Ende der 1940er Jahre fanden in Leipzig zwei miteinander verzahnte Strafverfahren statt, die zu den größten NS-Prozessen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) gehörten. Im sogenannten „Kamienna-Prozess“ 1948 und dem nachfolgenden „Tschenstochau-Prozess“ 1949 sollten Verbrechen geahndet werden, die Angehörige des Leipziger Rüstungskonzerns HASAG (Hugo Schneider AG) während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Polen begangen hatten.1 Mehrere zehntausend jüdische Männer, Frauen und Kinder mussten in den dortigen Zweigwerken Rüstungsgüter herstellen und waren in betriebseigenen Zwangsarbeitslagern untergebracht. Tausende starben an den katastrophalen Arbeits- und Lebensverhältnissen, an Hunger und Krankheiten oder wurden vom Werkschutz nach Selektionen ermordet.2
Bei den Leipziger HASAG-Prozessen handelte sich um die ersten großen deutschen Strafverfahren zu Zwangsarbeit und Judenmord in Lagern im besetzten Polen.3 Sie waren von großem öffentlichen Interesse und medialer Thematisierung – auch über die Zonengrenzen hinweg – begleitet. Und es ergab sich eine spezifische Gemengelage: Auf Seite der Täter*innen hatte man es nicht mit ideologisch gefestigten und in der Gewalt geschulten SS- oder Gestapo-Leuten zu tun, sondern mit einem Querschnitt aus der Bevölkerung – darunter vielen „ganz normalen“ Arbeiter*innen und Angestellten. Bemerkenswert war aber auch die Identität der Opfer, denn was hier geahndet wurde, waren keine Verbrechen gegen politische Gegner*innen, sondern die Verschleppung, Ausbeutung, Misshandlung und Ermordung zehntausender Jüdinnen und Juden parallel zur „Aktion Reinhardt“ im besetzten Polen. So wurden die HASAG-Verfahren nicht nur zu einer öffentlichen Auseinandersetzung über die NS-Verbrechen allgemein, sondern auch zu einer Bühne, auf welcher der Charakter und die Akteur*innen der Ermordung der europäischen Juden verhandelt wurden.

Jüdische Akteur*innen in den Verfahren
An der Vorbereitung und Durchführung war eine ganze Reihe jüdischer Organisationen und Einzelpersonen beteiligt. Drei Holocaustüberlebende hatten etwa zeitgleich, aber unabhängig voneinander ehemalige HASAG-Mitarbeiter identifiziert.4 Die ersten daraufhin ermittelten Adressen von Tätern wurden beim Committee of Liberated Jews in München gesammelt; dieses befragte weitere Überlebende und übersandte die Informationen zunächst an die Israelitische Religionsgemeinde in Leipzig (IRGL).5 Erst dann wurde von dieser die Leipziger Kriminalpolizei eingeschaltet. Parallel dazu unternahmen die Verbände der Überlebenden immense Zonen- und Ländergrenzen übergreifende Anstrengungen, um Beweise zu sammeln. So veröffentlichte das Münchner Central Commitee mehrere Pressemeldungen6 und andere Organisationen, wie das von Simon Wiesenthal gegründete „Zentrum für jüdische historische Dokumentation“ in Linz wirkten als Multiplikatoren.7 Mehr als 60 Überlebende aus der US-amerikanischen Besatzungszone konnten so als Zeug*innen für das Verfahren in Leipzig gefunden werden. Dieses Procedere wiederholte sich unmittelbar nach dem Abschluss des ersten Verfahrens für den nachfolgenden „Tschenstochau-Prozess“. Angesichts des weitgehenden Fehlens schriftlicher Unterlagen waren die Aussagen der Überlebenden das Rückgrat der Beweisführung. Allerdings ergaben sich auch Probleme, etwa beim Transfer über die Zonengrenzen hinweg durch den Status der Zeug*innen als Displaced Persons. Der Umstand, dass sie auf ihre Emigration warteten, gemahnte zur Eile. So mussten beide Verfahren beschleunigt durchgeführt werden8 und tatsächlich waren einige emigrierte Zeug*innen für den „Tschenstochau-Prozess“ bereits nicht mehr verfügbar.9
Auch unter den beteiligten Jurist*innen waren Jüdinnen und Juden. Den Vorsitz hatte Nathan Hölzer, der 1901 in Leipzig geboren worden war. Er war durch seine so genannte „privilegierte Mischehe“ erst im Februar 1945 mit dem letzten Transport aus Leipzig nach Theresienstadt deportiert worden. Hölzer war gelernter Kaufmann und wurde 1946 nach einem halbjährigen Lehrgang zum „Volksrichter“.10

Die Nebenklage in beiden Verfahren führte für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) neben deren Kreissekretär Rudi Lehmann der Rechtsanwalt Dr. Fritz Grunsfeld. Er war ab 1939 Verwaltungsdirektor, kurz darauf Vorstandsvorsitzender der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig gewesen – bis zu seiner Deportation nach Theresienstadt im Juni 1943. Grunsfeld wurde nach seiner Rückkehr im September 1945 Mitglied des ersten gewählten Vorstands der IRGL nach Kriegsende. 1946 hatte er am Amtsgericht Leipzig seine Ausbildung als Referendar beendet.11
Der Blick auf die Akteur*innen lohnt aber auch über diese männlichen Juristen hinaus: Im „Tschenstochau-Prozess“ spielte die in Częstochowa geborene Estera Epstein eine wichtige Rolle. Mit ihren verschiedenen Funktionen – als Autorin, Ermittlerin, Zeugin, Juristin und Erinnerungsakteurin in einer Person – steht sie für die fließenden Übergänge zwischen Erinnerungsauftrag, Quellensicherung und Strafverfolgung der damaligen Überlebendenorganisationen – mit Effekten auch in der SBZ.
Deutungen des Judenmords
Der HASAG-Komplex bot eigentlich die Gelegenheit, die „Dimitroff-Formel“ von 1934 an einem konkreten Beispiel zu exemplifizieren: „Der Faschismus ist die offene, terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals.“12 Auf wen konnte das besser zutreffen, als auf einen weit verzweigten Rüstungskonzern in Form einer Aktiengesellschaft? Zugleich musste sich der Strafprozess notwendigerweise mit den konkreten Taten einzelner Menschen auseinandersetzen. Wie in diesem Zuge das „imperialistische“ politische System des Faschismus als Ganzes verurteilt werden konnte, war durchaus fraglich. Noch problematischer war jedoch, dass der Klassenkampf vor Gericht beim „Kamienna-Prozess“ in die falsche Richtung geführt werden musste. Auf der Anklagebank saß nämlich keineswegs das „Monopolkapital“, sondern vielmehr ein Querschnitt der Arbeiterklasse. Unter den 25 Angeklagten waren nur drei ehemals leitende Angestellte der HASAG und politisch war die Zusammensetzung noch diverser – neun ehemaligen NSDAP-Mitgliedern standen 12 Angeklagte gegenüber, die vor 1933 oder nach 1945 Mitglied in einer sozialistischen oder kommunistischen Partei gewesen waren. Damit passte kaum jemand von ihnen in die üblichen Täterbilder eiskalter Großkapitalisten oder blutrünstiger „SS-Schergen“. Im Urteil hieß es summarisch: „Die Hauptverantwortung […] trägt das Industriekapital […].“13 Dies habe sich wie ein „roter Faden“ durch den Strafprozess gezogen. Allerdings musste dieser eigentlich bewusst eingewoben werden, denn die tagelang zu hörenden beklemmenden Aussagen der jüdischen Überlebenden belegten weniger das Agieren des abstrakten „Kapitals“ als vielmehr die tagtäglichen Misshandlungen, Erpressungen und Morde ganz gewöhnlicher Arbeiter:innen und Angestellter.
Die Übersetzungsleistung, diese Taten ausgehend von der strafrechtlichen Dimension in einem übergeordneten Sinne zu deuten, musste in der Urteilsbegründung stattfinden – aber auch zuvor in den Plädoyers der verschiedenen Prozessbeteiligten. Die Schlussplädoyers der Generalstaatsanwaltschaft und der Nebenklage suggerieren auf den ersten Blick Einigkeit, stehen aber zugleich paradigmatisch für unterschiedliche Perspektiven auf die NS-Vergangenheit: Die Interpretation der kommunistischen Machthaber zielte auf die politisch-ideologische Nutzbarmachung des Verfahrens als „Transitional Justice“. Die Überlebenden hingegen wollten ihr Schicksal sichtbar machen und konkrete Grausamkeiten als Teil des Völkermords an den europäischen Jüdinnen und Juden anerkannt und gesühnt wissen.
Als erster sprach Generalstaatsanwalt Rolf Helm. Er war ein nicht-jüdischer Kommunist, 1921 in die KPD eingetreten und im Nationalsozialismus mehrfach in Haft gewesen. Einleitend ging Helm auf die öffentliche Wahrnehmung des Verfahrens ein und versicherte gegenüber den Richtern, sie würden „ihr Urteil nicht isoliert fällen […], wenn es dem Verlangen nach Sühne Rechnung trägt, daß die von dem Unglück und der Barbarei des Hitlerfaschismus Betroffenen stellen. Und das ist das ganze deutsche Volk, auch wenn seine Mehrheit mitschuldig an den hier aufgedeckten und bewiesenen Zuständen gewesen ist.“14 Mit dieser bemerkenswerten Klammer konnten die Deutschen zu Mittätern und Opfern zugleich erklärt werden. Und dieses integrative Manöver stellte Helm nicht nur in den Dienst des Staates, sondern auch der gesamten Bevölkerung.


(Frey: Die Hölle von Kamienna)
Fritz Grunsfeld hingegen machte deutlich, Partikularinteressen zu vertreten, indem er seiner Rede voranstellte, das Plädoyer im Auftrag der „jüdischen Menschen“ zu halten.15 Direkt zum Einstieg betonte er die Singularität der Judenvernichtung „in der Kriminalgeschichte der Menschheit“: es gebe „kein Verbrechen […], das den Verbrechen gleichkommt“, die „insbesondere an Juden in jener Blütezeit des Terrors“ begangen worden seien“.16 Die Dramaturgie seines Vortrags folgte dem Leidensweg der jüdischen Zwangsarbeiter*innen: Von der Freiheitsberaubung, über Ausplünderung, mörderische Zwangsarbeit und schwerste Misshandlungen im HASAG-Lager, Selektionen „Arbeitsunfähiger“ bis zur Massenvernichtung. Damit stellte er das persönliche Schicksal der Opfer in den Mittelpunkt und benannte zugleich jeweils die konkreten Straftatbestände der von ihm identifizierten Verbrechenskomplexe. Grunsfeld erkannte im Zwangsarbeitsverhältnis der Jüdinnen und Juden für die privatwirtschaftliche HASAG einen Rückfall in sklavenhalterische Methoden des Altertums. Allerdings sei man „in der Antike rationell mit den Sklaven“ als zu erhaltenden Arbeitskräften umgegangen. Der Nationalsozialismus hingegen habe diesen Prozess umgekehrt: Die Theorie „unwerten Lebens“ habe dazu geführt, dass bei der HASAG die ausgelaugten Arbeitskräfte massenhaft ermordet wurden. Hier scheint ein Deutungsmuster auf, das bereits stark an den Jahrzehnte später geprägten Begriff des „Zivilisationsbruchs“ (Dan Diner) erinnert – markiert durch die Vernichtung um der Vernichtung Willen als irrationale Gegenbewegung zu modernen Entwicklungen.
Generalstaatsanwalt Helm hingegen erklärte die Massenverbrechen mit einem marxistischen Par-Force-Ritt durch die blutgetränkte Geschichte der Menschheitsentwicklung: Aus der Betrachtung der Gewalt von antiker Christenverfolgung, mittelalterlicher Inquisition und neuzeitlichem Kolonialismus entwickelte er eine Position, die zunächst ebenfalls an den „Zivilisationsbruch“ erinnert: „In Zeiten höchster Auseinandersetzungen“, so Helm, „fällt die sogenannte Tünche der Europäer“, und weiter: „Im Kamienna-Prozess haben wir einen Tiefstand der sogenannten Kultur“ beobachten können“. Seine Erklärung orientierte sich allerdings an der Dimitroff’schen Deutung. So hätten sich die Ereignisse in Skarżysko-Kamienna „in einer Phase der aufs höchste gesteigerten Auseinandersetzung innerhalb der kapitalistischen, der imperialistischen Gesellschaftsordnung“ abgespielt17 und der Nationalsozialismus insgesamt sei die „politische Form für diese Endauseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit in Deutschland“ gewesen – und damit keine besondere Weltanschauung oder Staatslehre, sondern „lediglich die konsequente […] Begleiterscheinung des verfaulenden Imperialismus“.18
Während Grunsfeld also aus der Opferperspektive versuchte, die jüdische Erfahrung des Zivilisationsbruchs, der „unvorstellbar erschienenen und an Sinnkategorien gemessen tatsächlich sinnlosen Vernichtung“19 herauszuarbeiten, durch konkrete strafrechtliche Kodifizierung zu rationalisieren und das Geschehen damit doch im Rahmen vorhandener Kategorien zu begreifen, sehen wir bei Helm mit der Einordnung in die marxistische Geschichtsteleologie eine Universalisierung des Judenmords.
Beide Plädoyers enthielten ein transzendentes Moment, welches in der rhetorischen Zuspitzung die jeweilige Sprecherposition sowie die dahinterstehende Idee markant verdeutlichte: Rolf Helm brachte die ideologische Leitlinie für das Verfahren und seine Deutung mit einem Satz auf den Punkt:
„Die Firma Hasag, der Rüstungsbetrieb, das monopolkapitalistische Großunternehmen ist der unsichtbare Hauptangeklagte in diesem Prozeß.“20
In dieser Lesart wurden die real anwesenden Angeklagten lediglich zu Ausführenden überindividueller Schandtaten, die durch die ökonomischen Verhältnisse verursacht worden waren. Für Fritz Grunsfeld dagegen war nicht „die HASAG“ als geisterhafte Haupttäterin mit im Saal; für ihn waren die ermordeten Opfer anwesend. Er schloss seine Rede mit einem eindrücklichen Appell an das Gericht:
„Diejenigen aber, die an dieser Hauptverhandlung nicht mehr teilnehmen konnten, aber schemenhaft gleich für jeden Menschen mit Herz und Gefühl wahrnehmbar teilgenommen haben, die Ermordeten, zu Tode Geprügelten, an Hunger und Überarbeit Verstorbenen, fordern von Ihnen Gerechtigkeit.“21
Diese Zitate markieren sehr anschaulich zwei Positionen, die wir als Gegenüber des jüdischen und des nicht-jüdischen Gedächtnisses begreifen können.22 Sie waren hier allerdings nicht konfrontativ gegeneinander gerichtet, sondern ergänzten sich im Rahmen dieses Verfahrens eher.23
Für diese Verbindung steht auch der 1949 veröffentlichte Prozessbericht „Die Hölle von Kamienna“, der im VVN-Verlag erschien und von Hans Frey – ebenfalls Mitglied der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig – verfasst wurde.24 Der Text griff beispielsweise Helms Zitat von der HASAG als unsichtbarem Hauptangeklagten auf und bot eine dementsprechende Interpretation des Geschehens.
Von den HASAG-Verfahren zum Slansky-Prozess
Sowohl Hans Frey als auch Fritz Grunsfeld flohen nur wenige Jahre später aus der DDR, um den antisemitischen Attacken der SED im Zusammenhang mit dem Prager Slansky-Prozess zu entgehen. Im selben Jahr – 1953 – wurde die VVN in der DDR aufgelöst.25 Das waren deutliche Zeichen, wie sehr der Wind sich inzwischen gedreht hatte; wie harsch die SED-Diktatur inzwischen selbst gegen diejenigen vorging, die Opfer der Verbrechen waren, die in den HASAG-Prozessen gesühnt werden sollten.
Dieser Zusammenhang macht deutlich, in welchem schmalen Möglichkeitsfenster diese Prozesse stattgefunden hatten: die Überlebenden waren noch nicht emigriert, aber bereits in ihren Verbänden gut organisiert. So konnten sie auf die Verfahren und mit die ihnen einhergehenden Deutungen der Verbrechen erheblichen Einfluss nehmen. Der Kalte Krieg stand erst am Beginn. Doch wenige Monate nach dem Ende der großen HASAG-Verfahren im Sommer 1949 wurde die DDR gegründet. Damit ging eine zunehmende ideologische und historisch-politische Verengung einher, die auch von der antisemitischen „Kosmopoliten“-Kampagne geprägt war und damit die Auseinandersetzung mit dem Mord an den europäischen Jüdinnen und Juden als eigenständigen und zentralen NS-Verbrechenskomplex in der DDR für lange Zeit aus dem Fokus rücken sollte.26
Dieser Beitrag basiert auf dem Konferenzvortrag „Deutungen des Holocaust im ostdeutschen Gerichtssaal – Die Leipziger HASAG-Prozesse 1948/49“, gehalten am 19.10.2023 im Jüdischen Museum Berlin, anlässlich der Konferenz „…und der Zukunft zugewandt? – Über jüdische Geschichte[n] in der DDR“ (Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam/Jüdisches Museum Berlin).
- Martin Clemens Winter: Die internationale Ahndung von NS-Verbrechen beim Rüstungskonzern HASAG 1945-1995, in: Anne Friebel/Josephine Ulbricht (Hrsg.): Zwangsarbeit beim Rüstungskonzern HASAG. Der Werkstandort Leipzig und seine Nachgeschichte, Leipzig 2023, S. 103-124. ↩︎
- Martin Clemens Winter: Die HASAG im Generalgouvernement. Ein firmeneigenes Lagersystem inmitten des Holocaust, in: Friebel/Ulbricht: Zwangsarbeit beim Rüstungskonzern HASAG, S. 27-46. ↩︎
- Vgl. Einordnend zu den Verfahren Hans-Christian Jasch/Wolf Kaiser: Der Holocaust vor deutschen Gerichten. Amnestieren, Verdrängen, Bestrafen, Ditzingen 2017, S. 77-85. ↩︎
- Hans Frey: Die Hölle von Kamienna, Berlin 1949, S. 13-14; 20-21. ↩︎
- Zur IRGL vgl. Hendrik Niether: Leipziger Juden und die DDR. Eine Existenzerfahrung im Kalten Krieg, Göttingen 2015. ↩︎
- Central Komitet München, Juridisze optejlung, Krigsfarbrecher-Referat, Achtung gewt Heftlingh fun Lager „HASAG“ Tschenstochow und Kamienna, 4.7.1948, Yad Vashem [YV], M.9/56, Bl. 2-3; Central Komitet München, Juridisze optejlung, Krigsfarbrecher-Referat, Achtung! Gewezene hefltinge fun Lager „HASAG“ Czenstochow un Kamienna!, 29.8.1948 ebd., Bl. 9-10. ↩︎
- Zentrum für jüdische historische Dokumentation an Jüdisches Lagerkomitee Steyr, Admont, Salzburg, Linz-Wegscheid, Linz/Ebelsberg, alle 19.7.1948, YV, M.9/53, Bl. 103-107. Vgl. zuletzt René Bienert: Survivors helping Survivors. Simon Wiesenthal and the Early Search for Nazi Criminals in Linz, in: Henning Borggräfe/Christian Höschler/Isabel Panek (Hrsg.): Tracing and Documenting Nazi Victims Past and Present. Berlin 2020, S. 131-154. ↩︎
- Der Generalstaatsanwalt im Lande Sachsen an Herrn Landgerichtspräsidenten Neu in Leipzig, Betr.: Kamienna-Tschenstochau Prozess, 16.10.1948, SStAL, 20114 Landgericht Leipzig, Nr. 7708, Bl. 4.; Der Vorsitzende der Gr. Strafkammer n. Befehl 201 des Landgerichts Leipzig an die Landesregierung Sachsen – Ministerium der Justiz, Betr.: Tschenstochau- (Kamienna-) Prozeß, 28.3.1949, IRGL, Nr. 410, unpag. ↩︎
- Staatsanwaltschaft Leipzig an Israelitische Religionsgemeinde Leipzig, Betr.: Tschenstochau-Prozeß / Zeugen aus der Westzone, die nicht mehr erreichbar sind, 9.5.1949, IRGL, Nr. 410, unpag. ↩︎
- Zu Hölzer vgl. Niether, Leipziger Juden, S. 96-97. Zu den „Volksrichtern“ vgl. Hermann Wentker: Einleitung, in: Hermann Wentker: Volksrichter in der SBZ/DDR 1949 bis 1952, München 1997, S. 9-94. ↩︎
- Lebenslauf des Rechtsanwaltes Dr. Fritz Grunsfeld, undat., SStAL, 20114 Landgericht Leipzig, Nr. 7712, unpag. ↩︎
- Joachim Käppner: Erstarrte Geschichte. Faschismus und Holocaust im Spiegel der Geschichtswissenschaft und Geschichtspropaganda der DDR, Hamburg 1999, S. 16. Zitat ebd. ↩︎
- Urteil des LG Leipzig vom 22.12.1948, in: Christiaan Frederik Rüter u.a. (Bearb.): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen [DDRJuNSV], Bd. IX, Amsterdam 2007, S. 524-570, hier S. 563; Frey: Hölle, S. 563. ↩︎
- Rolf Helm: Plädoyer, undat., BArch DO 1/32731, unpag. (S. 1) In einem früheren Manuskript hatte es sogar noch pauschal gehießen, die Mehrheit des deutschen Volkes sei „selbst Schuld“ gewesen (Vgl. Rolf Helm: Plädoyer, undat., Barch NY 4218/8, Bl. 18-40, hier: Bl. 18. ↩︎
- Grunsfeld: Plädoyer im Kamienna Prozess-Strafprozess vor der grossen Strafkammer nach Befehl 251 [sic!] am 15. Dez. 1948, BArch DO 1/32731, unpag., (S. 1). ↩︎
- Ebd. ↩︎
- Rolf Helm: Plädoyer, undat., Barch NY 4218/8, Bl. 18-40, hier: Bl. 26. ↩︎
- Rolf Helm: Plädoyer, undat., Barch NY 4218/8, Bl. 18-40, hier: Bl. 27. ↩︎
- Dan Diner: Vorwort des Herausgebers, in: Dan Diner (Hrsg.): Zivilisationsbruch. Denken nach Auschwitz, Frankfurt a.M. 1988, S. 7-13, hier: S. 8. ↩︎
- Rolf Helm: Plädoyer, undat., Barch NY 4218/8, Bl. 18-40, hier: Bl. 33. ↩︎
- Grunsfeld: Plädoyer im Kamienna Prozess-Strafprozess vor der grossen Strafkammer nach Befehl 251 [sic!] am 15. Dez. 1948, BArch DO 1/32731, unpag., (S. 14). ↩︎
- Vgl. Dan Diner: Gegenläufige Gedächtnisse. Über Geltung und Wirkung des Holocaust, Göttingen 2007, S. 13-41. ↩︎
- So Grunsfeld: „Psychologisch sind die Tathandlungen als solche aus dem Spannungsverhältnis der Geschichte bei dem Aneinanderprallen zweier Epochen in dem so ausserordentlich überzeugenden Plädoyer des Herrn Generalstaatsanwaltes erklärt […].“ Ebd., S. 13. ↩︎
- Vgl. hierzu auch Niether: Juden, S. 99. ↩︎
- Elke Reuter/Detlef Hansel: Das kurze Leben der VVN von 1947 bis 1953. die Geschichte der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR, Berlin 1997. ↩︎
- Vgl. Käppner: Erstarrte Geschichte, S. 77: „Zwischen 1949 und Stalins Tod im März 1953 erschien kein einziges Sachbuch über die Judenverfolgung und nur wenige Presseartikel.“ Zur Holocaust-Erinnerung in der DDR vgl. Alexander Walther: Keine Erinnerung, nirgends? Die Shoah und die DDR. In: Deutschland-Archiv, 15.07.2019, https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/293937/keine-erinnerung-nirgends/. ↩︎