinteresse, sondern auch von einer umfangreichen Medienkampagne begleitet. Neben täglichen Artikeln in der lokalen und überregionalen Presse gehörten dazu auch Berichte im Radio1 und Mitschnitte des Prozessgeschehens. Leider ist der überwiegende Teil der Tonbandaufnahmen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht überliefert. Umso bedeutender sind – als momentan einzige erhaltene hörbare Ausschnitte vom Prozess – die Fragmente, die in einem Radiobericht des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) Köln verarbeitet wurden. Autor des Beitrags war der später vielfach ausgezeichnete Journalist Peter von Zahn.

Puzzleteil: Laufplan für den Tonträgerdienst “Der Kamienna-Prozess” von Peter von Zahn, 21.1.1949 (Unternehmensarchiv des Westdeutschen Rundfunks Köln)

Der Bericht „Der Kamienna-Prozess“, erstmals ausgestrahlt am 21. Januar 1949, ist in leicht gekürzter Form hier zu hören:

Täter:innenbilder in Prozess und Radiobeitrag

Für die SED-Propaganda war der „Kamienna-Prozess“ auch ein exkulpatorischer „Schlußstrich“2 unter die nationalsozialistische Vergangenheit. Da es sich bei den Angeklagten größtenteils um Angehörige der “Arbeiterklasse” handelte, die mitunter sogar Mitglieder sozialistischer oder kommunistischer Organisationen bzw. Parteien gewesen waren, stellte sich die Frage, wie deren Beteiligung an brutalsten NS-Verbrechen gedeutet werden sollte. Letzlich galten die Verurteilten als von Nationalsozialisten und Industriekapital Verführte.

Zu ihrer Charakterisierung zitierte der sächsische Generalstaatsanwalt Rolf Helm in seinem Schlussplädoyer ausführlich Eugen Kogons „SS-Staat“ und bezeichnete die Angeklagten in ihrer „Minderwertigkeit“ als „krank“ und „pervers“.3 Das ist deswegen bemerkenswert, weil in der Forschung zu unterschiedlichen NS-Täter:innenbildern bisher der Rückgriff auf den „SS-Staat“ und die von Kogon eindimensional als Psychopathen, „Minderbegabte aller Art und […] sozial gescheiterte Existenzen“4 skizzierten Täter eher für Westdeutschland betont wurde.5 Der “Kamienna-Prozess” zeigt, dass diese drastischen und holzschnittartigen sozialpsychologischen Vorstellungen auch im Osten Verbreitung fanden.

Hingegen war gerade das Täter:innenbild im Beitrag des NWDR ein ganz anderes. Peter von Zahn bemerkte, dass die Leipziger Angeklagten eben keiner „SS-Einheit, die zum Töten abkommandiert war“, angehört hatten. Er bezeichnete sie als „Dutzendfiguren, Normalbürger auf den ersten Blick […] die sich in Leipzig, wo sie zu Hause waren, sicher gesittet und höflich benahmen, in Polen aber aufführten, als gelte es zu beweisen, dass niemand grausamer ist als der Mensch zum Menschen.“ Damit war er dem zeitgenössischen Diskurs über die NS-Täterinnen und -Täter deutlich voraus, der jene laut Gerhard Paul „entweder auf dämonische Führungspersonen oder aber auf kriminelle Exzeßtäter ein- und damit aus der deutschen Gesellschaft ausgrenzte.“6 Vielmehr verlieh Peter von Zahn nicht nur seiner Bestürzung über die im Prozess geschilderten Grausamkeiten Ausdruck, sondern warnte auch eindrücklich vor der Möglichkeit einer Wiederholung und schloss sogar sich selbst in den Kreis der “ganz normalen” potenziellen Täter:innen mit ein:

“Noch können wir das Unheil vielleicht abwenden, wir Dutzendfiguren und Normalbürger auf der ganzen Welt. Indem wir die Systeme und Doktrinen und Generallinien zu verachten beginnen und unsere Liebe dem Menschen zuwenden. Dem einzelnen Menschen. Aber wir tun das nicht. Wir bevorzugen die Systeme.”

Im kommenden, zweiten Teil dieses Puzzlestücks wird es um die eingespielten O-Töne im Radiobeitrag gehen: Wer ist dort zu hören und welche Funktion hatten die jeweiligen Aussagen von Verteidigern und Zeugen? Mehr dazu ab 11. Mai 2021 im HASAG Puzzle.

  1. Deutsches Rundfunkarchiv, Schriftgutbestand Hörfunk, Landessender Dresden, Nachrichten für das Land Sachsen vom 9.10.1948, 22.10.1948 und 4.11.1948. []
  2. „Das Urteil des Volkes“, LVZ, 23.12.1948 []
  3. Schlussplädoyer von Rolf Helm, Bundesarchiv [BArch], DO 1/32731, unpag. []
  4. Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, München 2000 [1. Aufl. 1946], S. 365. []
  5. Gerhard Paul: Von Psychopathen, Technokraten des Terrors und „ganz gewöhnlichen“ Deutschen, in: Ders. (Hrsg.): Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche?, Göttingen 2002, S. 13-90, hier: S. 19. []
  6. Ebd., S. 17. []